Bernd Buchholz zu TOP 43+47 "Sicherheit für Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag"

Dr. Bernd Buchholz

In seiner Rede zu  TOP 43+47 (Gemeinsame Beratung a) Sicherheit für Geflüchtete mit Ausbildungsvertrag b) Planungssicherheit für Menschen mit Perspektive – Integration durch Ausbildung und Berufstätigkeit) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

"So humorvoll der Tagesordnungspunkt davor eben war, so ernst ist es mir jetzt. Und zwar mit einem Antrag zu einer Situation, in die wir als ein Land, das nicht nur vor einem Fachkräftemangel, sondern vor einem Arbeitskräftemangel steht, immer wieder kommen, wenn Menschen in diesem Land, die aus humanitären Gründen zu uns gekommen sind und es schaffen, sich zu integrieren und einen Ausbildungsvertrag zu bekommen, wenn diese abgeschoben werden. Denn wenn diese Menschen einen Ausbildungsvertrag bekommen, dann ist das Größte, was wir Ihnen gewähren, eine sogenannte Ausbildungsduldung nach §60c des Aufenthaltsgesetzes. Und diese Duldung schafft eben eine Duldung, aber keinen gesicherten Aufenthaltsstatus.

Ein gesicherter Aufenthaltsstatus, das wäre ein Titel, eine Aufenthaltserlaubnis, die es inzwischen nach §16g des Aufenthaltsgesetzes auch gibt. Aber in Wahrheit bedeutet das, dass jemand, der bei uns dann über Jahre in einem Ausbildungsverhältnis ist, weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig bleibt. Das halte ich für falsch. Und das würde ich gerne ändern.

Frau Nies guckt jetzt etwas sparsam. Ich glaube schon, dass es so ist. Und zwar deshalb, weil eine Duldung nicht dafür sorgt, dass jemand in Deutschland über einen Aufenthaltstitel verfügt, sondern er wird geduldet auf der Basis einer bestehenden, vollziehbaren Ausreisepflicht. Und die Ausländerbehörde kann jederzeit zu der Auffassung kommen, dass die Duldung aus bestimmten anderen übergeordneten Gründen gestrichen wird. Und dann wird, und das passiert ja auch ab und an mal, aus dem Ausbildungsverhältnis heraus ein junger Mensch aus unserem Lande abgeschoben, obwohl wir ihn in unserem Land dringend brauchen.

Nun kann man sich dem Thema auf unterschiedliche Art und Weise nähern und sagen, wie kommt man dahin. Es gibt, ich habe es gerade gesagt, §16g, eine Vorschrift des Aufenthaltsrechtes, die komischerweise nie zur Anwendung kommt, weil in Wahrheit auch hier das größte Problem die Überlastung unserer Ausländerbehörden ist. So manches Ausbildungsverhältnis fängt nicht mal mit einer Ausbildungsduldung an, weil die Ausländerbehörden dazu eine Arbeitsgenehmigung erteilen müssen, die sie zeitlich nicht hinbekommen und dementsprechend das Ausbildungsverhältnis nicht beginnen kann. Und deshalb bin ich wieder bei einem meiner Lieblingsthemen, das da heißt: Wie sorgen wir für die größtmögliche Entlastung der Ausländerbehörden, damit die die Dinge machen können, die zur Integration von Menschen in unsere Gesellschaft so dringend erforderlich sind? Wenn keine Zeit dafür ist, eine Ausbildungsduldung zu erteilen, dann wissen wir doch, dass da etwas nicht stimmt. Denn immerhin hat ja ein Arbeitgeber gesagt, ja, ich will diesen Menschen haben und in eine Ausbildung bringen und trotzdem sagen wir, ne, da bedarf es dann des Titels der Ausländerbehörde.

Vielleicht ist der erste Ansatz dazu, dass man einfach mal Vertrauen in die Arbeitgeber setzt und sagt, wer einen Ausbildungsvertrag hat, der bedarf keiner Zustimmung der Ausländerbehörde mehr, um vom Grundsatz her geduldet zu sein. Und mein Ansatz geht etwas weiter und der heißt, wenn dann der Ausbildungsvertrag erkennbar nicht missbräuchlich geschlossen ist, erkennbar nicht zur Schwierigkeit wird, dann sollte es auch einen Aufenthaltstitel geben, um eine Verstetigung des Aufenthaltes zu haben. Denn über die Ausbildungszeit hinaus wollen wir doch, dass diese Menschen bei uns bleiben und bei uns arbeiten und nicht irgendwo nach den drei Jahren feststellen, die Ausbildung ist zu Ende, die Ausbildungsduldung ist erloschen und nun bin ich zwar fertig ausgebildet, aber kann trotzdem noch abgeschoben werden. Das halte ich ehrlich gesagt für Quatsch.

Wir haben nach wie vor ein System, bei dem wir oft diejenigen abschieben, die sich rechtstreu verhalten, die auffindbar sind, die in einem integrierten Ausbildungsverhältnis sind. Die anderen, die sich nicht rechtstreu verhalten, die finden wir nicht auf. Dann unternehmen wir auch keine Anstrengungen und dann können wir sie auch nicht abschieben und dann laufen sie bei uns rum. Dieses umzudrehen muss die Aufgabe von allen sein, die an einer wirksamen Integration in den Arbeitsmarkt arbeiten. Wir wollen mit unserem Vorschlag ein Stückchen dazu beitragen."

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.