Anita Klahn zu TOP 22 „Schulleitungen stärken“

Abgeordnete Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 22 (a) Schulleitungen stärken – Identifikation und Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualifizierung und Auswahl schulischer Führungskräfte; b) Bericht über die Unterrichtssituation im Schuljahr 2018/19) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Zunächst möchte ich mich bei den Schulen und dem Ministerium für die Erstellung des umfangreichen Zahlenmaterials bedanken. Wir wissen alle, dass die Haushaltslage in Schleswig-Holstein nach wie vor nicht berauschend ist, umso mehr freue ich mich, dass wir zusätzliche Finanzmittel im Bildungsbereich einwerben konnten.

Wir Liberale wollen unsere Kinder gut auf das Leben vorbereiten und ihnen das Rüstzeug für eine wirtschaftlich unabhängige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung geben. Dafür brauchen wir eine gute Unterrichtsversorgung. Und wenn wir von guter Unterrichtsversorgung sprechen, sprechen wir von starken Lehrkräften, die gesund bleiben, gute Rahmenbedingungen vorfinden und dadurch guten Unterricht erteilen können. Dazu gehört im Übrigen auch ein respektvoller gesellschaftlicher Umgang mit dem Lehrer-beruf.

Als Landespolitik haben wir mit der Anhebung der Besoldung von A12 auf A13 für Grundschullehrkräfte unseren Teil dazu beigetragen und als Liberale unser Wahlversprechen eingelöst. Ein weiterer Baustein sind weitere Planstellen, um die rechnerisch zu erteilenden Unterrichtsstunden zu 100 Prozent abzusichern. Dass wir dafür weit mehr als 100 Prozent brauchen, ist allen bekannt. Auch ist bekannt, dass aufgrund des Fachkräftemangels und der Schwierigkeiten mit der Besetzung der Stellen die 100 Prozent bisher nicht überall erreicht werden konnten. Aber auch hier haben wir bereits gegengesteuert. Die Ausbildungskapazitäten wurden deutlich erhöht, sowie Seiten- und Quereinstiege erleichtert. Auch wenn wir die Probleme und Herausforderungen kennen: Rückblickend ist es ein Erfolg, dass 2015/16 ein Anstieg von 93 Prozent auf 95 Prozent erfolgte und wir heute in allen allgemeinbildenden Schulen diese angestrebten 100 Prozent erreichen. Mit einer Ausnahme: Die beruflichen Schulen. Aber auch das haben wir zugesagt und werden wir umsetzen.

Kommen wir zum unschönen Thema des Unterrichtsausfalls. Zahlen können hier schnell beschönigend wirken und den Blick vom wesentlichen Problem ablenken. So beschrieb der Bericht zur Unterrichtsversorgung in 2015/16, dass durchschnittlich zwei Prozent des Unterrichts ersatzlos ausgefallen seien. Das Gleiche lesen wir auch in dem Bericht 2018/19. Der geneigte Leser könnte zu dem Fazit kommen, dass zwei Prozent kein größeres Problem darstellen sollte. Aber: Werfen wir zum Beispiel einen genaueren Blick auf die gelebte Praxis des sogenannten ‚Eigenverantwortlichen Arbeiten, EVA‘, dann sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich allzu oft Unterricht, der entweder keiner ist oder den An-sprüchen an guten Unterricht nicht erfüllt. Dennoch gilt der EVA nicht als Unterrichtsausfall und wir kommen auf die zwei Prozent. In 60 Prozent der Fälle sind krankheitsbedingte Gründe für die Ausfälle verantwortlich. Besonders erschreckend sind die Zahlen im Grundschulbereich. Hier sind es über 80 Prozent! Insgesamt ist hier, trotz zusätzlicher Planstellen, ein seit Jahren ungebrochener kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Wir müssen uns also mit den Ursachen des Unterrichtsausfalls intensiv beschäftigen. Aus diesem Grund ist die Erhebung zur Lehrergesundheit so wichtig.

Damit komme ich zu den gestiegenen Anforderungen an den heutigen Unterricht, an die Lehrkräfte und auch an die Schulleitungen. Mit dem Antrag zur Stärkung der Schulleitungen wenden wir uns einem weiteren wichtigen Punkt bzw. Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu. Wir wissen seit langem um die Schwierigkeit, Schulleitungspositionen zu besetzen. Wir müssen an dieser Stelle ehrlich diskutieren, ob das Auswahl- und Besetzungsverfahren zeitgemäß und vor allem aus fachlicher Sicht richtig ist. Auch die Frage der Bezahlung sollten wir nicht außer Acht lassen. Wenn wir sehen, was im internationalen Vergleich als Kompensationszahlungen für Schulleitungen aufgerufen werden, und welche Problem wir bei der Besetzung von Schulleitungen haben, dann müssen wir bei uns genau schauen, ob wir in diesem Punkt nicht nachsteuern müssen. Ein weiterer Punkt ist die konkrete Ausgestaltung von Schulleitungsaufgaben. Immer mehr kaufmännische und administrative Dinge müssen nebenher erledigt werden, insbesondere Dokumentationspflichten und zunehmende Konferenzen und Gespräche nehmen einen immer größeren Teil der Leitungszeit ein. Wir müssen prüfen, wo sich hier unsinnige Aufgaben streichen oder zumindest auf ein sinnvolles Maß reduzieren lassen.

Eine weitere Möglichkeit könnte dabei auch sein, bestimmte Aufgaben in einer Art Schulbackoffice zusammenzufassen. Dadurch würden Schulleitungen von unterrichtsfernen Verwaltungsaufgaben befreit und könnten so das tun, wofür sie eingesetzt werden sollen: einzig und allein für guten Unterricht zu sorgen.“