Anita Klahn zu TOP 19 "Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen"

AK

In ihrer Rede zu TOP 19 (Herkunftssprachlichen Unterricht neu aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

,,Dem herkunftssprachlichen Unterricht kommt aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung eine immer stärkere Bedeutung zu. Immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein haben unterschiedlichste sprachliche und kulturelle Hintergründe und es ist für die Zukunft zu erwarten, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Die Frage ist, wie wir damit umgehen wollen.

Wenn wir auf andere Bundesländer schauen, sind wir in Schleswig-Holstein bei der Beantwortung der Frage, wie wir diesen Entwicklungen Rechnung tragen wollen, etwas ins Hintertreffen geraten. Der herkunftssprachliche Unterricht hat zum Ziel, die Mehrsprachigkeit zu erhalten und zu fördern, da sie erwiesenermaßen beim weiteren Spracherwerb hilft und auch beim Lernen der deutschen Sprache förderlich ist. Mehrsprachigkeit fördert daher die Integration in unsere Gesellschaft und baut Brücken zwischen den Kulturen. Es wäre geradezu sträflich, wenn wir uns dieses Potential nicht zunutze machen würden.

Damit wir alle davon profitieren können, ist es jedoch entscheidend, wie wir den herkunftssprachlichen Unterricht aufstellen. Es kommt darauf an, wer den Unterricht erteilt und was unterrichtet wird. In einem ersten Schritt müssen wir die Bedarfe der am meisten nachgefragten Sprachen ermitteln.

Nur so gewinnen wir einen fundierten Überblick über die tatsächliche Nachfrage und können im Anschluss die nötigen Angebote bereitstellen. Dass wir zurzeit nicht wissen, welche Lehrkräfte an welchen Einrichtungen welche Inhalte vermitteln, ist ein blinder Fleck in unserem Bildungssystem. Im zweiten Schritt muss sichergestellt werden, dass der herkunftssprachliche Unterricht in ein schulisches Gesamtkonzept integriert ist und ein fächerübergreifender Mehrwert geschaffen wird. Ein isoliert erteilter Unterricht in der Herkunftssprache, losgelöst vom Deutschunterricht und ohne Anknüpfungspunkte zum restlichen Schulprogramm, ginge dabei eindeutig in die falsche Richtung. Herkunftssprachlicher Unterricht darf nicht zu einer parallelen Schulveranstaltung verkommen, bei der an den regulären Lehrplänen vorbei unterrichtet wird, und bei denen wir nichts über die Inhalte wissen.

Herkunftssprachlicher Unterricht darf ebenso keinesfalls dazu missbraucht werden, politische Haltungen zu vermitteln, die nicht im Einklang mit unserer demokratischen Grundordnung stehen. Genauso wenig darf er dazu dienen, sich von der hiesigen Gesellschaft und den gelebten Werten abzugrenzen. Den herkunftssprachlichen Unterricht DITIB zu überlassen, kann nicht der Ansatz sein, den wir uns für die Bildung unserer Kinder wünschen.

Was sollten wir also tun? Wir brauchen die Kontrolle über die Lehrinhalte.

Das bedeutet, dass das Land Schleswig-Holstein und das Bildungsministerium Kenntnis über die Lehrpläne und Schulbücher haben müssen und so sichergestellt wird, dass diese im Einklang mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Darüber hinaus müssen wir die Lehrkräfte stellen. Natürlich ist uns klar, dass dies unter Umständen schwierig zu bewerkstelligen ist. Aber wir können es uns nicht leisten, dass wir die Erteilung von herkunftssprachlichem Unterricht in Schleswig-Holstein Konsulatslehrkräften überlassen, bei denen wir weder etwas über die Qualifikation noch über politische Ausrichtung wissen."

 

Es gilt das gesprochene Wort.