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  • 19.06.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 20 "Verlässliche Hafenstrategie für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 20 (Verlässliche Hafenstrategie für Schleswig-Holstein) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Die Bedeutung der über 30 Häfen in Schleswig-Holstein ist so groß, dass man gar nicht oft genug darüber reden kann, auch in diesem Hause. Und man kann natürlich auch darüber reden, dass man bei der Strategie, die jetzt erarbeitet wird, alle zwei Jahre wird irgendwas weiterentwickelt.

    2020 haben wir ein Hafen- und Logistikkonzept in diesem Land verabschiedet und eigentlich steht da alles drin. Und was uns fehlt, ist glaube ich nicht unbedingt ein Erkenntnisgewinn zu den Häfen, sondern was uns fehlt, ist das Geld dafür, die Dinge umzusetzen. Und Kolleginnen und Kollegen, es gibt ein Hafenentwicklungskonzept, zum Beispiel für den schönen Hafen in Büsum. Aber es gibt auch die Notwendigkeit dafür, ungefähr 40 Millionen Euro bereitzustellen. Und diese 40 Millionen Euro, die fallen nicht vom Himmel, die kommen nicht vom Bund und die hat auch die Landesregierung offenbar nicht im Sack. Da gab es die Riesenchance dafür mit dem Sondervermögen aus den Hafenschlickgeldern aus Hamburg.

    Das wäre eine Chance zur zusätzlichen Finanzierung unserer Hafeninfrastruktur. Aber leider hat sich zum wiederholten Male die CDU-Fraktion am Nasenring durch die Arena führen lassen, so dass nur ökologische Themen aus diesem Sondervermögen finanziert werden. Wirtschaftliche Aspekte dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Was für ein Versäumnis an dieser Stelle! Denn gerade der Hafen in Büsum hätte wahnsinnig gute Wachstumspotenziale. Da geht es nicht nur um Kies-Umschlag, da geht es um die Frage, ob man dort einen Offshore-Hub bilden und die Windenergie auf See tatsächlich nicht nur von Helgoland aus versorgen kann. Also, insoweit wäre das eine riesengroße Zukunftsperspektive für Büsum, die man auf diese Art und Weise jetzt nicht realisieren kann, weil man das Geld für die Umsetzung des Hafenentwicklungskonzepts nicht hat.

    Lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Das Schlimmste für die schleswig-holsteinischen Häfen ist es, wenn Hafenflächen verloren gehen. Und Flensburg droht verloren zu gehen, wenn das, was kommunalpolitisch da entschieden worden ist, umgesetzt würde. Mit dem Umzug vom Ost- an das Westufer wäre die Funktionalität nicht sichergestellt, das wäre ein dramatischer Verlust für die Hafenwirtschaft und für die Hafenpolitik insgesamt in Schleswig-Holstein. Das gilt es zu verhindern. Deshalb kann ich nur appellieren, dass man in Flensburg die Pläne zurücknimmt. Deshalb können wir dem SSW-Antrag gut zustimmen.

    Der macht genauso wenig kaputt wie der Koalitions-Antrag, dem wir auch zustimmen werden, weil es in Wahrheit nicht um die Erarbeitung der Strategie geht, Kolleginnen und Kollegen, sondern weil es in Wahrheit darum geht, jetzt sicherzustellen, dass priorisiert werden muss. Was können wir denn überhaupt noch, was können wir angehen? In der letzten Legislaturperiode haben wir einen dreistelligen Millionenbetrag in die Häfen investiert, im Wesentlichen aus GRW-Mitteln. Lübeck war ein Thema, Kiel war ein Thema, aber auch Wyk auf Föhr war ein wesentliches Thema, Helgoland war ein Thema. Überall wurde viel Geld in die Hafeninfrastruktur investiert.

    Aktueller Stand dieser Legislaturperiode? Zeigen Sie uns mal im Wirtschaftsausschuss, wie viel Geld Sie in dieser Legislaturperiode in die Häfen im Lande investiert haben. So richtig viele Projekte fallen mir da jetzt nicht ein. Und wenn ich die Haushaltslage des Landes betrachte und die Situation bei den GRW-Mitteln, dann wird mir Angst und Bange, dass das, was an Konzepten vorliegt, eigentlich doch umgesetzt werden wird. Denn das wäre bitter nötig. Und ich sage es noch einmal, meine Damen und Herren, Sie hatten die Chance, das Geld aus Hamburg zu nehmen und in die Hafeninfrastruktur zu investieren. Diese Chance haben Sie vertan. Das ist Ihr Problem, nicht unseres.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 2 "Gesetz zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Kolleginnen und Kollegen, es ist kein Geheimnis, dass die Grünen eine solche Fahrzeuggesellschaft auch in der letzten Legislaturperiode immer wollten. Es war kein Tag vergangen, an dem nicht der Kollege Tietze bei mir vorstellig geworden ist, um diese Fahrzeuggesellschaft zu fordern. Mir ist es erfolgreich gelungen, das immer wieder abzulehnen, weil es einen Grundsatz gibt, meine Damen und Herren, und der ist relativ einfach: Warum sollte der Staat etwas besser können, was ansonsten auch Private in der Lage sind zu leisten? Warum?

    Das erinnert gerade im Finanzierungsbereich an die Gründung von Anstalten, die dann auch Risiken tragen und für die hinterher in der Abwicklung viel Geld bezahlt werden muss.

    Und dass dies hier so ein völlig risikoloses Errichten einer Anstalt des öffentlichen Rechts wäre, das kann nun wirklich keiner behaupten. Denn die Finanzierungsrisiken, die hier drin stecken, sind gewaltig. Wir reden über eine halbe Milliarde Euro für ein Netz in Schleswig-Holstein und weitere Netze drängen sich ja auf.  Und ehrlicherweise, allein die Tatsache, wie eine solche Finanzierung zu strukturieren ist, dass man das nicht mit einem Finanzierer allein machen kann, dass man da mehrere Darlehensgeber braucht, um die Struktur der Finanzierung hinzubekommen, dafür braucht es, jedenfalls bei einer Firma wie Northrail, mindestens drei echte Fachleute. Das Land hat in der AÖ keinen. Und es wird auch keinen haben. Denn wenn das umgesetzt wird, so wie es hier drauf steht, dann wird ja diese Gesellschaft nahezu ohne jedes Personal auskommen. Und auch die Servicewartung der Züge fällt irgendwie vom Himmel.

    Ganze 9,3 Millionen über 34 Jahre soll das Ganze kosten. Das sind im Jahr umgerechnet 270.000 Euro. Das ist ja ein Schnäppchen geradezu. Wer das alles machen soll, ist völlig unklar. Wie gesagt, der Vertreter von Northrail hat gesagt, dass ungefähr zehn bis zwölf Menschen dafür einzubeziehen sind. Und die anderen Landesgesellschaften in den anderen Ländern haben auch ungefähr mindestens so viel Personal, um das zu machen. Hier bei uns fällt das einfach so hinten raus. Nach dem Motto: ,Das kann man irgendwie so regeln.’ Ich glaube das nicht.

    Und deshalb glaube ich auch nicht daran, dass das eine gute Lösung ist, wenn auch ich sagen muss, natürlich gibt es auch gute Argumente dafür. Und eines der guten Argumente dafür ist, dass das Geschäft mit Alstom jetzt keine Finanzierungssituation im Vergabeverfahren gefunden hat. Aber der Vertreter des privaten Finanzierers hat in der Anhörung nicht gesagt, dass es keine Möglichkeit gegeben hätte, das privat zu finanzieren. Mit Verlaub, Sie haben einen Finanzierer gefragt, der gesagt hat: Bei der Losgröße von über einer halben Milliarde und den Risiken hätten wir es nicht gemacht. Und sie hätten es möglicherweise auch nicht gemacht, wenn das Los kleiner gewesen wäre. Aber das heißt ja nicht, dass eine Vergabe nicht andere auf den Plan gerufen hätte, die bei kleineren Losgrößen, bei größerer Risikoverteilung auch eine andere Finanzierung hinbekommen hätten.

    Meine Damen und Herren, das ist hier keine Aktion, die in dieser Geschwindigkeit mal eben einfach angeschoben werden kann. Hier werden erhebliche Risiken aufgesammelt, ohne dass das Land sich dafür präpariert hat, tatsächlich mit Fachpersonal eine

    solche Anstalt des öffentlichen Rechts auszustatten. Und mit Verlaub, wenn ich das noch mal sagen darf: Die verfassungsrechtliche Einordnung war sehr eindeutig. Es ist dann keine Umgehung der Schuldenbremse, wenn diese Gesellschaft eine eigene operative Tätigkeit entwickelt, wenn sie also tatsächlich die Service-Dienstleistungen an den Fahrzeugen vornimmt. Wenn sie das alles nur an Dritte weitergibt und gar keine eigene Funktion hat, außer zu finanzieren, dann wäre das sehr wohl eine Umgehung der Schuldenbremse. Aber das wollen wir ja nicht unterstellen.

    Sie gründen jetzt diese Fahrzeuggesellschaft. Sie werden in den nächsten Jahren feststellen, wie kompliziert das Geschäft ist. Sie werden diese Gesellschaft mit Personal anfüllen, noch und nöcher. Dabei werden Sie, Kollegin Waldeck, keine besseren Finanzierungskonditionen als andere am Markt bekommen. Auch das ist in der Anhörung ziemlich deutlich geworden, dass das ein Traumgebilde ist, dass der Staat an dieser Stelle so viel bessere Konditionen kriegen würde als ein privater Akteur. Das Ganze wird erheblich teurer an der Stelle. Zum Schluss haben Sie eine große Anstalt mit einem großen Fahrzeugpark und mit erheblichen Risiken angehäuft. Wir werden dem Gesetz nicht zustimmen, weil wir diese Risiken als zu hoch bewerten.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 19.06.2024

    Annabell Krämer zu TOP 7 "Frauengesundheit in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu  TOP 7 (Frauengesundheit in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Heute sprechen wir über ein Thema, das uns gewissermaßen alle betrifft: die Gesundheit der Frauen in Schleswig-Holstein. Die Große Anfrage der SPD hat einmal mehr die Relevanz der verschiedenen damit einhergehenden Themen in den Fokus gerückt.

    Ich möchte die Gelegenheit nutzen und einen besonderen Aspekt der Großen Anfrage hervorheben: das Mammographie-Screening-Programm QuaMaDi – Qualität in der Mammadiagnostik – bzw. eQuaMaDi – das digitale Pendant – und die damit verbundenen Erfolge in unserem Bundesland. Die Mammographie, ein zentrales Instrument in der Brustkrebsfrüherkennung, zeigt sich hierzulande als außerordentlich effektiv.

    Schleswig-Holstein ist dabei in vier Regionen unterteilt, in denen sowohl stationäre Zentren als auch mobile Röntgeneinheiten, die sogenannten Mammobile, bereitstehen. Diese breite Aufstellung stellt sicher, dass jede Frau, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu diesen lebenswichtigen Untersuchungen hat. Ein besonderer Erfolg ist das Programm QuaMaDi.

    Dieses einzigartige Angebot auf Landesebene ermöglicht es nicht nur, mehr Frauen ein Screening anzubieten, sondern gewährleistet durch die Möglichkeit von Zweit- und Drittmeinungen eine besonders gesicherte Diagnostik. Hervorzuheben ist die entscheidende Rolle von unserem ehemaligen Gesundheitsminister, Dr. Heiner Garg, der maßgeblich zur Etablierung von eQuaMaDi beigetragen hat.

    Dieses Programm hat die digitale Übermittlung von Befunden und bildgebenden Diagnostiken eingeführt, wodurch die Behandlungsprozesse noch effizienter und präziser geworden sind. Die Zahlen sprechen für sich: Im Vergleich zum bundesweiten Screening wird bei QuaMaDi eine dreimal höhere Tumorrate detektiert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass hier Patientinnen einbezogen werden, die ein höheres Risiko für eine Brustkrebserkrankung haben.

