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  • 19.06.2015

    Christopher Vogt: Der gesunde Menschenverstand sollte wieder Maxime der Landesregierung sein

    „Ich möchte wirklich nicht intrinsisch rüberkommen. Ich hätte meine Rede auch zu Protokoll gegeben, aber der Paternoster scheint die Menschen nicht nur im wahrsten Sinn des Wortes zu bewegen. Deshalb gibt es nun doch eine Aussprache zu diesem weltbewegenden Thema. Der Paternoster im Landeshaus läuft ja jetzt wieder! Das ist ja vor allem für die Angehörigen der SPD-Fraktion und alle anderen Nutzer der dritten Etage dieses Gebäudes eine ausgesprochen gute Nachricht.

     

    Es gibt politische Beschlüsse, die einen glauben machen könnten, dieses Land hätte keine ernsthaften Probleme mehr. Ich war ja irgendwann in meiner frühen Jugend – ich glaube, es war vor etwa drei Jahren – mal so naiv und habe gedacht, die Politik sei dazu da, um Probleme zu lösen. Mittlerweile musste ich feststellen, dass die Politik auch Probleme erzeugen kann, wo vorher gar keine waren. Die jüngste Änderung der Betriebssicherheitsverordnung ist für Letzteres ein prominentes Beispiel geworden, das ja auch entsprechend hohe Wellen geschlagen hat.

     

    Obwohl der § 22 Absatz 2 dieser Verordnung wirklich ein Paradebeispiel für völlig unverständliches Bürokratendeutsch ist, erspare ich es Ihnen und mir, diesen an dieser Stelle zu zitieren. Unterm Strich besagt dieser: Der Betreiber eines historischen Personenumlaufaufzuges soll in völlig absurder Art und Weise sicherstellen, dass nur eingewiesene Personen diesen auch tatsächlich nutzen. In öffentlichen Gebäuden, in denen diese technischen Denkmale ja fast nur noch zu finden sind, ist dies schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, so dass diese irrsinnige Vorschrift diesen langsam rotierenden Holzkästen den Garaus machen würde, wenn man sie denn tatsächlich befolgen würde.

     

    Mit ihrem beinahe schon amourösen Verhältnis zur Überregulierung hat Bundesarbeitsministerin Nahles unser Land im Handumdrehen international blamiert. Die US-amerikanische Hauptstadtpresse – genauer gesagt: die ‚Washington Post‘ – hat am 1. Juni – also dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung – recht irritiert festgestellt, dass die Deutschen zwar ohne Tempolimit über ihre Autobahnen fahren, aber zukünftig für einen sehr langsam fahrenden Aufzug eine Art Führerschein vorweisen müssen.

     

    Auf der landespolitischen Bühne hatte das mediale Ping-Pong-Spiel zwischen Landtagspräsident Schlie und Finanzministerin Heinold für den geneigten Beobachter zwar einen gewissen Unterhaltungswert, aber es wäre aus unserer Sicht absolut wünschenswert, wenn die schwarz-rote Bundesregierung als Verursacherin dieser Posse ihre unsinnige Verordnung schnellstmöglich rückgängig machen würde.

     

    Dass die Verordnung wieder geändert werden soll, hat Ministerin Nahles ja bereits öffentlich angekündigt, aber da sie etwa zwei Jahre für die Erarbeitung der aktuellen Version gebraucht hat, sollten wir sie mit einem entsprechenden Beschluss ermutigen, dieses Mal etwas schneller zu arbeiten. Bereits am 28. Mai konnte man ja in der Zeitung ‚Die Welt‘ lesen:

     

    ‚Zwar werde die Sicherheitsverordnung so wie geplant am 1. Juni in Kraft treten, heißt es jetzt im Ministerium. Allerdings werde man sich dann unverzüglich an eine Änderung des Regelwerkes machen.‘

     

    Wie sehr dieses Thema einen Nerv getroffen hat, kann man auch daran erkennen, wie engagiert in der schleswig-holsteinischen Landespolitik darum gerungen wurde, wer denn nun den entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, den Paternoster hier im Landeshaus wieder in Gang zu setzen. So erklärte der geschätzte Landtagspräsident laut dpa am 11. Juni mit der ihm eigenen wuchtigen Vehemenz:

     

    ‚Wenn irgendeiner dieses Ding wieder stilllegen will, dann soll er sich an mich wenden.‘

     

    Dies konnte mein persönlicher Lieblingssozialdemokrat und Förderer Dr. Ralf Stegner natürlich nicht auf sich sitzen lassen, so dass dieser daraufhin ins weltweite Netz zwitscherte:

     

    ‚Intrinsisch motivierter Landtagspräsident lässt sich für Paternosterrevival ablichten und feiern - Erfolg hat ja bekanntlich viele Väter ;-)‘

     

    Wie dem auch sei: Willkommen im Club, Herr Dr. Stegner! Wir hätten uns auch in anderen Themen bei der Bekämpfung sinnfreier Bürokratie vergleichbaren Ehrgeiz und Einsatz von Ihnen gewünscht. Sei es drum.

     

    Wer auch immer am Ende dafür gesorgt hat, dass der Paternoster im Landeshaus wieder läuft: Entscheidend ist doch vielmehr, dass der Paternoster und die Verordnung aus dem Hause Nahles mittlerweile zum Symbol für die sinnfreie Überregulierung von immer mehr Lebensbereichen geworden ist. Diese anmaßende Gängelung der Bürger durch einen sich immer weiter ausbreitenden Nanny-Staat muss endlich aufhören. Die Eigenverantwortung mündiger Bürger und der gesunde Menschenverstand müssen wieder zur Maxime der Regierungspolitik in unserem Land werden.

     

    Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, damit dieser Unsinn schnellstmöglich ein Ende findet!“

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  • 19.06.2015

    Dr. Heiner Garg: Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden

    „Wir hatten zu diesem Gesetzentwurf eine sehr intensive, fachliche Auseinandersetzung im Finanzausschuss – eine schriftliche und mündliche Anhörung. Ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen, waren sicherlich viele Stellungnahmen im Vorfeld absehbar.

     

    Ich habe mich bereits zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes erfreut und optimistisch gezeigt – im Ergebnis, jetzt zur zweiten Lesung, steht der Entschluss meiner Fraktion fest: Wir stimmen diesem Anliegen nach mehr Transparenz zu.

     

    Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben ein berechtigtes Interesse und einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden.

     

    Wir können nicht ernsthaft von börsennotierten Unternehmen eine Offenlegung ihrer Vorstandsvergütungen verlangen und zeitgleich bei öffentlichen Unternehmen weniger Transparenz zulassen.

     

    Ein Transparenzgesetz eignet sich nicht als Pranger gegen angeblich zu hohe Managergehälter. Im Gegenteil: Es soll ermöglichen, dass Interessenten auf einfache Art und Weise sich einen Überblick darüber verschaffen können, was Topmanager öffentlicher Unternehmen verdienen.

     

    Dass bedeutet mitnichten, dass die Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden oder bei denen das Land eine Mehrheitsbeteiligung hält, nun unter Generalverdacht stehen, exorbitante Managergehälter an die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane zu zahlen. Es wird damit lediglich ein Beitrag zur Transparenz geleistet, was seit langem überfällig ist.

     

    Diesen Beitrag leisten nicht nur die öffentlich-rechtlichen Unternehmen,  sondern ebenso das Land wie auch die Kommunen. Ein Beitrag zur Transparenz also.

     

    Es spricht doch vieles dafür, dass das Mehr an Informationen ein Mehr an Bürgernähe, ein Mehr an Vertrauen und nicht zuletzt ein Mehr an Fairness untereinander entstehen lässt.

     

    Ausdrücklich möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf nicht darauf abzielt, die betroffenen Unternehmen – so auch die Sparkassen – für die eine Hinwirkungspflicht besteht, zu schwächen. Aber ich verstehe es als Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, daran interessiert sind, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.

     

    Die zuletzt vorgenommene Änderung oder Ergänzung der regierungstragenden Fraktionen, die Angaben auf einer Internetseite des Finanzministeriums zu veröffentlichen unterstützen wir. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen die Informationen – offen zugänglich, auch das verstehe ich unter Transparenz – zu Verfügung. Im unserem digitalen Zeitalter ist dies weniger ein zusätzliches Angebot als eine Selbstverständlichkeit.

     

    Die Bedenken einiger weniger – dies könne zu einer Neiddebatte führen – teile ich weniger. Sicherlich wird sich der ein oder andere über die Angaben wundern, im positiven wie vielleicht auch im negativen Sinne.

     

    Keinesfalls und dies war mir in der abschließenden Finanzausschusssitzung besonders wichtig, ist die neue Internetseite als ‚Gehaltspranger‘ zu verstehen. Es soll und wird keine Wertung darüber abgegeben, wer und wieso einen Verdienst in Höhe von x Euro verdient hat oder nicht. Dazu ist dieses Instrument nicht gedacht worden und das, so habe ich die regierungstragenden Fraktionen gestern im Ausschuss verstanden, ist auch nicht gewollt beziehungsweise nicht beabsichtigt.

     

    Abschließend fasse ich zusammen, der Gesetzentwurf – auch in der nun geänderten Fassung – erfüllt die Anforderungen an Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit. Wir stimmen ihm zu.“

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  • 18.06.2015

    Oliver Kumbartzky: Minister Dr. Habeck hat eine ziemlich selektive Wahrnehmung des ländlichen Raumes

    „Minister Robert Habeck sagte in seiner Regierungserklärung den Satz: ‚Die Landesregierung bekennt sich zum ländlichen Raum.‘ Ich sage: Was selbstverständlich ist, sollte man eigentlich nicht extra betonen müssen.

    Gleichwohl: Die Genehmigung von 620 Millionen Euro Fördergeldern ist gut für unser Land und hier gebührt auch Ihnen, Herr Minister, Dank für Ihre Anstrengungen. Und auch der Einsatz der Mittel findet – wenn auch nicht uneingeschränkt – aber doch in Ansätzen, unsere Zustimmung.

     

    Ich will nicht so weit gehen wie der Oppositionsführer, der vor kurzem ja noch erklärt hat, er fände 80 Prozent der Entscheidungen von Umweltminister Habeck inhaltlich richtig. Aber: Vieles ist durchaus konsensfähig. Die Förderung der AktivRegionen, der Ausbau des Breitbands in der Fläche und die Modernisierung der ländlichen Wege sind richtige Maßnahmen. Hier wird dem ländlichen Raum geholfen.

     

    Auch die 68 Millionen Euro für den Hochwasser- und Küstenschütz sind sinnvoll und zu begrüßen. Es ist wichtig, dass unsere Küsten so gut wie möglich geschützt werden und dass Schleswig-Holstein optimal auf Sturmfluten vorbereitet ist. Mangelnder Küstenschutz kann Menschen, Tiere, Natur und Vermögen in höchste Gefahr bringen. Das wäre unverantwortlich.

     

    Es gibt auch unbestritten gute Gründe, den ökologischen Landbau zu fördern. Die Nachfrage an Bio-Lebensmitteln steigt. Und ökologischer Anbau trägt zu mehr Artenvielfalt bei. Auf ökologisch bewirtschafteten Flächen leben im Schnitt 30 Prozent mehr Arten als auf vergleichbaren konventionellen Flächen.

    Ökobauern erbringen Umweltleistungen und weil diese nun einmal Geld kosten, ist eine Kompensation dafür angemessen.

