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  • 07.07.2015

    Christopher Vogt: Keine zusätzliche Belastung durch den Blitzer-Marathon

    „Wir begrüßen es sehr, dass die vernünftigen Argumente gegen den unsinnigen ‚Blitzer-Marathon‘ zumindest beim niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) mittlerweile angekommen sind. War Herr Pistorius zunächst – wie seine Kollegen in Kiel – einer der vehementesten Verfechter dieses schlechten PR-Gags, so lässt die sanft geäußerte Abkehr Hannovers doch zumindest hoffen, dass sich die breite Front der Innenminister in dieser Frage langsam auflöst.

     

    Es ist an der Zeit, dass auch die Schleswig-holsteinische Landesregierung bei diesem Thema eine Kehrtwende macht, nachdem sie bereits beim letzten Mal wegen mangelnder Kapazitäten nicht teilnehmen konnte. Die Landespolizei kann diese Maßnahme, die vornehmlich der politischen Profilierung einzelner Kabinettsmitglieder dienen soll, derzeit personell ganz einfach nicht stemmen. Da zudem der geplante Stellenabbau noch zu weiteren Arbeitsverdichtungen führen wird, ist ein ‚Blitzer-Marathon‘ nicht zu verantworten.

     

    Deshalb fordern wir Innenminister Studt auf, sich den Überlegungen Niedersachsens anzuschließen und dem Personalkörper der Polizei diese zusätzliche Belastung zu ersparen. Stattdessen sollte die Landesregierung sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unterstützen.“

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  • 07.07.2015

    Dr. Heiner Garg und Wolfgang Kubicki: Neue Ortsschilder statt intakter Straßen

    „Dass der Koalitionsausschuss vor allem denjenigen Ministerien finanziell unter die Arme greifen würde, die in der jüngsten Vergangenheit durch schlechtes Regierungshandwerk unter Druck geraten sind, überrascht nicht. Insbesondere Sozial- und Wissenschaftsministerin Kristin Alheit soll trotz ihrer unterdurchschnittlichen Performance besonders viele Wahlgeschenke unters Volk bringen dürfen.

     

    Es war aber ebenfalls zu erwarten, dass SPD, Grüne und SSW die Hochschulen im Lande weiterhin stiefmütterlich behandeln werden. Die große Herausforderung, die der doppelte Abiturjahrgang für die Hochschulen im kommenden Jahr bedeutet, wird von den Koalitionären weiterhin schlicht ignoriert. Und dass den Hochschulen über diese Wahlperiode hinaus große finanzpolitische Versprechen gegeben werden, hilft ihnen heute nicht. Angesichts der großen finanziellen Bafög-Segnungen aus Berlin sind die für 2016 zugesagten 10 Millionen Euro noch immer zu wenig, um Schleswig-Holstein in Wissenschaft und Forschung zukunftsbereit zu machen.

     

    Konnten wir am Wochenende noch vom Chef der Staatskanzlei hören, dass für die Landesregierung der Sanierungsstau ‚das bestimmende Thema‘ sei – ‚und wir werden ihn abarbeiten‘ – so springt die Koalition hier schon wieder zu kurz: Der Infrastrukturbericht der Landesregierung geht von einem bisher zu wenig eingestellten Finanzvolumen in Höhe von 2,132 Milliarden Euro bis 2024 aus. Der Koalitionsausschuss will nun bis 2030 (!) 2,275 Milliarden bereitstellen. Die zusätzlichen 143 Millionen Euro werden kaum reichen, um die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in den Jahren 2025 bis 2030 zu finanzieren.

     

    Klar ist jedoch heute: Die Bürgerinnen und Bürger sollen von SPD, Grünen und SSW mit Versprechen für die Zukunft bei Laune gehalten werden. Faktisch bedeutet das aber: Anstelle intakter Straßen können sich Menschen im Land über neue zweisprachige Ortsschilder freuen. Das ist rot-grün-blaue Zukunftspolitik.“

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  • 02.07.2015

    Anita Klahn: Pflegekammer löst keine, sondern schafft neue Probleme in der Pflege

    „Ein Paradebeispiel ihrer Arbeitsweise liefern die regierungstragenden Fraktionen bei der Errichtung der Pflegekammer. Trotz fortwährender Beteuerungen, im Dialog mit den Betroffenen gemeinsam getragene Politik zu machen, werden allein eigene Vorstellungen der Koalition durchgezogen. Die angehörten Fachleute und Verbände haben sich deutlich gegen eine Pflegekammer ausgesprochen und nachvollziehbar dargestellt, dass die Probleme in der Pflege nicht durch eine Kammer gelöst werden, sondern stattdessen weitere Probleme geschaffen werden.

