„Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Rettungsdienstgesetz wird ein tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit für private Rettungsdienstunternehmen vorgenommen. Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Landtages hebt mit Verweis auf die Stufentheorie des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für Eingriffe in die Berufsfreiheit strengste Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung anzulegen sind.
Der Gesetzentwurf führt eine objektive Berufszulassungsschranke ein. Um diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, bedarf es nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (siehe Umdruck 18/7306). Die Landesregierung kann dafür kein einziges Beispiel geben, was nicht verwunderlich ist, denn es gibt keine. Die Koalition tritt die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit mit Füßen.
Stattdessen werden durch den Gesetzentwurf langjährig gewachsene und bewährte Strukturen im Rettungsdienst ohne Not zerstört. Die Versorgungssituation der Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen wird verschlechtert. In zahlreichen Kreisen werden die Hilfsfristen jetzt schon nicht eingehalten. Wer in einer solchen Situation private Anbieter aus der Notfallrettung verdrängen will, spielt mit dem Feuer.
Die FDP fordert die Landesregierung auf, genau wie beim Wasserrettungsdienstgesetz, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.“