Dennys Bornhöft zu TOP 6+7 "Kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen"

DB

In seiner Rede zu TOP 6+7 (Gesetz zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

,,Die UN-Behindertenrechtskonvention feiert in diesen Tagen ihr zehnjähriges Jubiläum in Deutschland. Auch nach zehn Jahren debattieren wir hier im Plenum das Thema Inklusion, und wie wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Einschränkungen im Alltag helfen können. Auch wenn die Konvention 20 oder 30 Jahre alt sein wird, wird man auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene über bessere Wege bei der Inklusion diskutieren.

Retroperspektiv kann man sagen, dass wir hier in Schleswig-Holstein große Fortschritte gemacht haben. Wir konnten die Lebensqualität der Betroffenen und auch ihren Angehörigen in vielen Bereichen steigern. Erfolgreich abgeschlossen kann Inklusion wiederum kaum sein, da die Anforderungen hieran zu Recht stetig angepasst und gesteigert werden. Die Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens für alle ist eine der grundlegenden, dauerhaften Aufgaben unserer Politik. Wenn wir auf Landesebene Themen haben, die Menschen mit Behinderungen betreffen, dann holen wir uns die Expertise vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Dr. Hase, und seinem Team ein. Das klappt stets konstruktiv-kritisch und ist auch besonders wegen der Umsetzungsvorhaben zum Bundesteilhabegesetz unerlässlich. Aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner wenden sich direkt an die Beauftragtenstelle, im Jahresschnitt auch mehrfach am Tag. Hieraus ergehen häufig wertvolle Empfehlungen, wo Gesetzgeber, aber auch Gesellschaft nacharbeiten sollten. Dafür möchte ich mich hier noch einmal bedanken, Herr Dr. Hase.

Wir von der FDP-Fraktion erachten das Angebot des Landesbeauftragten als sehr niederschwellig und barrierefrei. Die spürbare Verbesserung der Inklusion durch Kommunalbeauftragte ist noch zu klären. Bei insgesamt 1.106 Gemeinden klingt das zunächst sehr zergliedert. Die darüber liegenden Verwaltungsebenen wie Ämter und Kreise werden von beiden Gesetzesentwürfen ebenfalls angesprochen. Die Schaffung solch einer Funktion auf Ämterebene wäre rechtlich eine Neuerung; wobei die Ämter keine politischen Entscheidungsgremien sind, sondern das Verwaltungshandeln abwickeln.

Bei den Gemeinden als auch in den Kreisen ist es jetzt schon möglich, Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen zu bilden. Am geläufigsten ist hier der Seniorenbeirat, in geringerer Ausprägung der Kinder- und Jugendbeirat als auch der Beirat für Menschen mit Schwerbehinderungen. Beide Gesetzesentwürfe sehen eine Ist-Regelung zur Etablierung des Beauftragten vor (beim SSW auf allen Ebenen, bei der AfD auf Kreisebene). Damit würde direkt Konnexität durch das Land ausgelöst werden und im Zweifel auch eine Verpflichtung aller 1.106 Gemeinden im Land, solch einen Beauftragten zu benennen. Hier vermisse ich einen Hinweis zur Gemeindegröße ­ es wird einen Unterschied für einen ehrenamtlichen Beauftragten machen, ob ich das Ehrenamt für Kiel oder Arnis ausüben muss.

Die bestehende Regelung zur Beiratsbildung ist dagegen eine Kann- Regelung, sie überlässt der Kommune damit auch die eigene Entscheidungsfindung. Ob und inwieweit eine ehrenamtliche Beauftragtenfunktion der bisherigen Bildung eines Beirates mit gleichen Kompetenzen, wie Teilnahme an jeweiligen Sitzungen, Antrags- und Rederecht, der Personengruppe mehr Unterstützung zukommen lassen kann, wäre zu klären. Es könnte sein, dass zwar eine betreffende Person zur Verfügung stünde, aber für einen Beirat, der zwangsläufig aus mehreren Personen bestehen muss, nicht genug Freiwillige vorhanden sind. Jedes einzelne Ehrenamt braucht auch ei- ne Person, die es zeitlich und fachlich ausfüllen kann. Dass trotz der Möglichkeit für alle Gemeinden landesweit nicht mal 50 Beiräte für Menschen mit Behinderungen etabliert sind, wird Gründe haben. Die Situation in den jeweiligen Gemeinden ist genau zu betrachten. Die Zielvorstellung der Gesetzesentwürfe ist eine möglichst flächendeckende Etablierung von Beauftragten bis hin zu Kleinstkommunen. Damit könnte das Thema Inklusion breiter gesetzt werden, es kann aber auch zu größerem Abstimmungsbedarf und Bürokratieaufbau führen. Hierzu kommen wir sicherlich in der Ausschussberatung."

 

Es gilt das gesprochene Wort.