Innen/Flüchtlinge

Wolfgang Kubicki: FDP begrüßt Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts

„Die FDP-Fraktion begrüßt das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts.

 

Es ist richtig, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nur subsidiärer Schutz gewährt wird. Ausreise und Stellung eines Asylantrages sollten nicht generell als Grund für eine individuelle Verfolgung gewertet werden.

 

Selbstverständlich können in Einzelfällen auch die Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz gegeben sein. Wenn Menschen aber wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahren aus ihrem Heimatland fliehen, was auf die meisten Flüchtenden aus Syrien zutrifft, gilt dies aber gerade nicht.

 

Genauso richtig und rechtlich zulässig ist, dass hier dann auch der Familiennachzug begrenzt wird, um die Zuwanderung zu steuern. Dafür hat sich letztlich auch der Landtag mit den Stimmen der Koalition ausgesprochen, als er die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Einführung eines vorübergehenden Schutzes für syrische Flüchtlinge, der gleichermaßen zu einer Beschränkung des Familiennachzugs führt, zugestimmt hat.

 

Dass die rot-grün-blaue Koalition im Landtag zuletzt in einer beachtlichen Kehrtwende – ohne die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte abzuwarten – von den Behörden gefordert hat, von dieser rechtmäßigen Praxis ‚unverzüglich Abstand‘ zu nehmen, ist vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung mehr als bedenklich.

 

So wird Verwaltungshandeln, das auf geltendem Recht und rechtsstaatlichen Verfahren basiert, als etwas Inhumanes bloßgestellt.“