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  • 17.07.2015

    Wolfgang Kubicki: Einrichtung des Untersuchungsausschusses unausweichlich

    „Die aktuelle Berichterstattung der ‚Lübecker Nachrichten‘, wonach Ministerin Kristin Alheit bereits durch eine E-Mail am 29. August 2014 von den erschreckenden Vorfällen am Friesenhof Kenntnis hatte bzw. haben musste, bestätigt uns noch einmal, dass die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses unausweichlich ist. Hier wird auch zu klären sein, warum die Heimaufsicht bzw. Mitarbeiter des Stabsbereiches des Ministeriums es unterlassen haben, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft über die entwürdigenden Vorfälle in Kenntnis zu setzen. Ein von SPD, Grünen und SSW gewollter ‚Runder Tisch‘ wird diese konkreten, gravierenden Verfehlungen nicht beleuchten können und hat eher den Zweck, vom eigentlichen Versagen des Ministeriums abzulenken.

     

    Mit Schreiben an den Vorsitzenden des Sozialausschusses sowie – als Durchschlag – an den Landtagspräsidenten hat die FDP-Fraktion gestern darum gebeten, dem Ausschuss endlich die Originalakten in dieser Frage zu überstellen. Gemäß Art. 29 Abs. 2 der Landesverfassung hat das Parlament hierauf ein Anrecht. Denn Kopien sind nur Duplikate und verfügen insofern über einen geringeren Beweiswert als die Originalakten. Durch die Übermittlung der Kopien kann die Landesregierung ihre Verpflichtung zur Aktenherausgabe gegenüber dem Landtag dementsprechend nicht erfüllen.“

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  • 16.07.2015

    Wolfgang Kubicki: Wir werden die Entwicklung der HSH Nordbank im Auge behalten müssen

    „Zunächst ist festzustellen, dass die Finanzministerin durchaus nicht falsch liegt, wenn sie feststellt, dass die heute für diese Debatte zugrundeliegende Entscheidung des Aufsichtsrates formal keinen Parlamentsbeschluss verletzt. Tatsächlich gilt in diesem konkreten Punkt die Beschlusslage des Landtages zu Drs. 17/62, wonach ‚[f]ür neu zu verpflichtende Vorstandsmitglieder (…) eine variable, am langfristigen Erfolg des Konzerns orientierte, Zusatzvergütung ermöglicht werden‘ soll. Die damalige Überlegung war, dass diejenigen, die nicht für die Verfehlungen der Vergangenheit Mitverantwortung tragen, auch nicht entsprechende Benachteiligungen tragen müssten.

     

    Allerdings hat die heutige Finanzministerin Heinold stets darauf öffentlich hingewiesen, dass die 500.000 Euro-Grenze für sie feststünde. So war es auch noch am 30. Oktober 2012 im ‚Spiegel‘ zu lesen.

     

    Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass sich die HSH Nordbank in einem extrem schwierigen Marktumfeld bewegt. Da das alte Geschäftsmodell nicht mehr ausreichend trägt, muss sie neue Geschäftsfelder erschließen und sich in diesem – eher weniger vertrauten Umfeld – mit durchaus solventeren Konkurrenten messen. Gerade beim aktuellen Zinsniveau sind die Zinsmargen entsprechend gering.

     

    Es wäre – vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung der ‚Wirtschaftswoche‘ sowie angesichts der Ratings von Moody’s und Fitch – unter Umständen sinnvoll, zeitnah die noch werthaltigen Anteile bestmöglich im Rahmen einer ‚good bank‘ zu verkaufen, um die Probleme zumindest teilweise aufzuwiegen.

     

    Klar ist: Wir werden die Entwicklung der HSH Nordbank im Auge behalten müssen. Es steht zu befürchten, dass wir schneller über die Zukunft der Bank werden sprechen müssen, als uns lieb sein kann.

     

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag 1,5 Milliarden Euro bereitstellt, um die HSH Nordbank aufzufangen.“

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  • 16.07.2015

    Wolfgang Kubicki: Keine Privilegien mehr

    „Wir müssen uns fragen, warum es mit Griechenland soweit gekommen ist. Einer der Geburtsfehler der Währungsunion war es, dass nicht gleichzeitig eine stärkere Integration im Wirtschafts-, Sozial- und Fiskalbereich stattgefunden hat. Ein großer Fehler ist es aber auch, dass die griechische Regierung keinerlei Reformen durchgeführt hat, so wie es viele andere Staaten in Europa erfolgreich vorgemacht haben. Geradezu beschämend ist es dann, wenn die europäischen Institutionen, die über Jahre Milliardenhilfen zur Verfügung gestellt haben, von Teilen der griechischen Regierung als ‚Blutsauger‘ beschimpft werden. Wenn die europäische Rechtsordnung nicht mehr beachtet wird, weil einige glauben, sie müssten sich nicht daran halten, dann ist das die eigentliche Gefahr für das europäische Projekt. Wenn in Deutschland ein Referendum zu den Griechenland-Hilfen stattfinden würde, dann würden mit Sicherheit mindestens 80 Prozent mit ‚Nein’ stimmen.

     

    Guy Verhofstadt hat im Europaparlament klar formuliert, was passieren muss, damit Griechenland wirtschaftlich wieder auf die Beine kommen kann. Es darf keine Privilegien mehr geben. Die Privilegien für die Reeder müssen abgeschafft werden; die Privilegien für die orthodoxe Kirche müssen abgeschafft werden und insbesondere müssen die Privilegien für die politischen Parteien abgeschafft werden. Nur so kann es in Griechenland wieder aufwärts gehen. Dieser Weg ist auch besser, als die jetzt vorgenommene Erhöhung der Mehrwertsteuer, da dadurch nur der Konsum abgeschnürt wird.

     

    Eines ist klar: Wenn wir dauerhaft in eine Transferunion kommen, dann wird auch der europäische Gedanke dauerhaft diskreditiert werden. Das gilt es, unbedingt zu verhindern.“

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  • 16.07.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Beweise für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung fehlen bis heute

    „Schon als das besondere Auskunftsverlangen des Verfassungsschutzes im Zuge der Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt wurde, war die Skepsis der FDP groß. Trotz des Bemühens, Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechte abzuwägen, war es ein Gesetzentwurf des damaligen schwarz-roten Kabinetts, der weitere Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger vorsah, ohne die sachliche Notwendigkeit darzulegen.

     

    Nicht anders verhielt es sich als die jetzige Landesregierung 2013 den Verfassungsschutz und die Polizei den Zugriff auf Telekommunikationsdaten und die Identifizierung von Internetnutzern erlaubte. Erneut wurden schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestattet. Insofern ist die Initiative der Piraten-Fraktion zunächst grundsätzlich auch zu begrüßen. 

     

    Auskünfte zu Verkehrsdaten stellen für die Betroffenen einen gewichtigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Und die Beweise für die zwingende Erforderlichkeit der Abfrage von Telekommunikationsverkehrsdaten fehlen bis heute – jedenfalls soweit es sich um die massenhafte und anlasslose Speicherung von Daten handelt.

     

    Das Max-Planck-Institut ist in seiner Studie zur Nutzung von Telekommunikationsverkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung jedoch nicht nur zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung drohen, es hat auch deutlich gemacht, dass es Defizite in der praktischen Anwendung der Regelungen zur Verkehrsdatenabfrage gibt.

     

    Bereits vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse sollten wir als Gesetzgeber Notwendigkeit und Nutzen der Abfrage von Telekommunikationsverkehrsdaten – auch im Vergleich zu anderen, milderen Mitteln – auf den Prüfstand stellen.

     

    Das gilt dem Grunde nach selbstverständlich auch für Auskünfte zu Telekommunikationsverkehrsdaten, die unter Rückgriff auf die nach § 113a TKG gespeicherten Daten erfolgen.

     

    Gleichwohl ist hier auch nach der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs zu fragen. Die mit 4:4 Stimmen ergangene Entscheidung des BVerfG, die Vorschrift für nichtig und nicht nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz zu erklären, schloss die Anerkennung einer Übergangsfrist aus.

     

    Daher darf die Vorschrift ohnehin nicht mehr angewendet werden. Die Speicherung von Daten, die die Vorschrift zur Grundlage hat, ist damit rechtswidrig. Auch dürfen keine weiteren Daten auf der Grundlage der Vorschrift gespeichert werden.

     

    Zwar waren vor Verkündung des Urteils des BVerfG auf der Grundlage von einstweiligen Anordnungen an die Ermittlungsbehörden herausgegebene Daten auch weiterhin in dem Ermittlungs- und Strafverfahren verwendbar, für welches sie herausgegeben wurden, doch sind die Speicherfristen inzwischen abgelaufen.

     

    Das sind Fragen, die wir in jedem Fall in den kommenden Beratungen zu klären haben. Insofern sollten Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit des Entwurfs im Ausschuss und im Anhörungsverfahren geprüft werden.“

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  • 06.09.2018

    Kay Richert: Einschränkungen im Netz Ost sind inakzeptabel

    Zur Ankündigung der DB Regio, dass es ab kommenden Montag Einschränkungen im Regionalverkehr im Netz Ost geben wird, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „DB Regio begeht das nächste böse Foul! Mit den Einschränkungen im Netz Ost wegen Personalmangels gesteht die Bahn erneut ihr Unvermögen ein, Verkehrsverträge vollständig zu erfüllen. Und das ausgerechnet am selben Tag, an dem der Landtag wieder einmal die katastrophale Bahn-Performance auf der Marschbahn thematisiert. Das ist absolut inakzeptabel.

    DB Regio muss schleunigst handeln und das notwendige Personal zur Verfügung stellen. Eine Ausbildungsoffensive mag zwar ein richtiger Ansatz sein. Dieser Schritt hätte aber viel früher kommen müssen. Denn so ein massiver Personalmangel entsteht ja nicht über Nacht.“

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  • 16.07.2015

    Christopher Vogt: Hochschulgesetzentwurf der Landesregierung ist mutlos und ohne Visionen

    „Angesichts der ja auf absehbare Zeit recht überschaubaren Möglichkeiten des Landes, im Hochschulbereich finanziell in der ersten Liga mitzuspielen, muss das Land meines Erachtens den Anspruch und den entsprechenden Ehrgeiz haben, unseren Hochschulen die bundesweit besten rechtlichen Rahmenbedingungen zu bieten. Davon kann bei diesem Entwurf aber nun wahrlich keine Rede sein. Die Landesregierung hat offenbar noch nicht einmal diesen Anspruch, wenn ich mir den vorliegenden Entwurf anschaue. Ein großer Wurf für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein ist dieser Entwurf nicht.