     

    Wie nachhaltig sich ökologisches Wirtschaften tatsächlich auswirkt, ist zwar noch nicht klar. Aussagekräftige Messungen von Ressourcenverbrauch und -erhalt gibt es bislang nicht.

     

    Das Problem ist aus unserer Sicht allerdings auch nicht die Förderung an sich, sondern die Verteilung der Mittel. Die besondere Schwerpunktsetzung auf die Förderung des Ökolandbaus erscheint eher der politischen Profilierung zu dienen, als sachlich begründet zu sein.   

     

    Problematisch ist schon, ob es bei einer so geringen Anzahl von Förderberechtigten überhaupt zu einem kompletten Mittelabfluss kommen wird. Ökologischer Landbau stellt mit rund 500 Betrieben und 37.000 Hektar nur rund vier Prozent der bewirtschafteten Fläche. Es ist also zu erwarten, dass Ihr politisches Signal letztlich in Mittelumschichtungen verebbt.

     

    Zweifelhaft ist auch, ob die Förderung selbst nachhaltig ist. Die Förderung allein schafft keine unternehmerische Entwicklungsperspektive, sondern führt die Betriebe direkt in die staatliche Abhängigkeit.

     

    Tatsächlich liegt der durchschnittliche Gewinn von Betrieben mit ökologischem Anbau in der Regel über jenem konventioneller Vergleichsbetriebe – das aber nur aufgrund der staatlichen Förderung.

     

    Im Übrigen werden schon heute die positiven Einkommenseffekte teilweise durch die gestiegenen Preise für Betriebsmittel überlagert. Wenn die geförderten Betriebe nun dazu noch verpflichtet sind, den Landesmindestlohn von 9,18 Euro zu zahlen, führt das sicher nicht zur Reduzierung der Produktionskosten. Gleichzeitig ist der Landesmindestlohn ein Wettbewerbsnachteil zu anderen Bundesländern, in denen keine 9,18 Euro vorgeschrieben sind.

     

    Hinzu kommt: Nur zu fördern, ist zu kurz gedacht. Eine Garantie auf eine Förderung für den Rest des Betriebslebens, das wissen Sie auch, kann es nicht geben.

     

    Nach einer Studie des Thünen-Instituts in Braunschweig steigen jedes Jahr 606 Landwirte aus dem Ökolandbau aus. Zwei Drittel von ihnen kehren zu konventionellen Anbaumethoden zurück. Und warum wechseln so viele Biolandwirte zurück?  Die Gründe sind neben den geringen Erträgen vor allem die strengen Bio-Richtlinien wie die umfassenden Dokumentationspflichten und Kontrollen sowie die unzureichenden Vermarktungsmöglichkeiten.

     

    Die Ausdehnung der ökologischen Landwirtschaft ist von Ihnen politisch gewollt. Wenn das aber so ist, dann ist eine Politik, die allein auf finanzielle Förderung setzt, zu kurz gesprungen.

     

    Man muss sich auch mit den Höfen beschäftigen, die aufhören. Es muss doch besonders für einen grünen Minister ein Anliegen sein, hier ein nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten. Die geplanten sechs Millionen Euro für Direktverarbeitung und Vermarktung reichen hier aber nicht aus.

     

    Natürlich sind Vermarktungsmöglichkeiten und wettbewerbsfähige Wertschöpfungsketten primär Aufgabe der Wirtschaft, doch kann sich die Politik hier durchaus für faire Marktbedingungen einsetzen. Das haben Sie, Herr Minister, früher von anderen gefordert. Jetzt müssen Sie sich daran auch messen lassen. Die Zusammenarbeit zwischen Einzelhandel und Landwirtschaft – auch der konventionellen Landwirtschaft – in der Initiative Tierwohl kann hier als Beispiel dienen.

     

    Fördermittel verteilen ist das Eine, die Rahmenbedingen zu schaffen ist das Andere.

     

    Zumindest fragwürdig ist es auch, nur den Ökolandbau zu fördern, während die konventionelle Landwirtschaft in weiten Teilen außer Acht gelassen wird.

     

    Politik ist immer eine Frage der Prioritätensetzung. Und die Verteilung der ELER-Mittel zeigt eines ganz deutlich: Priorität genießt die konventionelle Landwirtschaft bei Ihnen nicht.

     

    Der ökologische Landbau wird massiv gefördert. Die konventionelle Landwirtschaft, die immerhin 95 Prozent der Flächen stellt, steht hintenan.

     

    Und das, obwohl sich das Eine gezeigt hat: Betriebswirtschaftliche Eigenverantwortung der Landwirte kann zum Naturschutz beitragen und so gesellschaftlichen Fortschritt bringen. Vertragsnaturschutz, Allianz Gewässerschutz, Initiative Tierwohl. Überall arbeiten Landwirte zum Wohl der Allgemeinheit konstruktiv mit. 

     

    Die konventionelle Landwirtschaft trägt auch unmittelbar zum Naturschutz bei und ermöglicht zugleich die Ausdehnung des ökologischen Sektors. Während der Biolandbau aufgrund der niedrigeren Erträge mehr Flächen benötigt, schafft die konventionelle Landwirtschaft die Voraussetzung, mehr Flächen der Natur zu überlassen. 

     

    Sie ‚honorieren‘ das, indem Sie im Bereich der konventionellen Landwirtschaft mit einem Mehr an Ordnungsrecht regieren oder einfach untätig bleiben.

     

    Selbstverständlich muss die Agrarpolitik sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Umwelt im Blick haben. Sie darf dabei aber nicht die Erzeuger vergessen.

     

    Letztlich zeugt die Verteilung der ELER-Mittel von einer ziemlich selektiven Wahrnehmung des ländlichen Raumes. Konventioneller und ökologischer Landbau müssen gleichwertige Zweige der Landwirtschaft sein. Und dies muss sich in einer ausgewogenen Förderung niederschlagen.

     

    Wenn man mit dem Anspruch antritt, den ländlichen Raum zu stärken, dann aber einen großen Teil der Fördersumme nur vier Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Verfügung stellt, fördert man nicht den ländlichen Raum, sondern allenfalls eine kleine Ecke. Den Effekt für die Fläche kann ich hier nicht erkennen.“

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  • 18.06.2015

    Anita Klahn: Von dieser Landesregierung können die Menschen mit Behinderung nichts mehr erwarten

    „Ich danke dem Ministerium wirklich für den vorgelegten Bericht, er ist ein weiterer Beweis für die mangelnde Handlungsfähigkeit der Sozialministerin. In Grußworten formulieren Sie in schönen Sätzen, wie wichtig Ihnen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Gemessen wird man aber immer an seinem Handeln, Frau Ministerin!

     

    Dabei haben es Ihnen die Koalitionäre doch recht einfach gemacht. Schauen Sie einfach mal in ihren eigenen Koalitionsvertrag. In Zeile 1939 steht: ‚Wir werden das Gesamtkonzept ‚Alle Inklusive‘ mit allen Betroffenen zu einem Landesaktionsplan weiterentwickeln.‘

     

    Ihnen liegt also ein umfassender Leitfaden vor. Was ist daraus geworden? Außer, dass seit 2012 im Sozialdialog dazu diskutiert wird. Konkrete inhaltliche Maßnahmen haben Sie daraus nicht abgeleitet. So beschränken Sie sich darauf, die allen schon lange bekannte Ausgangslage zu beschreiben, retten sich in Verfahrensfragen und Ankündigungen.

     

    ‚In einigen Bereichen wurden oder werden zurzeit bereits Vorüberlegungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen eines Landesaktionsplanes angestellt.‘

     

    Beeindruckend! Den Auftrag für die Erstellung eines Aktionsplanes erhielt die Landesregierung am 22. November 2013. Heute ist der 18. Juni 2015 und Sie stellen bereits Vorüberlegungen an.

     

    Bei allem Respekt, es ist zwar schön zu lesen, wie Sie sich interministeriell organisieren, Sie verweisen aber auf die Zuständigkeiten der anderen Ressorts und sehen die Aufgabe des Sozialministeriums lediglich in der redaktionellen Abstimmung und Vereinheitlichung der Ressortpläne. Sie verlagern wieder einmal Verantwortung auf andere.

     

    Das Ernüchterndste an dem ganzen Bericht ist aber der vorgelegte Zeitplan.

    In 2017, in zwei Jahren, am Ende der Legislaturperiode, soll der Aktionsplan vorgelegt werden. Folglich wird in dieser Legislaturperiode nichts umgesetzt werden. Für die Menschen mit Behinderung verändert sich nichts. Enttäuschend! Vor allem, wenn wir uns daran erinnern, welchen Anspruch die Kollegen der Küstenkoalition in der letzten Legislaturperiode an den Tag gelegt haben.

     

    Wir Freien Demokraten erwarteten von der Ministerin, dass inhaltlich zu einzelnen Maßnahmen und zum Umsetzungsstand, durchaus aus verschiedenen Ressorts, berichtet wird. Wie man irren kann!

     

    Erinnern wir uns an die Rede der Ministerin aus dem November 2013. Als Handlungsfelder benannte sie damals den Bereich barrierefreier Tourismus, die Förderung rollstuhlgerechter Wohnungen, das Thema Migration und Behinderung.

     

    Was hat die Landesregierung in all diesen Bereichen seit dem Jahr 2013 unternommen? Der Bericht gibt dazu keine Antworten.

     

    Allerdings hat das Bildungsministerium in Eigenregie ein Inklusionspapier vorgelegt, welches zwar von der Fachwelt zerrissen wurde – wir finden auch zu Recht, sodass es auch hier letztendlich nichts Konkretes für die Betroffenen gibt.

     

    Wenig überzeugend ist nach wie vor die Haltung der Ministerin in Bezug auf die Große Anfrage der Piraten.

     

    Im Bericht heißt es: „Das Parlament ist daher auf eine regelmäßige Verlaufsberichterstattung angewiesen, wenn es mit seinem besonderen Gestaltungsanspruch einen Beitrag zu einem Wandel hin zur inklusiven Gesellschaft leisten soll bzw. will.“

     

    Ja bitte, was war denn die Große Anfrage der Piraten, wenn nicht der Wunsch nach einer Verlaufsberichterstattung?

     

    Anspruch und Wirklichkeit treffen mal wieder aufeinander. Ich wiederhole: Die Landesregierung hat nicht zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie welche Informationen dem Parlament mitteilt. Parlamentsrechte wurden in diesem Verfahren missachtet. Ich ermuntere die Kollegen der Piratenfraktion deshalb, ihre Pläne für eine Verfassungsbeschwerde auch umzusetzen.

     

    Andere Bundesländer sind bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wesentlich weiter. Ohne das Engagement des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Professor Dr. Hase, würde der Prozess in Schleswig-Holstein wahrscheinlich komplett stocken. Aber durch diesen Bericht haben die Menschen mit Behinderung zumindest Gewissheit. Gewissheit, dass sie in dieser Legislaturperiode von dieser Landesregierung nichts mehr zu erwarten haben.“

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  • 18.06.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Eine Haftungsverschärfung für kostenlose WLAN-Netze muss verhindert werden

    „Deutschland hinkt bei der Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen WLAN-Hotspots im Vergleich zu anderen Ländern noch immer hinterher. Die Große Koalition hat sich deshalb auf den Weg gemacht, das Telemediengesetz zu novellieren, um so die flächendeckende Verbreitung kostenloser Hotspots zu fördern. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kündigte den Gesetzentwurf als ‚Schub für kostenloses WLAN‘ an.