     

    Von der Koalition werden diese Einwände jedoch völlig ignoriert. Wir werden jetzt genau darauf achten, wie die Führungspositionen bei der Pflegekammer besetzt werden. Enttäuschend bleibt auch, dass Ministerin Alheit ihre Möglichkeiten nicht ausschöpft, um wirklich etwas für den Pflegebereich zu tun. Stattdessen lässt sie sich für eine nutzlose Kammer feiern, deren erhebliche Kosten gerade von denen zu tragen sind, die sie eigentlich ablehnen. So werden die in der Pflege Beschäftigten die finanzielle Suppe auslöffeln müssen, die ihnen Rot-Grün-Blau eingebrockt hat.“

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  • 02.07.2015

    SPD, Grüne und SSW verzögern die Aufklärung offensichtlicher Missstände

    „9000 Kinder sind in Schleswig-Holstein in staatlicher Obhut. Ganz offensichtlich hat es schwere Versäumnisse in der Heimaufsicht gegeben. Aufgabe des Parlamentes wäre es, diese Missstände schnellstmöglich aufzuklären und für eine Verbesserung zu sorgen. SPD, Grüne und SSW sehen ihre Aufgabe jedoch offensichtlich darin, die Aufklärung so lange irgend möglich zu verzögern“, sagte Rathje-Hoffmann in Kiel.


    Anita Klahn betonte, die Opposition würde sich durch die Einstimmenmehrheit der Regierungsfraktionen nicht von ihrer Arbeit abhalten lassen.


    „Durch das Ziehen aller formalen Register können die Regierungsfraktionen die Aufklärung nur verzögern. Verhindern werden sie sie nicht“, so die FDP-Abgeordnete.


    Der Pirat Wolfgang Dudda wies in diesem Zusammenhang die Unterstellung von Staatssekretärin Annette Langner zurück, wonach „Presseanfragen sehr konkrete Informationen“ enthielten, „die nur aus den Akten stammen können, die wir dem Ausschuss im Rahmen der Aktenvorlage (...) überstellt haben.“


    „Diese Akten hat nicht nur der Ausschuss. Sie liegen dem Ministerium vor. Bereits bevor die Akten überstellt wurden, gab es immer wieder Medienberichte über den Friesenhof. Außerdem passt das Pochen der Ministerin auf Geheimhaltung nicht mit ihrer eigenen intensiven Medienarbeit zusammen“, so Dudda.

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  • 02.07.2015

    Oliver Kumbartzky: Die Landesregierung muss dringend Erläuterungen zum Winderlass nachreichen

    „Die Kritik des Bundesverband Windenergie bestätigt unsere Haltung zum gesamten Verfahren: Nachdem die Landesregierung die Veränderungssperre im Hauruck-Verfahren ohne Anhörung durch den Landtag gebracht hat, ist die Verunsicherung auf allen Seiten verständlicherweise noch immer groß. 

     

    Daran hat auch der Winderlass nichts geändert. Dieser wird bislang weder den Belangen des Naturschutzes noch dem Ziel eines geordneten Ausbaus der Windenergie gerecht. Unbestimmte Rechtsbegriffe und auslegungsbedürftige Kriterien dienen nicht dem Investorenschutz, sondern erhöhen die planerische Unsicherheit. Ebenso ist zu klären, wie der Bürgerwille umgesetzt werden soll.

     

    Um hier Abhilfe zu schaffen, muss die Landesregierung jetzt dringend Begründungen und Erläuterungen zum Winderlass nachreichen. Auch bisher ungeklärte Probleme beim Repowering sollten von der Landesregierung und dem Energiewendeminister schnellstens ausgeräumt werden. 

     

    Damit die Energiewende im Windland Schleswig-Holstein gelingt, brauchen wir endlich Rechts- und Planungssicherheit.“

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  • 01.07.2015

    Oliver Kumbartzky: Abschaffung der Rasseliste war überfällig

    „Die aktuellen Zahlen des Innenministeriums zeigen nur allzu deutlich, dass das mit den Stimmen von FDP, SPD, Grünen und SSW im vergangenen Monat beschlossene Hundegesetz richtig ist. Die Rasseliste hat ganz offensichtlich rein gar nichts mit der durch einen Hund ausgehenden Gefährdung zu tun, wenn nicht einmal ein Prozent der Beißattacken auf gelistete Hunderassen zurückgeht.

     

    Wir bleiben dabei: Das Problem liegt oftmals am anderen Ende der Leine. Die Politik steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv vor verantwortungslosen Hundehaltern geschützt werden. Hier setzt das neue Hundegesetz an, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird.“

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  • 06.09.2018

    Annabell Krämer zu TOP 7 „Bestattungsgesetz“

    In ihrer Rede zu TOP 7 (Änderung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Wenn ein naher Angehöriger stirbt, sind die Hinterbliebenen in dieser emotionalen Extremsituation in der Regel mit erheblichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert. Nicht selten besteht Unsicherheit über die Aufgaben im Rahmen der Nachlassabwicklung. Schlimm ist es, wenn durch nicht eindeutige Bestimmungen oder unterschiedliches Behördenhandeln innerhalb eines Landes, auf Grundlage eines Gesetzes unbillige Härten entstehen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf versucht hier anzusetzen.

