„Vor zwei Jahren hatte Ministerpräsident Albig erklärt, er könne sich keine Landesverfassung ohne einen Gottesbezug vorstellen. Das ist deshalb irritierend, weil er selbst auf diese verfassungsrechtliche Grundlage – ohne Bezugnahme auf Gott – vereidigt wurde.
In verschiedenen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung wurde von Experten die Änderung durch den ‚Stegner-Entwurf‘, Drs. 18/4408, als rückschrittlich oder sogar schwächend bezeichnet. Und es konnte mir bis heute niemand sinnvoll erklären, welche weiteren Werte sich speziell aus dem Glauben an Gott ableiten lassen, wenn zuvor schon vom ‚kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas‘ die Rede ist. Außerdem müssen sich die Unterzeichner dieses Entwurfes die Frage gefallen lassen, wie eine Verfassung – die selbst eine Schöpfung ist – aus etwas schöpfen kann.
Tatsächlich geht es heute nicht in erster Linie um ‚Gott‘, sondern es geht um eine Machtfrage. Hierzu ist festzustellen, dass eine Verfassungsdebatte auf dieser Grundlage aus rechtsstaatlicher Sicht unverantwortlich ist. Aber noch schlimmer ist es, dass von verschiedener Seite insinuiert wird, sollte der Gottesbezug heute nicht in die Präambel kommen, könnte dies der AfD ein Thema für den Landtagswahlkampf bieten.
Dr. Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung erklärte in seiner Stellungnahme zur Drs. 18/4408: ‚Gegenüber der ursprünglichen Eingangsformel der Verfassung stellt der hier diskutierte Änderungsvorschlag einen rechtspolitischen Rückschritt dar. Unseres Erachtens sollten sich verantwortungsbewusste Politiker nicht von religiösen Lobbygruppen unter Druck setzen lassen. Der ‚Glaube an Gott‘ gehört in den Privatbereich der Bürgerinnen und Bürger – nicht in die Verfassung eines modernen Rechtsstaates.‘ Dem ist nichts hinzuzufügen.“