    Mit 5,6 Prozent der detektierten Mammakarzinome im Rahmen von QuaMaDi zeigt sich, dass dieses Programm eine unverzichtbare Säule in der Brustkrebsfrüherkennung in Schleswig-Holstein darstellt. Meine Damen und Herren, dies ist ein klarer Beleg dafür, dass die Mammographie und insbesondere QuaMaDi Leben retten.

    Doch bei aller technischer und organisatorischer Unterstützung dürfen wir nicht vergessen, dass die Eigenverantwortung jeder Einzelnen entscheidend ist. Prävention beginnt im Alltag: Die regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Screening-Programmen ist von essenzieller Bedeutung. Jede Frau sollte sich der Bedeutung dieser Untersuchungen bewusst sein und die Möglichkeit zur Vorsorge aktiv nutzen.

    Grundsätzlich dürfen am Mammographie-Screening-Programm alle Frauen ab 50 bis einschließlich 69 Jahren teilnehmen. Das sind ca. 450.000 Frauen in Schleswig-Holstein.

    Was ist nun das Gute an QuaMaDi? Es gibt keine Wartezeiten! Im Rahmen des Programms werden alle infrage kommenden Frauen schriftlich per Post alle zwei Jahre nach ihrer letzten Untersuchung oder letzten Einladung erneut eingeladen. Sie erhalten die besagte Einladung zum Screening mit einem Terminvorschlag, wodurch entsprechend keine Wartezeiten entstehen.  

    Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, das Bewusstsein für die Brustkrebsvorsorge weiter zu stärken und die hervorragenden Programme in Schleswig-Holstein weiter auszubauen. Die Gesundheit unserer Frauen ist ein unverzichtbares Gut, das es zu schützen gilt. Deswegen appellieren wir hiermit an alle Frauen im Land: Nutzen Sie das umfangreiche Vorsorgeangebot zur frühzeitigen Krankheitsprävention!"

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 19.06.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 9 "Den Digitalfunk BOS auch für die Zukunft erhalten"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Den Digitalfunk BOS auch für die Zukunft erhalten) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Große Einigkeit im Haus! Natürlich ist der digitale Funk, die Breitbandstrategie für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, eine zu finanzierende und gerade in angespannten Sicherheitssituationen notwendige Maßnahme. Da sind wir alle einer Meinung, dass das finanziert werden muss und der Bund da in der Verantwortung ist.

    Nun hat die Kollegin Zweig hier in ihrer Rede schön den Sprechzettel der Frau Innenministerin aus der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 7.2.2024 vorgetragen und damit den Sachstand vom Februar wiedergegeben. Da hat sich nach Ihrer Kenntnis nichts geändert?

    Eine kleine Recherche bei einer Ihrer Bundestagsfraktionen hätte Ihnen gezeigt, dass in der Sitzung des Innenausschusses im März der Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums, Herr Saathoff, Folgendes ausgeführt hat: Er geht davon aus, dass selbstverständlich ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um das Breitbandnetz bis 2031 aufzubauen, weil das Breitbandnetz Bestandteil der inneren Sicherheit sei und dieses auch bei der Verteidigung der äußeren Sicherheit immer mitgedacht werden müsse. Daher sei es mit den vernünftigen Haushaltsmitteln zu versehen. Nun, Frau Kollegin Zweig, müssen Sie mir erklären, wo der Grund für Ihren Antrag ist. Wir können dem zustimmen. Aber Sie sind vielleicht in der aktuellen Nachrichtenlage auch mal darüber gestolpert, dass die Aufstellung der Eckwerte des Bundeshaushalts derzeit stattfindet. Wenn der Parlamentarische Staatssekretär des Innenministeriums im Innenausschuss erklärt, dass die Finanzierung dieser Mittel sichergestellt wird, habe ich keinen Grund, daran zu zweifeln.

    Also, wenn jemand aus Ihrer Landesregierung sagen würde, die Finanzierung ist gesichert, dann hätte ich da auch keinen Grund daran zu zweifeln. Das Problem ist, dass Sie immer noch sagen, die Finanzierung ist nur gesichert, wenn der Bund das Geld gibt. Das ist der Unterschied. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Antrag gerne beschließen. Er ändert nichts, ist formschön und völlig zweckfrei, aber er sichert ein Wichtiges: dass im Bereich der Sicherheit der Digitalfunk tatsächlich auch für die nächsten Jahre im Breitbandbereich ausgebaut und auskömmlich finanziert wird. Das wollen wir alle.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.02.2015

    Christopher Vogt: Die Hilferufe der Hochschulen werden nicht erhört

    „Auch ich danke der Landesregierung für den Bericht zur Situation der Hochschulen in unserem Bundesland, auch wenn ich mir die Anmerkung nicht verkneifen kann, dass dieser weniger wie ein Bericht und vielmehr wie eine möglichst knapp gehaltene Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten daherkommt. Ich möchte daran erinnern, dass der Berichtsantrag einstimmig vom Parlament verabschiedet wurde. Da hätte sich die ‚Wissenschaftsministerin wider Willen’ schon ein wenig mehr Mühe geben dürfen. Der Bericht verzichtet leider fast komplett auf Problemlösungen oder konzeptionelle Ansätze. Das scheint es bei dieser Regierung im Hochschulbereich einfach nicht zu geben. Der Hinweis, dass der zuständige Staatssekretär im Auftrag der Landesregierung einen Arbeitskreis einrichten wird, der konkrete Vorschläge entwickeln soll, wie mit den Herausforderungen im Hochschulbereich umgegangen werden soll, ist da schon ein echtes Highlight in diesem Bericht. Die hochschulpolitische Handlungsfähigkeit dieser Landesregierung ist derzeit darauf beschränkt, Arbeitskreise einzurichten.

     

    Diese Landesregierung muss die herausragende Bedeutung unserer Hochschulen für die Chancen junger Menschen in Schleswig-Holstein und damit für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes endlich erkennen, um anfangen zu können, auch entsprechend zu handeln.

     

    Wir haben es erfreulicherweise mit stark gestiegenen Studierendenzahlen zu tun und diese werden in den nächsten Jahren noch einmal weiter steigen. Nicht nur diese Tatsache zeigt uns, dass unsere Hochschulen gute Arbeit leisten. Es mangelt jedoch an Unterstützung durch die Landesregierung. Die Mittelausstattung ist in den letzten Jahren trotz des starken Anstiegs bei den Studierendenzahlen kaum oder gar nicht angestiegen. Die Tariferhöhungen wurden zwar zähneknirschend vom Land übernommen, aber auf vielen Kostensteigerungen sind die Hochschulen, die ja sehr fleißig Drittmittel einwerben, sitzengeblieben, so dass sie letztlich spürbare reale Kürzungen hinnehmen mussten. Die räumliche und personelle Ausstattung an unseren Hochschulen muss man mittlerweile teilweise schon als prekär bezeichnen und ihre Hilferufe wurden von der Landesregierung nicht erhört. Der Hochschulpakt III ist zwar richtig, aber er wird nicht ausreichen und mir ist die geplante Finanzierung des Landesanteils bis heute nicht ganz klar. Der Landesregierung geht es wahrscheinlich nicht anders. Zudem kommen mir die prognostizierten Zahlen bei den erwarteten Studienanfängern 2016 und 2017 angesichts des doppelten Abiturjahrganges zu gering vor.

     

    Nicht nur die Investitionskosten des Landes sind auf einem Tiefststand, sondern auch die Ausgaben für den Hochschulbereich, wie die Landesregierung ja selbst vorrechnet, sinken immer weiter. Betrug der Anteil der Hochschulausgaben während unserer Regierungszeit noch 6,6% am bereinigten Gesamtbudget, hat es diese Koalition geschafft, den Anteil auf 5,9% herunterzuwirtschaften – und das bei einer Milliarde Euro mehr Steuermehreinnahmen im Vergleich zu 2012. Die Hochschulen fragen zu Recht, wo dieses Geld eigentlich geblieben ist. Die Hochschulen haben zumindest nichts davon gesehen. Auch von den BAFöG-Millionen des Bundes haben die Hochschulen keinen Cent gesehen, obwohl diese doch eigentlich ganz besonders davon profitieren sollten.

     

    Der Bericht stellt ja die Planungen der Landesregierung für die Entwicklung der Finanzmittel in den nächsten Jahren vor. Bis zum Ende der rot-grün-blauen Regierungszeit, also 2017, werden die Globalzuschüsse eingefroren, die Zuschüsse für die Medizin werden eingefroren, das Exzellenz- und Strukturbudget bleibt unverändert, die Finanzierung der Exzellenzinitiative wird abgesenkt und das Hochschulbaubudget wird weiter zusammengestrichen. Die Aussichten sind also richtig düster für die Hochschulen.

     

    Die Landesregierung hat grundsätzlich die falsche Prioritätensetzung, worunter die Hochschulen nicht nur ganz allgemein zu leiden haben, sondern zusätzlich auch noch durch die falsche Hochschulpolitik. Anstatt - wie von uns gefordert - den Hochschulen mehr Autonomie zu gewähren, wird nicht nur mit Hilfe der Zielvereinbarungen, die wir zumindest in dieser Form sehr kritisch sehen, in die Hochschulen hineinregiert. Der Aufbau von verzichtbaren und rein ideologisch motivierten Doppelstrukturen bei der Lehramtsausbildung mögen zwar nett für die Uni Flensburg sein, für die Hochschullandschaft insgesamt sind sie problematisch.

     

    Der Infrastrukturbericht der Landesregierung weist für den Bereich Hochschul- und Forschungseinrichtungen eine Deckungslücke in den nächsten zehn Jahren von 306,5 Millionen Euro aus – also über 30 Millionen Euro im Jahr. Hinzu kommen weitere Kosten, die darin nicht abgebildet sind. So wird die Sanierung der CAU um mindestens 50 Millionen Euro teurer, weil bestimmte Brandschutzmaßnahmen an einigen Gebäuden umgesetzt werden müssen. Wie wir in der Zeitung lesen konnten, sind die Brandschutzauflagen bis 2020 zu erbringen. Es ist also Eile geboten. Auf die Frage, wie die Mittel aufzubringen seien, antwortete die Ministerin kaum überraschend, dass sie dies nicht sagen könne.

     

    Auch in anderen Bereichen werden die Hochschulen allein gelassen. Die Regierungskoalition beschließt das Lehrkräftebildungsgesetz, aber wie die Umsetzung erfolgen soll, müssen die Hochschulen selbst sehen. Das wird mehr als deutlich, wenn man die Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage zu dem Thema liest. Dass Flensburg eine ‚Europa-Universität’ geworden ist, finden wir richtig und haben wir ja auch gefordert. Kritisch sehen wir jedoch die angekündigten Kürzungen der dänischen Regierung bei der Partnerhochschule. Da würde ich mir wünschen, dass sich die Landesregierung und insbesondere der SSW auch einmal wahrnehmbar kritisch gegenüber unseren dänischen Freunden äußern. Es darf jedenfalls nicht sein, dass das Land bzw. die Flensburger Uni diese Kürzungen kompensieren müssen. Das erfolgreiche Einwerben von Stiftungsmittel an der Uni Lübeck ist sehr erfreulich und ich drücke die Daumen, dass es so weitergeht. Die Landesregierung muss nun alles unterlassen, was diese Entwicklung stören könnte.“

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  • 20.06.2024

    Heiner Garg zu TOP 11 "Gemeinsame Krankenhausplanung mit Hamburg auf den Weg bringen"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Gemeinsame Krankenhausplanung mit Hamburg auf den Weg bringen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Als die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer im Frühjahr dieses Jahres zum ersten Mal erzählte, dass in Hamburg eine ganze Menge Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner und auch ein paar Niedersachsen in den Krankenhäusern mitbehandelt werden und es langsam Zeit sei, die Bundesländer auch zur Kasse zu bitten, da habe ich gedacht: Ich weiß ja, was sie meint!