     

    Tatsächlich erreicht der Gesetzentwurf aber das Gegenteil. Er verschärft die Haftung von Anbietern kostenloser WLANs und führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit.

     

    Denn nach dem Willen Sigmar Gabriels sollen die Anbieter freier WLANs zukünftig Verschlüsselungsverfahren einsetzen und vom Nutzer eine Erklärung verlangen, dass dieser bei der Nutzung keine Rechtsverletzung begehen wird.

     

    Beides geht nicht nur weit über die von der Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung hinaus, sondern ist auch unsinnig.

     

    Zum einen ist der darin enthaltene Generalverdacht – jeder Internetnutzer ist ein potenzieller Straftäter – schon gar nicht mit der Verfassung vereinbar. 

     

    Vom Nutzer die Zusicherung zu verlangen, keine Rechtsverletzungen zu begehen, ist als Schutzmaßnahme zum anderen auch noch völlig untauglich. Ein Nutzer, der plant gegen das Gesetz zu verstoßen, wird sich durch das Anklicken eines Bestätigungsbuttons hiervon sicher nicht abhalten lassen.

     

    Aus diesem Grund muss man beim Kauf eines Autos ja auch nicht versichern, keine rechtwidrigen Handlungen zu begehen, um den Autoverkäufer von Haftungsrisiken freizustellen.

     

    Mindestens genauso sinnlos ist auch die Anforderung einer Verschlüsselungspflicht. Sinn und Zweck eines Freifunks ist gerade der öffentliche, unverschlüsselte Zugang. Eine Verschlüsselung ist hier also vollkommen kontraproduktiv. Sie führt nicht zu dem vom Bundeswirtschaftsminister angekündigten ‚Schub für kostenloses W-LAN‘, sondern unweigerlich zu deren Ende.

     

    Wir brauchen den Ausbau offener WLAN-Zugänge. Eine flächendeckende Versorgung mit freien Internetzugängen stärkt die Infrastruktur und setzt wirtschaftliche Impulse. Sie eröffnet Chancen für digitales Lernen an den Schulen und trägt zur freien Meinungsbildung und einem unabhängigem Informationszugang bei.

     

    Der Gesetzentwurf der Großen Koalition, der übrigens laut dem Landesdatenschutzbeauftragen Thilo Weichert ‚genau zur richtigen Zeit kommt‘, aber bewirkt das Gegenteil und konterkariert seinen eigenen Zweck.

     

    Insofern ist der Antrag der PIRATEN auch durchaus zu begrüßen. Es ist aber zumindest fraglich, ob die im Antrag geforderte völlige Haftungsfreistellung für Anbieter offener WLAN-Zugänge der richtige Weg ist. 

     

    Denn unterm Strich sind hier die Informationsfreiheit der Nutzer und das Fernmeldegeheimnis mit dem Recht am geistigen Eigentum abzuwägen.

     

    Und da erscheinen zumutbare Sorgfaltspflichten jedenfalls diskussionswürdig.

     

    Und das eine hat sich doch gerade durch die Rechtsprechung im vergangenen Jahr gezeigt: Ernsthafte Haftungsrisiken für Betreiber offener W-LANs entstehen aus den richterlich entwickelten Anforderungen bislang nicht.

     

    Demnächst wird sich nun der EuGH zur hier in Frage stehenden Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie äußern. Vermutlich wird die unsinnige Gesetzgebung der Großen Koalition dadurch ohnehin hinfällig. In jedem Fall aber ist es hilfreich, die Einschätzung des EuGH zur Art und Weise der Haftungsprivilegierung zu kennen.

     

    Meiner Ansicht sollte der Antrag der Piraten deshalb im Innen- und Rechtsausschuss weiter erörtert werden.

     

    Ist hier dennoch aber die Abstimmung in der Sache gewollt, können wir dem Antrag im Ergebnis zustimmen.“

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  • 18.06.2015

    Christopher Vogt: Wir brauchen deutlich bessere Rahmenbedingungen für Gründungswillige

    „Ein Unternehmen zu gründen und damit beruflich auf eigenen Beinen zu stehen, bringt jedem, der diesen Schritt wagt, eine gewisse Unabhängigkeit, aber – neben sehr viel Arbeit – auch ein gewisses Risiko. Ein solcher Schritt erfordert also sehr viel Mut. Es besteht immer die Möglichkeit, mit dem Schritt in die Selbständigkeit keinen dauerhaften Erfolg zu haben. Die Männer und Frauen, die sich für ein eigenes Unternehmen entscheiden und sich dafür vielleicht sogar aus einer sicheren Festanstellung herauswagen, leisten für unsere Gesellschaft, für unseren Wohlstand einen gewaltigen und nicht zu ersetzenden Beitrag. Ihre Unternehmen wachsen, schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern.

     

    Wenn man sich die Zahlen der Unternehmensgründungen anschaut, stellt man fest, dass es da noch sehr viel Luft nach oben gibt. Viele junge – und auch nicht mehr ganz so junge – Menschen scheuen bisher trotz vielleicht vorhandenem Interesse und guter Geschäftsideen diesen risikoreichen Schritt. Die junge Generation ist im Durchschnitt die wohl am besten ausgebildete und mehrheitlich in großem Wohlstand aufgewachsen. Viele sind jedoch verunsichert und drängen eher in den Staatsdienst (oder sitzen in Parlamenten) anstatt über eine berufliche Selbständigkeit nachzudenken.

     

    Wir brauchen zum Erhalt unseres Wohlstandes aus unserer Sicht einerseits deutlich bessere Rahmenbedingungen für Gründungswillige, um ein besseres Gründungsklima in unserem Land zu schaffen, andererseits brauchen wir dafür aber auch ein Stück weit einen Kulturwandel: Scheitern sollte aus meiner Sicht in einer Sozialen Marktwirtschaft kein Makel sein. Scheitern bedeutet doch nicht, ein Leben lang versagt zu haben. Scheitern bedeutet, überhaupt erst einmal den Mut gehabt zu haben, etwas zu wagen. Viele Gründer bedeutender Unternehmen sind zuvor – teilweise sogar mehrfach – mit ihren Geschäftsideen gescheitert und haben danach einen neuen Anlauf gestartet.

     

    Meine Fraktion und ich wollen mit dem vorliegenden Antrag die Voraussetzungen für Gründungen spürbar verbessern. Uns geht es dabei nicht allein um innovative Start-Ups und den sog. ‚neuen Mittelstand‘, sondern z.B. auch darum, Betriebsübernahmen im Handwerk zu fördern. Unser Antrag umfasst insgesamt acht Punkte, die auf unterschiedlichste Weise Unternehmensgründungen unterstützen würden:

     

    Dies soll bereits in der Schule beginnen. So sollen die Themen Selbständigkeit und Unternehmertum zukünftig in den Lehrplänen der Fächer mit Wirtschaftsbezug ab Sekundarstufe I verstärkt und die Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte in diesem Bereich verbessert werden. Dort wird schließlich der Grundstein für die berufliche Orientierung gelegt. Wir wollen die Selbständigkeit als Option für die eigene berufliche Laufbahn überhaupt erst einmal in die Köpfe der jungen Menschen bringen. Sinnvoll sind da z.B. Projekte, wo Unternehmer sich mit den Schülern darüber austauschen, was es heißt, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und zu führen, Menschen zu beschäftigen usw.

     

    Daran schließt sich unser Vorschlag an, die Rahmenbedingungen für wissens- und technologiebasierte Ausgründungen aus unseren Hochschulen zu verbessern. Ich weiß, dass es bereits große Bemühungen an unseren Hochschulen gibt, aber ein Mehr an Unterstützung und Interesse an dieser Stelle würde den Hochschulen gewiss helfen. Aber auch andere Bereiche, insbesondere die steuer- und finanzpolitischen Regelungen für Gründerinnen und Gründer, sind verbesserungsbedürftig. So sind eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten und die Abschaffung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungspflicht für Existenzgründer machbare Beispiele für erhebliche Erleichterungen für Gründerinnen und Gründer.

     

    Es sind aber auch die Finanzierungsbedingungen, die wir für dringend verbesserungswürdig erachten. Aktuellen Umfragen unter Experten ist zu entnehmen, dass diese die Verfügbarkeit von Eigenkapital in Deutschland lediglich als durchschnittlich beurteilen. Gerade technologieintensive Gründungen, die einen größeren Kapitalbedarf haben, sind neben Krediten von Banken auf Wagniskapitalgeber angewiesen, da es ihnen natürlich an Sicherheiten fehlt. Die befragten Experten attestieren Deutschland bei letztgenannter Finanzierungsform, insbesondere bei der Bereitstellung von Venture Capital durch Business Angels sowie beim Zugang zu Börsenkapital erhebliche Schwächen. Deshalb wollen wir ein sinnvolles Venture-Capital-Gesetz anregen, wie es auch von der Allianz für Venture Capital aus 16 deutschen Verbänden gefordert wird. Ich freue mich sehr, dass nach zwei Jahren im Amt nun auch der Bundeswirtschaftsminister das Thema Existenzgründungen und deren Finanzierung für sich entdeckt und Initiativen seines Amtsvorgängers aufgegriffen hat.

     

    Ich möchte dafür werben, dass wir es im Hohen Hause bei diesem wichtigen Thema nicht bei Sonntagsreden belassen, sondern uns aktiv für Unternehmensgründungen einsetzen. Ich habe auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen. Ich kann zwar nicht so richtig erkennen, was daran nun besser sein soll, aber ich denke, es würde Sinn machen, die vorliegenden Anträge im Wirtschaftsausschuss weiter zu beraten und im Rahmen einer Anhörung weitere Ideen zu entwickeln und das Thema voranzutreiben.“

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  • 18.06.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Vertrauen der Bürger bewahren, Motivation der Polizeibeamten sichern

    „Gemessen an der Einwohnerzahl gibt Schleswig-Holstein von allen Bundesländern am wenigsten für die Polizei aus: 121 Euro je Einwohner. Im Vergleich der Bundesländer weist Schleswig-Holstein mit 2,7 Polizeibeamten auf 1.000 Einwohner die drittniedrigste Polizeipräsenz auf.

     

    Und nun will die Landesregierung hier weiter kürzen: 122 Stellen sollen wegfallen.

     

    Nicht nur die Gewerkschaften warnen: Die Kürzungspläne sind Ausdruck einer besorgniserregenden Fehlentwicklung. ‚Das Innenministerium streut den Bürgern Sand in die Augen, wenn es behauptet, das mit weniger Personal alles besser wird‘, sagt GdP-Landesvize Torsten Jäger (KN 10.04. 2015).

     

    Dabei sind die Anforderungen an die Polizei immer mehr gestiegen: Bei Einbruchdiebstählen rangiert Schleswig-Holstein, gemessen an der Einwohnerzahl, bundesweit zu den ‚Top 5‘ unter den Bundesländern. Der Schutz von Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge bindet weiteres Personal. Zur wirksamen Bekämpfung von Internet-, Serien- und Bandenkriminalität braucht unser Land eigentlich 100 zusätzliche Stellen für Polizeibeamte.

     

    Behördenleiter beginnen bereits, wegen der schon vorhandenen Belastung ihrer Mitarbeiter Alarm zu schlagen. Der Chef der Kieler Polizeidirektion beklagte Anfang Juni, im Zusammenhang mit Demonstrationen, dem Schutz von Staatsgästen und anderen Sondereinsätzen hätten sich in diesem Jahr bereits so viele Stunden angehäuft wie im gesamten Jahr 2014. Jede Menge Verfahren blieben deshalb lange Zeit liegen (KN 06.  Juni 2015).