     

    Man findet einige technische Anpassungen und Selbstverständlichkeiten, ein bisschen rot-grüne Folklore mit zusätzlichen Aufgaben für die Hochschulen, für die diese allerdings keine Extra-Gelder erhalten sollen, und mehrere halbgare Reförmchen. Anstatt weniger Bürokratie soll es nun aus ideologischen Gründen noch mehr Bürokratieaufwand für die Hochschulen geben. In Sachen Autonomie macht die Landesregierung nun immerhin ein paar Lockerungsübungen, aber das Misstrauen gegenüber den Hochschulen ist offenbar immer noch zu groß, um über eine hasenfüßige Experimentierklausel beim Bau hinauszugehen.

     

    Das ist alles mutlos und ohne Visionen. Die Ministerin will am bestehenden Hochschulgesetz nur ein wenig herumdoktern. Hochschulpolitik sollte aber gestaltet und nicht nur verwaltet werden. Wir wollen – anders als die Landesregierung – den Hochschulen eine sehr weitgehende Autonomie einräumen. Das hat übrigens überhaupt nichts damit zu tun, dass die Hochschulen nicht in staatlicher Hand bleiben sollen, was uns Herr Habersaat und die Ministerin bei der Ersten Lesung unseres Entwurfes ja vorgeworfen haben. Das ist natürlich völliger Unsinn! Die SPD-Fraktion hatte das auch zunächst auch bei der Stiftungsuni Lübeck behauptet und dann ja doch irgendwann eingesehen, dass das keine Privatisierung, sondern schlichtweg eine sinnvolle Maßnahme ist. Uns geht es darum, dass die Entscheidungen über die Ausrichtung und die Steuerung der Hochschulen zukünftig dort getroffen werden können, wo man es am besten kann, nämlich an den Hochschulen selbst. Das Ministerium soll die Aufsicht über die Hochschulen führen, aber nicht mehr für die Detailsteuerung zuständig sein. Darum geht es uns und das wollen Sie leider nicht!

     

    Neue Perspektiven werden den Hochschulen durch den Gesetzentwurf der Landesregierung nicht eröffnet. Stattdessen werden ihnen einige neue Aufgaben wie Diversity-Beauftragte und Ethikkommissionen aufgebürdet, ohne dass es dafür eine entsprechende Finanzierung geben soll. Bezeichnend ist die Aussage des Gesetzentwurfes unter dem Punkt ‚Kosten und Verwaltungsaufwand‘. Dort heißt es lapidar: ‚Zusätzliche Kosten sind von den Hochschulen innerhalb ihres Globalbudgets abzudecken.‘

     

    Den Hochschulen bei den Ethikkommissionen gesetzliche Vorgaben zu machen, halte ich für überflüssig und auch fragwürdig. Es ist meines Erachtens ein Irrtum, wenn man annimmt, die Hochschulen würden ethische Fragestellungen nicht bedenken. Das ist mitnichten der Fall. Das wird doch bereits an den Hochschulen diskutiert, z.B. wenn es um Kooperationen mit China, Russland oder anderen Staaten geht. Da brauchen die Hochschulen mit Sicherheit keine Nachhilfe von Seiten der Politik. Ich halte es auch für rechtlich fragwürdig, solche Kommissionen per Gesetz zur Pflicht zu machen. Immerhin haben wir die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre, die wir stärken und nicht in Frage stellen sollten.

     

    Mir scheint diese geplante Regelung ein lauwarmer politischer Kompromiss zu sein: Die Grünen haben ja wiederholt die Einführung einer Zivilklausel gefordert, die militärische Forschung verbieten soll. Ich habe nie verstanden, wie man das genau abgrenzen sollte und wie dies mit unserer Verfassung vereinbart werden soll. Mich wundert auch dieser radikalpazifistische Ansatz, denn die Grünen müssten dann ja konsequenterweise auch für ein Verbot von Wehrtechnik und die Abschaffung der Bundeswehr eintreten.

     

    Im Entwurf der Landesregierung fehlen uns die Möglichkeit zur eigenständigen Einrichtung von Studiengängen und vor allem die freie Einteilung des Hochschuljahres, was vor allem für internationale Kooperationen wichtig ist. Die Europauni Flensburg wünscht sich, als gesamte Uni von Sommer- und Wintersemestern auf Frühlings- und Herbstsemester umstellen zu können, damit sie besser mit der Syddansk Universitet zusammenarbeiten kann. Leider wird ihr das aus unerfindlichen Gründen von der Regierungskoalition verwehrt. Meine Fraktion hat einen Vorschlag gemacht, wie das einfach und im Sinne der Hochschulen umgesetzt werden könnte und ich werbe noch einmal dafür, den Hochschulen diese Möglichkeit zu geben. Die Uni Mannheim zeigt übrigens schon seit langer Zeit, dass es zu keinen Problemen in der Kooperation mit anderen inländischen Hochschulen durch die Umstellung kommt. Es gibt zudem noch ein weiteres Argument, was vielleicht zumindest für die Koalition von Interesse sein sollte. Auch das Praxissemester im Lehramt würde von einer Umstellung profitieren, da es dann besser in die Schulhalbjahre passen würde.

     

    In enttäuschender Form – insbesondere wenn man die Ansprüche der Grünen sieht: Stichwort ‚Drittelparität‘ – soll auch das Thema stärkere Mitbestimmung einzelner Mitgliedergruppen neu geregelt werden. Das lediglich kurzfristig aufschiebende Veto für die Studierenden bringt ihnen keine wirkliche größere Mitbestimmung. Vielmehr wird das Verfahren nur zusätzlich blockiert. Auch hier werbe ich für die Möglichkeiten, die das Hochschulfreiheitsgesetz schaffen würde. Zum einen bieten wir den Hochschulen mehr Entscheidungskompetenzen, was dann natürlich auch mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für die einzelnen Mitgliedergruppen bedeutet, zum anderen geben wir den Hochschulen die Freiheit, die Zusammensetzung des Senats in ihrer Verfassung selbst zu bestimmen. Dadurch könnten der Einfluss und die Partizipationsmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedergruppen gestärkt werden.

     

    Wenn man mit den Hochschulen darüber spricht, wo sie momentan ihre größten Probleme sehen, dann hört man unisono, dass im Baubereich mehr getan werden muss und dass die Hochschulen hier endlich mehr Freiheiten bekommen müssen. Das ist die oberste Priorität für die Hochschulen. Das gilt für die große Christian-Albrechts-Universität, aber genauso auch für die kleine, aber feine Musikhochschule in Lübeck. Hier macht die Landesregierung jetzt einen Trippelschritt, der zumindest schon einmal in die richtige Richtung geht. Erfreulich ist, dass sich die Landesregierung hier etwas bewegt. Die Hochschulen mahnen das schon seit langer Zeit an. Interessant ist nur, dass die Landesregierung dieses Thema offensichtlich für nicht so wichtig hält. Ihr ist dieses Problem in der allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfes nicht ein einziges Wort wert.

     

    Ich dachte auch, dass Sie den Hochschulen auch im Personalbereich mehr Autonomie einräumen wollen. So steht es ja immerhin im Koalitionsvertrag und so haben es die Grünen auch immer wieder gefordert. Aber da passiert leider nichts. Zumindest die Schaffung einer Personalkostenobergrenze, wie es die Hochschulen fordern und wie es ja auch schon im Stiftungsgesetz für die Uni Lübeck verankert ist, wäre doch ein erster Schritt in diesem Bereich. Stattdessen nötigen sie den Hochschulen auf, einen Verhaltenskodex für gute Beschäftigung zu erlassen. Dieser Punkt ist aus meiner Sicht tatsächlich mehr als nur ein Symbol, denn damit wird von Seiten der Landesregierung so getan, als seien die Hochschulen dafür verantwortlich, dass es so viele befristete Arbeitsverträge gibt. Das Problem liegt doch wohl viel mehr darin begründet, dass die Hochschulen nicht ausreichend finanziert sind und es an finanzieller Planungssicherheit. Das ist doch ein Versagen der Politik und nicht der Hochschulen.

     

    Es gibt natürlich auch einige Übereinstimmungen zwischen dem Entwurf der Landesregierung und dem der FDP-Fraktion: Das ist z.B. bei der Festschreibung des so genannten Tenure-Track-Verfahrens und bei den Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten von älteren Professoren der Fall, auch wenn wir den Begriff ‚Seniorprofessor‘, den die Landesregierung einführen möchte, nicht besonders gelungen finden.

     

    Was das große Thema Finanzen angeht, das heute ja eigentlich nicht im Fokus der Diskussion steht: Ich kann verstehen, dass sich die Präsidenten der Hochschulen über die finanzielle Zusagen der Landesregierung freuen. Ich habe mich ehrlich gesagt schon sehr über die Wortwahl des einen oder anderen Hochschulvertreters gewundert, denn die chronische Unterfinanzierung bleibt ja leider erhalten. Und es wurden hier von der Landesregierung zum Großteil auch wieder nur Versprechen für die nächste Wahlperiode gemacht. Zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrganges kommt dieses Paket leider viel zu spät.

     

    Zu unserem Abstimmungsverhalten bei den vorliegenden Entschließungsanträgen: Dem Koalitionsantrag zur vierten Programmphase des Hochschulpaktes für die Zeit nach 2023 und den Mindeststandards für Zeitverträge auf Bundesebene können wir zustimmen. Letzteres ist ja auch ein bundesweites Problem, das auch auf Bundesebene angepackt werden muss – nicht nur im Gesetz, sondern natürlich auch finanziell.

     

    Den anderen Antrag der Koalition werden wir ablehnen, weil wir die aufgelisteten Maßnahmen für unzureichend halten. Beim CDU-Antrag werden wir uns enthalten, da wir ja mit unserem Gesetzentwurf im Bereich der Autonomie darüber hinausgehen wollen.

