Bildung/Lehrerbesoldung

Anita Klahn: Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar

„Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nicht zustimmen. Es ist eigentlich ein Treppenwitz: Sie beklagen permanent die gehaltsmäßige Ungleichbehandlung von Frauen und jetzt legen sie einen Gesetzentwurf vor, der genau das bewirkt.

 

In der Grundschule sind überwiegend weibliche Lehrkräfte tätig und die werden sie trotz gleicher Ausbildung mit einer ganzen Gehaltsstufe schlechter besolden.

 

Die Regierungskoalition ist nur in zwei Sachen gut. Sie setzen die völlig falschen Prioritäten und sie denken Sachen einfach nicht zu Ende. Das ist bei den Schulassistenten so, das vorliegende Besoldungsgesetz ist ein weiteres Paradebeispiel.

 

Es ist die Folge eines völlig verkorksten Lehrkräftebildungsgesetzes.

 

Schon bei der Debatte um das Lehrkräftebildungsgesetz haben wir aus der Opposition frühzeitig und deutlich darauf hingewiesen, dass die von der Regierungskoalition gewollten Änderungen in der Lehrerausbildung zwangsweise eine Anpassung der Besoldungsstruktur nach sich ziehen muss.

 

Und wir haben die Finanzierung angemahnt. Erhebliche Belastungen von über 32 Millionen Euro für den Landeshaushalt stehen – nach vorsichtigen Berechnungen des Landesrechnungshofes – damit im Raum.

 

Alle Mahnungen wurden von der Regierungskoalition in den Wind geschossen, ihr Dialog diente eher dem Wohlfühlfaktor, als erhellender Erkenntnis.

 

Und wenn die Kollegen Habersaat und Erdmann auch noch so sehr in die rhetorische Trickkiste greifen, es gibt keinen haltbaren Grund für die Benachteiligung der Grundschullehrkräfte.

 

Ich möchte ihnen die Problemlage noch einmal erklären: Betrachten wir die Studiengänge der Universität Flensburg. Wir haben den Master ‚Lehramt an Grundschulen’, der mit 120 Leistungspunkten zu Buche schlägt. Gleiches gilt für den Master ‚Lehramt an Sekundarschulen’, der ebenfalls mit 120 Leistungspunkten veranschlagt ist.

 

Beides baut auf den Bachelorstudiengang ‚Bildungswissenschaften‘ auf, der wiederum mit 180 Leistungspunkten veranschlagt ist.

 

Also: Egal, welches Lehramt man studiert, man hat 300 Leistungspunkte nachzuweisen und dabei die gleiche Studiendauer von zehn Semestern.

 

Bei gleicher Ausbildung ist die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsklassen nicht begründbar. GEW, Lehrerverbände, aber auch der Landesrechnungshof mahnen das an.

 

Wenig nachvollziehbar ist auch die Begründung der Regierung für die unterschiedliche Besoldungseinstufung von Grundschullehrern zu den künftigen Sekundarschullehrern. Der Hinweis, das eine sei eine mehr pädagogische ausgerichtete Tätigkeit, während das andere fachwissenschaftlich sei, kann nicht überzeugen.

 

Erstens plädieren sie doch permanent dafür, genau diese pädagogischen Berufe besser zu bezahlen, und zweitens erinnere ich gern daran, dass es gerade Redner der Regierungsfraktionen waren, die bei der Debatte um die unterschiedliche Schwerpunktsetzung bei der Lehrerausbildung zwischen den Universitäten Kiel und Flensburg hervorgehoben haben, dass Flensburg einen pädagogischen und Kiel einen fachwissenschaftlichen Schwerpunkt habe, beides aber völlig gleichwertig nebeneinander stehe.

 

Wenn das für die Ausbildung gilt, kann ja wohl selbstverständlich nichts anderes für die Ausübung der Tätigkeit gelten.

 

Besonders bitter ist es, dass diese Politik von Rot-Grün-Blau zum ganz wesentlichen Teil Frauen trifft. Und durch diese unehrliche Politik werden sich bestimmt nicht mehr Männer für das Grundschullehramt begeistern.

 

Und es passt zu einem weiteren Punkt, wo sie auch die Lehrer hängen lassen. Wir hatten beantragt, dass endlich die Arbeitszeit von Lehrern wissenschaftlich begutachtet wird, was sowieso aufgrund des Urteils in Niedersachsen notwendig werden könnte.

 

Sie haben das damals mit dem Hinweis abgetan, dass ein solches Gutachten viel zu teuer werde. Interessanterweise konnten wir nun auf Grund einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Rickers erfahren, dass die Landesregierung für die Evaluation ihrer Kompetenzrasterzeugnisse bereit ist, sogar zwei Gutachten zu veranlassen. Ergebnis: Gesamtkosten von 88.493,49 Euro.

 

Das ist eine klare Schwerpunktsetzung. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.

 

Eine Klage gegen das Lehrkräftebesoldungsgesetz ist durch die Lehrerverbände angekündigt. Sehenden Auges wird die Regierungskoalition vor Gericht Schiffbruch erleiden.“