In ihrer Rede zu TOP 40 (Gute Bildung braucht gute Räume – Bildungsbau Schleswig-Holstein) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anne Riecke:
"Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit. Zwei Worte, die wir immer gerne nennen und uns für unsere Kinder wünschen. Für mich ist ganz klar: Wir können darüber immer wieder sprechen, wir müssen sogar immer wieder darüber sprechen. Es kann sogar eine Basis dafür geben, den kleinsten gemeinsamen Nenner. Für mich ist dies ein Herzensthema: Qualitätsstandards an Schulen in Schleswig-Holstein. Standards können eine – nein, ich würde sagen die Chance – sein, für alle Kinder und Jugendliche eine gemeinsame Grundlage zu schaffen. Eine Grundlage, die wirklich für alle gleich ist.
Ich war bereits in vielen Schulen im Land unterwegs und habe dort viel gesehen – auch als Kommunalpolitikerin. Das Fenster, welches beim Öffnen aus der Verankerung fällt; die Toiletten, die in einem so schlechten Zustand sind, dass Kinder es sich verkneifen, diese zu besuchen. Schule hat sich seit Jahrzehnten nicht geändert! Sanierungsstau, aber auch Gebäude, die einer neuen Lernwelt nicht mehr gerecht werden.
Wir wollen moderne Bildung, die klügsten Köpfe, Schülerinnen und Schüler, die später einmal die Welt verändern. Alles hat sich geändert und soll sich ändern – der Lernort Schule aber nicht. 'Das sieht hier aus wie früher!' hört man in diesem Zusammenhang nicht allzu selten.
Der SPD-Antrag spricht etwas Wichtiges an. Schule muss wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Es gibt nämlich eklatante Unterschiede und Mängel im Land und das darf nicht sein! Ihr Antrag, liebe SPD, geht mir aber zu weit und ich muss sagen, wir brauchen nicht eine weitere Instanz, die sich damit beschäftigt, dass Schulen saniert und neu gebaut werden. Für mich steht das Vorhaben für zusätzliches Personal, zusätzliche Bürokratie und zusätzliche Kosten. Schauen wir auf andere Bundesländer und Initiativen, dann kann man sicherlich nicht von Fortschritt sprechen.
Was wir brauchen, sind einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Schulträger, damit sie dafür sorgen, dass unsere Kinder Lernorte vorfinden, die gut, sicher und modern sind. Eben für alle die gleichen Voraussetzungen. An Kitas haben wir diese Standards bereits in Schleswig-Holstein. Das muss man sich so vorstellen, dass Kinder beim Übergang von der Kita in die Schule innerhalb von sechs Wochen in eine völlig neue Welt geschickt werden. Vorher gab es beispielsweise eine vorgeschriebene Höhe der Toiletten und Waschbecken. Nach der Einschulung muss man sich dann eher Gedanken machen, ob man überhaupt noch auf die Toilette gehen kann und möchte! Da existieren diese Standards dann nicht mehr.
Nicht nur unsere Kinder, sondern auch das Personal, das an Schulen arbeitet, könnte und würde von einem guten Arbeitsplatz profitieren. Nicht selten findet man Lehrerzimmer vor, in denen der Arbeitsschutz nicht so ernst genommen wird und z.B. noch der Kopierer im Raum steht, nicht alle einen eigenen Platz haben oder auch die Barrierefreiheit einfach eine Utopie darstellt. Das ist die Realität. Qualitätsstandards in Räumen an Kitas und Schulen sollen keine Gängelung sein oder ein Bürokratiemonster, sondern eine wertvolle Maßnahme, über die wir uns ernsthaft unterhalten sollten. Sie stellen sicher, dass Kinder in einer sicheren, anregenden und kindgerechten Umgebung lernen und spielen können. Standards für Raumgrößen, Ausstattung, Beleuchtung und Akustik tragen zum Wohlbefinden und zur Entwicklung der Kinder bei. Gleichzeitig erleichtern sie den pädagogischen Fachkräften ihre Arbeit. Anstatt einengend zu wirken, schaffen Qualitätsstandards einen Rahmen, in dem Kinder optimal gefördert werden können. Letztlich dienen sie dem Wohl der Kinder und sollten daher als wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft gesehen werden.
Und genau das fordern wir mit unserem Alternativantrag: eine überarbeitete Schulbaurichtlinie sowie die Umsetzung eines 'Schulraums der Zukunft' als landesweiten Planungsstandard. Im Zuge dessen soll eine einheitliche Ausstattungsrichtlinie erarbeitet werden, damit sich unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule wieder wohlfühlen können."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.