     

    Beispiel G-7-Gipfel in Elmau: rund 600 Polizeibeamte aus Schleswig-Holstein standen deshalb für eine Woche in unserem Land nicht zur Verfügung.

     

    Die Krankenstände erreichen eine Rekordhöhe: Ende vorigen Jahres war zu vernehmen, dass sie in Kiel mit über 7 Prozent etwa doppelt so hoch liegen wie im Durchschnitt der gesetzlich Versicherten. In zwei Kieler Revieren waren es sogar rund 17 Prozent (KN 28. November 2014).

     

    Während die Zahl der Verunglückten im Straßenverkehr im vorigen Jahr um 11 Prozent gestiegen ist, droht nun die Stilllegung von 10 Videowagen – der Hälfte aller bislang eingesetzten Fahrzeuge. (KN 10. April 2015).

     

    Wie reagiert der zuständige Innenminister auf die Hilferufe aus ‚seiner‘ Landespolizei? Hilflos. Ratlos.

     

    Während Herr Studt die Lage schönredet, sprechen die Vertreter der Polizeibeamten Klartext: Die Identifikation vieler Polizistinnen und Polizisten mit ihrem Beruf stünde auf dem Spiel, sagt die GdP (GdP-Presseinfo Nr. 19/2015, 05. Juni 2015).

     

    In einer Umfrage bei ihren Kollegen verschickte die GdP 3.000 Fragebögen: 76 Prozent der Antwortenden bezeichneten die Personalsituation bereits jetzt, also vor den geplanten Stellenstreichungen, als ‚belastend‘ (LN 28. November 2015).

     

    Die Verunsicherung ist dabei längst über die Reihen der Polizeibeamten in der Bürgerschaft unseres Landes angekommen:

     

    ‚Leider müssen wir feststellen, dass offenbar aufgrund der Arbeitsverdichtung auf den Polizeidienststellen die Hinweise an die Opfer auf die Betreuungsmöglichkeiten des WEISSEN RINGs trotz zunehmender Einbruchdiebstähle rückläufig sind‘, erklärte die Organisation am 18. März 2015 in der schriftlichen Anhörung auf den von der FDP-Fraktion beantragen Bericht der Landesregierung. Unterschrift: Landesvorsitzender Uwe Döring – ehemals SPD-Justizminister unseres Landes in der Zeit der Großen Koalition (Umdruck 18/4182).

     

    Scharfe Kritik äußerte ebenfalls Klaus Buß, der SPD-Innenminister zur Zeit der Ministerpräsidentin Heide Simonis gewesen ist: Der Stellenabbau bei der Landespolizei sei ein ‚grober Fehler‘, denn das Sicherheitsempfinden der Bürger werde dadurch gestört (KN 01. November 2014).

     

    Wie können die Sprecher der ‚Küsten-Ampel‘ also die Kritik an den Stellenabbauplänen bei der Landespolizei als oppositionelle Panikmache abtun, wenn diese Kritik doch aus ihren eigenen Reihen in gleicher Weise geäußert wird?

     

    Die lokalen Seiten der schleswig-holsteinischen Zeitungen sind voll von Beiträgen, aus denen die Besorgnis der Bürger angesichts eines Rückzuges der Polizei aus der Fläche deutlich wird. Nehmen wir das Beispiel der Kripo-Außenstelle Brunsbüttel, deren Schließung droht.

     

    Und wegen der dann bei Einsätzen vor Ort anfallenden Fahrzeiten gehen weitere Arbeitsstunden für effektive Fallbearbeitung verloren, ganz abgesehen von dem Verlust an wertvoller Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten.

     

    Die Ausdünnung der Polizeipräsenz in der Fläche führt dazu, dass Bürger im Notfall länger warten müssen, bis die Polizei vor Ort erscheint.

     

    Die Bildung von Bürgerwehren ist dann die Kehrseite dieser Entwicklung: Zeichen für ein schwindendes Vertrauen der Bürger in die Schutzfunktion des Staates, und – wie wir Freie Demokraten meinen – ein gefährliches Signal für einen funktionierenden Rechtsstaat.

     

    So kann es nicht weitergehen. Die Politik muss all dem Einhalt gebieten. Die Landesregierung muss ihren Kurs ändern, sie muss die Abwärtsspirale zu Lasten der inneren Sicherung und des Vertrauens der Bürger in unseren Rechtsstaat stoppen.

     

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW: Nehmen Sie sich ein Beispiel!

     

    ‚Die Koalitionspartner werden die Vollzugspolizei von jeglichen Stellenstreichungen ausnehmen...‘ – So steht es im Hamburger Koalitionsvertrag von SPD und Grünen, auf Seite 100.“

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  • 18.06.2015

    Heiner Garg: Die Zeit ist reif

    „Ich freue mich, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag derjenigen Fraktionen hinzubekommen, die sich schon immer für die völlige Gleichstellung von Lesben und Schwulen eingesetzt haben. So soll mit dem heutigen Tag auch ein Signal an alle Eltern ausgesendet werden, die sich liebevoll um ihre Kinder kümmern. Sie sollen keine schlaflosen Nächte haben, weil sie fürchten müssen, dass ihre Kinder aufgrund ihrer sexuellen Identität es schwerer im Leben haben werden. Denn wofür wir eintreten ist klar: Wir wollen gesellschaftliche Normalität, wir wollen keine Sonderregelungen. Wir wollen, dass sich Lesben und Schwule nicht mehr als Menschen zweiter Klasse fühlen müssen, nur weil ihnen Rechte vorenthalten werden. Dafür brauchen wir die völlige Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Auch für Lesben und Schwule ist es völlig normal eine Familie zu haben und glücklich zusammenzuleben.

    Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich nun auch die Nord-CDU für die Gleichstellung einsetzt. Dafür gilt ihnen mein Respekt und meine Anerkennung und dafür sage ich auch danke. Die Antwort des Vatikans auf das Ergebnis des Irischen Referendums – die von Zweidritteln der Bevölkerung befürwortete Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften – sei ‚eine Niederlage für die Menschheit’, muss nicht näher kommentiert werden. Enttäuschend und perfide sind die Versuche der saarländischen Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer neue Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Nachdem bei uns in Deutschland die vollkommene Gleichstellung für bis zu 70 Prozent der Menschen etwas völlig Selbstverständliches wäre, sollte sich Politik geschlossen an die Umsetzung machen. Wer hingegen, wie Frau Kamp-Karrrenbauer, Parallelen zu Polygamie und Inzest zieht, zeigt sich verantwortungslos. Das ist schlicht unanständig.

    Lassen sie uns mit dem gemeinsamen Antrag ein starkes und geschlossenes Signal nach Berlin senden. Die Zeit ist reif für die Öffnung der Ehe für alle, für vollständige Gleichstellung.“

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  • 06.09.2018

    Anita Klahn zu TOP 13 „Informatikunterricht zukunftsweisend voranbringen“

    In ihrer Rede zu TOP 13 (Informatikunterricht zukunftsweisend voranbringen) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Um junge Menschen für die Zukunft vorbereiten zu können, muss sich gute Bildung an den Fragen der Zeit orientieren. Weil die Digitalisierung unsere Lebens- und Berufswelt nachhaltig verändert, muss es auch Veränderungen in unserem Bildungssystem geben. Neue Fähigkeiten und neues Wissen brauchen unsere Kinder, damit sie die Welt von morgen begreifen und auf den Arbeitsmarkt vorbereitet sind. Im Informatikunterricht werden solche zentralen Kenntnisse vermittelt.

    Es ist wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, fortan ‚Informatik‘ als Profilfach zu wählen. Sie können dann ihrer Neugier intensiver nachgehen und vielleicht schafft das neue Anreize, um sich für ein informationstechnisches Studium oder eine entsprechende Ausbildung zu interessieren. Damit würden sich für die Schülerinnen und Schüler nicht nur hervorragende Berufsperspektiven öffnen; auch unsere Wirtschaft, der es an Fachkräften mangelt, würde es voranbringen.

    Wer über neue Schulfächer und Wahlmöglichkeiten redet, muss auch darüber nachdenken, wo er die Lehrkräfte dafür herbekommt. Wir alle wissen, dass zurzeit in ganz Deutschland Lehrkräftemangel herrscht. Die Bundesländer werben sich immer häufiger das Personal gegenseitig ab. Weil wir dieses Problem kennen, sieht unser Antrag vor, Informatik zum Mangelfach zu erklären. Damit senden wir das klare Signal an die Informatik-Lehramtsstudenten: Wir brauchen euch, bei uns könnt ihr mit einer Anstellung rechnen.

    Es wird ein wenig dauern, aber wir werden in diesem Zusammenhang auch vom Lehrkräftegewinnungskonzept profitieren, das das Ministerium vor kurzem vorgestellt hat. Ich bin zuversichtlich, dass es uns mit den verschiedenen Maßnahmen gelingt, mehr Lehrer für unsere Schulen zu gewinnen. Inwiefern hierfür auch die universitären Ausbildungskapazitäten angepasst werden müssen, wird sich zeigen.

    Das Fach Informatik bekommt nun den Stellenwert, den es verdient. Wir Freie Demokraten wollen natürlich mehr und haben die Vorstellung, dass Informatik schon in der Sekundarstufe I einen deutlich größeren Stellenwert bekommt – ob als eigenes Fach oder durch eine Veränderung der Lehrpläne. Aus bildungs-, aber auch aus wirtschaftspolitischer Sicht wäre das ein wichtiger Schritt.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • Mittelstandsfreundliche und vorwärtsgewandte Wirtschaftspolitik.

    Eine vorausschauende Wirtschaftspolitik sichert den Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger im Land und schafft die richtigen Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum.

    Unsere verantwortungsvolle Arbeitsmarktpolitik lässt niemanden zurück.

    Moderne Arbeitsmarktpolitik stellt sich auf die Herausforderungen der Zukunft ein, die zum Beispiel durch demografischen Wandel, Globalisierung und

    Startup

    Start-Ups: Wir fördern innovative Gründer.

    Schleswig-Holstein ist ein attraktiver Standort für Start-Ups und Gründer.

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  • 18.06.2015

    Anita Klahn: Die Berichte zeigen, wie wichtig Bürgerbeauftragte und Antidiskriminierungsstelle sind

    „Ich bedanke mich im Namen der FDP-Fraktion bei der Bürgerbeauftragten Frau El Samadoni, ihrem Stellvertreter Herrn Richert und danke auch ihrem Team für den vorgelegten Bericht, aber vor allem für ihre gute Arbeit in dem Berichtszeitraum.

     

    An dieser Stelle möchte ich auch gern persönlich hervorheben, dass die Zusammenarbeit mit Ihnen, Frau El Samadoni, von ausgesprochener Fachkompetenz und hohem Engagement geprägt ist. Ich erlebe Sie interessiert an der Sachfrage und sehr lösungsorientiert arbeitend.

     

    So haben Sie bei Verfahrensfragen zur Gewährung von Mutter-Kind-Kuren eine Klarstellung erreicht, die die Antragsteller in ihrer Privatsphäre schützt. Vielen Dank dafür.

