„Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Wahlwerbung durch Regierungsmitglieder, das die FDP-Fraktion in Auftrag gegeben hat, belegt ausgesprochen deutlich, dass unsere Rechtsauffassung durchgreifend ist. Das Gutachten zeigt, dass es sich bei den in Rede stehenden Briefen des Innenministers Stefan Studt und von Bildungsministerin Britta Ernst (beide SPD) um unzulässige Wahlwerbung handelt und damit unter anderem gegen das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verstoßen wurde. Wenn Herr Dr. Stegner in dieser Frage von ‚Popeln‘ spricht, dann sagt das leider sehr viel über sein Rechtsstaatsverständnis aus.
Wir hätten selbst kein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht angestrengt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die CDU ein solches Verfahren jedoch anstrebt, werden wir uns daran beteiligen.“