    §2 Ziffer 12 des Bestattungsgesetzes regelt die Reihenfolge der Verpflichtung bei der Übernahme der Bestattungskosten. Dem vorrangig verpflichteten Ehegatten folgen die Kinder und dann die Eltern. Nachfolgend sind die Geschwister, die Großeltern und letztlich die Enkelkinder zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Gemäß vorliegendem Gesetzesentwurf sollen nachrangig Hinterbliebene nicht mehr für die Bestattungskosten herangezogen werden, sofern ein vorrangig Hinterbliebener nicht leistungsfähig ist. Das bedeutet also, dass die Kinder nicht mehr Schuldner werden können, wenn der überlebende Ehepartner zahlungsunfähig ist.

    Doch sorgt die Novellierung des Gesetzes wirklich dafür, dass ein Heranziehen nachrangig Verpflichteter wirksam ausgeschlossen ist und selbst wenn, wollen wir das auch? §1968 BGB regelt, dass die Erben für die Bestattungskosten aufzukommen haben. Bei Ausschlagung des Erbes ist man jedoch kein Erbe mehr. Entbindet einen dies von der Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten? Ja und nein! Denn wenn sich alle potenziellen Erben für eine Erbausschlagung entscheiden, geht die Erbschaft vollumfänglich an den Staat. In diesem Fall organisiert die Heimatgemeinde des Erblassers dessen Bestattung und streckt die Kosten vor. Da es sich bei diesen aber um einen Bestandteil der Unterhaltspflicht handelt, kann die Gemeinde das Geld von den potenziellen Erbberechtigten zurückfordern. In diesem Fall greift das Gesetz auf den Unterhaltspflichtigen als Schuldner zurück. Gemäß §74 SGB XII ist man zur Übernahme der Bestattungskosten nicht nur als Erbe, sondern im Falle der Erbausschlagung auch als Unterhaltspflichtiger verpflichtet. Unter Heranziehung der §§85ff. SGB XII ist dann die Einkommensgrenze des jeweils Unterhaltspflichtigen maßgeblich.

    Es ist somit fraglich, ob bei Änderung des Bestattungsgesetzes dem Wunsch des Antragsstellers entsprochen wird. Es ist zudem abzuwägen, ob eine Neuregelung gesellschaftlich wünschenswert wäre. Immerhin sollen hierdurch die Bestattungskosten auf den subsidiär haftenden Sozialstaat umgesetzt werden, sofern vorrangig Verpflichtete nicht leistungsfähig sind. Vergleichen wir zwei Fälle: In beiden Fällen verstirbt die verwitwete Großmutter. In dem ersten Fall leben die eigenen Kinder nicht mehr, sondern nur noch die Enkel. In dem zweiten Fall hat die Erblasserin eine Tochter, die die Bestattungskosten nicht tragen kann, und ebenfalls Enkel. Die Enkel in beiden Fällen wären in der Lage, die Bestattungskosten zu übernehmen. Im zweiten Fall würde nun die Allgemeinheit die Kosten tragen, im ersten Fall weiterhin die Enkel. Wäre das gerecht? In der Fachausschussberatung gilt es, diese und weitere Fragen zu klären und darüber hinaus zu prüfen, ob nicht gegebenenfalls weitere Ungleichbehandlungen durch Änderung des Gesetzes die Folge wären.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 30.06.2015

    Christopher Vogt: Ein durchaus interessanter Vorschlag zur Nachfolge von Herrn Dr. Weichert

    „Das ist ein durchaus interessanter Vorschlag von SPD, Grünen, Piraten und SSW zur Nachfolge von Herrn Dr. Weichert beim ULD. Wir kennen Marit Hansen noch nicht so gut, glauben jedoch, dass sie als langjährige Weichert-Stellvertreterin um die Tücken und Möglichkeiten dieser Aufgabe weiß und das Amt folglich auch ausfüllen könnte. Wir werden Frau Hansen für die kommende Woche in die FDP-Fraktion einladen und werden uns ein Bild darüber machen, ob wir den vorliegenden Vorschlag gegebenenfalls mittragen könnten.

     

    Herr Dr. Weichert ist ein sehr anerkannter Datenschützer und wir haben großen Respekt vor seiner geleisteten Arbeit für den Datenschutz in Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Die Posse um die von der Koalition durchgedrückte ‚Lex Weichert‘ hat es uns jedoch unmöglich gemacht, ihn für eine weitere Amtszeit unsere Zustimmung zu geben. Es ist gut, dass die Koalition sich nun mit ihrem Vorschlag von dieser Variante gelöst hat und einen neuen Weg geht. Wir gehen davon aus, dass die ‚Lex Weichert‘ nun mit großer Mehrheit wieder rückgängig gemacht werden kann.“

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  • 30.06.2015

    Christopher Vogt: Die Landesregierung hat das Thema Schienenfernverkehr komplett verschlafen

    „Diese Entscheidung bedeutet für unser Bundesland und insbesondere für unsere Landeshauptstadt einen empfindlichen Imageverlust und ist gerade mit Blick auf die Olympia-Bewerbung sehr kontraproduktiv. Es wird hier erneut deutlich, dass es Schleswig-Holstein an einer starken Lobby in Berlin fehlt und dass es unserem Bundesland nicht gut tut, dass die Verkehrspolitik des Bundes seit Jahren fest in bayrischer Hand ist.

