„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig gibt Anlass zur Hoffnung, dass diese für die Überlebensfähigkeit des Hamburger Hafens wichtige wasserbauliche Maßnahme der Elbvertiefung letztlich durchgeführt werden kann.
Das Gericht hat den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben, sondern lediglich eine Nachbesserung verlangt im Hinblick auf eine geschützte Pflanzenart. Wird diese Nachbesserung geleistet, wovon wir aus schleswig-holsteinischer Sicht ausgehen, kann der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt und vollzogen werden. Dies ist eine erfreuliche Nachricht, nicht nur für die Metropolregion Hamburg, sondern auch für das Land Schleswig-Holstein insgesamt, da Zehntausende von Schleswig-Holsteinern im Hamburger Hafen Arbeit und damit berufliche Perspektiven haben.“