Bildung/Zeugnisse für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Anita Klahn zu TOP 16 „Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf“

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 16 (Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Ihr Antrag ist insofern spannend, als dass sich jetzt diejenigen für Noten einsetzen, die bislang keine Gelegenheit ausgelassen haben, Noten als Bewertungskriterium zu verteufeln. Ich freue mich aber auch, dass selbst zu Ihnen durchgedrungen ist, dass es die Schülerinnen und Schüler selbst sind, die eine schnelle und verständliche Rückmeldung zu ihren Leistungen haben möchten, und dass dies eben auch durch Noten geleistet werden kann.

Trotzdem halten wir den Antrag von SPD und SSW für nicht zielführend, weil er den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht gerecht wird. Nach der aktuellen Zeugnisverordnung gelten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die restliche Schülerschaft, sofern sie zielgleich unterrichtet werden. Heißt: Es besteht der allgemeine Leistungsanspruch. Anders ist es bei einem zieldifferenten Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, der sich auf einen maßgeschneiderten Förderkatalog stützt. Eine Bewertung des erlernten Unterrichtsstoffes kann und darf sich in diesem Fall ausschließlich an dem individuellen Lern- und Leistungsvermögen orientieren und kann von daher gar nicht in eine vergleichbare Leistungsbewertung münden.

Wenn der eine 100 Meter läuft, der andere 50 Meter und der nächste 110 Meter Hürden und nur die Zielzeit als Bewertungskriterium relevant ist, was bedeutet dann eine Eins? Oder eine Goldmedaille? Eine Notenvergabe mündet im besten Fall in eine fehlende Vergleichbarkeit und im schlimmsten in eine völlige Demotivation der Schülerinnen und Schüler, die sich ungerecht behandelt fühlen. Kurzum: Wir können keine Notenvergabe verlangen, wenn wir keine einheitlichen Bewertungskriterien als Maßstab vorgeben. Insbesondere Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung von zieldifferentem Unterricht profitieren. Die Ergebnisse dieses Unterrichts sind einzig und allein in gutachterlicher Berichtsform darstellbar. Alles andere würde dem Kind nicht gerecht werden. Menschen sind unterschiedlich. Und schulische Inklusion heißt, die Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit anzunehmen, zu stärken, zu fördern und zu fordern. Das sollte sich auch in den Zeugnissen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf widerspiegeln. Somit wird an irgendeiner Stelle des Zeugnisses mit einem Hinweis auf die Besonderheit einer zieldifferenten Unterrichtserteilung hingewiesen werden müssen.

Die unterschiedliche Befähigung eines Menschen wird immer Auswirkungen auf die berufliche Ausbildungssituation haben. Aber das muss nicht immer negativ sein, wie Sie es mantraartig vor sich her tragen. Es bietet dem potentiellen Arbeitgeber eine gute Einschätzung, wie der sich bewerbende Jugendliche in den Betriebsablauf integrieren lässt, wie der berufliche Werdegang gestaltbar ist. Nichts ist enttäuschender – und zwar für beide Seiten – als wenn unter falschen Voraussetzungen Erwartungen nicht erfüllt werden können.

Richtig finde ich auch eine kombinierte Zeugnisform. Nämlich genau dann, wenn Schülerinnen und Schüler in den Fächern, in denen sie zielgleich unterrichtet werden, eine Note erhalten und für die zieldifferent unterrichteten Fächer eine Beurteilung in Berichtsform. Das mag für den betroffenen Lehrer eine Herausforderung sein. Für den Schüler ist es die ehrlichere und gerechtere Rückmeldung.“

Es gilt das gesprochene Wort!