    Und das ist schon seit langem ein Thema zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein. Aber man hätte das auch charmanter machen können.

    Denn in Wahrheit profitieren beide Länder von einer guten Zusammenarbeit im Gesundheitssystem. Und darum soll es heute gehen.

    Ich will ausdrücklich sagen – jeder kann das machen und halten, wie er will –, es geht heute nicht darum, sich im Einzelnen an der Krankenhausreform von Karl Lauterbach abzuarbeiten. Frau Ministerin, ich teile im Großen und Ganzen das, was 16 Kolleginnen und Kollegen von Ihnen oder mit Ihnen gemeinsam dazu beschlossen haben und auch die Stellungnahmen dazu.

    Aber es geht heute darum, dass Hamburg für einen Teil Schleswig-Holsteins – zumindest bei bestimmten Diagnosen – ein zentraler Behandler ist bzw. wir dort zentral notwendige Behandlungskapazitäten haben. Das ist auch gut so, und das ist auch richtig so, weil nicht jeder alles machen muss.

    Bevor jetzt möglicherweise die erstaunte Frage bei denjenigen auftaucht, die schon länger mit dabei sind, warum nun ausgerechnet ich diesen Antrag jetzt stelle. Ausgerechnet ich stelle diesen Antrag, weil ich veranlasst hatte, dass wir im Jahr 2018 die paar Betten, die aus Hamburg im schleswig-holsteinischen Krankenhausplan waren, nach dem Regionalprinzip zurückordnen.

    Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde in der Opposition von den Sozialdemokraten, weil wir sonst damals keine Investitionsentscheidung hätten treffen können, weil wir genau an diesem Punkt, um den es ja ehrlicherweise zentral geht, keinen Schritt weiter gekommen wären.

    Also, habe ich mich entschieden, dass das tatsächlich wieder zurücksortiert wird. Ich will aber trotzdem sagen, dass das kein Vorwurf an die damalige Hamburger Kollegin Prüfer-Storcks ist, mit der wir gemeinsam dann im Übrigen 2019 einen 16 zu 0 Beschluss für eine grundsätzliche Finanzierungsreform hinbekommen haben, sondern das war schlicht und ergreifend notwendig.

    Heute haben wir aber ein paar Jahre später eine große Krankenhausstrukturreform vor der Brust und deswegen ist es dringend notwendig, dass aus meiner Sicht Hamburg und Schleswig-Holstein darauf hinarbeiten, dass es eine gemeinsame Krankenhausplanung für die Zukunft gibt, wo insbesondere bei den hochkomplexen spezialisierten Eingriffen ganz klar die Rollenverteilung ein für alle Mal festgelegt werden muss, meine sehr geehrten Damen und Herren.

    Im Übrigen, es gab ja Einschüchterungsversuche gegenüber dem Kollegen Buchholz, der dem Ausschuss der Zusammenarbeit zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein vorsitzt. Als er da das Thema zum ersten Mal auf der Tagesordnung hatte, hat man gesagt: Lass mal lieber die Finger weg, das wird teuer für Schleswig-Holstein.

    Also, erstens wissen Sie, dass der Kollege Buchholz sich nicht einschüchtern lässt, und zweitens, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine sehr verkürzte Sichtweise.

    Wir haben nämlich Kapazitäten, die die Hamburger auch dringend brauchen.

    Ich finde, Frau Ministerin, wenn Sie dem Vorschlag, den wir machen, sozusagen die Roadmap, die wir vorschlagen, irgendwie näher treten könnten, können Sie das mit hoch erhobenem Haupt tun.

    Denn die Hamburger haben oder sind dringend auf die Reha- und AHB-Kapazitäten angewiesen, die Schleswig-Holstein hat.

    Wir brauchen eine strukturierte Zusammenarbeit. Den Weg haben wir vorgegeben. Dass Sie mit der Hamburger Kollegin reden, ist mir klar. Es ist aber nicht Job der Opposition, Sie einfach reden zu lassen und dann irgendwann eine Lösung zu präsentieren, sondern wir wollen natürlich wissen: Wo stehen wir? Ist es in dieser Legislaturperiode vorstellbar, dass Sie dazu kommen?

    Ich würde Ihnen dabei viel Erfolg wünschen und würde mir wünschen, dass diese Initiative Erfolg hat."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.06.2024

    Heiner Garg zu TOP 21 "Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche"

    In seiner Rede zu TOP 21 (Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes wollte ich der Kollegin Pauls erklären, wie die Sahne auf die Erdbeeren kommt – ohne Lachgas. Dafür mit Mixer, mit Handrührgeräten, mit der Küchenmaschine. Da brauchst Du kein Lachgas.

    Nach dem Kollegen Balke kann man sich den Inhalt wirklich getrost sparen.

    Wir haben heute Morgen eine wunderbare Einführung darin bekommen, wie Lachgas sich auf den Körper auswirkt, insbesondere im übrigen auf den jungen Körper. Darauf macht Professor Herrmann, der Präsident der schleswig-holsteinischen Ärztekammer, auch heute – wahrscheinlich anlässlich dieser Debatte – noch mal aufmerksam und fordert die Politik zum Handeln auf.

    Sie wissen: Die Freien Demokraten tun sich in der Regel mit Verboten als Antwort auf eine Herausforderung eher schwer. An dieser Stelle gibt es für uns aber gar kein Vertun. Das Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche tragen wir mit. Wir werden also diesen Antrag unterstützen.

    Ich will eines noch hinzufügen, Lachgas – im medizinischen Bereich eingesetzt – erfordert nicht nur den Sauerstoff, sondern es ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel.

    Der Punkt, der mir aber noch mal wichtig ist, auch vor dem Hintergrund dessen, was der Kollege Balke am Schluss ausgeführt hat: Das Verkaufsverbot ist nur ein kleiner Baustein. Prävention ist der Schlüssel dafür, dass insbesondere junge Menschen altersgerecht und nicht mit erhobenem Zeigefinger darüber informiert werden, was sie sich und ihrem Körper eigentlich antun bei Drogenmissbrauch. Dazu gehören eben nicht nur illegale Drogen, sondern auch all das, was man jedenfalls bis jetzt noch frei verkäuflich erwerben kann.

    Auch wir schließen uns der Initiative an, mahnen aber wirklich das Thema Prävention an."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 20.06.2024

    Christopher Vogt: Migrationspolitik muss in Schleswig-Holstein endlich zur Chefsache werden

    Zur heutigen Berichterstattung über Forderungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther in Richtung der Bundesregierung beim Thema Migration erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Ministerpräsident Daniel Günther und seiner Nord-CDU fehlt es in der Migrationspolitik an Glaubwürdigkeit. Anstatt immer nur an den Bund zu appellieren, sollte der Ministerpräsident endlich seine Hausaufgaben in Schleswig-Holstein machen. Die CDU darf sich in der Migrationspolitik nicht weiterhin permanent von den Grünen ausbremsen lassen, wie es z.B. bei der sehr zögerlichen Zustimmung zur Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten oder bei der Blockade der von uns vorgeschlagenen Zentralisierung der Ausländerbehörden der Fall war.

    Bei der Umsetzung der Bezahlkarte ist in Schleswig-Holstein - auch viele Monate nach dem bundesweiten Beschluss zur Einführung - noch immer nichts geklärt, weil CDU und Grüne sich nicht einig werden. Auch beim Thema Abschiebungen von Ausreisepflichtigen passiert in Schleswig-Holstein trotz anders lautender Ankündigungen aus der Landesregierung in Wahrheit kaum etwas. 

    Die Migrationspolitik muss in Schleswig-Holstein endlich zur Chefsache werden. Wir fordern von Günther Taten statt Worte. Er regiert ja schließlich freiwillig mit den Grünen, insofern ist er für deren ständige Blockade selbst verantwortlich.“ 

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  • 20.06.2024

    Heiner Garg zu TOP 10 "Mehr Zeit für Familien – Familienstartzeit einführen"

    In seiner Rede zu TOP 10 (Mehr Zeit für Familien – Familienstartzeit einführen) erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Da in der Sache von der Kollegin Midyatli schon sehr viel gesagt wurde, will ich einfach einmal die aus unserer Sicht bestehenden Fakten kurz zusammenfassen:

    Gemäß der EU-Richtlinie mit dem klangvollen Namen ,2019-1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige’ haben Väter nach der Geburt Anspruch auf zehn Tage bezahlten Urlaub. Punkt. Das besagt die EU-Richtlinie.

    Zweitens. Deutschland hat diese Regelung nicht umgesetzt, jedenfalls nicht vollständig, und deshalb hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Punkt.

    Dann kommt der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP für die Zeit 2021 bis 2025. Ich zitiere: ,Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben.’

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dafür, Koalitionsverträge umzusetzen, allerdings nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene. Ich finde, diese Regelung aus dem Koalitionsvertrag muss umgesetzt werden und entsprechend werden wir uns auch heute zu den beiden Anträgen verhalten. Herzlichen Dank."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.06.2024

    Christopher Vogt zu TOP 12 "Werkstatttage zur Verbesserung der Berufsorientierung"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Werkstatttage zur Verbesserung der Berufsorientierung) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Mit diesem Antrag wollen wir die Berufliche Bildung und die Berufsorientierung in Schleswig-Holstein deutlich verbessern, weil dies aus unserer Sicht auch dringend notwendig ist! Die Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen sind in den letzten Jahren leider gesunken – teilweise sogar massiv!

    Dabei wird der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt mittlerweile quasi von Tag zu Tag größer und die allermeisten Fachkräfte werden in den nächsten Jahren in den Berufen gebraucht, für die man eine klassische duale Ausbildung braucht – also vor allem in den Berufen des Handwerks.

    Die gesunkenen Schülerzahlen haben in einigen Bereichen mit einem gewissen Strukturwandel zu tun, zum Beispiel mit Blick auf die Bankkaufleute im ländlichen Raum oder leider auch mit Blick auf den Bäckerberuf, wenn wir uns zum Beispiel die Westküste anschauen.

    Die gesunkenen Schülerzahlen entstehen aber in erheblichem Maße auch durch die anhaltende, fatale gesellschaftliche Entwicklung, dass insgesamt zu wenig erkannt wird, welche großen Chancen die jungen Menschen in den Berufen der dualen Ausbildung – vor allem im Handwerk – haben. Damit meine ich nicht nur die mittlerweile oft sehr guten Verdienstmöglichkeiten, sondern auch die großartige Möglichkeit, aus seinem Talent das Beste zu machen und sich selbst im Beruf zu verwirklichen.

    Es ist ein vielfach widerlegter Irrglaube, dass nur Abitur und Studium eine gute berufliche Laufbahn ermöglichen. Und diese wichtige Erkenntnis muss viel stärker den jungen Menschen und auch ihren Eltern viel stärker vermittelt werden.

    Viele Länder auf der Welt beneiden unser Land um das funktionierende System der dualen Berufsausbildung und versuchen, es zu kopieren. Das passiert uns ja ansonsten nicht mehr so oft. Es wird deshalb höchste Zeit, dass wir diesen hohen Wert selbst wieder stärker erkennen und auch entsprechend handeln.

    Die Landesregierung reagiert auf die sinkenden Schülerzahlen derzeit mit dem sogenannten ,Masterplan Berufliche Bildung': Was zunächst hochinteressant klingt, beinhaltet vor allem eine nicht unerhebliche Ausdünnung des Unterrichtsangebots. Ich verstehe zwar, dass man auf sinkende Schülerzahlen angesichts der begrenzten personellen Ressourcen und der teils sehr klein gewordenen Klassen irgendwann auch reagieren muss. Aber es besteht dadurch natürlich die reale Gefahr, dass man die Abwärtsspirale damit noch einmal weiter verstärkt.