     

    Wie wichtig, aber auch allgemein anerkannt die Arbeit der Bürgerbeauftragten ist, kann man an den seit Jahren hohen Eingabezahlen ablesen. Nach wie vor ist das Hauptproblemfeld die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Auch wenn hier die Zahlen leicht nach unten gehen: 1.070 Eingaben in 2014 zeigen deutlich auf, dass hier auf allen Ebenen noch viel geleistet werden muss.

     

    Wenig zufriedenstellend ist für mich, dass die Bürgerinnen und Bürger sich seit Jahren über fehlende Nachvollziehbarkeit der Leistungsbescheide und suboptimale Beratungen in den Jobcentern beklagen. Hier teile ich die Forderung der Bürgerbeauftragten, dass verstärkt sachkundiges Personal in den Jobcentern beschäftigt werden muss.

     

    Es darf nicht passieren, dass aktualisierte Rechtsprechung unbekannt ist und Betroffene nur über den Klageweg zu ihrem Recht kommen.

     

    Besonders betroffen machen die Einzelfallschilderungen, wie z. B. beim Streit um die Finanzierung einer Schulbegleitung. In der laufenden Diskussion um Schulassistenzen haben Sie sich auch durchaus kritisch, aber konstruktiv im Sinne der Betroffenen artikuliert. Und auch wir hoffen, dass es hier bald eine klare, dauerhafte Regelung geben wird.

     

    Ich hoffe genauso wie Sie, dass das angekündigte Bundesteilhabegesetz endlich kommt und Menschen mit Behinderungen endlich eine echte Perspektive erhalten aus dem System der Sozialhilfe herauszukommen.

     

    Erstmalig liegt uns der Bericht der Antidiskriminierungsstelle vor, den Sie in Personalunion verantworten. Dieser Bereich knüpft letztendlich direkt an ihre Arbeit als Bürgerbeauftragte an, so dass die Trennung m. E. lediglich werbende Charakter hat für die besonderen Fragen im Zusammenhang von Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

     

    Schwerpunkte waren in beiden Jahren im Bereich der Arbeitswelt zu finden, aber zunehmend Benachteiligungen auf Grund von Behinderungen, Geschlecht oder ethnischer Herkunft. Ihre Änderungsvorschläge, um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz praxistauglich zu machen, sollten zielorientiert in der weiteren politischen Diskussion verfolgt werden.

     

    Ich persönlich unterstütze insbesondere Ihre Anregung die Deckelung des Entschädigungsanspruches bei einer Nichteinstellung EU-konform auszugestalten.

     

    Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Justizvollzugsanstalten werfen müssen. Da aus diesen in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Klagen kommen, dass Häftlinge ihre in ihrer Religion begründeten Lebensgewohnheiten nicht ausleben können. Insbesondere wenn es um koschere Nahrung geht.

     

    Grundsätzlich sind auch in diesem Bericht die Einzelfallschilderung nachhaltig wirkend und geben nur einen kleinen Eindruck von dem persönlichen Leid der Petenten.

     

    Wir werden beide Berichte im Sozialausschuss intensiv beraten und ich bin auf die Ergebnisse gespannt.“

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  • 18.06.2015

    Dr. Ekkehard Klug: Politischer Extremismus birgt weiterhin erhebliche Gefahren

    „Die verschiedenen Erscheinungsformen eines politischen Extremismus bleiben ein Thema, das Aufmerksamkeit und Vorsorge erfordert. Dies ist eine Aufgabe der Politik, aber auch der mit politischer Bildung befassten Einrichtungen – und natürlich aller staatlichen Organe, die hier besondere Zuständigkeiten haben. Nicht zuletzt ist dies natürlich der Verfassungsschutz.

     

    Der ‚klassische‘ Rechts- und Linksextremismus sind erfreulicherweise keine expandierenden, sondern eher auf dem Rückzug befindliche Bereiche – auch in Schleswig-Holstein. Gleichwohl gibt es keinen Grund für nachlassende Aufmerksamkeit.

     

    Die Entwicklung des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ – NSU – hat ja gezeigt, welch gefährliches Potenzial sich in Deutschland nach wie vor Rechtsaußen befindet, und auf der anderen Seite des politischen Spektrums haben die gewalttätigen Frankfurter Anti-EZB-Demos vor wenigen Monaten verdeutlicht, dass auch Linksaußen ein gefährliches Gewaltpotenzial existiert.

     

    Die aktuell mit Abstand größten Gefahren gehen jedoch offenkundig von der islamistischen Szene aus.

     

    Vor nicht allzu langer Zeit war gar nicht daran zu denken, dass hierzulande fanatische junge Islamisten auf die Idee kommen könnten, in die Bürgerkriegsgebiete im Mittleren Osten zu gehen, sich dort an den Kämpfen zu beteiligen, um dann anschließend nach Deutschland zurückzukehren – verbunden mit dem nicht auszuschließenden Risiko, dass sie die andernorts erworbenen Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Sprengmitteln dann hier für Anschläge einsetzen könnten.

     

    Im Lichte der Erfahrungen aus Paris und Kopenhagen ist jedenfalls klar, dass sich hier eine neue Gefährdungslage entwickelt hat, die Wachsamkeit und Vorsicht erfordert.

     

    Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages hatte Mitte Januar eine nichtöffentliche Sitzung in den Räumen des Innenministeriums, in der wir durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes speziell über diesen Teilbereich des politischen Extremismus detaillierte Informationen und Einschätzungen erhalten haben. Dies war, wie ich finde, ein sehr hilfreiches Meeting.

     

    Im Einzelnen haben wir über die Inhalte dieses Gesprächs Vertraulichkeit vereinbart. Ich möchte aber daraus drei für mich sehr klare Schlussfolgerungen ableiten:

     

    Erstens bin ich der Ansicht, dass der Verfassungsschutz und andere staatliche Stellen eine personelle und sächliche Ausstattung brauchen, mit der sie den Herausforderungen in diesem Bereich des Extremismus wirkungsvoll begegnen können.

     

    Zweitens halte ich es für wichtig, dass gewaltbereiten islamistischen Gruppierungen dadurch das Wasser abgegraben werden muss, dass man ihnen die Nachwuchsrekrutierung bei potenziellen jungen ‚Kämpfern‘ möglichst erschwert. Viele junge Leute, darunter Menschen aus Einwandererfamilien, aber auch ‚Konvertiten‘ deutscher Herkunft, finden in den extremistischen Gruppen offenbar deshalb eine Heimat, weil sie sich dort (und leider nur dort) anerkannt, geborgen, in eine Gemeinschaft aufgenommen fühlen.

     

    Fänden sie eine Alternative in anderen gemeinschaftlichen Zusammenhängen, würden viele sicher nicht den Weg zu einer radikalen islamistischen Gruppierung gehen.

     

    Es geht also, kurz gesagt, um gelingende Integration in unsere Gesellschaft, nicht mehr und nicht weniger. Wo dies misslingt, droht ein Abgleiten in den islamistischen Extremismus.

     

    Drittens – und dies hängt offenbar mit dem vorgenannten Punkt zusammen – gibt es unter jungen Leuten mit einem ‚islamischen‘ Familienhintergrund offenbar in einer Reihe von Fällen ein Bedürfnis nach religiöser Orientierung, das derzeit oft nicht anders Befriedigung finden kann als durch den Eintritt in eine islamistische Gruppierung.

     

    Wenn man dies feststellt, wird meines Erachtens sehr deutlich, wie wichtig etwa das Angebot eines islamischen Religionsunterrichts an unseren Schulen ist. Das in Schleswig-Holstein hierzu an einer Reihe von Schulen durchgeführte Modellvorhaben ist bereits in der Zeit der Großen Koalition initiiert worden; in der 17. Wahlperiode wurde es dann unter meiner Verantwortung weitergeführt. Gegen Ende meiner Amtszeit als Bildungsminister ist dann die wissenschaftliche Evaluation dieses Modellprojekts vorgelegt worden. Sie fiel positiv aus.

     

    Meines Erachtens ist es wichtig, solche Ansätze aufzugreifen und diese Angebote zu verbreitern, damit junge Menschen nicht islamistischen Hasspredigern auf den Leim gehen, sondern für ihre religiösen Bedürfnisse den Zugang zu einem weltoffenen, modernen und ‚aufgeklärten‘ Islam finden.“

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  • 17.06.2015

    Dr. Heiner Garg: Eine grundsätzliche Verteufelung von ÖPP-Projekten ist nicht angebracht

    „Es scheint gerade en vogue zu sein, das Ausführungsgesetz zu Artikel 61 Landesverfassung ändern zu wollen. Aber anders als die regierungstragenden Fraktionen, die möglichst eine Aufweichung oder, um es galant zu formulieren, eine Anpassung der Schuldenbremse ins Auge fassen, wollen die Piraten das genaue Gegenteil.

     

    Dabei hat Ministerpräsident Torsten Albig das Problem bereits messerscharf erkannt. In einem Interview mit der Welt vom 25. November 2014 sagte er im Zusammenhang mit der Einhaltung der legendären roten oder schwarzen Null:

     

    ‚(…) wir haben bei der Gestaltung der Schuldenbremse übersehen, dass die Infrastrukturausgaben, wie wir uns gestern und heute gespart haben, nichts anderes als ein Schattenhaushalt sind.‘

     

    Die Debatten über Projekte, die in öffentlich-privaten Partnerschaften durchgeführt werden, beziehungsweise werden sollen, werden hitzig geführt. Oftmals steht viel weniger der Sinn oder Unsinn, als vielmehr Kostenexplosionen und gesprengte Zeitrahmen im Vordergrund.

     

    Der Antrag der Piraten richtet sich nun grundsätzlich nicht gegen ÖPP-Projekte, was ich persönlich sehr begrüße, denn meiner Ansicht nach sind ÖPP-Projekte per se nichts Schlechtes, und eine Verteufelung von ÖPP-Projekten ist keinesfalls angebracht.

     

    Für meine Fraktion und mich ist die Risikoverteilung zwischen Staat und dem Projektpartner ausschlaggebend – ob ein einzelnes ÖPP-Projekt sinnvoll, beziehungsweise wirtschaftlich ist, hängt nicht zuletzt von den jeweiligen Vertragsgestaltungen ab.

     

    Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, dass durch ÖPP-Modelle viele Projekte – vor allem drängende Infrastrukturprojekte – realisiert werden.

     

    Auf Bundesebene werden derzeit interessante, mitunter abenteuerliche Modelle im Zusammenhang mit der Infrastrukturfinanzierung diskutiert.

     

    Es bedarf aber gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Begeisterung des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und seiner Kommission, eine private Infrastrukturgesellschaft für den Bau und Betrieb von Fernstraßen zu gründen, einer gesunden Portion Skepsis gegenüber diesen Plänen.

     

    Denn wo soll denn der Vorteil für den Staat sein, künftig Kleinanleger an Infrastrukturprojekten für hohe Renditen zu beteiligen, wenn der Staat weitaus günstiger an frisches Kapital gelangen kann?

     

    Um hier in Schleswig-Holstein zu bleiben: Der Infrastruktur- sowie der Landesstraßenzustandsbericht offenbaren zumindest im Ansatz das Ausmaß des Investitions- und Sanierungsstaus der Infrastruktur des Landes. Das Problem ist hausgemacht – über Jahrzehnte wurden die entscheidenden Haushaltstitel unterfinanziert – ich möchte an dieser Stelle auf persönliche Schuldzuweisungen verzichten. Wichtig ist, dass wir als Land Verantwortung übernehmen und handeln.

