In seiner Rede zu TOP 20 (Kommunen unterstützen – Unterbringung von straffälligen Ausreisepflichtigen in Zuständigkeit des Landes umsetzen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
"Das ist zwar die zehnte Rede, die ich hier heute halten muss, aber ehrlich gesagt, das erfordert noch mal Ihre Aufmerksamkeit, denn so, Frau Kollegin Nies, so geht es nicht. Hier werden reichlich Nebelkerzen geschmissen, die damit zu tun haben, dass Sie im Land nicht in der Lage sind, ein funktionierendes Rückkehrmanagement zu etablieren. Sie haben mit dem Landesaufnahmegesetz einzig eine Bestimmung für Gefährder und Intensivtäter geschaffen, in denen das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die Dinge an sich ziehen kann. Statt eine großräumige Zentralisierung vollziehbar ausreisepflichtiger Straftäter herbeizuführen, haben Sie für einen Bruchteil der Ausreisepflichtigen diese Regelung geschaffen. Und jetzt sehen Sie, was dabei herauskommt, wenn die anderen alle frei im Land herumlaufen, dann sitzt der CDU-Generalsekretär da und moniert im Ausschuss, dass es ein absolutes Abschiebungshindernis gegeben hat, weil der Täter nämlich aus dem Iran kam.
Es geht darum, dass man im Land, wenn man es denn wollte, eine stärkere Form der Entlastung der Ausländerbehörden im Bereich des Rückkehrmanagements machen könnte. Man muss es nur wollen. Und die Tatsache, dass Sie dann so wilde Sätze in Ihren Antrag reinschreiben, da rege ich mich übrigens auch ein bisschen drüber auf, nach sechs Wochen kommt es zu so einem Antrag und da steht dann drin: ‚Die zentralisierte aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung ändert nichts an der örtlichen Zuständigkeit der jeweiligen Kommune als Leistungs- und Aufnahmebehörde.‘ Na selbstverständlich könnten sie das ändern. Sie könnten eine Zuständigkeit schaffen, die heißt, es gibt eine zentrale Zuständigkeit auch in allen Leistungs- und Aufnahmeangelegenheiten als zentrale Ausländerbehörde. Und das ist in Thüringen genau so gemacht worden. Und Sie behaupten dann immer, das ist alles gar nicht möglich, um dann vier Wochen später einzuräumen, dass es natürlich doch irgendwie geht.
Es geht darum, dass Sie eine zentrale Einrichtung schaffen müssen, um die Kommunen genau an der Stelle zu entlasten, weil Sie die Beobachtung von Straftätern und Gefährdern überhaupt nicht leisten können. Und wenn Sie für Sicherheit in diesem Land sorgen wollen, dann müssen Sie an der Stelle etwas tun und nicht dasitzen und die Arme verschränken und beim nächsten Mal betroffen sein, wenn es wieder dazu gekommen ist, dass irgendwo einer dieser ausreisepflichtigen Straftäter eine Straftat begangen hat. Dann stehen Sie nämlich alle da und sind unheimlich betroffen und wir müssen unbedingt was ändern.
Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt hinweisen, damit wir die Art und Weise, wie Sie mit solchen Anträgen umgehen, etwas beleuchten. Als ich das erste Mal hier gestanden habe und von Zentralisierung, von Rückführmanagement gesprochen habe, ist hier gesagt worden, ausgeschlossen. In Schleswig-Holstein, Flächenland, ausgeschlossen. Geht gar nicht. Dann wurde der erste Schritt gemacht, nach dem Motto, wir können wenigstens für die Intensivtäter irgendwas machen. Dann haben wir das Landesaufnahmegesetz gemacht. Jetzt geht ein klitzekleiner Teil. In Thüringen geht alles. Da kann man alles zentralisieren. Auch ein Flächenland. Sie schreiben dann in Ihrem Antrag: ‚Es hat sich gezeigt, dass in bestimmten komplexeren Einzelfällen, wie bei ausreisepflichtigen Mehrfach- und Intensivtätern eine zentralisierte aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung durch das Land zu einer Entlastung der zuständigen Kommunen führen kann.‘ Woher wissen Sie das denn eigentlich, wenn das erst am 1. September in Kraft tritt? Woher wissen Sie das? Das tritt nach der Sommerpause in Kraft. Aber Sie wissen heute schon, dass das, was bisher gar nicht ging, eine eindeutig entlastende Wirkung haben wird. Ich sage Ihnen eins voraus, hören Sie hin, wenn die Opposition hier redet. Die sagt Ihnen, es wird eine viel stärker entlastende Wirkung geben, wenn diese Ministerin sich endlich entscheidet, im Rückkehrmanagement stärker zu zentralisieren und die Ausländerbehörden echt zu entlasten."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.