     

    Die rot-grün-blaue Landesregierung muss sich vorwerfen lassen, dass sie das Thema Schienenfernverkehr komplett verschlafen hat und nun wie ein begossener Pudel dasteht. Ministerpräsident Albig und Verkehrsminister Meyer werden in Berlin nicht ernstgenommen und das bekommt unser Bundesland zunehmend zu spüren.“

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  • 29.06.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Den Gegnern unserer demokratischen Werte keinen Fußbreit weichen

    „Der aktuelle Brandanschlag auf die geplante Flüchtlingsunterkunft in Lübeck macht uns tief betroffen. Nach dem Anschlag in Escheburg vor einigen Monaten und mit Blick auf die Erfahrungen aus den 90er Jahren hat sich nun mutmaßlich ein weiteres Mal gezeigt, dass wir sehr wachsam in Bezug auf fremdenfeindliche Bestrebungen sein müssen.

     

    Die Strafverfolgungsbehörden müssen jetzt mit Hochdruck an der Aufklärung arbeiten. Erfolgreiche Aufklärung ist auch bei solchen Taten die wirksamste Abschreckung potenzieller Nachahmer. Wir dürfen den Gegnern unserer demokratischen Werte keinen Fußbreit weichen.“

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  • 29.06.2015

    Anita Klahn: Ministerin Ernst braucht Mut zur Korrektur

    „Schulsenator Ties Rabe (SPD) erteilt der Methode ‚Lesen durch Schreiben’ zu Recht eine klare Absage. Denn die Grundannahme der Methode ist bereits falsch. So können Kinder nicht vernünftig die Schriftsprache erlernen. Vielmehr leiden gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten und mit Migrationshintergrund unter diesem methodischen Ansatz.

     

    FDP und CDU hatten bereits vor einigen Monaten beantragt, die Methode aus den Schulen Schleswig-Holsteins zu verbannen (Umdruck 18/3706). Leider wurde der Antrag von SPD, Grünen und SSW abgelehnt. Damals hatte die Schulministerin den Antrag als ‚Popanz’ abgekanzelt. Der Hamburger Schulsenator zeigt, dass es hier nicht um irgendeinen ‚Popanz’ geht, sondern um den Bildungserfolg unserer Kinder.

     

    Schulministerin Britta Ernst muss jetzt den Mut zur Korrektur aufbringen, sich ein Beispiel an ihrem sozialdemokratischen Kollegen nehmen. Denn alle Methoden des Schreibenlernens müssen sich immer an dem aktuellen Erkenntnisstand von Grundschuldidaktik, Sprachdidaktik, Linguistik und Hirnforschung orientieren. Die Methode ‚Lesen durch Schreiben’ und damit verwandte Methoden sind ganz offensichtlich didaktisch überholt. Auch zeigen aktuelle Forschungsergebnisse, dass Kinder, die durch diese Methode unterrichtet werden, schwächere Rechtschreibleistungen zeigen als Kinder, die zum Beispiel nach der Fibel-Methode unterrichtet werden.“

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  • 29.06.2015

    Anita Klahn: Die gelöschten Daten können rekonstruiert werden

    „Der Informations- und Kommunikationsdienstleister der Verwaltung in Schleswig-Holstein, Dataport, hat mittlerweile öffentlich bestätigt, dass es grundsätzlich möglich sei, gelöschte E-Mails wiederherzustellen. Im Zusammenhang mit den ‚verschwundenen‘ E-Mails im Zuge der Friesenhof-Aktenvorlage erwarten wir jetzt mittels einer Kleinen Anfrage Auskunft von der Landesregierung darüber, ob sie versucht hat, diese gelöschten E-Mails über das routinemäßig erstellte Back-up zu rekonstruieren. Wir gehen davon aus, dass spätestens die Staatsanwaltschaft die vermisste elektronische Kommunikation wiederherstellen kann.

     

    Nebenbei sei erwähnt, dass (elektronische) Kommunikation mindestens zwei Beteiligte hat – die Löschung des Dialoges auf der einen Seite bedeutet noch nicht, dass diese Information auch auf der anderen Seite fehlt.

     

    Zudem fragen wir die Landesregierung, ob nicht auch der ‚verlorene‘ Aktenvermerk zumindest in elektronischer Form rekonstruiert werden kann. Da wir nicht davon ausgehen, dass solcherlei Vermerke im Verantwortungsbereich des Sozialministeriums per Schreibmaschine sondern mithilfe eines dienstlichen Computers erstellt werden, erwarten wir auch hier Aufklärung darüber, was die Landesregierung bislang unternommen hat, auch dieses Vermerkes wieder habhaft zu werden.