    Wir wissen doch schließlich alle, dass längere Anfahrtswege zur Beruflichen Schule die dort angebotenen Ausbildungsgänge für viele junge Menschen unattraktiver machen. Es muss endlich wieder mehr dafür getan, die Nachfrage deutlich zu steigern.

    Wenn man sich im Land umschaut, gibt es einige gute Beispiele dafür, was hierbei helfen kann. Ein besonders gelungenes Beispiel sind aus unserer Sicht die sogenannten ,Werkstatttage', die seit einigen Jahren im Lauenburgischen durchgeführt werden.

    Dort gehen Schülerinnen und Schüler von dreizehn allgemeinbildenden Schulen – wovon übrigens zehn Gemeinschaftsschulen sind – aus verschiedenen Orten in der Region für eine gewisse Zeit an das Berufsbildungszentrum des Kreises, um dort verschiedene Berufe und Tätigkeiten praktisch besser kennen zu lernen. Das bedeutet zweifelsohne einen gewissen organisatorischen Aufwand – das Land gewährt dafür auch einige zusätzliche Stellen und es müssen Dinge wie zum Beispiel die Schülerbeförderung organisiert werden.

    Aber die Rückmeldungen rechtfertigen diesen Aufwand aus unserer Sicht, denn sie sind äußerst positiv und das kann ja in Wahrheit auch niemanden überraschen, denn die praktische Erfahrung bzw. das eigene Erleben ist immer deutlich effektvoller als alles andere. Wir schlagen Ihnen deshalb heute vor, dass dieses erfolgreiche Projekt zukünftig landesweit stattfinden soll.

    Dies würde die wichtige berufliche Orientierung, bei der es vielerorts noch sehr viel Luft nach oben gibt, deutlich stärken. Mit den Werkstatttagen ist es im Herzogtum Lauenburg gelungen, eine erstklassige Verzahnung von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bei der Berufsorientierung zu etablieren.

    Dies eröffnet den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern dort über zwei Wochen hinweg die Möglichkeit, sich an den Werkbänken und in den Laboren der beruflichen Schule auszuprobieren. So werden Schwellenängste genommen und Wege aufgezeigt.

    Die Schülerinnen und Schüler kommen bereits in der Orientierungsphase – in der Klassenstufe 8 – in kleinen Gruppen in sinnvoll gestalteten Modulen mit den einzelnen Berufsbildern in Kontakt und können anschließend deutlich besser einschätzen, welche Berufe etwas für sie sein könnten – oder eben auch nicht.

    Wenn dies landesweit geschehen würde, könnte dies nicht nur mehr junge Menschen für die duale Berufsausbildung begeistern, sondern auch merklich dazu beitragen, dass sich die viel zu hohen Abbrecherquoten verringern – nicht nur in der dualen Ausbildung selbst, sondern auch bei den Studierenden, die hierdurch vielleicht gar nicht erst das ;falsche' Studium aufnehmen, sondern gleich in der dualen Berufsausbildung landen.

    Ich bin mir sicher, dass sich viele allgemeinbildende Schulen für eine landesweite Ausweitung der Werkstatttage begeistern würden und sich dies in das Landeskonzept Berufsorientierung gut integrieren ließe. Den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen habe ich gesehen. Er lässt mich, ehrlich gesagt, etwas ratlos zurück.

    Ich möchte vorschlagen, dass wir die beiden Anträge im Bildungsausschuss mit den verschiedenen Akteuren weiter vertiefen, denn es geht um ein wirklich elementar wichtiges Thema, das man nicht einfach abbügeln sollte."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.06.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 14 "Ein landesweites System für modulare Feuerwehrgerätehäuser"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Ein landesweites System für modulare Feuerwehrgerätehäuser) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Die Kommunen stehen vor Herausforderungen. Viele der Feuerwehrgerätehäuser im Lande erfüllen nicht mehr die Sicherheitsanforderungen, die heute gestellt werden. Manche sind abgängig, müssen saniert werden. Und ehrlicherweise habe ich mich schon vor einer ganzen Weile gefragt, warum es das eigentlich nicht in modularer Bauweise abrufbar gibt bei uns. Und ich habe auch einen Landesbrandmeister dazu befragt. Er hat ebenfalls gesagt: ,Mensch, das ist eigentlich komisch, dass es das bei uns nicht gibt.’

    Deshalb ist das, was Sie hier beantragen, wirklich eine gute Idee. Und die unterstützen wir.

    Dennoch möchte ich folgende Gedanken äußern: Nicht jede Gemeinde muss unbedingt selbst das Rad neu erfinden, sondern soll auf das zurückgreifen, was andere vielleicht schon haben. Das ist das Efa-Prinzip, das wir aus dem Online-Zugangsgesetz kennen - ,einer für alle’. Das gilt für das Bundesland Schleswig-Holstein aber vielleicht auch. Denn ein Musterfeuerwehr-Gerätehaus gibt es bei uns nicht. In Mecklenburg-Vorpommern aber schon und in Bayern auch.

    Warum diese Feuerwehrgerätehäuser in Bayern nun völlig anders sein müssen als in Schleswig-Holstein oder in Mecklenburg-Vorpommern, das erschließt sich mir nicht.

    Also, vielleicht liegt der Schlüssel einfach darin, dass man guckt und sagt: Ist das Musterfeuerwehrgerätehaus aus Bayern oder das aus Mecklenburg-Vorpommern nicht eigentlich das, was wir bei uns in ähnlicher Art und Weise auch machen können?

    Das spart Zeit. Das spart Geld.

    Dann kommt der zweite Gedanke, weil der Kollege Kock-Rohwer hat recht und jeder der kommunalpolitisch aktiv war, kennt das. Im Hauptausschuss sagt der Bürgermeister: ,Na, also das neue Feuerwehrhaus, das muss bei uns ganz besonders aussehen und es braucht eine eigene Fassade und wir machen einen Architektenwettbewerb.' Da siehst Du beim Zuhören schon, die Millionen rattern und rattern und rattern. Und Du fragst Dich angesichts eines Defizits: Wo soll das Geld dafür eigentlich herkommen?

    Deshalb mache ich einen Vorschlag. Dieses Land hat eine Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern. Die läuft übrigens Ende nächsten Jahres aus und muss sowieso erneuert werden.

    Warum regeln wir nicht, dass diejenigen, die sich an Standards halten, mehr Förderung bekommen können als diejenigen, die individuell unterwegs sind?

    Jedenfalls sollten wir darüber nachdenken, dass wir jetzt erstens nicht wahnsinnig viel Zeit damit verbringen, in großen Arbeitskreisen und Gruppen erst das Musterfeuerwehrhaus neu zu erfinden, das gibt es schon. Und zweitens sollten wir auch nicht darauf vertrauen, dass alle Kommunen irgendwie sagen, dieses Musterfeuerwehrhaus will ich unbedingt haben, sondern wir sollten einen Anreiz dafür bieten, das Geld auch wirklich konsequent einzusetzen – und das sollten wir in die Förderrichtlinie mit einfließen lassen.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.06.2024

    Christopher Vogt: Wir haben großes Verständnis für den Frust der Musikschulen

    Zu den heutigen Demonstrationen der Musikschulen in Kiel erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die Musikschulen leisten eine sehr wichtige kulturelle Bildungsarbeit und brauchen jetzt dringend eine verlässliche Perspektive. Sie befinden sich in einer äußerst schwierigen finanziellen Lage. Ihre bisherige Existenz ist nahezu flächendeckend akut gefährdet, wenn die Landesregierung jetzt nicht endlich konsequent handelt. Wir haben daher großes Verständnis für die erneut geäußerten Sorgen und den Frust der Musikschulen im Land und all jener, die sich dort bislang engagieren.

    Das Herrenberg-Urteil stellt die Musikschulen vor enorme Herausforderungen, weil zukünftig mit deutlich höheren Personalkosten gerechnet werden muss. Das Land beteiligt sich bisher leider nur mit sehr geringen Zuschüssen an der Finanzierung der Musikschulen und das reicht nun endgültig nicht mehr aus, wenn man die bisherigen Angebote erhalten möchte.

    Ich erkenne es an, dass Ministerin Prien auf der Demonstration vor dem Kieler Landeshaus ein Musikschulfördergesetz für das Jahr 2025 angekündigt hat, das die FDP-Fraktion schon länger vorschlägt. Ich befürchte jedoch, dass sich CDU und Grüne bei der Umsetzung ihres Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag weiterhin zu viel Zeit lassen und auch zukünftig viel zu wenig Geld in diesem wichtigen Bereich investieren werden. Wir werden deshalb weiterhin Druck machen und sehr genau im Blick behalten, was die Landesregierung zu den weiteren Gesprächen mit dem Landesverband der Musikschulen im Gepäck mitführen wird.“

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  • 20.02.2015

    Oliver Kumbartzky: Gute Rahmenbedingungen statt Misstrauen und Überregulierung

    „Eine Landtagsdebatte zur Ernährungswirtschaft und dann noch zu Beginn der Fastenzeit, das hat was. Zunächst danke ich der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Die Antworten sind eine gute Grundlage für weitere Diskussionen und anstehende Entscheidungen. Schließlich betrifft die Frage nach guter und gesunder Ernährung uns alle jeden Tag. Ernährungspolitik und die Stärkung der Ernährungswirtschaft sind deshalb von zentraler Bedeutung.


    Gleichzeitig danke ich der SPD-Fraktion für die Einreichung der Fragen. Ich begrüße auch in Teilen Ihr Positionspapier zur Landwirtschaft – zumal Sie dort in einigen Punkten auf Distanz zur Politik des grünen Umweltministers Dr. Habeck gehen.


    Aber zurück zu der Großen Anfrage. Ich möchte gerne einige Fragen und Antworten aus unterschiedlichen Themenblöcken näher beleuchten.


    Bei den Fragen Nummer 10, 26, 28, 29, 30, 32 und 66 geht es schnell. Die lassen sich gemeinsam kommentieren. Schließlich gibt es zu diesen Fragen schlicht keine Antwort der Landesregierung. Hier stellt sich für mich jetzt nur die Frage, wem ich das jetzt ankreide – der fragestellenden SPD oder der nicht antwortenden Landesregierung? Einigen wir uns darauf, dass die Performance und die Abstimmung zwischen Koalition und Regierung verbesserungsfähig ist.


    In den ersten Punkten in der Großen Anfrage wird die Entwicklung der Betriebe, Existenzgründungen und die Ziele und Visionen der Landesregierung für eine Ernährungswirtschaft 2030 näher betrachtet. In den Antworten wird dokumentiert, dass es immer weniger Betriebe und immer weniger Existenzgründungen gibt.


    Es mangelt in unserem Land an einem gründerfreundlichen Klima, gerade in der Landwirtschaft. Mit keinem anderen Beruf wird momentan von Seiten der Grünen in der Öffentlichkeit so unfair umgegangen wie mit den Landwirten. Da wird von Agrarindustrie geredet, von Massentierhaltung und davon, dass man es ‚satt hat‘. Ich habe diese pauschale Verunglimpfung satt! Natürlich fühlen sich junge Leute durch die Angriffe demotiviert. Dabei haben wir in Schleswig-Holstein keine Agrarindustrie, sondern familiär geführte landwirtschaftliche Betriebe. Die leistungsbereiten Landwirte und die Landwirtschaft sind das Rückgrat des ländlichen Raumes. Diese Landwirte brauchen keine von Verboten, Misstrauen und Kontrolle durchzogene Politik, sondern sie brauchen die Freiheit, eigenverantwortlich handeln zu können.


    Ich komme zu den Abschnitten Vermarktung und Tourismus. Natürlich lebt der Schleswig-Holstein-Tourismus von kulinarischen Angeboten. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit, fangfrischen Fisch direkt vom Kutter zu kaufen. Problem nur: Der Fischerei wird immer wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen. Auch dieser Beruf wird durch die Landesregierung immer unattraktiver gemacht.