     

    Ich freue mich tatsächlich auf die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss. Wir werden ja morgen im Ausschuss beschließen, dass wir den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion und den Gesetzentwurf der Landesregierung in einer gemeinsamen Anhörung behandeln werden. Es wird spannend zu sehen sein, was die Hochschulen, die Studierenden und die Verbände uns dazu jeweils an Rückmeldungen geben. Und vielleicht geht ja noch was in Sachen Stärkung der Hochschulautonome.“

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  • 16.07.2015

    Anita Klahn: Es fehlen der politische Wille und eine starke Ministerin

    „Sie haben Recht, wir brauchen eine grundlegende Überprüfung zur Amtsführung im Ministerium. Alles was in diesem Antrag steht, hätte die Ministerin längst veranlassen können. Vorausgesetzt, dass sie ihr Ministerium kennt.

     

    Sie wollen eine weitere Ombudsstelle einrichten. Dann seien sie aber auch so ehrlich und sagen: Im Fall ‚Friesenhof‘ hätte das den Mädchen nicht geholfen.

     

    Wenn neben Sorgeberechtigten, möglicherweise Vormund, Jugendamt, Heimaufsicht und Kinderschutzbund noch eine weitere Telefonnummer hinzukommt, die die Mädchen nicht anrufen können, weil ihnen das verwehrt wird, hilft ihnen auch keine Ombudsstelle.

     

    Die gängige Gesetzeslage sieht längst vor, dass ein in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung betreuter Jugendlicher jederzeit seinen Vormund erreichen können muss.

     

    Sie, Frau Ministerin, müssen dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung sichergestellt ist. Es wird zu klären sein, warum die ausgesprochenen Beschwerden so lange unbeachtet blieben. Auch eine personelle Verstärkung im Landesjugendamt setzt voraus, dass es eine Aufgabenanalyse gibt.

     

    In Bezug auf die Friesenhofheime muss geklärt werden, ob inkonsequentes Handeln der Fachaufsicht auch zu einer erheblichen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter im Ministerium geführt hat.

     

    Heimkontrollen ließen sich erheblich leichter gestalten, wenn vorhandene Richtlinien konsequent eingefordert würden und Entscheidungen fachliche Expertise berücksichtigen. Ergebnis kann dann durchaus sein, dass gegenüber einer Einrichtung auch ein Belegungsverbot ausgesprochen wird.

     

    Die Gesetzgebung gerade im Kinderschutzbereich weiterzuentwickeln, wird von uns nachdrücklich unterstützt. Dass die Koalition aber versucht, sich auf fehlende bundesgesetzliche Regelung zu berufen, um damit das Komplettversagen ihrer Sozialministerin zu kaschieren, ist ein billiges Ablenkungsmanöver.

     

    Die Familienministerkonferenz hat sich im Mai 2015, wohl auch mit der Stimme der schleswig-holsteinischen Ministerin, für eine Novellierung des SGB VIII, §§ 45 ff. ausgesprochen.

     

    Wie viel Vertrauen sie in ihre Ministerin hier setzen, zeigen sie mit dem Appell ‚die Landesregierung möge sich (...) aktiv in der Arbeitsgruppe einsetzen‘.

     

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit – Sie müssen ihre Ministerin jedoch extra auffordern.

     

    Im Übrigen kann man den § 45 des SGB VIII Absatz 7 richtig gelesen für sich allein anwenden – und damit sind wir dann wieder bei Fehleinschätzungen in Bezug auf den Friesenhof.

     

    ‚(7) Die Erlaubnis ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn das Wohl der Kinder oder der Jugendlichen in der Einrichtung gefährdet und der Träger der Einrichtung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Gefährdung abzuwenden. Widerspruch und Anfechtungsklage (gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis) haben keine aufschiebende Wirkung.‘

     

    Bei richtiger Einschätzung hätte die Betriebserlaubnis für den Friesenhof damit entzogen werden müssen. Warum dieses erst nach öffentlichem Druck geschah, werden wir durch den PUA aufarbeiten.

     

    Gerade nach den Vorfällen in der jüngsten Vergangenheit hätte ich von der Landesregierung ein erhöhtes Maß an Sensibilität im Umgang mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet.

     

    Gerne erinnere ich die jetzige Regierungskoalition an lautstarke Forderungen, als es seinerzeit zu tragischen Vorfällen in anderen Bundesländern kam. Warum haben sie eigentlich in den letzten drei Jahren nicht gehandelt, wenn ihnen alles bekannt war?

     

    Insbesondere muss die Sozialministerin erklären, warum sie die Novellierung der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung nicht vorangetrieben hat. Seit Anfang 2014 liegt hier ein Entwurf durch die Arbeitsebene vor. Frau Ministerin Alheit muss erklären, warum dieser Prozess von ihr nicht zum Abschluss gebracht wurde.

     

    Seit knapp 20 Monaten ist die Ministerin hier untätig. Wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion deutlich wird, hielt die Ministerin es nicht einmal für nötig, eine Kabinettsbefassung oder zumindest eine Ressortabstimmung für den Verordnungsentwurf durchzuführen.

     

    Und argumentieren sie nicht damit, dass ihnen ein Rechtsgutachten der Wohlfahrtsverbände die Hände gebunden hat. Dieses ist so dünn, so dass sich selbst die Wohlfahrtsverbände davon distanzierten.

     

    Es fehlen der politische Wille und eine starke Ministerin. Sie alle hätten längst handeln können. ‚Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen‘ scheint aber eher ihr Motto zu sein.“

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  • 16.07.2015

    Christopher Vogt: Wir brauchen eine bessere Mittelstandspolitik – im Land wie auch im Bund

    „Es gab ja schon einmal eine Landesregierung in Schleswig-Holstein, die unser Bundesland zum mittelstandsfreundlichsten in Deutschland machen wollte und auch dementsprechend gehandelt hat. Davon kann bei der jetzigen Landesregierung leider keine Rede sein. Der Ministerpräsident hatte ja zu Beginn seiner Amtszeit eine massive Entlastung der schleswig-holsteinischen Unternehmen bei den Bürokratiekosten angekündigt. Das fanden wir grundsätzlich natürlich erst einmal sehr sympathisch. Herr Albig wusste aber damals offenbar nicht, dass seine Ankündigung völlig unrealistisch war, weil die Möglichkeiten des Landes da ja begrenzt sind. Das werfe ich ihm an dieser Stelle gar nicht vor. Was ich ihm jedoch vorwerfe, ist die Tatsache, dass er es gar erst nicht versucht hat. Und was ich ihm noch viel mehr vorwerfe, ist die Tatsache, dass er in seiner Amtszeit bisher das genaue Gegenteil von dem gemacht hat, was er angekündigt hatte.

     

    Keine Landesregierung hat in so kurzer Zeit so viel unnötige neue Bürokratie geschaffen wie die Landesregierung von Herrn Albig. Zudem hat diese Landesregierung nach der Bundestagswahl im Bundesrat zusätzlich noch weitere bürokratische Lasten für schleswig-holsteinische Unternehmen mitgetragen, die von der schwarz-roten Bundesregierung kamen. Da sollte sich die CDU übrigens auch mal an die eigene Nase fassen, denn die Mittelstandspolitik der Bundesregierung macht den vorliegenden CDU-Entwurf nicht gerade glaubwürdiger.

     

    Der Entwurf der CDU-Fraktion ist ja gespickt mit einigen neuen und mehreren weniger neuen Ideen beziehungsweise politischen Initiativen der CDU. Bei vielem stimmen wir Ihnen zu, Kollege Callsen – aber nicht bei allem. Sie wissen ja alle, dass ich Pragmatiker bin. Ich möchte mich nicht in den vielen Einzelheiten des Gesetzentwurfes verlieren (dafür fehlt ja auch die Zeit), aber ich möchte auf einige Punkte eingehen, die meines Erachtens verdeutlichen, was bei der Wirtschaftspolitik dieser Landesregierung falsch läuft.

     

    Lassen Sie mich da mit meinem persönlichen Highlight in Sachen sinnloser rot-grün-blauer Bürokratie beginnen: Dem sogenannten Korruptionsregister. Was haben die regierungstragenden Fraktionen hier im Hohen Hause für eine merkwürdige Hexenjagd auf die angeblich so zahlreich vorhandenen schwarzen Schafe aufgeführt. Ich frage Sie nun nach fast zwei Jahren: Wo sind denn die ganzen schwarzen Schafe, die Sie mit Ihrer Schwarzen Liste so dringend aussortieren mussten? Es gibt sie offensichtlich nicht, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Kleinen Anfragen zum Sachstand des vermeintlichen Korruptionsregisters dokumentieren regelmäßig, dass Sie noch nicht einmal ein einziges Unternehmen vorweisen können, das aufgrund einer Ordnungswidrigkeit in dieses Register eingetragen werden konnte. Ich erwarte nun das vom obersten Arbeiterführer Dr. Ralf Stegner in seiner Rede am 27. September 2013 angekündigte Monitoring des Gesetzes: Dieses wird Ihnen ja vieleicht endlich die Augen öffnen und deutlich machen, dass dieses Gesetz zwar Ihr schräges Bild vom Mittelstand offenbart hat, aber mit der Realität in unserem Land nur wenig zu tun hat.

     

    Mein zweiter Punkt: Der Landesmindestlohn. Schleswig-Holstein hat einen gesetzlichen Landesmindestlohn in Höhe von 9,18 Euro pro Stunde und meines Erachtens ist die Frage nach wie vor berechtigt, ob Schleswig-Holstein mit seiner Struktur nun unbedingt bundesweiter Spitzenreiter in diesem Bereich sein muss. Der bundesweite gesetzliche Mindestlohn beträgt ja bekanntlich 8,50 Euro pro Stunde. Ich kann mich noch gut an die Debatte am 20. März 2013 zur Einführung des Landesmindestlohns erinnern. Damals gab es in Berlin noch andere politische Mehrheit und einen gesetzlichen Bundesmindestlohn gab es noch nicht. Der Kollege Harms erklärte damals:

     

    ‚Für uns als rot-grün-blaue Koalition ist es klar, dass in allen Bereichen faire und existenzsicherende Löhne gezahlt werden müssen, von denen man auch leben kann. Da muss natürlich das Land mit gutem Beispiel vorangehen, insbesondere, solange ein flächendeckender Mindestlohn auf Bundesebene blockiert wird.‘

     

    Wir sind wie die CDU-Fraktion der Meinung, dass dieses Argument mittlerweile entfallen ist. Im Übrigen sind wir nach wie vor der Meinung, dass Mindestlöhne, die nach Regionen und Branchen differenziert von den Tarifpartnern festgelegt werden, deutlich besser sind als ein starrer gesetzlicher Mindestlohn, aber das ist heute nicht das Thema.