     

    Die ‚Hilflosigkeit‘, die die Sozialministerin zu vermitteln versucht, dass die Akten unwiederbringlich verloren seien, spricht eher gegen ihre Beteuerung, sie tue alles, um den Sachverhalt aufzuklären. Je mehr Hintergründe wir über diesen Vorfall erfahren, umso eher müssen wir davon ausgehen, dass sie das Gegenteil von Aufhellung betreibt. Es wird immer deutlicher, dass Frau Alheit nicht weiß, wie ihr eigenes Ministerium funktioniert.“

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  • 26.06.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Das Innenministerium hätte seine Pflicht erfüllen müssen

    „Die Entscheidung der Lübecker Bürgerschaft gegen den Verkauf des Bornkamp-Geländes war keine Entscheidung gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Schleswig-Holstein ist und bleibt ein weltoffenes Land, und es steht vollkommen außer Frage, dass wir unserer humanitären Verpflichtung für Flüchtlinge auch nachkommen.

     

    Wenn der Innenminister jetzt allerdings beklagt, dass ‚uns‘ die gestrige Entscheidung um Monate zurückwerfe, so muss hier daran erinnert werden, dass es die schleswig-holsteinische Landesregierung selbst gewesen ist, die nach einem einstimmigen Landtagsbeschluss vom September 2013 fast ein Jahr untätig geblieben ist und erst dann hektisch begonnen hat, die Erstaufnahmekapazitäten des Landes zu erweitern. Die Landesregierung kann nicht davon ausgehen, dass die von ihr entwickelten Projekte nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam vor Ort einfach nur abgenickt werden. 

     

    Absolut untragbar ist es außerdem, wenn nun von Vertreterinnen der Regierungsparteien Drohungen an die Adresse der Lübecker Bürgerschaft ausgesprochen werden – wie etwa in der Erklärung der SPD-Abgeordneten Midyatli, die Lübecker Kommunalpolitiker würden ‚zur Rechenschaft gezogen‘, falls es bei der Flüchtlingsunterbringung zu Engpässen käme (LN von heute).

     

    Es kann nicht angehen, dass die hohe Bedeutung des humanitären Anliegens der Flüchtlingsaufnahme dazu missbraucht wird, jegliche abweichende Meinung bei Standortentscheidungen für Erstaufnahmeeinrichtungen als unzulässig, unmoralisch oder unvertretbar abzustempeln. Den Verantwortlichen in der Kieler ‚Küsten-Ampel‘ sollte es zu denken geben, dass selbst die Grünen in der Lübecker Bürgerschaft nicht bereit gewesen sind, dem Projekt ‚ihrer‘ Landesregierung die Zustimmung zu erteilen. Falls die Kieler Regierungsparteien nun bei solchen Entscheidungen zu einer ‚Basta-Politik‘ übergehen und all jene, die nicht parieren, in die rechte Ecke stellen, zerschlagen sie viel mehr demokratisches Porzellan, als sie es sich derzeit offenbar vorstellen können.“

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  • 25.06.2015

    Christopher Vogt: Die Hochschulen brauchen endlich eine höhere Grundfinanzierung und mehr Autonomie

    „Die Hochschulpräsidenten haben erneut sehr deutlich gemacht, dass unsere Hochschulen auf Verschleiß fahren. Schleswig-Holsteins Hochschullandschaft läuft Gefahr, im bundesweiten und internationalen Wettbewerb immer stärker abgehängt zu werden. Die Hochschulen müssen endlich eine höhere Grundfinanzierung erhalten, ansonsten wird die Attraktivität unseres Hochschulstandortes zunehmend verloren gehen – sowohl für Studierende als auch für Wissenschaftler und Partnerunternehmen der Hochschulen. Die Hochschulen des Landes sind nicht erst seit gestern chronisch unterfinanziert, aber der zunehmende Studierendenansturm wird von Seiten der Landesregierung finanziell völlig unzureichend berücksichtigt. Von der positiven finanziellen Entwicklung des Landes haben die Hochschulen bisher nicht profitiert – ihnen wurden von der Landesregierung sogar Bundesmittel vorenthalten, die für sie gedacht waren. Es fehlt den Hochschulen schlichtweg an einer starken Lobby innerhalb der rot-grün-blauen Landesregierung. Sie brauchen für die kommenden Jahre unbedingt mehr finanzielle Planungssicherheit und schnellstmöglich ein Maßnahmenpaket in erheblichem Umfang, um den bevorstehenden doppelten Abiturjahrgang bewältigen zu können.

     

    Zudem wurde sehr deutlich, dass sich die Hochschulen mehr Autonomie im Baubereich, im Personalwesen und im Bereich der inneren Organisation wünschen, damit sie sich besser entwickeln können. Auch diese Forderung der Hochschulen halten wir für absolut berechtigt. Die FDP-Fraktion hat mit dem Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz und mit ihren Haushaltsanträgen dokumentiert, wie die Zukunft der schleswig-holsteinischen Hochschulen aussehen kann. Die Regierungsmehrheit ist jetzt am Zug, endlich etwas für die Hochschulen zu unternehmen. Vom kommenden Koalitionsausschuss Anfang Juli muss ein klares Signal der Unterstützung an die Hochschulen gesendet werden. Insbesondere die Grünen, die in der Hochschulpolitik immer den Mund spitzen, müssen endlich auch mal pfeifen.“

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  • 25.06.2015

    Wolfgang Kubicki: Die Regierung Albig verkommt langsam zu einer Kasperletruppe

    „Die Regierung Albig verkommt langsam zu einer Kasperletruppe. Gegen die ehemalige Ministerin Wende wird nach wie vor wegen des Verdachts des Betruges staatsanwaltschaftlich ermittelt.

