Justiz/Postkontrolle

Wolfgang Kubicki: FDP fordert Aufklärung über die Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten

„Die gestrige Befassung des Innen- und Rechtsausschusses mit der Postkontrolle in den Justizvollzugsanstalten hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Denn der Eindruck, den Justizstaatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer vermittelte, dass die Öffnung von Briefen in den Justizvollzugsanstalten nach dem Landesstrafvollzugsgesetz auch anlasslos geschehen dürfe, ist schlicht falsch. Wäre dies richtig, gäbe es hiermit die einfachgesetzliche Grundlage dafür, das verfassungsrechtlich verankerte Briefgeheimnis verletzen zu dürfen. Auch einem Nicht-Juristen dürfte einleuchten, dass dies nicht möglich ist.

 

Dass Briefe von Verteidigern oder Abgeordneten in den JVAs nach dem Landesstrafvollzugsgesetz von Vollzugsbediensteten grundsätzlich geöffnet werden dürfen, wenn es einen konkreten Anlass dafür gibt – dies könnten zum Beispiel Gegenstände in dem Briefumschlag sein, die man durch den Umschlag erfühlen kann –, ist unstrittig. Gibt es diesen Anlass nicht, ist die Brieföffnung definitiv rechtswidrig.

 

Da von der Landesregierung jedoch der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte, dass entsprechende Briefe auch ohne Anlass geöffnet wurden, verlangt die FDP-Fraktion jetzt von der Justizministerin im Landtag Aufklärung. Wir wollen wissen, ob die Landesregierung die Rechtsauffassung vertritt, dass Schreiben von Verteidigern und Abgeordneten grundsätzlich und anlasslos geöffnet werden dürfen und ob es in der Vergangenheit zur anlasslosen bzw. anlassbezogenen Öffnung dieser Schreiben gekommen ist.“