Annabell Krämer zu TOP 22 „Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren“

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 22 (Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein erlassen) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

„Ich freue mich, dass die SPD meinen Vorschlag aus der Januartagung aufgegriffen hat, die Ende 2013 außer Kraft getretene Fundtierrichtlinie zu ersetzen. Die hierin enthaltene Empfehlung, dass die Erstattungspflicht der Gemeinden für Fundtiere nach 28 Tagen enden könne, ist und bleibt falsch. Es kam zu diesen 28 Tagen, weil zunächst die widerlegbare Vermutung getroffen wurde, es handle sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier und nicht um ein herrenloses Tier. Nach Ablauf von besagten 28 Tagen wurde diese Vermutung als widerlegt angesehen und von einer widerrechtlichen Eigentumsaufgabe und nun von einem herrenlosen Tier ausgegangen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Sämtliche fundrechtlichen Regelungen kommen weiterhin zum Tragen. Mit der Ablieferung des Tieres entsteht die Verwahrungspflicht der Behörde. Die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden als Fundbehörde folgt unmittelbar aus den fundrechtlichen Vorschriften des BGB und kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Wie ich bereits im Januar betonte, hat eine Fundtierrichtlinie somit nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch erforderlich, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Beziehungen zu geben. Wie wichtig eine solche Richtlinie ist, hat auch die mündliche Anhörung im Umweltausschuss gezeigt, in der die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bestätigt haben, dass man sich in der Regel immer noch an der längst außer Kraft gesetzten Richtlinie orientiere.

Liebe Koalitionspartner von der CDU. Allen anderen demokratischen Parteien in diesem Hause ist bewusst, dass eine neue Fundtierrichtlinie dringend erforderlich ist. Die Befürchtung, dass hierdurch Konnexität ausgelöst würde, ist unbegründet, denn die Fundtierverwahrung ist und bleibt eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Keine Kommune ist verpflichtet, ein Fundtier an ein Tierheim zu übergeben. Es steht jeder Kommune frei, die Versorgung selbst zu übernehmen. Ich habe jedoch berechtigte Zweifel, ob dies in Eigenregie so günstig erfolgen könnte, wie durch ein ehrenamtlich betriebenes Tierheim, dessen ehrenamtliche Helfer die kommunalen Haushalte nicht unwesentlich entlasten. Nein, eine neue Fundtierrichtlinie würde den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Sie würde lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellen und die Position der Tierheime bei der Aushandlung von Rahmenverträgen nicht länger schwächen. Ich möchte betonen, dass es hier nicht um Geschenke zu Gunsten der Tierheime und zu Lasten der Kommunen geht. Es geht lediglich um die Verdeutlichung der Rechtslage. Die alte Richtlinie besagt ausdrücklich, dass die Erstattungspflicht der Kommunen nach 28 Tagen enden kann. Das ist falsch und gehört endlich korrigiert!

Für Wildtiere, die niemandem zuordenbar und somit – in Abgrenzung zum Fundtier – als herrenlos einzustufen sind, hat das Land seine Hausaufgaben gemacht. Hier stellen wir erstmalig seit 2019 auf Antrag der Freien Demokraten Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Kommunen hingegen tragen die Verantwortung für die Fundtiere. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Fürsorgepflicht der Kommunen nicht nach 28 Tagen endet. Die kommunale Pflichtaufgabe existiert weiter. Ich zitiere wie bereits im Januar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestags-Drucksache 18/6620: ‚Aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden […], die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als Fundtiere einzustufen und zu behandeln. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder dieser Rechtsauslegung in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.‘

In der mündlichen Anhörung haben die Vertreter der Tierheime den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die Hand gereicht. Sie haben signalisiert, dass es nicht zu einer Spitzabrechnung der tatsächlichen Versorgungskosten kommen muss. Bereits in meiner Kleinen Anfrage vom 10.01.2020 habe ich eine pauschale Kostenübernahme für 90 Tage ins Spiel gebracht, was der durchschnittlichen Vermittlungsdauer eines Säugetieres entspricht. Eine Pauschalvergütung würde im Gegensatz zu einer Spitzabrechnung den Bürokratieaufwand gering halten. Ich hoffe, dass wir uns im Ausschuss zügig auf diesen Kompromiss einigen können. Nachdem das Thema Tierheimfinanzierung vor fast einem Jahr erstmalig an den Ausschuss überwiesen wurde, können die Betroffenen erwarten, dass wir hier endlich zu einem Ergebnis kommen.“