Annabell Krämer zu TOP 57 "Abschluss und Privatisierung der HSH Nordbank"

Annabell Krämer FDP

In ihrer Rede zu TOP 57 (Abschluss und Privatisierung der HSH Nordbank) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

,,Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission am 26. November 2018 wurde die letzte Vollzugsbedingung für den Verkauf der Landesanteile an der HSH Nordbank AG erfüllt. Zwei Tage später hat der Privatisierungsprozess mit der Kaufpreiszahlung und Aktienübertragung seinen Abschluss gefunden. Wir konnten damit das wohl teuerste Kapitel in der Geschichte unseres Landes beenden. Doch das Buch ist noch nicht geschlossen. Die finanziellen Nachwirkungen sind groß und verbleibende Risiken noch nicht ausgestanden. Der finanzielle Schaden beträgt auch jetzt noch mindestens 5,4 Milliarden Euro für unser Land ­ die zukünftigen Zinslasten noch nicht eingerechnet. Eine gewaltige Summe, die uns wichtige politische Handlungsspielräume für die Zukunft nimmt.

Nicht zuletzt gehen auch viele Arbeitsplätze verloren und hinter jedem dieser Arbeitsplätze steht ein Einzelschicksal. Wir hoffen, dass der Kieler Oberbürgermeister mit Unterstützung der Landesregierung Erfolg hat beim erneuten Werben für den Kieler Standort. An dieser Stelle muss ich auf Äußerungen des Oppositionsführers zurückkommen. Der Vorwurf, die Landesregierung lasse die Mitarbeiter der HSH im Stich, ist wirklich infam. Sie verschweigen, dass wir Arbeitsplätze gerettet haben, indem wir eine Abwicklung der HSH verhindern konnten. Wer Arbeitsplätze riskiert und vernichtet hat, das sind Sie! Denn es sind die früheren Fehlentscheidungen des Landes und des Managements, die uns den Schlamassel erst eingebrockt haben.

Und diese Fehlentscheidungen haben Sie als ehemaliger Finanzminister selbstverständlich politisch mit zu verantworten!

Apropos politische Mitverantwortung: Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass einzig die FDP am 7. Mai 2003 gegen eine Fusion der Landesbanken gestimmt hat, und zwar deshalb, weil eine gleichzeitige Privatisierung der HSH Nordbank unterblieben war. Wir hatten uns schon damals von der ordnungspolitischen Überzeugung leiten lassen, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Die FDP hatte sich auch in den Folgejahren wiederholt für eine Veräußerung der HSH Nordbank ausgesprochen. Damals hätte das Land sein Engagement noch mit Gewinn und nicht mit einem Milliardenschaden beendet.

Dem Staat stehen andere Finanzierungsquellen zur Verfügung als wirtschaftliche Betätigungen ohne hinreichenden öffentlichen Auftrag. Unser marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen gibt die Regeln vor: Die öffentliche Hand soll nur dort unternehmerisch tätig werden, wo der Markt eine öffentliche Aufgabe nicht oder nur ungenügend erbringt. Der Staat ist in der Regel nicht der bessere Unternehmer. Kein Engagement darf zudem ein Ausmaß haben, dessen Scheitern die Handlungsfähigkeit unseres Landes bedroht.

Wir wollen niemals mehr eine zweite HSH erleben!

Wir sind gemeinsam zu der Überzeugung gekommen, dass die Bieterwahl richtig war. Das hat auch die Europäische Kommission mit ihrem Beschluss vom 26. November 2018 bestätigt. Ich danke der Finanzministerin für den erfolgreichen Abschluss der Transaktion und für die größtmögliche Transparenz während des gesamten Prozesses. Richten wir einen Blick in die Zukunft. Wirtschaftlich und emotional ist das Kapitel der HSH leider noch nicht beendet.

Erstens: Wir haben eine Bank mit positiver Fortführungsprognose veräußert. Die Bank kann ihr Kerngeschäft als umstrukturiertes und rentables Unternehmen fortführen. Das ist gut und wichtig für die verbleibenden Arbeitsplätze. So bitter es klingt, die Alternative wäre die sofortige Einstellung des Neugeschäfts und somit der Verlust sämtlicher Arbeitsplätze gewesen. Wir werden aber auch die nächsten Jahre die Vorwürfe zu ertragen haben, dass entstehende private Gewinne durch Übertragung großer Lasten auf die Steuerzahler ermöglicht wurden. Wir werden noch lange begründen müssen, warum diese Veräußerung wirtschaftlich sinnvoller als eine alternativ zwangsläufig zu erfolgende Abwicklung gewesen ist.

Zweitens: Die verbleibenden Risiken aus der Gewährträgerhaftung in Höhe von insgesamt noch 2,7 Milliarden Euro für beide Länder werden noch jahrelang wie ein Damoklesschwert über uns hängen. Drittens: Der bereits vor der Veräußerung von der hsh finanzfonds AöR abgerechnete Anteil der ,Sunrise`-Garantie wird noch sukzessive bis 2025 in den Landeshaushalt überführt und unsere folgenden Haushalte schwer belasten. Viertens: Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haften für die 2016 von der HSH zum Kaufpreis von 2,4 Milliarden EUR erworbenen notleidenden Kredite. Diese Kredite müssen von der zu diesem Zwecke gegründeten hsh portfoliomanagement AöR wertschonend innerhalb der nächsten Jahre abgewickelt werden.

Es ist unsere Verpflichtung, diesen Prozess eng zu überwachen und bei Bedarf weitere Entscheidungen zu treffen, um weiteren Schaden für unser Land zu begrenzen."