     

    Dritter Punkt: Das Tariftreue- und Vergabegesetz – das Bürokratiemonster schlechthin. Die Rückmeldungen, die ich von den Kommunen dazu erhalte, bestätigen unsere Sorgen. Eine ganz wesentliche Folge dieses Gesetzes ist, dass die Bewerberzahlen bei öffentlichen Auftragsvergaben deutlich zurückgegangen sind. Das kann nicht im Sinne fairen Wettbewerbs sein, wenn gerade kleine Unternehmen auf öffentliche Aufträge verzichten. Dieses Gesetz muss dringend auf den Prüfstand und vereinfacht – oder am besten gleich ganz abgeschafft werden!

     

    Ich freue mich auf die inhaltliche Auseinandersetzung im Ausschuss. Besonders gespannt bin ich dabei auf die Begründung der CDU-Fraktion, warum sie das gerade erst beschlossene Vergütungsoffenlegungsgesetz für öffentliche Unternehmen wieder ändern will und weshalb dies den Mittelstand fördern würde.

     

    Wir brauchen wieder eine bessere Mittelstandspolitik auf Bundesebene. Man kann aber auch auf der Landesebene viel tun, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern: beim Denkmalschutz, bei der Fachkräftesicherung, bei der Ausbildungsreife der Schulabgänger, bei der Verkehrs- und Dateninfrastruktur, bei den Gewerbeflächen usw.“

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  • 15.07.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Auch in Schleswig-Holstein besteht beim Datenschutz erheblicher Handlungsbedarf

    „Zuletzt hat der groß angelegte Hackerangriff und Datenklau im IT-Netz des Deutschen Bundestages sehr viel Aufsehen erregt. Vielleicht hat dieser spektakuläre Vorgang zumindest eine gute Seite: Dass die deutsche Politik aus ihrem Winterschlaf in Sachen Datenschutz aufwacht und endlich die Herausforderungen in diesem Bereich ernst nimmt.

     

    Auch für Schleswig-Holstein hat der scheidende Datenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, bei der Vorstellung des heute zu diskutierenden Berichts feststellt: In den letzten beiden Jahren müsse man auch für unser Land im Bereich Datenschutz ‚leider Stillstand vermelden‘.

     

    Seitens der Landesregierung scheint dies jedenfalls kein Thema zu sein. Die Verarbeitung von Steuerdaten durch Kommunen erfolgt in diesem Land ohne gesetzliche Grundlage, bemängelt z.B. der Datenschutzbeauftragte.

     

    Und dies ist nur einer von mehreren Kritikpunkten: Defizite in Kommunen wie auch in Ministerien werden in seinem Bericht angeprangert. Handlungsbedarf besteht also zur Genüge.

     

    Die künftige neue Datenschutzbeauftragte – in diesem Felde ist sie ja hierzulande durchaus eine ‚gute Bekannte‘ – wird also in den kommenden Jahren genügend Aufgaben haben, der Landesregierung und dem Landesparlament beratend bei der Modernisierung, der Aktualisierung und Stärkung des Datenschutzes mit ihrer Sachkompetenz beratend zur Seite zu stehen und – wo immer es nötig ist – auch auf konsequentes politisches Handeln zu drängen.

     

    Wir Freie Demokraten danken dem scheidenden Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert für die geleistete Arbeit. Seine Leistung in zwei Amtsperioden ist ansehnlich und bemerkenswert. Insgesamt überwiegt bei weitem das Positive, auch wenn wir nicht jede einzelne Aktion in der Vergangenheit als gelungen erachten. (Stichworte: Verunsicherung mittelständischer Firmen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Facebook-Windmühlenflügel; und zum Schluss auch ein eher seltsamer ‚Ausreißer nach rechts‘ beim Thema Vorratsdatenspeicherung).

     

    Alles in allem hat sich Herr Weichert jedoch sehr große Verdienste um den Datenschutz in unserem Land erworben. Dass wir ihn nicht ein drittes Mal (wieder-)wählen konnten, ist, wie Sie wissen, durch unsere prinzipielle Überzeugung begründet, dass die Amtszeit eines/einer Datenschutzbeauftragten nicht über zwei Amtsperioden hinausgehen sollte.


    Wir wünschen seiner Nachfolgerin – Frau Marit Hansen – viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit.

     

    Persönlich möchte ich anmerken, dass mich besonders ihr konsequentes Eintreten für den Datenschutz beim Thema ‚Vorratsdatenspeicherung‘ beeindruckt hat. Ich bin überzeugt, dass sie für unser Land in der neuen Position ein großer Gewinn sein wird.“

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  • 15.07.2015

    Anita Klahn: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

    „Lassen Sie mich mit einem Zitat aus der Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände beginnen. Diese Stellungnahme steht stellvertretend für viele andere.

     

    Dort heißt es: ‚Unser gemeinsames Ziel ist es, in Schleswig-Holstein heute und in Zukunft eine Pflege auf qualitativ hohem Niveau für alle Pflegebedürftigen anbieten zu können. […] Wir haben den Gesetzentwurf anhand dieser Überlegungen geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass [der Gesetzentwurf] – ganz entgegen der Intention des Gesetzgebers – die Gefahr birgt, die Situation der Pflegenden – und damit der Pflege insgesamt – zu belasten. Das erfüllt uns mit Sorge.‘

     

    Ich glaube den Kolleginnen und Kollegen der Koalition sogar, dass sie eigentlich etwas Positives für die Pflege bewirken wollten. Nur ist wie so häufig: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht.

     

    Wir Freien Demokraten haben in den letzten Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass das jetzt vorliegende Pflegekammergesetz in keiner Weise die Erwartungen der in der Pflege Beschäftigten erfüllt, es keines der Probleme gelöst, sondern stattdessen weitere Probleme geschaffen werden.

     

    Gleiches hat die Regierungskoalition Schwarz auf Weiß in der umfangreichen schriftlichen Anhörung von mehr als 70 Fachverbänden und -personen dokumentiert bekommen. Selbst in der mündlichen Anhörung waren die Experten sehr klar in ihrer ablehnenden Haltung.

     

    795 bei der Landtagsverwaltung eingegangene Schreiben von Einzelpersonen aus der Pflege, dazu umfangreiche Unterschriftenlisten aus Pflegeeinrichtungen und Kliniken, die sich alle ausdrücklich von einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft distanzieren, sprechen eine deutliche Sprache und lassen die angeführte repräsentative Umfrage zur Farce werden.

     

    Zieht die Regierungskoalition nun Schlussfolgerungen aus den vielen negativen Rückmeldungen? Nein, ihr vielzitierter Dialog ist wieder einmal nur Rhetorik.

     

    Offensichtlich interessiert es sie überhaupt nicht, welche Sorgen die Pflegekräfte zu den für sie persönlichen Auswirkungen des Gesetzentwurfes haben, wie zum Beispiel die Zwangsmitgliedschaft und die Aberkennung des Pflegeexamens bei Nichtzahlung des Beitrages – dessen Höhe im Übrigen noch völlig unklar ist.

     

    Die Pflegefachkräfte zweifeln zu Recht, dass sich durch die Pflegekammer irgendetwas  an den Rahmenbedingungen ihrer täglichen Arbeitsbelastung positiv verändert. Es wird nicht mehr Fachkräfte allein durch die Errichtung einer Pflegekammer geben. Und für die Ausbildung ist die Pflegekammer auch nicht zuständig.

     

    Für die wichtigen Fragen der Arbeitsbedingungen und Entlohnung sind weiterhin die Tarifpartner, also die Gewerkschaften und Arbeitgeber zuständig. Und ich betone an dieser Stelle, dass wir die Tarifautonomie in keinster Weise eingeschränkt wissen wollen.

     

    Und auch Sie, Frau Ministerin Alheit, frage ich, ob sie sich überhaupt ernsthaft für die Probleme der Menschen in der Pflege interessieren, wie sie in ihren Grußworten gern betonen.

     

    Die Errichtung der Pflegekammer ist mit 730.000 Euro, jährliche Folgekosten sind mit bis zu 4 Millionen Euro veranschlagt. Das Ganze auf Schulden aufgebaut, die durch die späteren Beitragszahler refinanziert werden sollen.

     

    Ich will aber nicht unterschlagen, dass sich wenige kleinere Berufsverbände für die Errichtung einer Kammer eingesetzt haben.

     

    Was schon paradox ist, erstens hätten diese Verbände eine starke Lobby für die Pflege werden können und zweitens werden diese überflüssig sobald es die Pflegekammer gibt.

     

    Warum sind gerade diese Verbände also die glühendsten Verfechter einer Kammer?

     

    Die Antwort ist einfach. Rheinland-Pfalz macht es vor. Dort sind Funktionäre gerade dieser Verbände auf gut dotierte Positionen in der Pflegekammer gehoben worden. Wir werden also sehr genau darauf achten, wie in Schleswig-Holstein die Führungspositionen bei der Pflegekammer besetzt werden.

               

    Damit die Pflegekräfte genau dokumentiert bekommen, wer die Verantwortung trägt, beantragt meine Fraktion für die Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes namentliche Abstimmung.

     

    Die Kollegen des SSW erinnere ich noch einmal daran, dass sie sich immer gegen das Kammerwesen ausgesprochen haben, jetzt aber sogar eine Kammer für abhängig Beschäftigte einführen wollen.