    Ein weiterer Punkt ist die Direktvermarktung. Hier soll es laut Antwort der Landesregierung endlich Erleichterungen bei der Aufstellung von Werbeanlagen geben. Immerhin ein kleiner Lichtblick.


    Interessant wird, was aus der Dachmarke wird. In der Antwort auf die Große Anfrage wird genau das noch einmal dokumentiert, was die FDP-Fraktion von Anfang an bemängelt hat: Das neue, unsinnige Logo vom ‚Echten Norden‘ soll nach dem Willen der Landesregierung überall eingesetzt werden. Auch bestehende, etablierte Marken wie beispielsweise ‚Schleswig-Holstein is(s)t lecker‘ soll geopfert werden. Jedes Printprodukt soll den Stempel des Wirtschaftsministers aufgedrückt bekommen, nach dem Motto ‚Kein Flyer ohne Meyer‘. Dabei ist klar: Die Dachmarke kann kein Label oder Gütezeichen ersetzen.


    Beim Themenblock ‚Infrastruktur‘ fand ich insbesondere Frage 54 und die dazugehörige Antwort interessant. Gefragt wurde, welche Rolle der Fehmarnbelt-Querung, der Jütland-Route und der A20 im Hinblick auf die Ernährungswirtschaft zuteil wird. In der Antwort wird zuerst betont, dass man die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene wolle. Wie das gehen soll, wird natürlich nicht gesagt. Dabei erfordert gerade die dezentral organisierte Ernährungswirtschaft eine gute Erreichbarkeit durch Landes- und Kreisstraßen. Wie die Regierung seit einigen Jahren mit den Landesstraßen umgeht, wissen wir leider.


    Wirklich putzig ist die Antwort der Landesregierung in Sachen A20. Die Wirtschaft verspreche sich durch die Planungen zum Weiterbau der A20 eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Infrastrukturnetzes. Durch die Planung! Das ist doch lächerlich. Die Wirtschaft erwartet den konsequenten Weiterbau!


    Schade übrigens, dass zum dringend notwenigen B5-Ausbau gar nichts gesagt wird. Gerade die B5 ist für die Ernährungswirtschaft an der Westküste die zentrale Lebensader.


    Aber auch sonst geht der Wunsch nach einer Verlagerung des Güterverkehrs gerade in der Ernährungswirtschaft an der Realität vorbei. Die von den Grünen immer favorisierten Wasser- und Schienenwege stehen dem Standortfaktor ,Frische und Qualität‘ entgegen.


    Interessant sind auch die Einlassungen des MELUR im Kapitel ‚Bildung, Ausbildung, Weiterbildung‘. Ich meine insbesondere die Einlassungen zum KIN Lebensmittelinstitut. Das Lebensmittelinstitut – so schreibt es die Landesregierung selbst – ist die einzige Fachschule für den Bereich Lebensmitteltechnik. Dort werden dringend erforderliche Fachkräfte ausgebildet. Leider scheint das Agrarministerium nicht zu wissen, was das Schulministerium treibt. Die Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung ist insbesondere zu Lasten der privaten Schulen mit technischer Ausrichtung gegangen, darunter auch das Lebensmittelinstitut. Völlig unnötig wurden diese Schulen durch Mittelkürzungen in Bedrängnis gebracht. Ich erwarte, dass der Agrarminister seinen Einfluss geltend macht, so dass bei diesen Schulen nachgesteuert wird. Es ist ja wohl ein Schildbürgerstreich erster Güte, in Zeiten des Fachkräftemangels solche Schulen platt zu machen. Wir brauchen diese Fachkräfte! Wir brauchen diese gut ausgebildeten jungen Leute, um auch in Zukunft Ernährungswirtschaft auf höchstem Niveau betreiben zu können. Herr Minister Habeck ich erwarte, dass Sie sich für diese Schule einsetzen!


    Im Abschnitt ‚Gute Arbeit in der Ernährungswirtschaft‘ geht es um den Mindestlohn. Leider wird in den Antworten verschwiegen, dass es zahlreiche negative Auswirkungen gibt. Um nur mal ein Beispiel zu nennen: Der Bundesverband der Obst-, Gemüse- und Kartoffel verarbeitenden Industrie (BOKG), fordert laut Bericht im Bauernblatt vom 14. Februar 2015, dass die bürokratischen Dokumentationspflichten für den Mittelstand abgebaut werden müssen. Auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert in dem besagten Artikel, dass insbesondere der erheblich höhere Verwaltungsaufwand durch die Aufzeichnungspflichten, die Einschränkungen bei den Arbeitszeitkonten und die nicht gelösten Fragen im Zusammenhang mit den mitarbeitenden Familienangehörigen dringend nachverhandelt werden müssten.


    Die Forderungen werden zu Recht erhoben. Schließlich arbeiten für die Ernährungswirtschaft in der Saison teilweise bis zu 100 Erntehelfer pro Betrieb. Der Aufwand bei den Dokumentationspflichten ist also weitaus höher als beispielsweise bei einem Handwerksbetrieb. Zudem sieht die Ernährungswirtschaft die Stundenvorgaben und Ruhezeiten kritisch. Auch das ist nachvollziehbar, denn schließlich richtet sich Gemüse bei seinem Wachstum nach dem Wetter und nicht nach den Wochentagen.


    Die Landesregierung schweigt sich zu dem Thema in der Großen Anfrage aus. Einzig der SPD-Fraktions- und Landesvorsitzende Dr. Stegner wagt sich aus der Deckung und bezeichnet in seiner gewohnt zurückhaltenden Art diejenigen, die sich über den bürokratischen Aufwand beim Mindestlohn beklagen, als ‚Trottel‘ und ‚Ganoven‘.


    Das, sehr geehrter Kollege Dr. Stegner, geht gar nicht. Dafür sollten Sie sich schämen.


    Aber irgendwo passt diese Verunglimpfung der Land- und Ernährungswirtschaft auch ins Bild dieser Koalition. Der ländliche Raum ist für Rot-Grün-Blau nicht mehr als der Vorgarten für die städtischen Milieus, sie man eigentlich im Fokus hat.


    Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, es ernst meinen mit einer Stärkung des ländlichen Raumes, dann stoppen Sie endlich diesen grünen Umweltminister. Bislang haben Sie alles durchgewinkt – vom Dauergrünlanderhaltungsgesetz über den Filtererlass bis hin zum fachlich absolut unsinnigen Knickerlass. Die SPD-Fraktion kann doch nicht einfach tatenlos zusehen, wie der grüne Umweltminister ihr Lieblingsland mit seiner von Misstrauen getriebenen Verbotspolitik überzieht.


    Sehr geehrte SPD-Fraktion: Große Anfragen und Positionspapiere sind die Theorie. Aber entscheidend sind die Gesetze und Verordnungen. Daran werden Sie sich messen lassen müssen. Die erste Nagelprobe wird das Naturschutzgesetz sein. Der Entwurf der Landesregierung lässt Böses erahnen. Es liegt nun auch an der SPD, hier korrigierend zum Wohle der Land- und Ernährungswirtschaft und damit zum Wohle des ländlichen Raumes einzugreifen.


    Die Land- und Ernährungswirtschaft ist einer der größten Arbeitgeber in Schleswig-Holstein. Es kann nicht sein, dass alles, was diese täglich hart arbeitenden Menschen von der Landesregierung erwarten dürfen, Misstrauen und Überregulierung ist.“

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  • 20.06.2024

    Christopher Vogt zu TOP 24 "PerspektivSchule Kurs 2034 – Das Startchancenprogramm in SH"

    In seiner Rede zu TOP 24 (PerspektivSchule Kurs 2034 – Das Startchancenprogramm in SH) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Das Startchancen-Programm, das Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger nach sehr intensiven Diskussionen gemeinsam mit den Ländern auf den Weg gebracht hat, ist das größte bildungspolitische Programm in der Geschichte der Bundesrepublik.

    Die Koalitionsfraktionen in diesem Hohen Hause eint ja mittlerweile eigentlich nur noch der permanente Ruf nach mehr Geld vom Bund.

    Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass sie die Länder und Kommunen – trotz äußerst angespannter Haushaltslage – in den nächsten 10 Jahren mit 10 Milliarden Euro unterstützen und viele Schulen mit einem wichtigen Programm besonders fördern wird.

    In den nächsten 10 Jahren sollen damit bundesweit insgesamt 20 Milliarden Euro in die Schulen investiert werden, die vor ganz besonderen Herausforderungen stehen.

    Für Schleswig-Holstein bedeutet dies rund 660 Millionen Euro für diese Schulen.

    Das ist auch dringend notwendig, denn der Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen hängt in Deutschland – und auch in Schleswig-Holstein – immer noch viel zu sehr von der Herkunft ab.

    Wir brauchen mehr Chancengerechtigkeit in unserem Land:

    Wir sind es den Kindern und Jugendlichen schuldig, dass ihre Stärken und Talente bestmöglich gefördert werden und wir sind als älterwerdende Gesellschaft auch volkswirtschaftlich gut beraten, dieses Defizit endlich engagierter anzupacken, denn wir merken doch schon jetzt, dass jede und jeder der jungen Menschen dringend gebraucht wird, um das Land am Laufen zu halten und unseren Wohlstand zu erhalten und hoffentlich auch zu mehren.

    Die Ministerin hatte uns ja am 6. Juni zuletzt im Bildungsausschuss – auf meinen Antrag hin – umfassend über die Umsetzung des Startchancen-Programms in Schleswig-Holstein berichtet. Dieser Bericht hat dann bei den Koalitionsfraktionen offenbar zu so viel Begeisterung geführt, dass sie gleich am nächsten Tag (also am 7. Juni) einen Berichtsantrag zur Umsetzung des Startchancen-Programms in Schleswig-Holstein für das Plenum gestellt haben.

    Ein etwas kurioser Vorgang, denn seitdem gibt es ja lediglich die Veränderung, dass – wie angekündigt – weitere 65 Schulen nach dem erläuterten Sozialindex als Startchancen-Schulen benannt wurden.

    Diese Tatsache hätte eigentlich keine neue Landtagsdebatte notwendig gemacht, wobei ich es wirklich bemerkenswert finde, dass hier quasi mal eben so nebenbei verkündet wird, dass die ,Startchancen-Schulen' in Schleswig-Holstein nicht (wie im Rest der Republik) ,Startchancen-Schulen' heißen werden, sondern ,Perspektiv-Schulen', obwohl es dieses erfolgreiche Jamaika-Projekt ja zukünftig gar nicht mehr geben wird.

    Das Perspektivschul-Programm hatte mit der Zeit erfreulicherweise viel Anerkennung gefunden – bei den ausgewählten Schulen, bei den Kommunen, aber auch bei der damaligen und heutigen Opposition.

    Die Bestandteile und die Zielsetzung gingen in eine ganz ähnliche Richtung wie beim Startchancen-Programm, was übrigens auch kein Zufall ist, denn es war ja zumindest in unseren Wahlprogrammen auch entsprechend vorgesehen.

    Aber, meine Damen und Herren, was soll bitte diese Albernheit, dass die ,Startchancen-Schulen' in Schleswig-Holstein anders heißen sollen als im Rest der Republik?

    Fachlich gibt es dafür keinen Grund, es scheint sich lediglich um die Eitelkeit und die parteipolitischen Befindlichkeiten der Ministerin zu drehen.

    Nachdem Ministerin Prien im Entstehungsprozess des Startchancen-Programms vor allem dadurch aufgefallen ist, dass sie permanent aus parteitaktischen Motiven ordentlich Sand ins Getriebe gestreut und sich wiederholt öffentlich an der Bundesministerin abgearbeitet hatte, soll nun der Name dieses historischen Bund-Länder-Programms in Schleswig-Holstein gecancelt werden.

