Bildung/ Dänisch an öffentli-chen Schulen

Anita Klahn zu TOP 29 „Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen"

Anita Klahn

In ihrer Rede zu TOP 29 (Konzept Nachbarsprache Dänisch in öffentlichen Schulen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Wir Schleswig-Holsteiner wissen es zu schätzen, in einer Grenzregion friedvoll zu leben. Die kriegerischen Auseinandersetzungen haben die Regionen beiderseits der Grenze für eine lange Zeit geprägt und wir sind auch heute noch in der fortwährenden Verantwortung, solche Entwicklungen nicht wieder zuzulassen. Gute Beziehungen mit Dänemark haben auch für unsere Wirtschaft Priorität. Dänemark ist der wichtigste Handelspartner Schleswig-Holsteins, rund acht Prozent aller Exporte des Landes gehen in den Norden. Und auch bei den Nord- und Ostseekooperationen oder der geplanten Fehmarnbeltquerung sind wir auf gute Beziehungen nach Dänemark angewiesen. Ein wichtiger Baustein, um eine gute Verbindung herstellen und pflegen zu können, ist die sprachliche Verständigung, da sie Barrieren abbaut und das gegenseitige Verständnis fördert.
Über die Sprachkompetenz werden Kenntnisse in den Bereichen Bildung, Kultur, Wirtschaft und Politik vermittelt. Übrigens gibt es auch Erkenntnisse, die zeigen, dass bilingual unterrichtete Schülerinnen und Schüler auch bessere Ergebnisse in Mathe erzielen.

Bei dem Thema Minderheitensprachen und ihrer Förderung ist uns Freien Demokraten wichtig, dass sich die politisch Verantwortlichen auf beiden Seiten der Grenze dafür einsetzen, dass den jeweiligen Minderheiten jenseits ihrer Landesgrenzen eine angemessene Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteilwird. Sowohl Deutschland als auch Dänemark sind dabei in der Verantwortung, Artikel 14 des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten Rechnung zu tragen. Denn Artikel 14 Absatz 1 des Rahmenübereinkommens betrifft das Recht von Angehörigen einer nationalen Minderheit, die Minderheitensprache zu erlernen. Die damit ausgesprochene Staatenverpflichtung, das Recht jeder Person, die einer nationalen Minderheit angehört, auf Erlernen ihrer Minderheitensprache anzuerkennen, betrifft eines der wichtigsten Mittel, durch welche diese Personen ihre Identität behaupten und bewahren können. Davon kann es keine Ausnahmen geben. Dies sollte auf beiden Seiten der Grenze gelten.

Ich denke, dass man mit einigem Recht behaupten kann, dass wir hier in Schleswig-Holstein nicht nur von der Verantwortung reden, sondern uns auch beherzt für die Förderung von Minderheitensprachen einsetzen. Fast 100 Schulen im Land erteilen für 10.000 Schülerinnen und Schüler Dänischunterricht. Das sind Zahlen, hinter denen wir uns nicht zu verstecken brauchen. Aber wir sind nicht nur in den Schulen aktiv. Mit der Sprachförderung in Kindertagesstätten tragen wir bereits im frühkindlichen Alter zum Erhalt der Minderheitensprachen in der deutsch-dänischen Grenzregion bei. Da das schulische Sprachangebot vorrangig erst in den weiterführenden allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen angeboten wird, wie wir aus der Antwort zur Kleinen Anfrage des SSW erkennen konnten, kommt es zu einem ungewollten Bruch in der Sprachentwicklung zwischen vorschulischer und schulischer Förderung.

Diese Lücke wollen wir schließen. Aber um das sinnvoll zu können, ist es erst einmal wichtig, den tatsächlichen Bedarf abzufragen, um im Anschluss feststellen zu können, mit welchen Mitteln und Maßnahmen wir passend auf die Bedarfe reagieren können. In einem ersten Schritt sind Modellschulen ein gangbarer Weg, um dort mit individuellen Konzepten ein passgenaues Unterrichtsangebot anzubieten. Eine anschließende Evaluierung wird dann zeigen, ob wir weitere Maßnahmen benötigen.“

Es gilt das gesprochene Wort!