     

    Ministerpräsident Torsten Albig formulierte dies in dem eben erwähnten Interview mit der Welt vom 25. November 2014 sehr schön:

     

    ‚Wir müssen aber immer darauf achten, endlich für jede Investition auch sofort eine Rückstellung zu bilden, um sie immer in Schuss zu halten. Das war das größte Versäumnis der Vergangenheit. Es wurde gebaut und dann wurde die Straße vergessen.‘

     

    Herr Albig, ich kann nur vermuten, dass dies die Begründung dafür ist, dass Ihre Regierung eine Negativ-Rekordinvestitionsquote vorzuweisen hat. Denn je weniger Straßen oder Gebäude Sie bauen, Herr Albig, desto weniger müssen Sie instand halten – ganz schön ausgeklügelt!

     

    Ich teile einige der Kritikpunkte des Antrages, insbesondere die der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Einige Punkte bedürfen jedoch weiterer Diskussionen, die wir gern im Finanzausschuss führen können.“

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  • 17.06.2015

    Oliver Kumbartzky: Tschüss, Rasseliste!

    „Zwei Jahre, nachdem die FDP-Fraktion einen Entwurf für ein neues Hundegesetz eingereicht hat, ist es heute endlich so weit: Das bestehende ‚Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren‘, kurz ‚Gefahrhundegesetz‘, wird abgeschafft und an dessen Stelle tritt nun das ‚Gesetz zum Halten von Hunden‘, kurz: ‚Hundegesetz‘.


    Zwei Jahre sind sicherlich eine lange Zeit, aber es ist gut, dass das Gesetz nicht im Windhundverfahren bearbeitet und beschlossen wurde. Wir haben eine intensive schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt und auch zahlreiche Hinweise aus den Anhörungen übernommen. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen an der Anhörung Beteiligten.


    Und ich freue mich, dass wir heute über einen gemeinsamen Antrag von FDP, SPD, Grünen und SSW abstimmen. Mein Dank gilt insbesondere den tierschutzpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen und auch den Behörden, welche mit Hinweisen aus der ordnungsbehördlichen Praxis immer zur Verfügung standen.


    Am Ende dieses intensiven Prozesses steht nun ein modernes, schlankes Hundegesetz, das ohne Rasseliste auskommt. Die Belange des Tierschutzes, der Hundehalter und der Nicht-Hundehalter werden gleichermaßen berücksichtigt.


    Kern des neuen Hundegesetzes ist und bleibt die Abschaffung der Rasseliste. Rasselisten sind praxisfremd, unvollständig und diskriminierend. Wissenschaftler haben große Zweifel an ihrem Sinn. Beißvorfälle hat es schließlich auch durch Hunde gegeben, die niemals auf irgendeiner Rasseliste aufgetaucht wären. Hunde sind nicht von sich aus gefährlich, sondern entwickeln erst durch falsche Haltung und Erziehung ein gefährliches Verhalten. Das Problem liegt oftmals am anderen Ende der Leine. Klar ist auch: Hunde sind kein Spielzeug. Die Politik steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv vor verantwortungslosen Hundehaltern geschützt werden. Die bislang gültige Rasseliste hat sich dafür als komplett ungeeignet erwiesen.


    Das Hundegesetz definiert in § 3 allgemeine Pflichten der Hundehalter. Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Und die Person, die den Hund führt, muss ihn jederzeit so beaufsichtigen und auf ihn einwirken können, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden. Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Zudem muss jeder Hundehalter sein Tier versichern, wenn es älter als drei Monate ist. Nach bisherigem Recht gilt die Versicherungspflicht nur für gefährliche Hunde. Wenn es zu einem Zwischenfall kommt, ist dieser jetzt zumindest finanziell abgesichert. Denn auch kleine oder sogar Kleinsthunde können enormen finanziellen Schaden verursachen, wenn sie über die Straße laufen und Ursache sind für einen Verkehrsunfall – im schlimmsten Fall mit Personenschaden. Auch daran sollte man denken, deswegen gibt es die Versicherungspflicht in § 6.


    Eine obligatorische Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung wie in Niedersachsen soll es bei uns in Schleswig-Holstein nicht geben. Dem riesigen Verwaltungsaufwand steht kein entsprechender Effekt gegenüber. Auch die Anhörung hat verdeutlicht, dass es erfolgsversprechender ist, eine Offensive zur freiwilligen Vermittlung einer theoretischen und praktischen Sachkunde zu starten. Rabatte bei der Hundesteuer – das ist nun gesetzlich möglich – und auch bei der Hundehaftpflichtversicherung werden sehr unterstützend wirken.


    Es wird auch in Zukunft Hunde geben, die als gefährlich eingestuft sind. Hier ist aber nicht die Rasse entscheidend und auch nicht – wie bisher – bestimmte Eigenschaften, sondern das Verhalten des jeweiligen Hundes. Wenn aufgrund des Verhaltens des Hundes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen sollte, stellt die zuständige Behörde die Gefährlichkeit fest. Das Halten eines gefährlichen Hundes bedarf einer Erlaubnis und bestimmter Voraussetzungen, einer Zuverlässigkeit, einer persönlichen Eignung und besonderer Pflichten. Ohne die einzelnen Punkte aus den §§ 8 bis 14 aufzuzählen stelle ich fest, dass es in einer Frage überhaupt keine zwei Meinungen geben kann: Menschen müssen vor gefährlichen Hunden geschützt werden – vor allem aber müssen Menschen auch vor gefährlichen Menschen geschützt werden. Nämlich vor jenen Kriminellen, die Hunde gezielt als Waffen gegen andere Menschen einsetzen. Und genau das ist durch das Hundegesetz gewährleistet. Wie bisher auch ist es zum Beispiel auch verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten.


    Ein neuer, innovativer Ansatz ist in § 7, Absatz 4 beschrieben. Auf zahlreiche Vorschläge aus der Anhörung und der ordnungsbehördlichen Praxis ist dort eine Regelung beschrieben, die eine Resozialisierung gefährlicher Hunde ermöglicht. Zwei Jahre nach Rechtskraft der Gefährlichkeit eines Hundes und nach dem erfolgreichen Bestehen eines Wesenstestes, kann die zuständige Behörde auf Antrag und nach Konsultierung eines Tierarztes feststellen, dass eine Gefährlichkeit nicht mehr vorliegt.


    Selbstverständlich regelt das Hundegesetz auch Ausnahmen vom Anwendungsbereich. So gibt es bestimmte Ausnahmen für Diensthunde, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Jagdhunde im Rahmen ihres Einsatzes und ihrer Ausbildung.


    Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Zeit bis dahin wird benötigt, damit die Kommunen ihre Hundesteuersatzungen anpassen können. Hier meine ich insbesondere die Schaffung von Anreizen zur Ablegen einer Sachkundeprüfung.


    Hier bitte ich das Innenministerium, die Gemeinden auf das neue Hundegesetz hinzuweisen. Was meiner Meinung nicht sein kann, ist, dass einzelne Gemeinden in ihren Hundesteuersatzungen eigene, über die Wertungen des Landes- und Bundesgesetzgebers hinausgehende,  Rasselisten führen.


    Aber auch ein weiterer Aspekt ist essentiell: Hunde, die heute ausschließlich aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eingestuft sind, sind zum 1. Januar 2016 zu ‚befreien‘. Hier soll dann auch keine erhöhte Hundesteuer mehr fällig sein.

     

    Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die Aufmerksamkeit und sage abschließend: Tschüss, Rasseliste!“

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  • 17.06.2015

    Christopher Vogt: Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Verteilungsproblem

    „Es tut mir wirklich leid, dass ich die spannende Frage, wie sich denn die FDP-Fraktion zu einer möglichen Erhöhung der Mineralölsteuer verhält, gleich zu Beginn meiner Ausführungen beantworte. Die Antwort lautet: Wir lehnen das ab. Dass die liberale Partei nichts davon hält, die Bürger – und vor allem die geringen und mittleren Einkommen – mit immer höheren Steuern und Abgaben zur Kasse zu bieten, wird niemanden überraschen.

     

    Mal wieder debattieren wir in der Infrastrukturpolitik über einen Vorschlag, bei dem es darum geht, dem autofahrenden Steuerzahler noch tiefer in die Tasche zu greifen, damit er eine staatliche Kernaufgabe erledigt bekommt, für die er bereits mehrfach bezahlt hat. Das ist aus unserer Sicht das Hauptproblem in der Debatte zur zukünftigen Finanzierung der an sich ja noch immer vorbildlichen Verkehrsinfrastruktur in Deutschland, die jedoch leider zunehmend zerbröselt. Das Problem liegt doch in Wirklichkeit nicht darin, dass die Autofahrer zu wenig Steuern und Abgaben bezahlen. Das Problem ist doch vielmehr, dass die horrenden Einnahmen für alles Mögliche ausgegeben werden, aber zu wenig zur Finanzierung der Infrastruktur genutzt werden. Die Investitionsquoten in den öffentlichen Haushalten sind leider schon seit Jahren tendenziell am Sinken und genau da liegt das Problem: Es gibt keine Einnahme-, sondern ein Verteilungsproblem durch eine falsche Schwerpunktsetzung.

     

    Wir haben es zu akzeptieren gelernt, dass die Infrastrukturpolitik das politische Feld ist, mit dem sich der Ministerpräsident bundesweit bekannt machen möchte. Dass seine bisherigen Vorschläge zwar seine Bekanntheitswerte, aber nicht unbedingt seine Kompetenz- und Zustimmungswerte haben steigen lassen, können wir ganz gut verkraften. Ob es jedoch unserem Bundesland hilft, wenn der Ministerpräsident auf diesem gerade für unser Bundesland so elementar wichtigen Feld regelmäßig gegen die Wand läuft, ist eine ganz andere Frage. Ich glaube es nicht. Der Ministerpräsident findet seine Vorschläge ja sehr mutig. Es hat meines Erachtens jedoch nichts mit Mut zu tun, ständig höhere Steuern und Abgaben zu fordern. Mutig wäre es, endlich mal wieder sparsam zu haushalten und sich zunächst um die staatlichen Kernaufgaben zu kümmern. Das gilt für unseren Landeshaushalt genauso wie für den Bundeshaushalt. Zudem fehlt spätestens seit der Einführung der LKW-Maut bei vielen Bürgern und Mittelständlern das Vertrauen, dass die zusätzlichen Maßnahmen tatsächlich eins zu eins den Investitionstöpfen zufließen werden.

     

    Vor der Erhöhung der Mineralölsteuer hatte der Ministerpräsident ja einen Schlagloch-Soli gefordert. Immerhin sehe ich da einen gewissen Fortschritt: Wenn man den Bürgern schon tiefer in die Tasche greifen will, sollte man zunächst die bestehenden Instrumente dafür benutzen, bevor man neue schafft. Der Schlagloch-Soli, den ja sogar die eigene Fraktion und der eigene Verkehrsminister abgelehnt hat, könnte jetzt durch die Hintertür doch noch Realität werden. Wenn die EU jetzt – aus unserer Sicht völlig zu Recht – ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der diskriminierende Ausländer-Maut der Großen Koalition anstößt und damit – wie es ja fast alle erwarten – erfolgreich sein wird, stellt sich die interessante Frage, was dann die politische Folge sein wird: Ich gehe davon aus, dass diese merkwürdige Erstattung der KFZ-Steuer für inländische Fahrzeughalter nicht mit EU-Recht vereinbar ist und ich befürchte, dass dann die PKW-Maut für alle kommen wird.