    Ich finde das ziemlich peinlich und kleingeistig und ich kann mich nur sehr darüber wundern, dass die Grünen diesen Irrsinn erneut mitmachen – wie zunächst auch bei der von der Ministerin geplanten Abschaffung der Schulleiterwahlen.

    Sie nehmen sehr gern die 330 Millionen Euro, mit denen der Bund das Land Schleswig-Holstein freiwillig bei der Erfüllung einer Kernaufgabe des Landes unterstützt, aber bei der Namensgebung setzen sie sich demonstrativ von diesem bundesweiten Programm ab, weil die Ministerin in den nächsten Jahren zumindest mit irgendwas Positivem in Erinnerung bleiben will.

    Inhaltlich macht das Ganze absolut keinen Sinn, denn es handelt sich ja um ein neues, bundesweites Programm.

    Garniert wird diese schräge Posse dann noch mit einem eigens entworfenen Logo, bei dem man sich fragt, wer sich da eigentlich erstmals an Microsoft Paint versucht hat.

    Meine Damen und Herren von der Koalition! Normalerweise würde ich jetzt an Sie appellieren, diesen Fauxpas schnellstmöglich zu beenden, aber meine Hoffnung auf Einsicht ist hier ziemlich überschaubar. Sie rufen ständig nach mehr Geld vom Bund für alles Mögliche.

    Hier unterstützt der Bund Länder und auch Kommunen massiv bei einer ihrer wichtigsten Kernaufgaben.

    Ich erwarte von Ihnen jetzt keine weiteren parteipolitisch motivierten Spielchen mehr, sondern eine sehr konzentrierte und zielstrebige Umsetzung im Sinne der Schülerinnen und Schüler an den ausgewählten Schulen. Es gibt hier die große Gelegenheit, die Chancengerechtigkeit in unserem Land massiv zu stärken. Nutzen Sie diese Chancen und vermasseln Sie es nicht.

    Wir werden sehr genau darauf achten.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.06.2024

    Christopher Vogt zu TOP 18+30 u.a. "Duales Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein ermöglichen"

    In seiner Rede zu TOP 18+30 (u.a. Duales Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein ermöglichen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die Gewinnung von neuen Lehrkräften ist eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen dieser Zeit. Das ist hier sicherlich unstrittig. Es gibt da keine Zauberformel und kein Heilmittel.

    Die Bildungsministerin hat deshalb immerhin bereits drei Maßnahmenpakete zu diesem wichtigen Thema auf den Weg gebracht. Diese angekündigten Maßnahmen sind aus meiner Sicht überwiegend gut und sinnvoll, aber eben auch bei weitem nicht ausreichend, um die große Herausforderung absehbar zufriedenstellend meistern zu können, denn es wurden ja eher kleine Stellschrauben gedreht.

    Wir sind deshalb der Meinung, dass es weitere konkrete Maßnahmen braucht und man wird dabei auch mutiger neue Wege gehen müssen. Dazu hatten wir Ihnen bereits im vergangenen Herbst gemeinsam mit der SPD- und der SSW-Fraktion zwölf verschiedene Punkte vorgeschlagen.

    Wir schlagen Ihnen heute noch einmal sehr konkret vor, auch bei der Lehramtsausbildung verstärkt auf das Duale Studium, also einen guten Mix aus Theorie und Praxis, bereits während des Studiums zu setzen. Dies sollte aus unserer Sicht ein weiterer Baustein sein, um mehr junge Menschen für einen der wichtigsten Berufe zu begeistern, den es in unserer Gesellschaft überhaupt gibt.

    Wir werden ja gleich das Argument der Koalition wieder hören, das alleine reiche aber nicht aus. Das hatten wir schon mal bei den Werkstatttagen. Doch das sagt auch keiner. Deswegen ist das ein Pseudo-Argument, aber es ist ein weiterer Baustein, den Sie aus meiner Sicht nutzen sollten.

    Wir sehen in der frühzeitigen und dauerhaften Verzahnung von Theorie und Praxis während des Lehramtsstudiums viele Vorteile. Das ist übrigens in vielen Bereichen ein sehr erfolgreiches Modell. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt oder Thüringen haben sich hier bereits zuletzt auch im Bereich der Lehramtsausbildung auf den Weg gemacht und die Kultusministerkonferenz hatte sich im vergangenen März ja darauf verständigt, diesen Weg bundesweit zu ermöglichen, weil es natürlich auch immer um die Anerkennung geht.

    Mir ist natürlich bekannt, dass es hierzu die Ratschläge des Wissenschaftsrates und der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz auseinandergehen, aber ich sehe eine große Chance in diesem Weg.

    Das Duale Studium wäre auch in Schleswig-Holstein im pädagogischen Bereich nicht komplett neu, aber es sollte eben auch kein Nischenthema mehr sein. Das Beispiel Flensburg wird wahrscheinlich gleich mehrfach genannt werden. Dort gab es ja auch schon unter anderem einen Masterstudiengang zur beruflichen Bildung, der eingestellt wurde.

    Allerdings muss ich auch sagen, dass man sich dann angucken muss, woran das denn lag? Ich glaube nicht, dass das Duale Studium an sich unattraktiv ist, sondern dass es vielleicht auch nicht richtig aufgestellt war in dem Fall.

    Es geht aus unserer Sicht nicht nur um einen deutlich besseren Praxisbezug, mit dem der sogenannte Praxisschock vermieden werden kann, der mir ein entscheidender Faktor für die sehr hohen Abbrecherquoten im Lehramtsstudium zu sein scheint.

    Sondern es geht auch um das Anwerben neuer Zielgruppen durch eine attraktive Ausbildungsvergütung, durch das Nutzen der starken regionalen Verwurzelung der möglichen Bewerberinnen und Bewerber, die dann später auch regional besser gebunden werden können und durch eine nach Möglichkeit kürzere Ausbildungsdauer durch eine sinnvolle Verbindung von Studium und Referendariat. Ich glaube, das ist generell ein Thema, dass Studium und Referendariat enger miteinander verzahnt werden müssen. Das jetzige Modell ist reformbedürftig.

    Man sollte sich aus unserer Sicht zunächst auf Mangelfächer wie zum Beispiel Informatik oder Musik konzentrieren. Man könnte dafür zum Beispiel auch den Studienstandort Lübeck nutzen, um auch im Süden vertreten zu sein.

    Man sollte auf die bei der Lehrkräfteausstattung besonders unterversorgten Regionen wie die Westküste oder den Südosten des Landes mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum-Lauenburg als Standorte für die Ausbildungsschulen setzen. Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen ist aus meiner Sicht, wie diese Alternativanträge der Koalition halt so sind, nicht ganz so weitgehend, nicht ganz so konkret.

    Es sind viele kleine Aufträge an die Regierung da drin. Ich sage auch sehr deutlich, Herr Balasus: Man muss vielleicht, wenn man Aufträge an die Regierung erteilt, später darlegen, dass man diese Aufträge auch erfüllt hat. Das scheint mir doch ein Problem, gerade im Bildungsministerium, geworden zu sein. Sie haben sehr viele Aufträge auf den Weg gebracht, und jetzt kriegen wir immer die Rückmeldung, das schaffen wir nicht, das haben wir nicht geschafft usw.

    Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein sollte dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und hier mutiger vorangehen. Es wäre ein Gewinn für unsere Bildungslandschaft. Ich beantrage daher eine Überweisung der beiden Anträge in den Bildungsausschuss, freue mich auf die weitere Diskussion und wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.06.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 19 "Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern"

    In seiner Rede zu TOP 19 (Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Wie stellen wir das jetzt alles wieder richtig, was die Kollegin da vorher gesagt hat und was leider nicht so ganz den Tatsachen entspricht? Frau Kollegin, entschuldigen Sie: In Wahrheit ist das eine Diskussion für juristische Feinschmecker, die auf dem Tisch liegt.

    Mietrecht ist extrem kompliziert und Mietrecht in der Art und Weise, wie es ausgestaltet ist, versucht eine Balance zwischen dem Mieterschutz und den berechtigten Interessen des Vermieters, der eben auch Interessen hat, zu schaffen.  

    Ein paar Sachen, die hier in die Welt gesetzt worden sind, die müssen wir erstmal vorneweg ausräumen. Es steht eine Änderung der Schonfristregelung mitnichten im Koalitionsvertrag der Ampel. Das ist nicht vorgesehen. Das ist auch nie vereinbart worden. Der zweite Punkt ist: Es handelt sich bei dieser Regelung nicht etwa um eine Regelung, die so nicht gedacht war, sondern die ist ganz bewusst da so reingekommen. Und die hat man gewollt - das letzte Mal übrigens zu einer Zeit, als die Sozialdemokraten durchaus mit in Verantwortung waren.

    Von Wohnungslosigkeit bedroht zu sein, ist wirklich hart. Und auf der anderen Seite gibt es aber auch Vermieter, die darauf angewiesen sind, dass die Miete gezahlt wird, weil sie ansonsten ihr Leben nicht finanzieren können. Da gibt es viele ältere Menschen, deren einziges Vermögen darin besteht, dass sie ein Haus haben, das sie teilweise vermieten. Dann haben sie eine Mieterin oder einen Mieter, doch der zahlt die Miete nicht.

    Es ist ja nicht so, dass, wenn man mit einer Monatsmiete in Verzug gerät, sofort fristlos gekündigt werden kann. Das ist nicht der Fall. § 569 Abs. 3 des BGB sagt bei Zahlungsversuch etwas ganz anderes, als es hier dargestellt worden ist. Man muss nämlich mit mindestens – ich kann es mal vorlesen – für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete insgesamt oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug geraten sein. Und wenn zwei Monatsmieten ausstehen, dann werden Sie auch bei erfolgter fristloser Kündigung immer noch nicht direkt auf die Straße geschmissen, sondern dann bedarf es eines Räumungstitels. Und dieser Räumungstitel muss bei Gericht rechtshängig gemacht und beantragt werden. Und für viele Vermieter bedeutet das, wenn einer einfach zwei Monate seine Miete nicht gezahlt hat, dass es weitere drei bis fünf Monate dauert, bis er in dem Verfahren überhaupt einen Anspruch auf Räumung bekommt. Und dann ist ein halbes Jahr vergangen.

    Ein halbes Jahr keine Miete zu haben, das ist auch für manchen Vermieter existenzbedrohend.

    Und nun wir hier in der Debatte gesagt: Naja, aber es gibt doch die Schonfristregelung bei der fristlosen Kündigung. Ja, und warum? weil man damit bewusst Obdachlosigkeit vermeiden will. Denn in Wahrheit springt dann ein bestimmter Prozess an. Es gibt nämlich mit dem Beginn eines Räumungsverfahrens sofort die automatische Meldepflicht der Gerichte an die Sozialbehörden: Achtung, hier wird wegen Zahlungsverzugs ein Räumungstitel beantragt.

    Und dann sind die Behörden nach SGB II verpflichtet, gegebenenfalls einzuspringen, um die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Und das ist ja auch gut so. Und so tritt der Staat dann dafür ein, dass wenn der Mieter nicht zahlen kann, der Vermieter auch nicht blank dasteht, sondern sein Geld bekommt.

    Das ist ein ausgesprochen ausgefeiltes System, das man da hat. Und nun geht es um die dabei mit ausgesprochene ordentliche Kündigung. Hier wurde so getan, als ob jede ordentliche Kündigung dann dabei einfach durchgeht – und das ist nicht der Fall. Denn, ich zitiere mal den Bundesgerichtshof: Nicht jede auf einen Mietrückstand gestützte, hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung führt im Ergebnis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

    So ist bei der Prüfung des Vorliegens einer schuldhaft nicht unerheblichen Vertragsverletzung eine unverschuldete wirtschaftliche Notlage des Mieters unbedingt zu berücksichtigen. Der Mieter kann sich somit auf die wirtschaftlichen Engpässe berufen.