     

    Ich appelliere an alle Abgeordneten – stoppen sie diesen unsäglichen Gesetzentwurf.“

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  • 15.07.2015

    Wolfgang Kubicki: Herzlichen Glückwunsch, Marit Hansen – Dank an Dr. Thilo Weichert

    „Namens der FDP-Landtagsfraktion gratuliere ich der heute gewählten neuen Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen sehr herzlich. Mit dieser Wahl hat sich der Landtag gleichermaßen für einen Neuanfang sowie für eine gewisse Kontinuität im ULD ausgesprochen. Wir wünschen Frau Hansen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe eine glückliche Hand und alles Gute.

     

    Unser besonderer Dank gilt Dr. Thilo Weichert, der sich in den Jahren seines Wirkens als Leiter des ULD in und über Schleswig-Holstein hinaus einen Namen gemacht und viel für den Datenschutz bewirkt hat.“

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  • 15.07.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Thema ist wichtig, der Lösungsvorschlag aber nicht überzeugend

    „Am 22. Juni haben wir hier im Plenum über die Antwort auf die Große Anfrage zur Sportentwicklung in Schleswig-Holstein gesprochen. Es ist gut, dass dieses Thema im Landtag in den Mittelpunkt von Parlamentsdebatten rückt.

     

    Frau Kollegin Ostmeier hat nun für die Unionsfraktion ‚nachgelegt‘ und ein Programm zur Auflösung des Sanierungsstaus bei den kommunalen Sportstätten verlangt. Jährlich sollen dafür mindestens vier Millionen Euro in den Haushalt eingestellt werden.

     

    Das Problem, um das es hier geht, ist sicher sehr ernst zu nehmen. Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, ob das Land mit jährlich vier Millionen Euro wirklich einen ernsthaften Lösungsbeitrag liefern könnte.

     

    Vermutlich findet man in jedem Landtagswahlkreis kommunale Investitionsbedarfe beim Sportstättenbau, die um ein Mehrfaches über der Summe liegen, die nach dem CDU-Antrag landesweit zur Verfügung stehen soll.

     

    Ich denke etwa an die Kieler Humboldtschule, die bereits durch den vorletzten Oberbürgermeister der Landeshauptstadt (den Schulträger) das Versprechen erhalten hat, man werde eine angemessene neue Sporthalle bekommen. (‚Aus den Augen, aus dem Sinn…‘)

     

    Die Frage ist doch, ob man mit einem Beschluss, wie ihn die Union anstrebt, nicht den Eindruck einer landespolitischen Scheinlösung für ein gewiss ernstzunehmendes Problem erweckt – und das wäre sicher nicht gut!

     

    Außerdem gehören solche Entscheidungen nun einmal in den Kontext von Haushaltsberatungen. Würde man es künftig zu Regel machen, per Resolution im Landtag Haushaltspositionen für dieses oder jenes (auch wenn’s noch so wichtig ist!) einzufordern, dann käme man wirklich in einen politischen Schlingerkurs und verlöre den Gesamtzusammenhang bei der Gestaltung des Landeshaushalts komplett aus dem Blick.

     

    Auch diese grundsätzliche Erwägung bringt uns dazu, den Antrag der CDU nicht zu befürworten. Wir werden uns daher der Stimme enthalten.

     

    Das Thema ist wichtig, der Lösungsvorschlag der CDU aber nicht überzeugend.“

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  • 15.07.2015

    Christopher Vogt: Mit dieser Ausschreibung gibt es keinen echten und keinen fairen Wettbewerb

    „Die FDP-Fraktion hat gegen den Vorschlag der Landesregierung zur Vergabe des Bahnnetzes West gestimmt. Wir hatten und haben nicht den Eindruck, dass die Landesregierung ein ernsthaftes Interesse an mehr als den sieben Halten in Glückstadt hat. Dies lediglich als Option in die Ausschreibung aufzunehmen, mag politisch geschickt gewesen sein, aber SPD, Grüne und SSW konnten damit letztlich nicht kaschieren, dass ihnen bei dieser Ausschreibung andere Dinge wichtiger waren als die Bahnpendler aus Glückstadt.

     

    Der zweite Grund für unser negatives Votum sind unsere Zweifel, dass wir es bei dieser Ausschreibung mit einem echten und damit fairen Wettbewerb zu tun gehabt haben: DB Regio hat ein ungewöhnlich gutes Angebot vorgelegt, dass mit den angeblich günstigen Overhead-Kosten begründet wurde. Das ist zwar kurzfristig finanziell gut für das Land, aber mittelfristig wird der in Schleswig-Holstein einst so vorbildliche Wettbewerb im Bahnbereich wohl wieder kaputtgemacht, wenn der Marktführer seinen Marktanteil mit dieser Begründung wieder auf rund 80 Prozent ausbauen kann. Wir sind sehr gespannt, wie sich dies bei den beiden nächsten anstehenden Ausschreibungen zu den Bahnnetzen Ost und Netz darstellen wird. Die Landesregierung muss jedenfalls dafür sorgen, dass auch andere Bahnunternehmen noch eine faire Chance haben, bei Ausschreibungen des Landes zum Zuge zu kommen.

     

    Auch wenn es einige positive Punkte wie z.B. den Verzicht auf eine Videoüberwachung der Passagiere und einige Qualitätsverbesserungen wie z.B. kostenloses W-LAN und Steckdosen in den Waggons geben wird, sehen wir die Entscheidung unter dem Strich kritisch. Dass die Fragen nach dem Catering und der Zukunft des Reparaturwerkes in Husum nicht im Rahmen der Ausschreibung geklärt werden konnten, macht uns zudem ebenso Sorge wie die Frage, wie die Schnellbusanbindung Brunsbüttels finanziert werden soll. Wir fordern die Landesregierung auf, den betroffenen Kommunen hier finanziell entgegenzukommen.“

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  • 15.07.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Eine Rückkehr zu Grenzkontrollen wäre ein fatales Signal

    „Europa steht vor einer wichtigen Weichenstellung. Es geht um die Frage: Kommt es in immer mehr Bereichen zu einer „Re-Nationalisierung“, zum Abbau der europäischen Integration, zu immer mehr nationalen Alleingängen und zu dem Versuch einzelner Mitgliedsstaaten, sich abzuschotten – oder wird es gelingen, die europäische Idee wieder mit Leben zu erfüllen?

     

    Die deutsch-dänische Grenzregion galt einmal als Muster für gelungene, für gelingende europäische Integration.

     

    Jetzt droht nach dem Regierungswechsel in Kopenhagen, das, was wir bereits vor vier Jahren einmal erleben mussten: Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, die Rückkehr der Zollhäuschen und Kontrollstellen.

     

    Und das alles nach dem Willen der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei, die die neue Regierung auf Christiansborg durch ihre Stimmen stützt.

     

    Eine Rückkehr zu Grenzkontrollen zwischen Dänemark und Deutschland wäre ein fatales Signal!

     

    Noch ist unklar, in welcher genauen Form die neue dänische Regierung das veränderte ‚Grenzregime‘ gestalten wird. Eines ist aber klar: Die Grenze wird nicht mehr so offen, so durchlässig sein wie bisher.

     

    Und das ist ein Rückschlag auch für die Bemühungen, die Grenzregion zu beiderseits der Grenze wirtschaftlich blühenden Landesteilen zu machen, Austausch und Zusammenarbeit zu fördern. Kaum vorstellbar ist etwa, dass Studenten der deutsch-dänischen Studiengänge der Uni Flensburg, wenn sie 2 x pro Woche zu Lehrveranstaltungen nach Sonderburg fahren, Grenzkontrollen über sich ergehen lassen müssen.

     

    Noch weniger vorstellbar ist, dass die geplante Fehmarnbeltquerung auf der dänischen Seite mit einer Kontrollstelle verbunden sein könnte, die unter Umständen in Zeiten des Hochbetriebs zu einem langen Rückstau im Tunnel unter dem Fehmarnbelt führen könnte.

     

    Und selbst die ‚Beschränkung‘ auf technische Kontrollmöglichkeiten – wie die das Scannen der Kfz-Nummernschilder – wäre jedenfalls für uns in Deutschland eine Form staatlicher Überwachung, wie wir sie kaum hinzunehmen bereit sein könnten.

     

    Ob die Verbindungen zwischen den beiden Nachbarländern dann in Zukunft noch so genutzt werden wie bisher, ist mit Recht zu bezweifeln.

     

    Schon warnen dänische Bürgermeister von Kommunen aus Nordschleswig: Die Pläne, die jetzt in Kopenhagen geschmiedet werden, könnten sich möglicherweise wie 2011 negativ auf Besucherzahlen auswirken.

     

    Fraglos wäre all dies ein Rückschlag für alle Bemühungen der Vergangenheit, die deutsch-dänische Grenzregion zum Vorteil aller Menschen dort voranzubringen.

     

    Deshalb – und auch um ein Zeichen zu setzen gegen jene Kräfte, die in Europa an anderer Stelle auf mehr Abschottung, neue Hürden und nationale Alleingänge setzen – fordern wir den Landtag auf, sich in einer Resolution klar zu einem ‚Europa ohne Grenzen‘ zu bekennen.“

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  • 15.07.2015

    Wolfgang Kubicki: Der Ministerpräsident verspricht „blühende Landschaften“

    „Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben sich bei dieser Rede wieder einmal ungeniert aus dem Zettelkasten der politischen Phrasenkunde bedient. Es ist ohne Übertreibung die schlechteste Regierungserklärung, die ich je von einem Ministerpräsidenten in diesem Hohen Hause gehört habe.

     

    Um große Worte ist diese Landesregierung selten verlegen, wenn es darum geht, ihre eigene Bedeutung im historischen Kontext Schleswig-Holsteins darzustellen. Hatte der Ministerpräsident in seiner ersten Regierungserklärung am 13. Juni 2012 noch davon gesprochen, ganz Europa schaue auf Schleswig-Holstein, auf diese Koalition und sicherlich auch auf ihn selbst, so konnten wir heute – nicht zum ersten Male – erleben, dass ‚historisch‘ für Rot-Grün-Blau offenbar gar kein Ausdruck mehr ist. Denn so vieles, was diese Koalition zu tun scheint, ist historisch.