     

    Man hört und liest beim Bundesfernstraßennetz ja sowieso von interessanten politischen Überlegungen in Berlin: Bundesfinanzminister Schäuble plant offenbar eine Bundesinfrastrukturgesellschaft nach dem Vorbild der österreichischen ASFINAG. Die könnte dann Staatsschulden übernehmen, die dann von den Autofahrern über deren Maut-Gebührenzahlungen abgezahlt werden. Wieder einmal ein kreativer Vorschlag eines Finanzpolitikers, um Autofahrer doppelt, dreifach oder vierfach zu belasten. Das Kalkül ist dabei offenbar: Die Menschen sind ja auf ihr Auto angewiesen, also werden sie schon in den sauren Apfel beißen. Es ist schon bemerkenswert, dass die Verkehrspolitik der Bundesregierung in erster Linie im Bundesfinanzministerium gemacht wird. Aber leider nicht mit dem Ziel, endlich mehr Geld in die Verkehrsinfrastruktur zu investieren, sondern nur zum weiteren Abkassieren der Bürger und der Wirtschaft.

     

    Passend zu den Überlegungen zur Gründung einer Bundesautobahngesellschaft planen Schäuble und sein Parlamentarischer Staatssekretär Kampeter, der ja bald einen neuen Job hat, offenbar auch die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Bundesländer zu beenden. Es mag für viele zwar verlockend klingen, die Verwaltung der Autobahnen zukünftig zentral zu steuern, aber ich kann davor nur warnen. Natürlich muss das Land mehr Planungskapazitäten aufbauen und die Planung professionalisieren, um endlich baureife Projekte zu bekommen. Aber die Länder sollten diese wichtige Steuerungsmöglichkeit nicht aus der Hand geben und allein Herrn Dobrindt überlassen, der ja bekanntlich vor allem bayerische Interessen im Blick hat. Wer meint, dass eine alleinige Bundeszuständigkeit des Bundes alles besser machen würde, sollte sich einmal den Nord-Ostsee-Kanal und insbesondere den Rendsburger Kanaltunnel genauer anschauen.

     

    Was den konkreten Inhalt des vorliegenden Antrages angeht, sind wir sehr entspannt: Außer Herrn Albig plant ja offenbar niemand eine Mineralölsteuererhöhung. Anscheinend nicht einmal die Grünen. Von deren alter Forderung nach ‚5 Mark pro Liter Benzin‘ war man ja zwischenzeitlich nicht mehr ganz so weit entfernt. Zum Glück der vielen Pendler und mittelständischen Unternehmen in unserem Land sind die Preise mittlerweile wieder moderater. Warum die Benzinpreise trotz der vielen internationalen Krisenherde seit Monaten so niedrig sind, ist ja interessante Frage, aber über Fracking debattieren wir heute ja nicht.

     

    Lassen Sie mich abschließend sagen, dass es wenig Sinn macht, wenn der Ministerpräsident sich mit immer neuen Vorschlägen zu höheren Steuern und Abgaben profiliert. Sinnvoller wäre es, wenn seine Regierung sich endlich ihrer Verantwortung für das Landesstraßennetz bewusst würde und hier mehr tun würde.“

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  • 17.06.2015

    Anita Klahn: Für Rot-Grün-Blau gilt: Kurze Beine, lange Wege – lange Beine, kurze Wege

    „Vielen Dank für ihren Bericht. Besonders interessant ist, was Sie in ihren Ausführungen nicht erwähnen. Es ist beeindruckend, wie einseitig Sie den Sachverhalt darstellen. Herzlichen Glückwunsch, Sie stehen Ihrer Amtsvorgängerin in nichts nach und folgen ihren Fußstapfen. Ich will dagegen ein realistisches Bild zeichnen, welche – in der Gesamtschau – negativen Auswirkungen die Schaffung zusätzlicher Oberstufen an Gemeinschaftsschulen hat.

     

    Der Bericht sollte ja darstellen, wie die Entscheidungsfindung für eine Genehmigung einer neuen Oberstufe lief.

     

    Dazu möchte ich erinnern, dass die Koalition erst einmal das Schulgesetz ändern musste, damit überhaupt eine neue Oberstufe genehmigt werden konnte. Denn in der alten Fassung des Schulgesetzes hieß es, dass eine neue Oberstufe immer dann errichtet werden konnte, wenn

     

    ‚ein öffentliches Bedürfnis besteht, das nicht durch Aufnahmemöglichkeiten an […] einer anderen Schule gedeckt werden kann.‘

     

    Dieser vernünftige Passus musste durch die Koalition gestrichen werden, da wir nachweislich genügend Aufnahmekapazitäten an Oberstufen von allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasien haben.

     

    Vielleicht helfen auch hier ein paar Zahlen weiter. An den neu eingerichteten Oberstufen gibt es im aktuellen Schuljahr 801 Schüler. Allein jedoch an den beruflichen Gymnasien könnten nach Berechnungen des Landesrechnungshofes ohne Umbaumaßnahmen 2500 Schüler zusätzlich aufgenommen werden und auch an den allgemeinbildenden Gymnasien sind die Kapazitäten nicht ausgeschöpft.

     

    Stattdessen zauberte die Landesregierung irgendwelche Potenzialanalysen aus dem Hut und rechnete Standorte groß, um dort eine neue Oberstufe begründen zu können. Leider war von den Zahlen wirklich nichts nachvollziehbar.

     

    So konnte man den Akten entnehmen, dass die Fachabteilung z.B. kein Potenzial für die Standorte Bordesholm, Nortorf, Büchen und Lauenburg sahen. Die Hausspitze interessiert das aber wenig, die Oberstufen wurden trotzdem genehmigt, nachdem die Rahmenbedingungen laut Frau Ministerin Wende damals ‚natürlich modifiziert wurden‘.

     

    Exemplarisch nenne ich Sandesneben. Hier wurde die Genehmigung tatsächlich zuerst durch das Ministerium verweigert, dann aber kein halbes Jahr später doch erteilt. Aufgrund einer kurzfristigen ungeahnten Bevölkerungsvermehrung oder doch eher aufgrund politischen Drucks? Interessant ist auch, dass bei den ganzen Berechnungen öffentlich von der Landesregierung eine Abbrecherquote von 10 Prozent angenommen wurde, die Fachabteilung intern aber von fast 20 Prozent ausgegangen ist.

     

    Klar ist, dass das öffentliche Bedürfnis bei der Errichtung der weiteren Oberstufen keine Rolle spielt, sondern allein das rot-grün-blaue Parteibedürfnis maßgeblich ist.

     

    Auch bildungspolitisch ist die Schaffung neuer Oberstufen ein riesiger Fehler. Mit den neuen Oberstufen werden kleine Einheiten geschaffen, für die gesondert Lehrerressourcen aufgewendet werden. Das sind Lehrer, die aus den übrigen Schulen abgezogen werden müssen. Es bluten also alle anderen Schulen für die rot-grün-blauen Mini-Oberstufen.

     

    Handewitt z.B. hat einen Jahrgang mit 19 Schülern. Jedem Grundschulstandort hätte Rot-Grün-Blau bei dieser Schülerzahl schon lange den Garaus ausgemacht. Bei den neuen Oberstufen jedoch ist das alles vertretbar.

     

    Um den Schülerinnen und Schülern aber gerade in der Oberstufe ein breites Angebot der Wissensvermittlung machen zu können, braucht man eine ausreichende Schülerzahl.

     

    Kleine Oberstufen begrenzen also die Profilangebote an den neuen Oberstufen stark. Sprachliche Profile sucht man fast vergeblich an diesen Schulen, obwohl die entsprechende Verordnung aus gutem Grund vorsieht, dass ein mathematisch-naturwissenschaftliches und ein sprachliches Profil angeboten werden sollen.

     

    Gerade Sprachfertigkeiten gewinnen in unserer globalisierten Welt immer stärker an Bedeutung. Die bei den Schülern beliebten sportlichen und ästhetischen Profile gibt es an diesen Oberstufen auch kaum.

     

    Es ist ein Trauerspiel, dass dieses Angebot den Schülerinnen und Schülern nicht gemacht werden kann. Fakt ist also, das die gesamte Profilvielfalt unter den neugeschaffenen Oberstufen leidet. Dazu steht zu befürchten, dass Gymnasien in Zukunft ebenfalls an Profilvielfalt einbüßen, da sich die Schüler auf viele kleine Oberstufen verteilen werden. Damit sind Sie dann wieder einen Schritt weiter auf dem Weg zur einen Schule für alle.

     

    Ein großes Problem ist auch, dass an den Schulen mit neueingerichteten Oberstufen gar nicht genügend Lehrer mit der Lehrbefähigung für die Oberstufe vorhanden sind.

     

    Für uns ist klar: Auf den Lehrer kommt es an. Dass die neugeschaffenen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen nicht ausreichend Lehrerkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung für die Oberstufe haben, ist eine dramatische Situation und spricht nicht für die Qualität in unserem Bildungssystem.

    Besonders dramatisch ist die Situation im Mint-Bereich. Im Kernfach Mathematik gibt es lediglich in knapp der Hälfte der Schulen entsprechend ausgebildete Lehrer und im Fach Physik fast überhaupt keine.

     

    Die neugeschaffenen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen sind, wie dargestellt, sehr kleine Einheiten. Folge ist, dass auch der Unterrichtsausfall schlechter kompensiert werden kann. Eltern und Schüler müssen wissen, dass an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen im Vergleich mehr Unterricht ausfällt als an allgemeinbildenden Gymnasien oder Beruflichen Gymnasien, weil natürlich einfach nicht so viele Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung zur Verfügung stehen. Wenn dort eine Fachlehrkraft ausfällt, ist es fast unmöglich, diesen Ausfall intern adäquat zu vertreten.

     

    Einen positiven Punkt will ich dann doch noch hervorheben. Für die Errichtung weiterer Oberstufen spricht natürlich, dass erwachsene Oberstufenschüler einen nicht mehr so weiten Schulweg haben und ihnen nicht mehr zugemutet werden muss, in die nächste Stadt zu fahren. Das ist natürlich ein enormer Erfolg, insbesondere vor dem Hintergrund dass die Landesregierung immer mehr kleine Grundschulstandorte schließt. Für Rot-Grün-Blau gilt also: Kurze Beine, lange Wege – lange Beine, kurze Wege.

     

    Auch finanziell ist die Errichtung weiterer Oberstufen Wahnsinn. So hat z.B. die Stadt Neumünster Millionen investiert, um ihre Gymnasien zu modernisieren. Und was macht die Bildungsministerin, sie pflanzt der Stadt in Bordesholm und Nortorf in unmittelbarer Nähe zwei weiterer Oberstufenangebote vor die Tür. Folge ist, dass Neumünster natürlich Schulkostenbeiträge verliert und so seine Investitionen schlechter refinanzieren kann. Und was machen Bordesholm und Nortorf? Die investieren natürlich auch in ihren Schulen, um überhaupt ein Oberstufenangebot zu ermöglichen. Hier mit der Gefahr, dass es Investitionsruinen werden, weil das Oberstufenangebot nicht gehalten werden kann. So liegen die Klassenstärken an diesen beiden Oberstufen momentan bei 36 und 21 Schülern. Das ist doch alles Irrsinn und das Gegenteil von guter Politik.

