Soziales/ Umsetzung des Bundesteilhabestärkungsgesetzes

Dennys Bornhöft zu TOP 10 „Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 10 („Zweites Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“/2. Teilhabestärkungsgesetz) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht für jeden Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Geschlechts, welchen Bildungsstandes, welcher Weltanschauung und gleich ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Dieses Welt- und Menschenbild, das uns in Deutschland ausmacht, ist verfassungsrechtlich verbrieft und ein fester Bestandteil unserer Kultur.

Trotzdem müssen wir sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich noch besser darin werden, Hürden und Barrieren für benachteiligte Menschen abzubauen, damit diese sich frei entfalten und ihr Leben so gestalten können, wie sie es möchten. Der Bundesgesetzgeber hat sich vorgenommen, die Eingliederungshilfe von Menschen mit Handicaps anders zu denken. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, das einen großen Systemwechsel einleitet, stellt den einzelnen Menschen selbst mehr in den Mittelpunkt. Die Eingliederungshilfe wird herausgelöst aus dem z.T. bevormundenden Fürsorgewesen, z.B. aus der Grundsicherung. Die Eingliederungshilfe erhält eine eigenständigere Systematik. Die Zentrierung auf die jeweilige Person soll sich z.B. so ausgestalten, dass die Leistungen mehr auf den individuellen Bedarf der Einzelperson abgestimmt werden, oder dass auch die Auswahl bei den Leistungserbringern deutlich verbreitert wird. In Betrachtung dieser Aspekte leistet der von Sozialminister Dr. Heiner Garg vorgelegte Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes einen wichtigen Beitrag. Und das auch in finanzieller Hinsicht, da das Land den Kreisen und kreisfreien Städten jährlich mehrere Millionen Euro zur Unterstützung als Träger der Eingliederungshilfe zukommen lässt.

Bereits mit dem Teilhabestärkungsgesetz 1 sind vielerlei landesgesetzliche Bestimmungen zur Durchführung der neuen Systematik aus dem Bundesteilhabegesetz festgeschrieben worden. Die Träger der Eingliederungshilfe wurden festgelegt, die kommunale Verwurzelung bekräftigt und auch die Mitwirkung von Menschen mit Behinderung bei der Beratung und auch Beschlussfassung über die Rahmenverträge gestärkt. Neu hinzugekommen ist auch ein Prüfrecht der Träger, wie es in anderen Bereichen der Sozialleistung schon üblich ist. Nun, wer Teilhabestärkungsgesetz 1 sagt, muss unweigerlich auch Teilhabestärkungsgesetz 2 sagen. Da das Bundesteilhabegesetz in Stufen in Kraft tritt, müssen auch landesrechtliche Vorgaben und Ausführungsbestimmungen in Stufen erfolgen bzw. nachgezogen werden. Insbesondere rechtstechnische Anpassungen sind erforderlich.

Wir werden mit dem Weg fortfahren, Leistungen zur Teilhabe fachorientiert und personenzentrierter zu gestalten. Inklusion ist im schleswig-holsteinischen Landtag immer ein Thema mit hoher Priorität gewesen, dies bisher auch stets parteiübergreifend. Einen hohen Stellenwert hat bei unseren landesrechtlichen Vorgaben die Partizipation der betroffenen Menschen.

Anders als beispielsweise in Niedersachsen wollen wir gewährleisten, dass die ‚Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe‘ möglichst eigenständig arbeiten kann – weswegen wir ihr weitgehende Autonomie bei Zusammensetzung und Verfahren geben wollen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass wir mit dieser offenen, möglichst individuell gerechten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes den bisherigen Weg weiter beschreiten und dem Grundsatz ‚Nicht ohne uns über uns‘ als Zielmarke immer dabei haben. So wurde z.B. die Funktion des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen dieser Gesetzesvorhaben gestärkt.

Der Zeitplan ist eng bis zum Geltungsbeginn in 2020. Schleswig-Holstein ist im Konzert der Bundesländer aber was die landesrechtlichen Umsetzungen betrifft weit vorne dabei. Das darf aus Landessicht natürlich auch gerne so bleiben. Das vom Bund beschlossene Bundesteilhabegesetz muss im Land zwischen den Meeren folgendes leisten: Das Leben von vielen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern, genauer das Leben von über 30.000 Menschen in diesem Land, die alle ein Anrecht auf Teilhabe und ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Leistungen haben, wollen wir ein weiteres Stück besser machen.

Wir danken dem Sozialministerium und allen Beteiligten für diesen Entwurf, der sich dieses Zieles annimmt. Ich freue mich auf die weitere Debatte im Sozialausschuss.“

Es gilt das gesprochene Wort!