     

    • Sei es das bedeutende Infrastrukturprogramm, das gegen Ende der über-über-nächsten Legislaturperiode sein historisches Ziel erreicht haben soll – aber auch erst in der nächsten Legislaturperiode begonnen werden soll.
    • Oder sei es das historische Streben dieser Landesregierung nach völliger Kita-Beitragsfreiheit, die irgendwann kommen soll. – Was den Ministerpräsidenten aber sichtlich nicht davon abhält, schon heute von der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit die Meriten einzufordern für das unentwegte und unermüdliche Ringen seiner Regierung um dieses historische Ziel.

     

    Wer den Blick auf die wirklich historisch – im Sinne von ‚einmalig‘ – zu nennenden Errungenschaften dieser Regierung richtet, wird zu unserem Bedauern leider sehr schnell fündig:

     

    Denn tatsächlich historisch ist, dass sich die Verkehrsinfrastruktur des Landes noch nie in einem so schlechten Zustand befunden hat, wie heute.

     

    Historisch sind die niedrigsten Investitionsquoten seit Bestehen des Landes Schleswig-Holstein, die diese Regierung zu verantworten hat.

     

    Historisch ist die erschreckend niedrige Aufklärungsquote bei Einbruchsdelikten von zum Teil unter fünf Prozent bei einer historisch zu nennenden Zahl von Überstunden, die die Landespolizei zu leisten hat.

     

    Das ist die aktuelle Situation des Landes – und fast alles davon ist das Verdienst Ihrer Koalition, Herr Ministerpräsident!

     

    Die Ausgabensteigerungen, die in der Verantwortung von SPD, Grünen und SSW seit 2012 beschlossen wurden, suchen ebenfalls Ihresgleichen. Der Landesrechnungshof hat in seinen ‚Bemerkungen 2015‘ aufgezeigt, dass diese Koalition bis zum Jahr 2018 Ausgabenzuwächse vorgesehen hat, die zum Teil deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von 2,2 Prozent liegen (das betrifft den Referenzzeitraum 1990 bis 2013).

     

    Laut Rechnungshof steigerten Rot, Grün und Blau die Nettoausgaben im Jahr 2013 um 3,8 Prozent, im Jahr 2014 um 2,4 Prozent und im Jahr 2015 – das war sogar noch vor dem Nachtragshaushalt – um sage und schreibe 4,6 Prozent!

     

    Wir leiden heute erheblich unter den finanzpolitischen Entscheidungen der Vergangenheit und tragen einen Schuldenberg vor uns her, der viele Generationen nach uns noch beschäftigen wird. Aber Sozialdemokraten, Grüne und SSW haben trotz dieser Schulden beschlossen, noch mehr auszugeben als diejenigen Landesregierungen der Vergangenheit, die uns erst zum Haushaltsnotlageland gemacht haben.

     

    Das heißt: Wer generationenungerechte Politik machen will, sollte genau so handeln wie diese Koalition. Denn anders, als Sie es uns hier verkaufen möchten, Herr Ministerpräsident, nehmen Sie den jungen Menschen von heute politische Handlungsfähigkeit für morgen. Das ist beileibe nicht verantwortungsvoll, sondern vielmehr rücksichtslos. Und das wissen Sie auch.

     

    Dieser Berg an Schulden wächst derzeit im Übrigen ungehindert: Selbst wenn uns Finanzministerin Heinold – entgegen ihrer aktuellen Planung – bereits im kommenden Haushalt eine schwarze Null präsentieren würde, selbst wenn wir rein fiskalisch betrachtet Schulden abbauen würden, verfällt unsere Infrastruktur – unsere Straßen und Brücken, unsere Hochschulen und unsere Krankenhäuser – tagtäglich.

     

    Das Problem ist dieser Landesregierung längst bekannt, denn der Ministerpräsident sagte am 12. November 2014 hier im Landtag:

     

    ‚Wir wissen: Investitionen in unser Land sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Landes. Wir wissen, dass wir Geldschulden nicht länger durch Betonschulden ersetzen dürfen, etwa indem wir Straßen oder Brücken nicht mehr reparieren.‘

     

    Und was tun Sie? Sie planen für das kommende Jahr einen neuen Investitionsminusrekord von 6,2 Prozent! Wenn also Investitionen von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Landes sein sollen, dann tun Sie nach Ihren eigenen Maßstäben fast alles für den Misserfolg dieses Landes. Welch eine historische Tat, Herr Ministerpräsident!

     

    Der Straßenzustandsbericht hat es uns im vergangenen Jahr nur allzu deutlich aufgezeigt: Hätte das Land zwischen 1990 und 2014 280 Millionen Euro mehr in die Landesstraßen investiert, hätten wir 900 Millionen Euro an Sanierungskosten gespart. Also: Jeder Euro, den wir heute in die Verkehrsinfrastruktur nicht investieren, kostet uns später etwa 3,21 Euro. Wenn das keine Konsolidierungspolitik ist, was denn sonst?

     

    Um Ihnen politisch Luft zu verschaffen, haben Sie – gewissermaßen als selbst erschaffenen Deus ex Machina – dieses tönend angekündigte Investitionsprogramm aus dem Boden gestampft, das sinnigerweise erst im über-über-nächsten Jahr beginnen soll.

     

    Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Diese Landesregierung will sich sechs Jahre Zeit nehmen, um eines der drängendsten Probleme des Landes anzugehen! Das ist eine Schwerpunktsetzung, die mit Vernunft höchstens theoretisch etwas zu tun hat! Das hat Schleswig-Holstein mit Sicherheit nicht verdient!

     

    Ganz davon abgesehen, sind hier noch viele Fragen offen – wie zum Beispiel: Woher soll plötzlich das viele Geld – fast 2,3 Milliarden Euro – kommen? Und zweitens: Was passiert eigentlich mit diesem Investitionsprogramm, wenn es unserer Konjunktur wieder etwas schlechter gehen sollte als heute? Hierauf haben wir heute keine Antwort erhalten, was darauf hindeutet, dass die Finanzierungsfrage für Sie überhaupt keine Rolle spielt.

     

    Herr Ministerpräsident, die Menschen fragen sich doch zu Recht: Warum hat sich unsere Regierung nicht in den vergangenen drei Jahren um die Sanierung der Straßen und Brücken gekümmert? Warum kümmert sie sich hierum nicht wenigstens heute?

     

    Sie kündigen dauernd ‚blühende Landschaften‘ an und tun in der Gegenwart nichts dafür.

     

    In Ihrer Regierungserklärung sagten Sie, Sie machten

     

    ‚eine Politik, die schon jetzt für das Übermorgen plant‘.

     

    Ich sage Ihnen: Es wäre besser, Sie machten eine Politik, die für das Morgen handelt.

     

    Vernünftige Weichenstellungen für Schleswig-Holstein könnten auch so aussehen, dass Sie die Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum schaffen.

     

    Wir wissen, dass Schleswig-Holstein noch immer das schlechteste Pro-Kopf-BIP aller westdeutschen Bundesländer hat. Und diese Koalition hat mit dem wirtschaftsfeindlichen Gesetzestrio Tariftreuegesetz, Korruptionsregister und Mindestlohngesetz mit Nachdruck dafür gesorgt, die Stimmung im hiesigen Mittelstand auf neue Tiefpunkte zu bringen.

     

    Ich muss wirklich sagen, ich habe derart schlechte Zustimmungswerte bei UV-Nord-Umfragen für einen Ministerpräsidenten – 17 Prozent! (nach 16 Prozent im Vorjahr) – nicht in Erinnerung. Vor dem Hintergrund der bisherigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen sowie angesichts der Tatsache, dass Sie für Wirtschaftspolitik in der Regierungserklärung kaum ein Wort übrig hatten, haben Sie sich diese zweifelhafte Ehre aber gewiss verdient.

     

    Erfreulich war im vergangenen Jahr zugegebenermaßen, dass die BIP-Steigerung Schleswig-Holsteins leicht über dem bundesdeutschen Schnitt lag. Das lag aber nicht daran, dass die Landesregierung die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum geschaffen hat, sondern ausschließlich daran, dass in Schleswig-Holstein Kriegswaffen für befreundete Staaten produziert wurden. Ob Sie sich damit rühmen wollen, bleibt Ihnen überlassen.

     

    Bevor wir zu den ‚rot-grün-blauen Weichenstellungen für Schleswig-Holstein Zukunft‘ zurückkommen, müssen wir feststellen, dass diese Landesregierung in der Vergangenheit für viele Entwicklungen nicht nur die Weichen falsch gestellt hat, sie hat auch lange absehbare Entwicklungen gefährlich verschleppt. Stichwort: Flüchtlingspolitik.

     

    Bereits im Bericht der Landesregierung ‚Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen‘, Drucksache 18/155, vom 18. September 2012 wies die Landesregierung selbst auf

     

    ‚kontinuierlich steigende[...] Zugangszahlen der Asylbegehrenden‘

     

    hin. Und ein Jahr später, am 25. September 2013, forderte der Landtag die Landesregierung in einem einstimmigen Beschluss auf, angesichts der immer drängender werdenden Herausforderungen ein gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Geschehen ist dann ein Jahr lang fast nichts.

     

    Wir sehen jetzt, welche fatalen Auswirkungen diese Untätigkeit hat: Bei den Erstaufnahmeeinrichtungen – für die genuin das Land zuständig ist – sind Sie viel zu spät in Tritt gekommen. Faktisch hangeln wir uns größtenteils immer noch von Notunterkunft zu Notunterkunft.

     

    Um nicht missverstanden zu werden: Wir danken ausdrücklich Herrn Oberbürgermeister Dr. Tauras und den Beteiligten vor Ort in Neumünster, in Seth sowie an den anderen Notunterkünften im Land für ihre unbürokratische und vor allem schnelle Hilfe. Aber für diese Landesregierung sind solche Nacht-und-Nebel-Aktionen zur Errichtung von Notunterkünften, wie wir sie noch in der vergangenen Woche in Neumünster erleben mussten, ein flüchtlingspolitisches Armutszeugnis – gerade wenn wir sehen, wie lange es schon entsprechende Beschlüsse des Landtages hierzu gegeben hat.