     

    Die Sozialministerin ruft die Staatsanwaltschaft zur Hilfe, ohne dass sie einen konkreten  Verdacht hat und verweigert die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Vorlage von Akten unter Hinweis darauf, dass ‚die Staatsanwaltschaft‘ – wer, wann, wie und auf welcher Rechtsgrundlage? – gebeten habe, die Akten unter Verschluss zu halten.

     

    Wenn Frau Ministerin  Alheit bzw. die zuständige Justizministerin Anke Spoorendonk nicht schnellstmöglich Aufklärung schaffen, auf welchem rechtlichen Hintergrund gerade gehandelt wird – d.h. ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits und, wenn ja, hinsichtlich welchen Tatbestandes, wenn nein, in welchem Rechtsrahmen wurden die behaupteten Äußerungen ‚der Staatsanwaltschaft‘ getätigt – wird das Parlament nicht umhinkommen, seine schärfste Waffe, dies ist ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, einzusetzen. Hiermit können die Verschleierungs-, Vernebelungs- und Vertuschungsaktionen aufgedeckt werden, von denen die Ministern befürchten muss, dass sie ihre Unfähigkeit belegen würden.“

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  • 25.06.2015

    Wolfgang Kubicki und Daniel Günther: Verzweiflungstat der Sozialministerin

    „Die Erklärung der Sozialministerin, sie habe wegen des Verdachts krimineller Aktivitäten in dem Sozialministerium im Zusammenhang mit der Aktenführung im Fall ‚Friesenhof‘ die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, ist ein Akt purer Verzweiflung. Ihre Bemerkung, sie habe keine Anzeige erstattet, ist schon deshalb juristischer Unsinn, weil die Staatsanwaltschaft nur auf der Grundlage eines Anfangsverdachtes, das heißt bei Vorliegen von Tatsachen, die die Verwirklichung einer Straftat möglich erscheinen lassen, Ermittlungen aufnehmen darf.“

     

    Daniel Günther: „Wir erwarten von der Ministerin umgehend Aufklärung darüber, wer wann und wie festgestellt haben will, dass die Aktenführung unvollständig ist und dass bewusst Aktenteile entfernt wurden. Wir erwarten zudem eine schnellstmögliche öffentliche Erklärung, ob und wenn ja in welcher Weise es gelungen ist, die fehlenden Aktenteile zu rekonstruieren, damit überprüft werden kann, welche inhaltliche Relevanz die fehlenden Aktenteile hatten.

     

    Es zeigt sich einmal mehr, dass die Ministerin in ihrem Amt heillos überfordert ist und im Interesse des Landes dieses Personalproblem schnellstmöglich gelöst werden muss.“

     

    Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, ergänzt: „Dass Ministerin Alheit die Staatsanwaltschaft einschaltet, um das Chaos im Sozialministerium, dem sie seit drei Jahren vorsteht, zu beseitigen, ist deutschlandweit einmalig. Aber die Staatsanwaltschaft ist kein Reinigungsunternehmen, sondern eine Strafverfolgungsbehörde.

     

    Sollte Frau Alheit mit dieser Aktion den verzweifelten Versuch unternehmen, das parlamentarische Akteneinsichtsrecht zu unterlaufen, werden die Fraktionen von CDU und FDP gezwungen sein, schärfere parlamentarische Mittel zu ergreifen, um die Flucht aus der Verantwortung dieser Ministerin zu beenden.“

     

    Beide Fraktionsvorsitzenden kamen überein, die Gespräche hierüber in der kommenden Woche fortzusetzen. Es werde Aufgabe des Parlamentes sein, aufzuklären und Licht ins Dunkel zu bringen.

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  • 24.06.2015

    Dr. Heiner Garg: Strukturreform statt Klinikkahlschlag

    „Dass Deutschlands Krankenhäuser eine mutige Strukturreform dringend nötig haben, ist bekannt. Was Deutschlands Krankenhäuser hingegen nicht brauchen, ist ein plumper Klinikkahlschlag, wie er jetzt von der Großen Koalition geplant ist.

     

    Möglicherweise mag Herr Lauterbach ein Interesse daran haben, dass in Zukunft nur noch ein Oligopol dreier Klinikkonzerne die Versorgung sicherstellt.

     

    Insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der Menschen, die in Flächenländern leben, müssen die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige akut-stationäre Versorgung neu gestaltet werden.

