„Nach uns vorliegenden Informationen will die Innenstaatssekretärin Manuela Söller-Winkler zuerst die Presse und anschließend die innenpolitischen Sprecher über die aktuelle Berichterstattung zur umstrittenen Polizei-Weisung unterrichten.“
Dr. Ekkehard Klug teilte dazu mit, er werde an dem Gespräch im Innenministerium zwar teilnehmen. Die Vorgehensweise des Innenministeriums – erst die Medien und dann das Parlament zu informieren – sei jedoch eine Missachtung des Landtages. Dies sei allerdings nur ein weiterer Mosaikstein in einem Bild, das die amtierende Landesregierung bereits seit längerer Zeit abgebe: Über Fragen, die Straftaten aus dem Personenkreis der im Land aufgenommen Flüchtlinge betreffen, informiere das zuständige Innenministerium entweder gar nicht oder unzutreffend, lückenhaft oder ausweichend.
„Nach Artikel 29 der Landesverfassung ist die Auskunftspflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament ‚nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig‘ zu erfüllen. Es gibt mittlerweile erhebliche Zweifel, ob Innenminister Studt diese Verfassungsbestimmung ernst nimmt.“