Annabell Krämer zu TOP 31 "Transparenzregister jetzt"

Annabell Krämer

In ihrer Rede zu TOP 31 (Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden – Transparenzregister jetzt) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

Eine gerechte, transparente und unbürokratische Grundsteuer – das hätte mit der Novellierung das Ziel sein müssen. Mit dem finalen Beschluss der Einführung des bürokratischen Bundesmodells durch Schwarz-Grün hat man sich hiervon verabschiedet. Komplizierte Berechnungen, ein hoher bürokratischer Aufwand, die Bevorzugung einzelner Wohnungsbauträger, die Verlagerung des Erhebungsaufwandes auf den Immobilieneigentümer, Bodenrichtwerte, die mit der heißen Nadel gestrickt wurden und eine Wertdynamik, die bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen sehr wahrscheinlich zu einer immer höheren Grundsteuerbelastung führt. Es verwundert also nicht, dass bereits das erste Gericht, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, die Verfassungskonformität des neuen Grundsteuermodells anzweifelt hat. Diese Diskussion haben wir in diesem Haus jedoch bereits ausgiebig geführt – Sie wissen, wir Freie Demokraten hatten eine andere Vorstellung von einem transparenten, unbürokratischen und gerechtem Grundsteuermodell.

Jetzt ist das Kind aber nun einmal in den Brunnen gefallen. Es geht nur noch um Schadenbegrenzung. Machen wir wenigstens jetzt das Beste draus – für die Bürger und die Kommunen. Und damit komme ich zum Transparenzregister. Es veröffentlicht die Hebesätze der Kommunen, die eine aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuer ab 2025 ermöglichen. Zum anderen ist das Transparenzregister auch für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Immobilieneigentümer wichtig.

Aber warum ist das von uns geforderte Transparenzregister nun in einer zeitnahen Erstellung – das heißt spätestens zum Ende des zweiten Quartals – so wichtig? Die Bürger sind verunsichert. Die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge sind meistens höher als in der Vergangenheit. Jeder Bürger ist somit in der Lage zu verstehen, dass sich die Steuerlast bei gleichbleibendem Hebesatz für ihn erhöht. Was hat das zur Konsequenz? Ich sage es Ihnen deutlich: Der Unmut in der Bevölkerung steigt. Und die Kommunalpolitiker müssen das ausbaden. Es wird unterstellt, dass eine Steuererhöhung durch die Hintertür nicht nur toleriert werde, sondern auch gewollt sei. Hier kann nur die zügige Veröffentlichung eines Transparenzregisters entgegenwirken, das die aufkommensneutralen Hebesätze darlegt. Berlin ist hier übrigens erstaunlicherweise mit gutem Beispiel vorangegangen. 

Die Kommunalpolitik will vielerorts die Grundsteuer aufkommensneutral für die Kommune festsetzen. Die Politik braucht die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze, um diese politisch beschließen zu können. Das geht aktuell noch nicht. Die große Unsicherheit verbleibt – sowohl bei den Bürgern als auch bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Wie reagieren die regierungstragenden Fraktionen? Erbitten die Veröffentlichung des geforderten Transparenzregisters spätestens mit Veröffentlichung des Haushaltserlasses. Gucken wir doch mal, wann dieser im letzten Jahr erstellt wurde. Es war der 25. September 2023. Ist Ihnen überhaupt bewusst, wann die Kommunen mit der Haushaltsaufstellung beginnen? Man arbeitet dort in der Regel nicht wie hier im Land mit vorläufiger Haushaltsführung. Der Beginn der Haushaltsberatungen ist nicht selten direkt nach der Sommerpause. Deshalb erwarten wir, dass das Transparenzregister spätestens zum Ende des zweiten Quartals verfügbar ist. Die Politik muss die Möglichkeit haben, vor der Sommerpause Hebesätze zu beschließen. Ich frage mich schon, welche Intention Schwarz-Grün hat, den Haushaltserlass und das Transparenzregister zeitgleich veröffentlichen zu wollen.

Was stand denn letztes Jahr im Haushaltserlass? 'Die schleswig-holsteinischen Kommunen verfügen aber auch über Möglichkeiten, ihre Erträge zu steigern. Im Realsteuervergleich 2021 liegt der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer weiterhin zum Teil deutlich unter den gewogenen Hebesätzen der Kommunen in den deutschen Flächenländern.' Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass die Kommunen Planungssicherheit benötigen und unsere Kommunalpolitiker es nicht verdient haben, Ihre desaströse Grundsteuerpolitik auszubaden."

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.