Bernd Buchholz zu TOP 14 "Änderung des 'Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften'“

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu TOP 14 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"Im Februar dieses Jahres haben wir in diesem Hause einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschlossen und schon in den Beratungen zu diesem Entwurf zur Änderung der Gemeinde- und Kreisordnung habe ich hier gestanden und gesagt: Digitalisierung ist wichtig, auch in unseren Kommunalparlamenten ist sie wichtig, und deshalb ist die Teilnahme an Sitzungen in hybrider Form, also auch die Teilnahme über digitale Kanäle, gut und richtig. Allerdings sollten wir es den Kommunen überlassen, ob sie das und wie sie das einführen sollen. Nachzulesen im Plenarprotokoll aus dem Februar.

Die Koalitionsfraktionen haben es für richtig gehalten, trotzdem eine Pflicht für die hybriden Sitzungen ab dem 1. Januar 2027 ins Gesetz zu schreiben. Und schon etwa ein halbes Jahr später stehen wir hier und dürfen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Landesregierung inzwischen mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt hat, an dieser Regel nicht festhalten zu wollen. Das finden wir zunächst mal richtig. Ja, kommt die Erkenntnis doch auch wieder ein halbes Jahr zu spät, hätte man ja im Februar alles haben können, so kann man es wenigstens jetzt haben, wenn man es denn richtig macht.

Richtig macht man es dann, wenn man in diesem Land dafür sorgt, dass es bei den vielen sehr, sehr kleinen Gemeinden, in denen die Gemeinderatssitzungen im Wohnzimmer des Bürgermeisters, im Feuerwehrgerätehaus oder wo auch immer stattfinden, keine Pflicht gibt. Es also schlicht und ergreifend auch weiterhin bei einer Freiwilligkeit der Kommunen und das Festlegen in der Hauptsatzung als Gegenstand belassen. Ihre Einigung mit den kommunalen Landesverbänden sieht anders aus.

Es ist dankenswert, dass Sie es heute geschafft haben, zu dieser Sitzung zu unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag zu stellen. Ich finde es begeisternd, dass die Opposition einen Gesetzentwurf einbringt und die Regierung ihre Vorstellung mit einem Änderungsantrag einbringt, weil sie es leider nicht bis Drucksachenschluss geschafft hat, einen eigenen Antrag zu machen. Wir geben Ihnen gerne die Chance, mit uns huckepack in die Beratungen zu gehen, damit wir in den Sommermonaten nicht nur zu unserem Gesetzentwurf eine Anhörung machen und dann anschließend nach der Sommerpause Sie hinterherkommen.

In diesem Änderungsantrag steht nun in § 34a Abs. 1 allerdings folgender interessanter Satz drin, der mit aufgenommen werden soll: ‚Liegen in einer Gemeinde die Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung vor, ist die Gemeinde verpflichtet, eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung in der Hauptsatzung zu ermöglichen‘. Ups, was will uns der Verfasser mit diesen Worten sagen? Eine Begründung zum Gesetzentwurf finden wir leider in dem Änderungsantrag nicht. Wir hören aus den Vereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden, irgendwie sollte irgendeine Pflicht dann doch noch irgendwie erhalten bleiben. Wozu wird dieser Satz führen? Das hat doch eine klare Konsequenz. Die Kommunen werden die Voraussetzungen dafür nicht schaffen, damit sie dann auch nicht verpflichtet sind. Der Effekt ist also umgekehrt.

Warum können wir nicht einfach bei der ansonsten doch so sinnvollen Regelung bleiben, dass die Kommunen selbst bestimmen per Hauptsatzung, ob sie es einführen wollen oder nicht? Und wenn sie es einführen wollen, dann können sie es und wenn sie es nicht einführen, dann lassen sie es. Aber nur weil sie ein Mikrofon und eine Kamera gekauft haben, müssen sie nicht unbedingt zwingend verpflichtet werden, die Gemeindevertretungssitzung nun auch hybrid zuzulassen. Und da bin ich gespannt, ob mir die kommunalen Landesverbände bei den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zu diesem Gesetz erklären werden, dass es ihr besonderer Wunsch war, dass diese Formulierung da aufgenommen wurde. Das glaube ich nicht. Im Gegenteil. Ich glaube, dass auch die kommunalen Landesverbände mit uns ganz einig sind, nämlich das umzusetzen, was wir schon im Februar vorgeschlagen haben und das ist ja auch unser Gesetzentwurf, nämlich dafür zu sorgen, dass die Freiwilligkeit auf der kommunalen Ebene erhalten bleibt."

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.