„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die rot-grün-blaue Koalition zur Absenkung des Garantierahmens der HSH Nordbank im Jahre 2011 Akteneinsicht beantragt hat. Dies hätten wir auch getan.
Aus der Mitteilung des Hamburger Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 21/2177, ist folgender Passus zu entnehmen:
„Die HSH Nordbank AG reduzierte gemäß ihrem 2009 vereinbarten Restrukturierungsplan den Garantiehöchstbetrag der Sunrisegarantie im März, Juni und September 2011 um jeweils 1 Mrd. Euro auf schließlich 7 Mrd. Euro. Die Teilkündigungen entsprachen den Bedingungen, die im Garantievertrag dafür vorgegeben worden waren. Sie wurden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. Die Länder hatten darauf schon aus bankaufsichtsrechtlichen Gründen keinen Einfluss. Sie hätten solche Teilkündigungen nur aus bestimmten, aus der Risikoposition des Garantiegebers resultierenden Gründen verhindern können, die aber bei den seinerzeit getroffenen Entscheidungen nicht vorlagen.“
Mit anderen Worten: Nach den Regelungen des von Schwarz-Rot verhandelten Sunrise-Garantievertrages vom 2. Juni 2009 war die Garantierückführung in Teilschritten ausdrücklich vorgesehen. Die FDP hätte die Bank gar nicht zwingen können, die Garantie, die ja kostenintensiv für die Bank war, gegen den Widerstand der Bank aufrechtzuerhalten. Es ist wirklich traurig, dass man gewählten Parlamentariern in Schleswig-Holstein die deutsche Rechtsordnung erklären muss.
Abgesehen davon, ist allein die Überlegung, die Absenkung des Garantierahmens hätte mit den massiven Verlusten der HSH Nordbank irgendetwas zu tun, schon reichlich peinlich. Es zeigt sich deutlich, wie sehr den Koalitionären in dieser Frage mittlerweile die Knie schlottern. Sie legen das typische Verhalten von Bankrotteuren an den Tag, indem sie mit Fingern auf andere zeigen.“