„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist so richtig, wie es erwartbar war. Auch wenn der Atomausstieg in der Sache zweifelsohne notwendig war, darf der Rechtsstaat nicht durch politische Opportunität ausgehebelt werden. Wir haben daher schon 2011 darauf hingewiesen, dass ein Atomausstieg ohne Entschädigungsregelungen nicht gehen wird.
Demokratisch legitimierte Politikwechsel müssen unbestritten jederzeit möglich sein und dürfen auch nicht durch das rechtsstaatliche Kontinuitätsgebot oder private Dispositionen verhindert werden. Wer aber abrupt, wenn auch richtigerweise, die Rahmenbedingungen verändert, so nun auch das Bundesverfassungsgericht, muss eben auch die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer ausreichend beachten und entsprechende Übergangs- und Entschädigungsregelungen schaffen.
Investitions- und Vertrauensschutz sind hohe Güter in einem Rechtsstaat. Insofern ist diese Entscheidung sicherlich auch wegweisend für die Energiewende.“