Dennys Bornhöft zu TOP 24 "Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen"

DB

In seiner Rede zu TOP 24 (Pflegekosten dürfen nicht in die Armut führen ­ Eigenanteile deckeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

,,Wenn ein Themengebiet, welches überwiegend auf Bundesebene geregelt wird, jedes Quartal im Landtag debattiert wird, dann spricht das für die Brisanz des Themas, für die Brisanz um die Finanzierung der Pflege in Deutschland.

Wir wissen, dass wir derzeit viele offene Arbeitsstellen in der Pflege haben.

Wir wissen auch, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden müssen. Die Personalkosten, die den Löwenanteil der Pflegeausgaben umfassen, sollten also eher noch höher sein ­ für mehr Personal und mehr besser bezahltes Personal. Kürzlich wurde bekanntgegeben, dass die Pflegeversicherungen das Jahr 2018 mit einem Defizit von 3,5 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Während die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch im Jahre 2018 wieder Milliardenüberschüsse hatten. Die Pflegeversicherung, die ebenso umlagefinanziert ist wie die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung, ist keine Versicherung, die 100 Prozent aller anfallenden Kosten abdeckt; sie ist vergleichbar mit einer Teilkasko-Versicherung. Deswegen müssen nicht unerhebliche Eigenbeiträge von den Pflegebedürftigen oder deren An- gehörigen geleistet werden. In den letzten Monaten haben sich die Aufwendungen für Pflegebedürftigkeit deutlich erhöht. Sie werden sicherlich auch weiter steigen. Da die Auszahlungen aus der Pflegeversicherung aber nicht ebenso steigen, erhöhen sich die Eigenanteile der Bedürftigen bzw. rutschen diese in den Sozialleistungsbezug hinein. Der Status Quo der Pflegefinanzierung wird, insbesondere mit den berechtigten Forderungen bezüglich des Personalaufwuchses, so nicht solide zu halten sein. Deswegen möchten wir die Pflege mit anderen öffentlichen Mitteln stützen.

Zum einen möchten wir die Ungleichbehandlung gleicher Tätigkeiten beenden. Medizinische Handgriffe, gleich ob sie ambulant oder stationär erfolgen, sollen zukünftig aus der Krankenversicherung bestritten werden ­ nicht mehr aus der Pflegeversicherung, wie es bisher im stationären Bereich der Fall ist. Um die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen zu deckeln oder auch zu reduzieren, wollen wir den allgemeinen Steuerhaushalt für die 5. Säule der Sozialversicherung öffnen. Wer unserer vorliegenden Forderung, die Pflegeversicherung mit Steuermitteln zu stützen, als wesensfremd bezeichnet, dem möchte ich zwei Punkte vorhalten:

1. Die gesetzliche, ebenfalls umlagefinanzierte Rentenversicherung wird derzeit schon zu fast einem Drittel mit allgemeinen Steuermitteln am Leben erhalten. Schlichtweg weil die Anzahl an Erwerbstätigen und deren Umlage zur Rentenausschüttung an die Rentenberechtigten nicht ausreicht.

2. Wo Pflegebedürftige und deren Angehörige die Eigenanteile sich nicht leisten können, wird die Hilfe zur Pflege aus SGB XII herangezogen. Diese ist, wie die Grundsicherung selbst, aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Somit ist indirekt schon heute eine nicht unerhebliche Querfinanzierung der Pflege aus dem allgemeinen Haushalt gegeben.

Eingeführt zum Jahr 1995 braucht die Pflegegesetzgebung ein weitreichendes Update. Ein weitreichendes Update, um heute und vor allem auch morgen finanziell auf festem Boden zu stehen. Durch den demographischen Wandel wird es nicht machbar sein, einfach die laufenden Versicherungsbeiträge zu erhöhen, um die Löcher zu stopfen. Ganz zu schweigen davon, dass es die jüngere Generation überlasten würde. Als Freier Demokrat ist mir die Generationengerechtigkeit und somit auch eine faire Lastenverteilung zwischen den Altersgruppen wichtig. Mit dem Älterwerden der Babyboomer wird der Bedarf an Pflegeleistungen noch weiter ansteigen. Da die wenigsten eine Pflegezusatzversicherung haben, werden auch hier hohe Eigenbeteiligungen abgerufen, welche auch von den jeweiligen Kindern eingefordert werden können. Daneben gilt laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2018 Kinder kriegen und großziehen statistisch gesehen als ein fi- nanzielles Armutsrisiko.

Schauen wir auf die derzeit Mitte 30- bis Mitte 50-jährigen in der Gesellschaft: Die eigenen Kinder sind noch nicht aus dem Haus oder gerade in der Ausbildung oder im Studium und die Mutter oder der Vater mit geringer Rente kommt in die stationäre Pflege. Damit die Familie nicht zum finanziellen Ballast wird, werden wir hier gemeinsam einen Weg aufzeigen und forcieren. Über die Begrenzung der Heranziehung von Angehörigen haben wir bereits in diesem Jahr im Landtag gesprochen. Mit der heutigen gemeinsamen Initiative zeigen wir der Bundesregierung den Weg auf, die Pflege nachhaltiger und auskömmlicher zu finanzieren und somit insgesamt die Pflege zu verbessern."

 

Es gilt das gesprochene Wort.