„Nach einer intensiven Debatte über den Wert von Präambeln ist diese Debatte über eine Verfassungsänderung aus zwei Gründen eines Parlamentes unwürdig. Zum einen stellt sich schon die Frage, wie wichtig es der CDU gewesen sein muss, diese Änderung zur Residenzpflicht von Landesministern herbeizuführen, wenn sie nicht einmal eine einzige Frage im Ausschuss gestellt hat und nicht einmal eine Anhörung durchführen lassen wollte.
Zum anderen ist es äußerst irritierend, wenn die SPD unter Dr. Ralf Stegner eine namentliche Abstimmung zu dieser Änderung durchführen lassen will – einzig aus dem Grund, um die Peinlichkeit für die Union noch zu vergrößern. Hierzu ist festzuhalten, dass Gesichtswahrung kein Kriterium für eine Verfassungsänderung ist oder sein sollte.
Des Weiteren ist es unverschämt, wenn die CDU mit falschen Behauptungen ihre Argumentation in dieser Debatte unterfüttert. Denn die Hamburger Verfassung spricht ausdrücklich davon, dass Senatsmitglieder im Zweifelsfall ihre ‚Wohnung‘ in Hamburg nehmen müssten. Im CDU-Entwurf ist aber ausdrücklich von einem ‚Wohnsitz‘ in Schleswig-Holstein die Rede. Der Unterschied sollte auch den Abgeordneten der CDU klar sein: Herr Liebing hat seinen Wohnsitz auch nicht in Berlin, sondern nur eine Wohnung.“