    Es ist es richtig, wie das im Gesetz geregelt ist. Ihren Antrag lehnen wir ab.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.06.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 5+15+23 u.a. "Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren"

    In seiner Rede zu TOP  5+15+23 (u.a. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Bernd Buchholz:

    "Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herr Minister hat mich mit seinen Ausführungen an meine eigene Rede vom Herbst des letzten Jahres erinnert. Ich hätte auch gerne so angesetzt, aber er hat das aufgegriffen. Das finde ich gut, weil er davon sprach, dass es vielleicht keinen Sturm gibt, aber wir würden immer noch pusten.

    Ich hatte letztes Jahr im Herbst eine Rede zu diesem Planungsbeschleunigungsthema gehalten, die ich auch deshalb ganz gut fand, weil sie so poetische Ansätze enthielt. Sie ging nämlich ungefähr so: Aus dem Sturm einer Ankündigung des Ministerpräsidenten, der bei einer Ministerpräsidentenkonferenz sagt, jetzt würde auch im Lande alles gemacht, was planungsbeschleunigungsmäßig möglich ist, bleibt zuhause nach den ersten Gesprächen mit seinem Koalitionspartner dann noch ein Wind und schließlich wird in den ersten Verhandlungen im gemeinsamen Arbeitskreis daraus ein Lüftchen. Dann macht man daraus etwas Konkretes und schreibt es in ein Gesetz. Dann wird das ein Hauch. Wenn am Ende mehr als ein Nichts dabei rauskommt, dann muss man schon zufrieden sein.

    So verhält es sich auch mit Ihrem Gesetzentwurf.

    Es gab einen Sturm der Ankündigungen der Sachen, die Sie realisieren wollen, von der gezielten gesetzlichen Fixierung des überragenden öffentlichen Interesses auch im Landesstraßenrecht, der Einführung von Stichtagsregelungen, der Festlegung von Artenschutzstandards, Möglichkeiten der Legalplanung und dem Verzicht auf Planfeststellungsverfahren - all das hatten Sie sich vorgenommen. Im Gesetzentwurf machen Sie jetzt was? Sie passen die landesrechtlichen Regelungen an die bundesrechtlichen Regelungen an. Das ist alles.

    Wenn der Herr Minister darauf hinweist, in Berlin sei nicht viel passiert, dann muss ich sagen, lesen Sie einmal die Einzelbegründung Ihres eigenen Gesetzentwurfs:

    Zu Nummer 2, Buchstabe a, steht da: Harmonisierung mit dem überwiegend gleichlautenden bundesrechtlichen Vorschrift des 16a Bundesfernstraßengesetzes.

    Zu Buchstabe b: Analog zur Anpassung des 16a Bundesfernstraßengesetzes. Zu Nummer 3: Ähnelt dem Satz 3 der bundesrechtlichen Vorschrift des 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetzes.

    Zu Nummer 4: Ist die Zwecksharmonisierung mit der bundesrechtlichen Regelung des 17 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetzes.

    Zu Nummer 7: entspricht der bundesrechtlichen Vorschrift des 18f des Bundesfernstraßengesetzes.

    Soll ich weitermachen? Ja?

    Das ganze Gesetz ist die Anpassung des Landesrechts an die Vorgaben des Bundesrechts.

    Das ist Ihre Leistung.

    Darüber hinaus schaffen Sie keine einzige planungsbeschleunigende Regelung in diesem Land. Keine einzige. Und wissen Sie, Herr Kollege Madsen, ich mache Ihnen das jetzt auch nicht als Minister und Ihnen auch als Koalition nicht zum Vorwurf, weil - und das sage ich jetzt mal ganz offen - uns das in Berlin ja in der Tat nicht viel anders geht.

    Aus dem Sturm des Koalitionsvertrages ist auch bis jetzt nur ein Hauch der Umsetzung geworden und der Grund dafür sitzt da drüben. Der Grund dafür ist Ihr Koalitionspartner, meine Damen und Herren!

    Meine Damen und Herren, das meine ich jetzt ganz ernst: Wir können es uns nicht mehr leisten, dass eine politische Kraft in Deutschland die Planungsbeschleunigungen auf allen Ebenen massiv verhindert. Und diese politische Kraft – das sind die Grünen.

    Das sind sie im Bund. Das sind sie im Land. Und wer das nicht ausspricht, meine Damen und Herren, der macht sich fahrlässig schuldig daran, dass wir keine neuen Regelungen zustande bekommen.

    Das ist die ganze Realität. Das ist die ganze Wahrheit. Da geht es um politische Haltungen und dass man da mal über bestimmte Schatten springen muss. Das haben die Grünen bis heute nicht geschafft.

    Im Gegenteil!

    Das sage ich jetzt auch mal in diesem Hause bei dem Thema, das Sie zurecht aufmachen – die A23, bei dem Thema A20 im Land. Wo haben Sie den da Ihren Koalitionspartner an Ihrer Seite für die gemeinsamen Bundesratsinitiative? Wo ist denn die Gemeinsamkeit, dass Sie diese Projekte vorantreiben wollen? Die gibt es in Wahrheit nicht. Nein, die gibt es nicht.

     Der Bundeswirtschaftsminister hintertreibt die Einstufung der A 23 im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung.

    Und deshalb, Kolleginnen und Kollegen, bleibt es dabei: In dem Antrag der FDP stehen all die Dinge, die auch im Koalitionsvertrag in Berlin drinstehen, noch mal drin. Und das sind die Dinge, die im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November aufgelistet sind.

    Das sind die Dinge, die wir eigentlich umsetzen müssen.

    Und ich will gerne im Ausschuss mit damit beraten, wie wir in die Landesgesetze die entsprechenden Regelungen mit reinbekommen. Aber ich sage mal, ich habe wenig Hoffnung, wenn ich den vorgestern verteilten neuesten Bericht zum Normenscreening dieser Landesregierung lese. Und dann lese ich dort zum Beispiel zum Thema überragendes öffentliches Interesse, was Landesstraßen angeht. Im Rahmen einer ressortübergreifenden Unterarbeitsgruppe wurde ein entsprechender Regelungsentwurf geprüft. Ergebnis der Prüfung ist, dass zum jetzigen Stand noch kein konkretes Landesstraßenneubau oder Ausbauvorhaben vorliegt, das für eine Einstufung als im überragenden öffentlichen Interesse liegend geeignet wäre.

    Meinen Sie das ernst, meine Damen und Herren? Ich gehe mit Ihnen in alle Ihre Wahlkreise und erkläre in allen Ihren Wahlkreisen, dass für das konkrete Landesstraßenprojekt diese Landesregierung kein überragendes öffentliches Interesse sieht. Das machen wir gemeinsam. Da gehen wir gerne gemeinsam hin. Wie Sie ausgebuht werden vor Ort, das überlasse ich dann Ihnen. Das ist doch nicht Ihr Ernst.

    Natürlich gibt es Landesstraßenprojekte, von denen man sagen kann, hier besteht ein überragendes öffentliches Interesse.

    Natürlich haben sie die Möglichkeiten auch mit Stichtagsregelung im Landesrecht zu arbeiten. Das haben wir beim LNG-Importterminal ja gezeigt, wie es geht. Im Landesrecht haben wir das LNG-Importterminal realisiert. Durch vorzeitige Maßnahmen, durch Stichtagsregelung.

    Und ich sage Ihnen, wenn Sie sich an dieser Stelle im Lande nicht bewegen, dann können Sie so viel nach Berlin zeigen, wie Sie wollen. Sie selber sitzen in demselben Dilemma. Sie bringen es nicht voran, weil Sie nicht die genügenden Gemeinsamkeiten in Ihrer Koalition zustande bringen.

    Das Thema Legalplanung, Kollege Harms, das Thema Legalplanung treibt mich um, weil ich ein Verfechter dieses Instruments bin und es auch selbst ja versucht habe als Minister. Doch dieses Instrument der Legalplanung ist tatsächlich nur nutzbar, wenn man auf den entsprechenden Kanon der Rechtsklagemöglichkeiten abstellt. Doch ich denke, wir sollten das machen.

    Ich glaube, dass wir an vielen Stellen dadurch aber auch dieses Haus zum Beispiel in eine viel größere Verantwortung bringen als vorher. Denn wir müssen dann im Einzelnen hier prüfen, was eine Planfeststellungsbehörde prüfen müsste. Und das ist richtig viel Arbeit. Dass das ein Parlament kann in seinen Unterausschüssen, das ist nicht unbedingt gesagt. Aber das ist als Aufgabe lösbar.

    Was, meine Damen und Herren, zusätzlich dazu kommt, das ist das, was der Kollege Harms angesprochen hat: Mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist viel gewonnen. Ich bin sehr dafür, dass wir die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich einführen.

    Aber ich habe große Zweifel, dass die Unterschiede zwischen Dänemark und Deutschland auf diese frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen sind. Es gibt in Dänemark, was den Fehmarnbelt angeht, zum Beispiel, keine fundamentalen Oppositionen. Und die gab es auch nicht.

    Als der damalige Minister mir in Rödby vorgestellt hat, wie die dort die Fabrikhallen planen, da sagte er zu mir: Guck Dir das an, das ist übrigens ein FFH-Gebiet. Da bauen wir die Fabrik hin, in Abstimmung mit unseren Naturschutzverbänden, weil wir, wenn die Fabrik nicht mehr gebraucht wird, denen versprochen haben, dass das FFH-Gebiet da wieder hinkommt.

    Das ist mit dänischen Naturschutzverbände möglich. Ich würde das gerne mal besprechen mit dem BUND und dem NABU in Schleswig-Holstein.

    Meine Damen und Herren, die Anstrengungen zur Planungsbeschleunigung müssen auf allen Ebenen verstärkt werden. Das gilt für Berlin auch. Ich sage das ausdrücklich.

    Und ich sage auch, dass sich dort die Koalition in Berlin und auch gerade die Grünen bewegen müssen, damit wir tatsächlich Bewegung schaffen.

    Aber es gilt auch für Kiel.

    Vollmundige Ankündigungen nach Ministerpräsidentenkonferenzen, die hinterher nicht umgesetzt werden, sorgen auch dafür, dass die Leute nicht mehr glauben, dass wir zu Problemlösungen in der Lage sind. Das ist schlecht für die Demokratie, meine Damen und Herren. Deshalb ist Umsetzung der vollmündigen Ankündigungen so dringend erforderlich.“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.06.2024

    Christopher Vogt zu TOP 25 "Konsequente Umsetzung von Landtagsbeschlüssen"

    In seiner Rede zu TOP 25 (Konsequente Umsetzung von Landtagsbeschlüssen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: 

    „Die SPD-Fraktion hat recht: Minister Madsen hat hier einen Beschluss des Landtages offenkundig nicht umgesetzt und auch noch ganz offen mitgeteilt, dass er dies auch gar nicht vorhat. Nun sind Landtagsbeschlüsse für die Landesregierung zwar rechtlich nicht bindend, wenn es sich um Anträge und nicht um Gesetze handelt, aber politisch sind sie es natürlich sehr wohl. Und deshalb geht das so nicht.

    Aus diesem Grund werden wir dem SPD-Antrag heute auch zustimmen. Denn es soll ja nicht Minister Madsen missbilligt werden, sondern die von ihm unterlassene Umsetzung eines Landtagsbeschlusses – ob dieser nun einstimmig getroffen oder einfach nur mehrheitlich, ist dabei übrigens völlig unerheblich.