     

    An hehren Ratschlägen mangelt es SPD, Grünen und SSW ja nie, wenn es darum geht, dass andere ihrer Verantwortung gerecht werden sollen. Noch im Mai-Plenum hatten die Koalitionäre die europäische Gemeinschaft aufgefordert, ihre humanitäre Verantwortung für die steigenden Flüchtlingsströme wahrzunehmen. Ministerpräsident Albig wurde auch nicht müde, von Berlin mehr Geld für die Länder zu fordern. Zugleich aber kommt diese Landesregierung ihrer eigenen Verpflichtung in der Flüchtlingspolitik offensichtlich nicht ausreichend nach.

     

    Eine Konsequenz der flüchtlingspolitischen Verschleppung durch diese Regierung war die Entscheidung der Lübecker Bürgerschaft gegen den Verkauf des Bornkamp-Geländes. Die Landesregierung muss sich nicht wundern, wenn die von ihr hastig angeschobenen Projekte von den Entscheidungsträgern vor Ort nicht immer nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam befolgt werden.

     

    Aber wenn dann auch noch seitens der SPD-Landtagsfraktion Beschimpfungen und Drohungen in Bezug auf die souveräne demokratische Entscheidung der Lübecker Bürgerschaft ausgestoßen werden, dann sind erhebliche Zweifel am demokratischen Verständnis einiger schleswig-holsteinischer Sozialdemokraten angebracht.

     

    Dass die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli, in den ‚Lübecker Nachrichten‘ vom 26. Juni erklärte, die Lübecker Abgeordneten würden

     

    ‚zur Rechenschaft gezogen‘,

     

    falls es bei der Flüchtlingsunterbringung zu Engpässen käme, war schon schlimm genug.

     

    Der SPD-Landesvorsitzende, Dr. Ralf Stegner, setzte aber noch einen drauf und stellte die Bürgerinitiative – die lediglich für eine kleinere Einrichtung warb! – kaum verklausuliert mit dem jüngsten ausländerfeindlichen Brandanschlag in Kücknitz in Verbindung. Die Menschen erwarten von Ihnen zu Recht eine Entschuldigung für diese unerträgliche Entgleisung, Herr Dr. Stegner!

     

    Der Ministerpräsident sagte im LN-Interview vom 5. Juli, er habe eine solche Entscheidung aus der Stadt von Willy Brandt nicht erwartet. Ich muss zugeben, ich habe ein solches Gebaren von den politischen Erben Willy Brandts nicht erwartet.

     

    Willy Brandt wollte mehr Demokratie wagen. Sie hingegen werfen denjenigen, die nicht Ihrer Auffassung sind, unmoralisches und verwerfliches Verhalten vor. Damit zerschlagen Sie viel mehr demokratisches Porzellan, als Sie sich vorstellen können.

     

    Es hat mich enttäuscht, dass Sie in Ihrer Regierungserklärung die Lage der Polizei im Land kaum gestreift haben, Herr Ministerpräsident. Sie wissen es auch: Die Polizeibeamten im Land haben einen harten Job und sie riskieren ihr Leben für unsere Sicherheit. Und sie schieben vor allem in diesem Jahr durch viele außerordentliche Ereignisse einen Berg an Überstunden vor sich her – durch den G7-Gipfel etwa, oder durch den Besuch des israelischen Staatspräsidenten.

     

    Dass die Personaldecke aber grundsätzlich viel zu kurz ist und langfristig auf Kosten der Motivation und Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten geht, ist eigentlich offensichtlich. Ich hätte heute erwartet, dass zu den Weichenstellungen für Schleswig-Holsteins Zukunft ebenfalls gehört, den Stellenabbau bei der Landespolizei mindestens zu stoppen, um unsere innere Sicherheit auch künftig zu gewährleisten.

     

    Leider haben Sie sich hier ein Beispiel an Ihrem Innenminister genommen, der öffentlichkeitswirksam einen Neuanfang mit der Landespolizei versprochen hat, aber tatsächlich genau dort weitermachte, wo er aufgehört hat.

     

    Im Sinne der Polizeibeamten sei dieser Einschub in Richtung des Innenministers hier gestattet: Wer sich bei der Vorstellung gravierender Polizeistrukturmaßnahmen – vor allem bei der Wasserschutzpolizei – auf einer Pressekonferenz von seinen Ministerialbeamten vertreten lässt, der hat die eigene Verantwortung für die Polizeibeamtinnen und -beamten nicht verstanden. Da helfen Ihnen noch so publicity-trächtig vorgetragene Demutsgesten auch nicht!

     

    Kommen wir zu Ihrem Motto zurück: ‚Rot-grün-blaue Weichenstellungen für Schleswig-Holsteins Zukunft‘.

     

    Ich muss gestehen, ich war ziemlich überrascht, als ich diese Überschrift Ihrer Regierungserklärung gelesen habe, Herr Ministerpräsident.

     

    Ich stelle mir vor, Peter Harry Carstensen hätte in der vergangenen Legislaturperiode eine Regierungserklärung angemeldet, deren Titel gelautet hätte: ‚Schwarz-gelbe Weichenstellungen für Schleswig-Holsteins Zukunft‘. Sie hätten doch hier auf dem Tisch gestanden und – zu Recht – dem Regierungschef vorgeworfen: Das sei ja unerhört, dass das Verfassungsorgan ‚Ministerpräsident‘ im Landtag ganz offen und unverhohlen Parteipolitik verkauft.

     

    Aber bei Sozialdemokraten, Grünen und SSW ist so etwas vollkommen legitim. Denn wir haben ja in den vergangenen drei Jahren gelernt, dass Sie der festen Überzeugung sind, Sie seien die wahren Vertreter Schleswig-Holsteins.

     

    Und dass es bei den Beschlüssen des Koalitionsausschusses nur noch um parteipolitische Vorteile geht und maximal in zweite Linie ums Land, hat der sozialdemokratische Landesvorsitzende Dr. Ralf Stegner in der Landespressekonferenz vergangene Woche eindrucksvoll bestätigt. Im SHZ vom 8. Juli durften wir folgendes lesen:

     

    ‚Jetzt ist vom ‚Krippengeld‘ die Rede. 100 Euro pro Kleinkind bis drei Jahre soll es geben – unabhängig vom Einkommen der Eltern oder eines Alleinerziehenden. Weitere Entlastungen folgen später. ‚Eine klare Basis für die Wahl‘ 2017 seien solche Vorhaben, so Stegner ohne Umschweife.‘

     

    Um in dieser Frage auch bloß keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, twitterte Stegner am 7. Juli in die digitale Welt:

     

    ‚Opposition gegen verbesserte Familienförderung in SH: Da wächst doch die Vorfreude auf den Landtagswahlkampf!‘

     

    Und der Ministerpräsident verkündet heute pflichtschuldig ebendiese Beschlüsse, die für die Landtagswahl für SPD, Grüne und SSW Positionsgewinne bringen sollen. Damit werden die Wahlkampfschlager regierungsamtlich präsentiert. Das ist eines schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, der seinem Bundesland – und nicht seiner Partei – durch Amtseid verpflichtet ist, absolut unwürdig.

     

    Denn tatsächlich haben Sie sich mit dieser Regierungserklärung vom Pressesprecher Peer Steinbrücks zum Pressesprecher Ralf Stegners gewandelt. Ob das jetzt ein Karriereschritt nach vorn oder nach hinten war, dürfen Sie selbst entscheiden.

     

    Doch damit nicht genug: In der Pressemitteilung, die durch die Pressestelle des SPD-Landesverbandes am vergangenen Dienstag im Namen von SPD, Grünen und SSW versandt wurde und in der die Ergebnisse des Koalitionsausschusses verkündet wurden, finden wir in den Dokumenteigenschaften einen interessanten – und wahrscheinlich schwerwiegenden – Hinweis. Dieser Hinweis – das stelle ich vorweg – lässt tief blicken in das Verhältnis zwischen den regierungstragenden Parteien und der Exekutive.

     

    Als Verfasserin dieser pdf-Datei wird nämlich in den ‚Eigenschaften‘ die Stabsleiterin des Sozialministeriums genannt – ausdrücklich nicht als Privatperson oder als Parteimitglied, sondern als Mitarbeiterin des Sozialministeriums. Das heißt konkret, Ministerialbeamte machen offenbar aktiv Parteiarbeit für die Landesverbände von SPD, Grünen und SSW.

     

    Gerade vor dem Hintergrund der Friesenhof-Diskussion drängt sich hier geradezu die Frage auf, ob die Stabsleiterin nicht besser daran getan hätte, ihren eigentlichen Job ernster zu nehmen, statt Presseerklärungen für die rot-grün-blauen Landesparteien zu verfassen.

     

    Ich erwarte von der Landesregierung schnellstens Aufklärung darüber, welchen Beitrag Mitarbeiter der Ministerien und der Staatskanzlei für die Landesparteien von SPD, Grünen und SSW geleistet haben. Im Interesse der Landesregierung und der beteiligten Parteien muss der Verdacht rechtswidriger Aktivitäten dringend ausgeräumt werden.

     

    Die Menschen im Land merken genau, dass diese Landesregierung ihnen deutlich mehr verspricht, als sie zu halten imstande ist. So ist es überhaupt nicht überraschend, dass der Ministerpräsident innerhalb von kurzer Zeit vom beliebtesten Politiker in Schleswig-Holstein zum unbeliebtesten sozialdemokratischen Ministerpräsidenten in ganz Deutschland avancierte.

     

    Das kann ja eigentlich nur heißen, dass das, was die Menschen im Land wollen, nicht dem entspricht, was Sie ihnen bieten. Ein wenig mehr Selbstkritik wäre deshalb vielleicht auch bei denen angebracht, die hier so auftreten, als sprächen sie alleine für Schleswig-Holstein.“

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  • 06.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 14 „Verbot von Wildtierhaltungen in Zirkussen"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Verbot von Wildtierhaltungen in Zirkussen) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Seit langem wird die Haltung von Wildtieren in Zirkussen kontrovers diskutiert. Bereits in den Jahren 2003 und 2011 hat der schleswig-holsteinische Landtag jeweils einen Antrag gegen die Haltung von Wildtieren verabschiedet – im Jahre 2003 übrigens auf Initiative der FDP. In diesen beiden Jahren und auch im März 2016 hat der Bundesrat eine Forderung nach einem entsprechenden Verbot formuliert. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Entschließungsantrag und eine entsprechende Rechtsverordnung, die diese Beschlüsse umsetzt, stehen aber bis heute aus. Dieser Stillstand ist einfach nur unbefriedigend.