     

    Sie verschärfen den Konkurrenzkampf zwischen Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, ebenso zwischen allgemein- und berufsbildenden Gymnasien sowie Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Mit ihrer Politik machen sie unsere Schulen kaputt und damit die Zukunft unserer Kinder!“

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  • 17.06.2015

    Dr. Heiner Garg: Finanzpolitische Solidität nicht auf dem Altar des Stegnerschen Populismus' opfern

    „Die Schwerpunktsetzung – nicht nur dieser Koalition – wird zuallererst an der Finanzpolitik gemessen. Und da müssen wir erkennen, dass diese Koalition für bestimmte Themen eben nicht viel übrig hat: Das sind die Bereiche Infrastruktur, Hochschule, Innere Sicherheit und Krankenhäuser.

     

    Kommen wir auf die weiteren politischen Fragen zurück: In der Flüchtlingspolitik ist es nach dem mit Pomp angekündigten Flüchtlingsgipfel und dem sogenannten ‚Willkommenstag‘ nun dringend an der Zeit, mehr Dynamik in diesem Bereich zu entfalten. Das heißt konkret, dass die Staatskanzlei endlich eine Koordinierungsfunktion in dieser Frage übernehmen muss. Außerdem – und das ist kaum verzeihlich – fehlt bis zum heutigen Tage ein konkretes Konzept zur Umsetzung der Flüchtlingspolitik. Hier ist diese Landesregierung noch keinen einzigen Schritt weiter.

     

    Innere Sicherheit: Es ist aus unserer Sicht vollkommen unverständlich, dass Innenminister Stefan Studt (SPD) auf die wichtigsten Themen nur mit einem Schulterzucken reagiert: Sei es die ‚Strategische Lücke‘ von 160 Stellen, die hohe Zahl der Wohnungseinbrüche sowie deren erschreckend niedrige Aufklärungsquote, sei es die immer größer werdende Arbeitsverdichtung für die Polizeibeamtinnen und -beamten. Wofür ich überhaupt kein Verständnis habe ist, dass der Innenminister sich gegenüber seiner Polizei immer dann wegduckt, wenn es irgendwie unangenehm werden könnte. In diesem Bereich noch zu sparen, wie es diese Koalition tut, ist unverantwortlich!

     

    Wenn wir uns den Nachtragshaushalt von Rot-Grün-Blau anschauen, dann ist der Bereich Hochschule/Wissenschaft ein einziger Offenbarungseid. Dass die Koalition in diesem Bereich nicht handelt, ist da fast noch beschönigend ausgedrückt. So ist und bleibt der doppelte Abiturjahrgang finanzpolitisch nicht unterlegt. Es wäre schön, wenn gerade die Kolleginnen und Kollegen der Grünen hier konkret handeln und sich nicht nur in Verbalakrobatik üben würden.

     

    Im Lauenburgischen sehen wir gerade, wie es verkehrspolitisch nicht laufen sollte. Verrottende Straßen, Beschränkungen auf 30 km/h wegen des schlechten baulichen Zustands. Ich frage die Koalitionäre hier: Wie sinnvoll ist es, neben diese Straßen mit Millionenbeträgen neue Radwege zu bauen?

     

    Frau Ministerin Heinold, ich muss gestehen, ich habe Ihre Vorschläge zur Manipulation an der Schuldenbremse nicht verstanden. Bisher hieß es von Ihnen stets, wir könnten uns ein beitragsfreies Kita-Jahr nicht leisten. Dass Sie jetzt in diese Diskussion einsteigen, dann ist das der bedauerliche Beweis, dass Sie Ihre finanzpolitische Solidität auf dem Altar des Stegnerschen Populismus zu opfern bereit sind.“

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  • 17.06.2015

    Anita Klahn: Ministerin Alheit trägt die Verantwortung

    „Anfang dieses Monats erfuhren wir erst aus Medienberichten von offensichtlich unhaltbaren und menschenunwürdigen Erziehungsmethoden und Zuständen in den Friesenhof-Einrichtungen. Hochauffälligen Mädchen, die in ihrem Leben aktive und passive Gewalt, auch sexuelle, erlebt hatten, die Straftaten und Drogenerfahrungen kannten, sollten in hier in einer neuen Umgebung eigentlich einen Neustart schaffen.

     

    Dazu hätte es eines stringenten und strukturierten pädagogischen Programmes mit starken therapeutischen sowie erlebnispädagogischen Elementen bedurft. Kleine Gruppen, eine erhöhte Anzahl von Fachpersonal mit hoher Fachlichkeit und auf jeden Fall die Einbindung eines Psychologen wären konzeptionelle Grundvoraussetzung für eine gelingende Therapie gewesen.

     

    Stattdessen erlebten die Schutzbefohlenen erniedrigende und entwürdigende Maßnahmen, eine Verletzung ihrer Intim- und Privatsphäre durch ihre Betreuer – ohne Chance auf Gehör.

     

    Frau Ministerin Alheit, Sie betonten in den letzten Tagen wiederholt, dass Ihnen das Thema Kindeswohl und die Schutz- und Hilfegewährung von Jugendlichen ein wichtiges persönliches Anliegen sei. Ich teile dies und möchte Ihnen auch gern glauben. Die Frage ist, welche Bedeutung hatte Ihr wichtiges Anliegen im Ministeriumsalltag, wenn Sie, wie Sie selbst sagen, keine Informationen zu den Vorgängen um den Friesenhof hatten?

     

    Seit 2007 belegt der Kreis Dithmarschen die Einrichtungen des Friesenhof nicht mehr, dokumentierte Beschwerden gibt es mindestens seit Februar 2014, im Mai 2014 beschreibt ein Fachartikel einer Familienrichterin über den Friesenhof, dass dort Mädchen faktisch in geschlossenen Heimen untergebracht seien, obwohl es diese in Schleswig-Holstein eigentlich nicht gibt, elf Inobhutnahmen durch das Dithmarscher Jugendamt innerhalb von 15 Monaten, das sexuelle Verhältnis zwischen einem Betreuer und einem Mädchen, Kontrollbesuche durch die Heimaufsicht selbst und Auflagen zur Ausgestaltung der Arbeit in der Einrichtung, dazu ein Beschwerdebrief eines Mitarbeiters wegen überzogener Auflagen.

     

    Und von all diesen Vorgängen will die Ministerin nichts gewusst haben? In über einem Jahr seit März 2014 soll kein Wort zu all diesen Vorfällen an die Ministerin gelangt sein? Frau Ministerin, wenn das so ist, dann sind Sie in ihrem Amt heillos überfordert.

     

    Wie definieren Sie Kindeswohl? Was sind für Sie besondere Ereignisse, über die Sie unverzüglich informiert werden wollen. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen? Womit haben Sie sichergestellt, dass Sie über Vorgänge zum Themenkomplex ‚Kindeswohl‘ informiert werden, insbesondere wenn es Ereignisse von besonderer Bedeutung sind?

     

    Insbesondere vor dem Hintergrund der vielen schrecklichen Vorkommnisse in der Jugendhilfe in den letzten Jahren in Deutschland erwarte ich eine ausgeprägte Sensibilität bei den für die Fachaufsicht zuständigen Einrichtungen und insbesondere dem zuständigen Ministerium. Dazu gehört auch die Organisation eines schnellen und konsequenten Krisenmanagements, das hier offensichtlich fehlte. Auch die Eskalation im Zusammenhang mit der Schließung der Einrichtung hätte nicht passieren dürfen.

     

    Für solche gravierenden Organisationsfehler tragen Sie, Frau Alheit, als Ministerin die Verantwortung.

     

    Für mich sind Inobhutnahmen aus Jugendhilfeeinrichtungen von besonderer Bedeutung und besonders schwerwiegend. Frau Ministerin, Sie haben das abgetan, als sei es nichts Ungewöhnliches. Aber ich sage Ihnen: Das ist es nicht. Ja, Inobhutnahmen kommen öfter vor. Der normale Vorgang ist jedoch, dass Kinder aus schwierigen Familiensituationen in Obhut genommen werden.

     

    Es war ein außergewöhnlicher Vorgang. Warum hat die Landesregierung hier nicht gehandelt?

     

    Artikel 10 unserer Verfassung stellt alle Kinder und Jugendlichen unter den besonderen Schutz des Landes. Es ist Ihre Aufgabe, dieses Verfassungsziel in Ihrem Aufgabenfeld zu gewährleisten, doch bei diesen Mädchen haben Sie versagt, Frau Ministerin. Die Landesregierung war untätig und hat erst unter öffentlichen Druck gehandelt.

     

    Wenn dieser Vorgang nicht öffentlich geworden wäre, ist davon auszugehen, dass die Landesregierung immer noch nicht gehandelt hätte und die Mädchen, so wie es die Familienrichterin aus Meldorf beschreibt, immer noch dem erhöhten Risiko des Missbrauchs ausgesetzt wären. Frau Ministerin, es ist wirklich ein Armutszeugnis, dass sie nicht zu Ihrer politischen Verantwortung stehen.“

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  • 16.06.2015

    Wolfgang Kubicki: Große Hochachtung vor Daniel Günther!

    „Ich habe große Hochachtung vor dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Daniel Günther, dass er trotz aller Bedenken – besonders in seiner eigenen Landtagsfraktion – die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften als politisches Ziel der Union durchgesetzt hat. Wir freuen uns auch deshalb ganz besonders, weil er sich hiermit ganz unmissverständlich für das Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare ausspricht und gehen davon aus, dass er auch innerhalb seiner Bundespartei für dieses Recht vehement streitet.“

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  • 15.06.2015

    Christopher Vogt: Klagen der Hochschulrektoren sind absolut berechtigt

    „Die Klagen der Hochschulrektoren sind absolut berechtigt. Wissenschaftsministerin Alheit geht in ihrem Entwurf für eine Hochschulgesetzesnovelle nicht über folgenlose Absichtserklärungen hinaus und damit dem Problem der steigenden Zahl der Zeitverträge für Wissenschaftler einfach aus dem Weg.

     

    Was die Hochschulen zuallererst brauchen, sind natürlich mehr finanzielle Mittel. Auch hier lässt die Ministerin die Hochschulen im Regen stehen. Die FDP-Fraktion schlägt dagegen erneut mehr deutlich Mittel für die Hochschulen aus dem Landeshaushalt vor. Mit unseren Vorschlägen zum Nachtragshaushalt wollen wir den Hochschulen allein im zweiten Halbjahr dieses Jahres 51,5 Millionen Euro mehr bereitstellen, um sie besser auf den anstehenden doppelten Abiturjahrgang vorzubereiten. Angesichts der akuten Probleme unserer Hochschulen erwarten wir hierüber eine ernsthafte Debatte im Landtag. Die Koalition muss erklären, warum sie die Hochschulen finanzpolitisch derart benachteiligt, nachdem sie ihnen bereits die insbesondere den Hochschulen zugedachte Entlastung bei den BAföG-Mitteln durch den Bund komplett verwehrt hat.

     

    Um das Personalmanagement verbessern zu können und mehr Planungssicherheit zu bekommen, brauchen die Hochschulen aber nicht nur eine bessere finanzielle Grundausstattung, sondern auch endlich die Personalhoheit über ihre Beschäftigten. Mit dem FDP-Entwurf für ein Hochschulfreiheitsgesetz wollen wir den Hochschulen die volle Dienstherrenfähigkeit übertragen. Dies wäre neben der Übertragung der Bauherrenfähigkeit ein ganz wesentlicher Baustein für eine dynamischere Entwicklung der Hochschulen, die notwendig ist, damit sie im nationalen und internationalen Wettbewerb anschlussfähig bleiben.“

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