    Dennoch möchte ich auch heute so fair sein und mit Blick auf den Herrn Wirtschaftsminister drei Punkte anmerken:

    1. Der betreffende Antrag der Koalitionsfraktionen zur Erstellung eines solchen Konzeptes war inhaltlich sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Dies hatte der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz in der Debatte am 16. Juni 2023 – in der ihm eigenen zurückhaltenden Art – übrigens auch schon mehr als nur angedeutet. Ich zitiere da mal aus dem wirklich lesenswerten Plenarprotokoll: Da sagte der Kollege Bernd Buchholz unter anderem (Zitat): ,Es liest sich ein bisschen so – das allerdings verwundert mich, Kollege Kilian –, dass das, was bisher eigentlich die normale Aufgabe der Verkehrsunternehmen gewesen ist, plötzlich in den Verantwortungsbereich der Landesregierung rutscht.' 

    Zwischenruf von Lukas Kilian (CDU): ,Wir kümmern uns!'

    Nein, lieber Lukas Kilian! Sie haben sich nicht gekümmert!

    Sie haben mit Ihrem wenig durchdachten Antrag dem Minister ein Problem eingebrockt und das wissen Sie doch auch! Diese Entwicklung war in Wahrheit damals schon absehbar.

    2. Noch viel mehr als die Arbeitsweise in diesem Fall stört uns als FDP-Fraktion, dass vom Wirtschaftsminister seit zwei Jahren keine wirklich neuen Impulse für die Wirtschaftspolitik in diesem Land ausgehen. Über das Thema Planungsbeschleunigung haben wir gerade gesprochen. Und die aktuelle Entwicklung bei Northvolt sehen wir mit großer Sorge. Wenn die Landesregierung so weiter macht, wird Schleswig-Holstein nicht das ,erste klimaneutrale Industrieland' werden, sondern maximal das ,erste industrieneutrale Klimaland' – aber beim Klimaschutz kommt ja auch wenig Sinnvolles.

    3. Diese Missachtung eines Parlamentsbeschlusses durch (in diesem Fall) Minister Madsen ist bei dieser Landesregierung leider kein Einzelfall, sondern reiht sich leider in eine ganze Reihe von Vorgängen ein, bei denen in den letzten beiden Jahren sehr deutlich geworden ist, dass es dieser Landesregierung an dem notwendigen Respekt gegenüber dem Parlament und damit auch der Verfassung – in nicht unerheblichem Maße – mangelt.

    Das ist ein grundsätzliches Problem geworden.

    Es wurden nämlich nicht nur dieser, sondern gleich mehrere Beschlüsse des Parlaments nicht umgesetzt, so zum Beispiel der Beschluss des Landtages zur A20, der im November 2022 kurioserweise auf Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 20/406) zustande gekommen ist.

    Auch wenn die Koalitionsfraktionen vermutlich einfach nur nicht wussten, dass ihre Enthaltung in diesem Falle nicht besonders schlau ist, wurden die darin geforderten Gespräche mit den Umweltverbänden laut Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (im August 2023) gar nicht geführt.

    Und mehrere vom Landtag geforderte Konzepte und Gesetzentwürfe wurden von der Staatskanzlei, von der Sozialministerin und vor allem von der Bildungsministerin nicht rechtzeitig geliefert (zum Beispiel zuletzt zum Thema Musikschulfördergesetz). Das kann ausnahmsweise mal vorkommen, aber in den letzten Monaten mussten wir uns in mehreren Ältestenratssitzungen mit entsprechenden Schreiben der Regierung beschäftigen.

    Bei der unzureichenden Beantwortung von Kleinen Anfragen – und da lässt die Verfassung der Regierung nun wirklich keinen Spielraum – haben wir mittlerweile eine ganze Liste erstellt an Beispielen.

    So musste zum Beispiel eine Kleine Anfrage von mir zu Aussagen des Ministerpräsidenten zur A20, die dann übrigens das Wirtschaftsministerium beantworten musste, zweimal von der Landtagspräsidentin an die Landesregierung zurückgeben werden, bis es irgendwann halbwegs konkrete Antworten gab.

    Oder ganz aktuell, meine Kleine Anfrage zur Haltung der Landesregierung bzw. des Ministerpräsidenten zur Schuldenbremse (Drucksache 20/2175): Die Landtagspräsidentin hat mir dazu in dieser Woche mitgeteilt, dass sie unsere Einschätzung teilt, dass meine Fragen – mit einer Ausnahme – nicht richtig beantwortet wurden und sie bittet mich, meine ,verfassungsrechtlichen Rechte als Abgeordneter unmittelbar gegenüber der Landesregierung' wahrzunehmen.

    Wer wäre ich, einer Bitte unserer Präsidentin nicht zu folgen?

    Dies werde ich nun in Schleswig tun müssen, Herr Ministerpräsident. Wie wäre es also, wenn Sie einmal Ihre Arbeitsweise überdenken? 

    Meine Damen und Herren!

    Der Landtag ist keine nachgeordnete Behörde der Landesregierung, der irgendwie dankbar sein darf, wenn diese Fragen beantwortet, Beschlüsse umsetzt und gelegentlich auch mal vorbeikommt, sondern ein elementar wichtiges Verfassungsorgan, dessen Aufgabe nach Artikel 16 der Landesverfassung vor allem die Kontrolle der Regierung ist.

    Herr Ministerpräsident, Ihre Regierung gibt in den letzten beiden Jahren und vor allem in den letzten Monaten wirklich kein gutes Bild ab. Sie sollten jetzt dringend dafür sorgen, dass sich das Verhalten Ihrer Regierung gegenüber der gewählten Volksvertretung zügig verbessert. Es geht dabei auch um Anwesenheit im Plenum, teilweise in den Ausschüssen, oder um den Fall, dass eine Ministerin bei ihrem eigenen Tagesordnungspunkt draußen auf der Demo redet, statt hier im Parlament. Das sind alles Dinge, die so nicht gehen. Herr Ministerpräsident, sorgen Sie für Ordnung in Ihrem Laden, dann kommen wir auch wieder zusammen!“

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 21.06.2024

    Heiner Garg zu TOP 22 "Psychotherapeutische Weiterbildung endlich ausfinanzieren"

    In seiner Rede zu  TOP 22 (Psychotherapeutische Weiterbildung endlich ausfinanzieren) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

    „Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich ohne jede Einschränkung den Ausführungen des Kollegen Balke an. Zu den Ausführungen des Kollegen Hansen kann ich nur sagen: Angesichts der Tatsache, dass der damalige Bundesgesundheitsminister, den ich im Übrigen während des Pandemiemanagements ausgesprochen geschätzt habe, noch fast zwei Jahre im Amt war, wäre ein bisschen mehr Demut an der Stelle, genauso wie es der Kollege Balke geschildert hat, wirklich angemessen gewesen.

    Es ist nämlich nicht das erste und das einzige Mal, dass so verfahren wurde, sondern auch bei der Finanzierung des Schulgeldes bei den Gesundheitsfachberufen lief genau dieselbe Nummer zwischen Bund und Ländern. Vor dem Hintergrund hat mich Ihr Redebeitrag in Teilen ausgesprochen verärgert, obwohl die zentrale Forderung Ihres Antrages, nämlich endlich für eine Refinanzierung zu sorgen, natürlich richtig ist.

    Vor dem Hintergrund werden wir dem vermutlich auch zustimmen. Aber ich rate uns allen, auch im Hinblick auf die künftige Glaubwürdigkeit, dass man mit solchen pauschalen Anwürfen gegen die jetzige Bundesregierung, wenn man selbst nicht ins Tun gekommen ist, absieht."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort.

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  • 20.02.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Die Sicherheit der Mitarbeiter darf auf gar keinen Fall gefährdet werden

    „Nach der Geiselnahme in der JVA Lübeck am 24. Dezember sind Sachverhalte bekannt geworden, die Zweifel begründen, ob die Sicherheit der Justizvollzugsbeamten in dem Umfang gewährleistet ist, wie es nicht nur angemessen erscheint, sondern auch durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geboten erscheint.

     

    In der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 7. Januar habe ich die Justizministerin gefragt, ob es zutreffend sei, dass in der JVA Lübeck in jüngster Zeit geprobt worden sei, den Betrieb in einzelnen Häusern, speziell im Haus E, mit nur zwei Bediensteten bei 60 Inhaftierten aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen, dass aus dem Kreis der Mitarbeiter mitgeteilt worden sei, unter den Bediensteten gebe es wegen solcher geplanter Änderungen im Strafvollzug ein hohes Maß an Verunsicherung.

     

    Im Protokoll der Sitzung heißt es dazu (S. 19):

     

    ‚Ministerin Spoorendonk antwortet, sie könne durchaus nachvollziehen, dass es eine Verunsicherung bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebe. Das habe nichts mit dem konkreten Vorfall zu tun, sondern mit den gerade durchgeführten und auch schon angesprochenen Organisationsveränderungen allgemein. Diese Verunsicherung werde auch ernst genommen, aber solche Prozesse seien immer schwierig’.

     

    Die Zuschrift, die mir Anlass gab, die erwähnte Frage zu stellen, enthält hierzu folgende Aussage:

     

    ‚Warum wird im E-Haus der Dienst mit über 60 Gefangenen auf drei Etagen mit nur ZWEI Bediensteten geprobt? Wie soll so Sicherheit garantiert werden? Wie sollen diese beiden Bediensteten im Alarmfall helfen, wenn beide zunächst über 60 Gefangene versperren müssen, das Haus abschließen müssen und dann erst zur Hilfe laufen können? Weihnachten hatten wir Glück! Es waren genug Kollegen im E-Haus, und es waren Kollegen aus dem E-Haus, die die Kollegen aus dem D-Haus gerettet haben. Im Hafthaus genau gegenüber! Wären nur zwei Kollegen im Haus gewesen, hätten diese nicht helfen können! Wichtige Minuten wären verstrichen. Und wie ist die weitere Planung nun? Weiterhin die Erprobung, das Hafthaus mit nur zwei Bediensteten zu fahren, damit die Gefangenen Aufschluss bekommen? Zu Lasten der Sicherheit von uns Kollegen!’

     

    In der Ausschusssitzung vom 7. Januar ergänzte der Justizstaatssekretär die Antwort auf meine Frage mit der Bemerkung, es sei möglich, dass es Überlegungen gebe, nur zwei Bedienstete im Früh- oder Spätdienst einzusetzen. ‚Staatssekretär Dr. Schmidt-Elsaeßer kündigt an, das zu klären’.

     

    Ob diese Klärung erfolgt ist und worin ihr Ergebnis besteht, ist uns bisher nicht mitgeteilt worden. Vor diesem Hintergrund möchte ich generell feststellen:

     

    Es darf nicht sein, dass Änderungen in der Organisation des Strafvollzuges, und speziell im Hinblick auf den personellen Einsatz, auf Kosten der Sicherheit der Bediensteten erfolgen. Solchen hätten auch mit ‚liberalem Strafvollzug’ nicht das Geringste zu tun. Sie wären schlicht fahrlässig und verantwortungslos.

     

    Natürlich wollen wir, dass der Strafvollzug auf bestmögliche Weise dem Ziel der Resozialisierung dient. Resozialisierung hat jedoch mit Nachlässigkeit und Unvorsichtigkeit bei der Aufsicht nicht im Mindesten zu tun.

     

    Die Sicherheit der Mitarbeiter darf auf gar keinen Fall gefährdet werden, weil zu wenig Personal eingesetzt wird oder weil der Betrieb der Hafthäuser unter nicht angemessenen Bedingungen durchgeführt wird.

     

    Zu Recht spricht der Antrag der CDU auch Fragen der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter an. Selbstverteidigungskurse sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Aus- und Fortbildung. Im Innen- und Rechtsausschuss wird Gelegenheit sein, die Frage zu klären, ob dies in hinreichender Weise gewährleistet ist und in welchem Umfang dieser Aspekt überhaupt bislang in der Aus- und Fortbildung gewährleistet worden ist.

     

    Es ist unabdingbar, zu prüfen, welche Schlussfolgerungen aus der Geiselnahme vom 24. Dezember im Hinblick auf die Organisation des Strafvollzuges in unseren JVAs gezogen werden müssen.“

     

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