    Nur wenige europäische Länder lassen Wildtiere im Zirkus noch uneingeschränkt zu. Damit gehört Deutschland zu den traurigen Schlusslichtern im Tierschutz. In über 20 Ländern sind bereits bestimmte oder alle Tierarten, also auch domestizierte, im Zirkus verboten und auch weltweit sind schon einige Staaten den Weg eines Verbotes gegangen. Deutschland ist nun an der Reihe nachzuziehen. Seit geraumer Zeit diskutieren wir in Deutschland immer häufiger die tiergerechte Haltung unserer Nutztiere. Viel mehr aber sollten wir die Haltung von Wildtieren diskutieren, da allein schon die Lebensraumanforderungen deutlichen Unterschieden unterliegen. Die Ansprüche, die Wildtiere an ihre Haltung stellen, sind besonders hoch. Sie betreffen Unterbringung, Auslauf, Ernährung und Pflege sowie eine sachkundige Betreuung. Dass diese Ansprüche in einem reisenden Zirkus kaum zu erfüllen sind, hat sich in den letzten Jahren zu oft gezeigt.

    Das hat sogar die Bunderegierung erkannt, indem sie feststellt, dass ‚fortgesetzte Verstöße gegen die Haltungsvorschriften für manche Tierarten sowie die Häufigkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betreffenden Tiere in vielen Zirkusbetrieben‘ darauf hinweisen würden, dass die Bestimmungen für tierschutzgerechte Haltung unter den Bedingungen des Zurschaustellens an wechselnden Orten nicht realisierbar sind. Eine solche Einsicht ist schön, umso schlimmer ist es, wenn der Bund trotzdem nichts tut und mal wieder in sich ruht.

    Fakt ist: bestehende Eingriffs- und Regulierungsmöglichkeiten greifen nur im Einzelfall, sind aber zur generellen Regelung von Missständen nicht geeignet. Auf Vollzugsebene bleibt das Problem also weiterhin nicht lösbar. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Zirkusregister haben gezeigt, dass es systemimmanent bedingt trotz der zentralen Erfassung aller Wanderzirkusse nicht zu spürbaren Verbesserungen in der Wildtierhaltung gekommen ist. Wenn die bisherigen Regularien nicht funktionieren, hilft eben nur, die Wildtierhaltung in Zirkussen gänzlich zu verbieten.

    Noch eine Anmerkung am Rande: Dass die Zurschaustellung von Wildtieren nicht nur für die Tiere gesundheitliche Auswirkungen hat, sondern auch gefährlich für den Menschen sein kann, zeigt sich an der Unfallstatistik. EU-weit sind in den letzten 22 Jahren über 300 Zwischenfälle mit mehr als 600 Zirkustieren dokumentiert worden – davon ereignete sich fast die Hälfte in Deutschland. Natürlich gibt es nicht nur Gründe für die Verbotsforderung, nein, es gibt auch Gründe dagegen. Gerade beim Thema Zirkus sind diese offensichtlich. Wahrscheinlich jeder von uns, ich reihe mich in diesen Kreis ein, hat positive Erinnerungen an Zirkusbesuche mit der Familie. Der Zirkus gehört zu unserer Kultur und das kann und soll auch so bleiben. Das Verbot einiger exotischer Tierarten ändert nichts daran. Wildtierhaltung ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Das hat auch Direktor Bernhard Paul vom Zirkus Roncalli festgestellt und geht sogar noch deutlich weiter. Der Zirkus verzichtet seit diesem Jahr nicht nur auf Wildtiere, sondern gänzlich auf Tiere.

    Ich bitte um Zustimmung des fraktionsübergreifenden Antrages und hoffe, dass die Bundesebene alsbald konkret tätig wird.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 14.07.2015

    Dr. Heiner Garg: Der Haushalt kippt

    „Finanzministerin Monika Heinold hat in der heutigen Pressekonferenz das klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ausgegeben: Der rot-grün-blaue Haushalt kippt.

     

    Der Finanzministerin sei gesagt, dass es wenig sinnhaft ist, sich zuerst dafür rühmen zu wollen, die Vorgaben der Schuldenbremse knapp noch einzuhalten, im nächsten Schritt aber zu erklären, die Schuldenbremse zu stoppen, wenn der Bund nicht mehr Geld für die Flüchtlingshilfe bereitstellt. Risiken – wie sie zum Beispiel aus der HSH Nordbank erwachsen können – kann dieser Haushalt jedenfalls in dieser Form nicht mehr auffangen. Es ist ein gefährliches Spiel, das diese Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein zumutet.

     

    Dass der Landesregierung wenig daran gelegen ist, in die Zukunft zu investieren, beweist sich auf geradezu erschreckende Weise mit der – wieder einmal – tiefsten Investitionsquote aller Zeiten. Am 12. November 2014 erklärte der Ministerpräsident in diesem Zusammenhang noch voller Ergriffenheit: ‚Wir wissen: Investitionen in unser Land sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Landes. Wir wissen, dass wir Geldschulden nicht länger durch Betonschulden ersetzen dürfen, etwa indem wir Straßen oder Brücken nicht mehr reparieren.‘ Diese Landesregierung tut aber das genaue Gegenteil: Mit einer geplanten Niedrigst-Investitionsquote von gerade noch 6,22 Prozent betreibt Rot-Grün-Blau Raubbau an den Zukunftschancen der Menschen in Schleswig-Holstein. Diese können sich immerhin mit zweisprachigen Ortsschildern trösten.“

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  • 08.07.2015

    Anita Klahn: Landesregierung meint, Grundschüler müssten ihre Zeugnisse nicht verstehen

    „Nein, dass Grundschülerinnen und Grundschüler ihre Zeugnisse verstehen müssen, wäre bei der Entwicklung der neuen Kompetenzzeugnisse durch die Landesregierung nicht vorgesehen gewesen – erklärt uns der von Frau Ministerin Ernst bestellte Experte. Aus Sicht der Schulministerin ist das offensichtlich auch keine Notwendigkeit. Aber nicht nur Schüler, sondern auch Eltern und Lehrer werden mit dem Verstehen der Zeugnisse ihre Probleme haben. So ist es z.B. im Bereich der Mathematik selbst dem Ministerium nicht möglich, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kompetenzfeldern zu erläutern. Wenn in einem Kompetenzfeld ‚geometrische Formen kennen‘ bewertet wird und im nächsten Feld ‚geometrische Muster erkennen‘, dann muss man mindestens Mathematiker sein, um den feinen Unterschied herauszuarbeiten.

     

    Offen bleibt auch der Sinn der Entwicklungsberichte, wenn sie genau die gleichen Kategorien verwenden wie die Zeugnisse. Die Frage drängt sich auf, welchen Sinn es ergibt, im ersten Schulhalbjahr der vierten Klasse einen Entwicklungsbericht zu bekommen, der dem Kompetenzzeugnis nahezu vollständig gleicht? Ministerin Ernst erkennt nicht, dass in einem Entwicklungsbericht Veränderungen und Perspektiven aufgezeigt werden müssen und deswegen keinesfalls die gleichen Kategorien verwendet werden dürfen wie in Zeugnissen.

     

    Zumindest taktisch hat die Landesregierung dazu gelernt. Da sie weiß, dass öffentlicher Gegenwind derzeit schädlich wäre, will sie die Kompetenzzeugnisse erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist verbindlich einführen und damit die notenfreie Grundschule durchsetzen.“
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  • 07.07.2015

    Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion einstimmig für Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

    „Die FDP-Landtagsfraktion hat heute einstimmig für die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Sachen ‚Friesenhof‘ gestimmt. Vor dem Hintergrund immer neuer Meldungen, die in erster Linie die Heimaufsicht sowie das Sozialministerium betreffen, sowie einer völlig unklaren Aktenlage ist eine saubere und rückhaltlose parlamentarische Aufklärung, die über die Aktenvorlage hinausgeht, unausweichlich geworden.

     

    Die FDP-Fraktion wird mit der gebotenen Sorgfalt gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und Piraten über die Sommerpause einen Einsetzungsbeschluss erarbeiten, um sowohl die politischen Verantwortlichkeiten, die fachlichen Verfehlungen sowie mögliche Rechtsverletzungen in diesem und in möglichen weiteren Fällen – ohne Ansehen von Person und Funktion – konkret beleuchten zu können. Gerade im Hinblick auf die in Heimen untergebrachten Kinder und Jugendliche muss es darum gehen, dass sich solche Vorfälle auf keinen Fall wiederholen dürfen.

     

    Wir erwarten auch von den Koalitionsfraktionen, dass sie sich einer solchen Aufhellung nicht nur nicht verschließen, sondern aktiv daran mitarbeiten, die Aufklärung voranzutreiben.“

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  • 07.07.2015

    Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion unterstützt Marit Hansen bei der Wahl zur Datenschutzbeauftragten

    „Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt einstimmig die Wahl von Marit Hansen zur neuen Landesdatenschutzbeauftragten. Wir sind überzeugt davon, dass Frau Hansen an der Spitze des ULD ihre langjährige Erfahrung und ihre große Fachkenntnis zum Wohle des Datenschutzes in Schleswig-Holstein einbringen wird.

     

    Besonders ihre im heutigen Gespräch mit der FDP-Fraktion geäußerte konsequente und stringente Haltung in Sachen Vorratsdatenspeicherung hat uns tief beeindruckt. Wir freuen uns außerdem sehr, dass sie ihre Bereitschaft erklärt hat, das ULD auch für die mittelständische Wirtschaft als Dienstleister zur Verfügung stellen zu wollen.

     

    Für meine Fraktion ist zudem wichtig, dass es für die Leitung des ULD eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit gibt. Frau Hansen ist aus unserer Sicht für den seit Monaten nur noch kommissarisch geführten Posten eine hervorragende Kandidatin.“

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