     

    Aber anstatt durch die Hintertür ein politisch provoziertes Kliniksterben einzuläuten, wären folgende Maßnahmen wichtig:

     

    1. Die Länder müssen endlich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen. Die Krankenhäuser ächzen seit Jahren unter Investitionsstaus, die inzwischen sogar die Patientenversorgung gefährden.
    2. Die Länder müssen ihre ordnungspolitischen Aufgaben im Rahmen der Krankenhausplanung ernst nehmen und konsequent die Klinikstrukturen in den Ländern neu ordnen – und zwar orientiert an Versorgungsnotwendigkeiten.
    3. Die Krankenhäuser brauchen mehr Personal und nicht weniger. Dieses Personal muss ordentlich bezahlt werden, braucht attraktive Arbeitszeitmodelle und vernünftige Weiterbildungsmöglichkeiten.
    4. Deutschland braucht eine grundlegende Reform der Ausbildung für alle Pflegeberufe.
    5. Deutschland braucht endlich den bundeseinheitlichen Basisfallwert. Die unterschiedliche Vergütung gleicher Leistungen ist unsinnig und existenzbedrohend für viele Kliniken. Eine Blinddarmoperation, vorgenommen in einem Krankenhaus in Schleswig-Holstein, muss genauso hoch vergütet werden wie derselbe Eingriff in Rheinland-Pfalz.
    6. Elemente ergebnisorientierter Vergütung von Krankenhausleistungen müssen mit den Häusern gemeinsam vereinbart und erprobt und ihnen nicht von oben ‚verordnet’ werden. Wer den Krankenhäusern Investitionsmittel vorenthält, wer sich um die politische Entscheidung drückt, wo im Zweifel ein Haus geschlossen werden muss, hat kein Recht, durch die Hintertür Krankenhausstrukturpolitik zu betreiben.
    7. Eine ehrliche Diskussion darüber, dass wohnortnahe Versorgung in den kommenden Jahren neu definiert werden muss.

     

    Phantasielose Kürzungen anstelle solider Reformpolitik – einmal mehr tritt Bundesgesundheitsminister Gröhe in die imaginären Fußstapfen der legendären Ulla Schmidt. Die Politik gibt wieder einmal ein Leistungsversprechen, ohne die Bedingungen dafür zu schaffen, dass dieses auch eingelöst werden kann.“

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  • 06.09.2018

    Dennys Bornhöft zu TOP 9 „Nachhaltige Strategie gegen Lebensmittelverschwendung"

    In seiner Rede zu TOP 9 (Nachhaltige Strategie gegen Lebensmittelverschwendung) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir haben das Privileg, in einer Gesellschaft zu leben, in der uns Nahrung im Überfluss zugänglich ist. Von früh bis spät steht uns eine riesige Auswahl an Lebensmitteln zur Verfügung. Es ist ein großes Privileg, nicht mit der täglichen Sorge um die Essensbeschaffung leben zu müssen. Der Überfluss stellt uns jedoch vor neue Herausforderungen. Aus Überfluss wird nur zu leicht Verschwendung.

    Verschwendung von Lebensmitteln ist nicht nur ein Problem, weil leider immer noch viele Menschen in einigen Teilen der Welt Hunger erleiden. Es ist auch ein enormes Problem für die Ökologie. Mit Nahrungsverschwendung geht Verschwendung von Wasser einher, Verschwendung von Energie, Verschwendung von Verpackungsmaterialien. Das wiederum produziert einen unnötigen und schädlichen Überschuss zum Beispiel an Plastikmüll. Aus volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten ist Lebensmittelverschwendung daher möglichst konsequent zu vermeiden.

    Die Frage ist daher: Wie kann man angesichts des überbordenden Lebensmittelangebotes sicherstellen, dass weniger davon in der Mülltonne landet? 

    Die Universität Stuttgart untersuchte 2012 die Verluste entlang der Wertschöpfungskette – von der Erzeugung, über die Verarbeitung, den Transport, den Einzelhandel bis hin zum Konsumenten. Das Ergebnis: Ungefähr elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden pro Jahr entsorgt. Die Privathaushalte sind für 61 Prozent dieser Abfälle verantwortlich; Industrie für 17 Prozent; Großverbraucher ebenfalls für 17 Prozent und der Handel für fünf Prozent. Diese Zahlen sind interessant, sollten aber mit Vorsicht genossen werden. Es gab erhebliche Probleme bei der Erhebung der Daten und deren Vergleichbarkeit. Es sind eher Schätzungen, aus denen sich aber Tendenzen ableiten lassen.

    Ein weiteres Grundproblem der Debatte ist, dass die Begriffe Lebensmittel und Verschwendung häufig unterschiedlich definiert werden. Die Datenlage ist insgesamt unzureichend. Deswegen können wir nicht sofort damit beginnen, eine nationale Strategie zu schreiben, wie es die SPD verlangt. Die EU arbeitet an einheitlichen Definitionen. Für die EU ist ein Lebensmittel für den Verbrauch vorgesehen. Deutschland sollte sich dem gemeinsamen EU-Vorschlag zu Messmethoden und Analyseprozessen anschließen. Denn erst einmal brauchen wir eine einheitliche Datenlage, bevor wir lösungsorientiert und fundiert eine Strategie formulieren können.

