„Die Flüchtlinge tragen nicht nur zur kulturellen Vielfalt bei, sie bringen auch ihre Konflikte, Weltanschauungen und ein kulturelles Verständnis mit, das mit unserem nicht immer vereinbar ist. Und sie werden ihre kulturellen Vorstellungen und Bräuche nicht über Nacht ablegen.
Es ist deshalb Aufgabe der Politik, auf diese Entwicklung zu reagieren und den gesellschaftlichen Grundkonsens, auf dessen Grundlage der Pluralismus in unserer offenen Gesellschaft stattfindet, schärfer zu definieren.
Das gilt auch für die Voraussetzungen der Eheschließung und insbesondere für die in Rechtsordnungen islamisch geprägter Staaten oft vorgesehenen Kinderehen.
In Deutschland sind – Stand Juli 2016 – rund 1500 minderjährige Verheiratete registriert. Davon sind 361 jünger als 14 Jahre. Und dabei ist sogar zu erwarten, dass die Zahl der zwangsverheirateten Flüchtlingskinder noch weiter steigen wird.
In Syrien etwa ist die Zahl der minderjährigen Verheirateten seit dem Krieg von 13 auf über 51 Prozent gestiegen.
Es ist jetzt eine einfache Frage der gesellschaftspolitischen Gestaltung, ob wir in einem Land leben wollen, dass Kinderehen gestattet bzw. duldet, oder in einem, das Vorkehrungen trifft, um sie zu verhindern. Und unsere Antwort ist da eindeutig: Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass hier Familien mit verheirateten zwölf-, vierzehn- oder fünfzehnjährigen Mädchen leben wollen.
Wir können nicht akzeptieren, dass jemand zu uns kommt, mit einer Minderjährigen verheiratet ist und mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Das ist in Deutschland verboten – das gilt für alle und jeden.
Nicht wir müssen uns an die Riten und Gebräuche von Zuwanderern anpassen, sondern umgekehrt muss das der Fall sein.
Und weil es im Bereich der Eheschließung rechtliche Grauzonen gibt, müssen wir hier unmissverständliche Regeln aufstellen:
Erstens müssen alle Ehen – egal ob sie in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurden – zukünftig nach deutschem Recht, also dem Recht des Aufenthalts des Ehepaars, behandelt werden. Wer hier lebt, der muss sich auch unseren Rechtsüberzeugungen unterwerfen. Das gilt für Kinderehen genauso wie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder gegen ihren Willen zur Heirat in das Herkunftsland schicken. Hier brauchen wir Sanktionsmöglichkeiten, die diese Form der Integrationsverweigerung bestrafen.
Die Zwangsverheiratung des eigenen Kindes ist eine Kindeswohlgefährdung, wie sie schlimmer nicht sein kann. Mit gravierenden Folgen für die Mädchen: Laut der Menschrechtsorganisation Terre des Femmes werden sie häufig sozial isoliert, brechen die Schule ab und werden in vielen Fällen Opfer von häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch durch wesentlich ältere Ehemänner. Laut der WHO ist die zweithäufigste Todesursache von Kinderbräuten die Geburt ihres Kindes, gefolgt von Selbstmord.
Deshalb sollte zweitens auch darüber nachgedacht werden, den Eltern in diesen Fällen das Sorgerecht zu entziehen.
Drittens brauchen wir eine rechtliche Klarstellung dahingehend, dass im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland nur dann Rechtswirkung entfalten, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung nach deutschem Recht volljährig und damit ehemündig waren oder eine deutlich enger als bisher begrenzte Ausnahmekonstellation Platz greift.
Darin liegt auch keinesfalls, wie von der Grünen-Bundestagsfraktion vor kurzem behauptet, ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mädchen.
Ganz im Gegenteil: Hier geht es um den Schutz Minderjähriger vor den Folgen von Rechtshandlungen, deren Tragweite sie noch nicht absehen können. Und diese grundgesetzlich begründeten Schutzpflicht gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des deutschen Rechts.“