    Bis dahin sollten wir pragmatische Projekte fördern, die dort ansetzen, wo Verschwendung konkret ersichtlich ist. Viele Abfälle sind vermeidbar. Das sieht der Endverbraucher, also ein Mitarbeiter in einer Großküche oder ein jeder von uns beim Befüllen des Kühlschranks am besten. Denn hier passiert auch der größte Teil der Verschwendung: Im Privathaushalt und in den Großküchen. Wir müssen hier ansetzen und die Aufklärung verstärken. Es gibt einige gute Kampagnen, die eine Hilfestellung zur Abschätzung des eigenen Verbrauches geben.

    Händler und Hersteller wollen den Verbrauchern ein bestmöglich bestücktes Warenangebot zu gewinnbringenden Preisen liefern. Dies führt einerseits dazu, dass Verluste in der Produktion minimiert werden. Aber es führt auch dazu, dass der Händler wiederum mit mehr Lebensmitteln kalkulieren muss als am Ende tatsächlich verkauft und verbraucht werden. Der Kunde greift lieber in ein volles Regal anstatt die letzte Tomate zu nehmen. Die Tomaten, die der Handel wegwerfen muss, weil sie niemand mehr kauft, sind eingepreist. Mit jeder Tomate, die Sie als Verbraucher kaufen, bezahlen sie auch die, die nicht verkauft und weggeschmissen werden. Denn der Einzelhandel muss seine Kosten decken.

    In diese Zusammenhänge einzugreifen, kann nicht gelingen. Das ist umso brisanter, weil wir immer noch nicht europaweit definiert haben, was als Lebensmittel gilt, und was als Verschwendung. Diese Definition müssen wir haben, bevor wir die nächsten Schritte tun.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 23.06.2015

    Oliver Kumbartzky: Die eilig beschlossene Änderung des Landesplanungsgesetzes ist das Problem

    „Der heute vom Kabinett beschlossene Planungserlass zum Windenergieausbau ist aus unserer Sicht politisch eher nachrangig, das eigentliche Problem ist die gesetzliche Grundlage, auf die er fußt. Nachdem die ‚große‘ Koalition aus SPD, Grünen, SSW und CDU dieses Gesetz in einer beispiellosen Hauruck-Aktion durch den Landtag gewinkt hat, ist außerordentlich fraglich, ob es nicht selbst gegen Recht und Gesetz verstößt.

     

    Im Gegensatz zum Ministerpräsidenten bezweifeln wir, dass der Bürgerwille durch das Gesetz und den Erlass wirklich Berücksichtigung findet. Der Erlass bietet gerade bei den viel diskutieren und kritisierten Abstandsregelungen nahezu keine Änderungen. Die Akzeptanz für die Energiewende wird durch das aktuelle Agieren der Landesregierung nicht steigen.“

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  • 22.06.2015

    Anita Klahn: Ministerin Alheit muss zu ihrer Verantwortung stehen

    „Wie wir heute erfahren müssen, hat die Landesregierung seit längerer Zeit einen Verordnungsentwurf in der Schublade, um die Rechte von Kindern in Heimen zu stärken. Nur ist wohl leider auch dieser Entwurf offenbar nie zu Ministerin Alheit vorgedrungen. Wie sonst ist es zu erklären, dass in dem Entwurf zwar festgehalten ist, dass ein Kontaktverbot für Kinder in Heimen nur nach Zustimmung durch ein Familiengericht erfolgen darf, für das konkrete Handeln des von Ministerin Alheit geführten Sozialministeriums diese Überlegungen jedoch keine Rolle zu spielen scheinen? Denn für den Fall ‚Friesenhof’ hat es Ministerin Alheit offensichtlich nicht für nötig gehalten, sich an dieser Linie zu orientieren. Stattdessen schließt das Sozialministerium eine rechtlich im höchsten Maße fragwürdige Vereinbarung, in der Kontakt zu Dritten stark eingeschränkt und Post scharf kontrolliert wird. Grundrechte der betroffenen Mädchen wurden offenbar ignoriert.

     

    Es ist sowieso unverständlich, warum nach der Verfügung aus dem Januar, die eigentlich schon die Schließung zur Folge gehabt haben müsste, überhaupt die Vereinbarung im April geschlossen und bisherige Auflagen einfach im Sinne des Friesenhofes abgemildert wurden. Auch nach Form und Aufmachung macht es den Eindruck, als ob sich das Land die Vereinbarung hat diktieren lassen. Es ist zudem nicht vorstellbar, dass die Hausspitze nicht über eine Vereinbarung informiert ist, die dazu dient, einen Rechtsstreit beizulegen. Denn wer – außer der Ministerin oder der Staatssekretärin – kann denn die Entscheidung treffen, dass eine solche Vereinbarung im Namen des Landes geschlossen wird? Ministerin Alheit trägt die Verantwortung für ihr Haus. Sie muss endlich dazu stehen.“

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