„Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zum ‚Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer‘ eingebracht.
Nun, zunächst will ich doch hoffen, dass es sich bei der geplanten Einrichtung um ein Rechen- und Dienstleistungszentrum der Polizeibehörden zur Telekommunikationsüberwachung handelt – dass die Polizei also nicht selber Ziel der Telekommunikationsüberwachung sein soll.
Die sprachlich etwas verunglückte Formulierung des Staatsvertrages ist freilich nicht das einzige Problem.
Erster Kritikpunkt:
Eine Entlastung bei der Polizei bringt das geplante Rechen- und Dienstleistungszentrum nicht. Bisher beträgt die Personalstärke drei Mitarbeiter. Zukünftig sollen in den Kooperationsländern Zentralstellen mit drei bis vier Mitarbeitern eingerichtet werden.
Ob es zu Effizienzsteigerungen kommen wird und wenn ja, in welcher Form, scheint auch die Landesregierung nicht sicher zu wissen. Zumindest ist die Antwort auf diese Frage sehr allgemein gehalten. Die Kosten der neuen Einrichtung werden allerdings für Schleswig-Holstein auf rund eine Dreiviertelmillion Euro beziffert – und das ist deutlich mehr als der Jahresaufwand von 2014.
Der zweite Kritikpunkt steht im Zusammenhang mit der Debatte über die Vorratsdatenspeicherung:
Schleswig-Holstein hat laut Gesetzesbegründung zwar nicht die Absicht, das Rechen- und Dienstleistungszentrum auch für die Erhebung von Verkehrsdaten in Anspruch zu nehmen. Andere Partnerländer behalten sich das aber vor. Diese Unterstützung soll daher auch im Staatsvertrag verankert werden, der für alle Partner einen identischen Text vorsieht.
Der dritte – sehr gravierende – Kritikpunkt betrifft den Datenschutz. Jedenfalls hat im Juni 2015 noch kein Datenschutzkonzept vorgelegen – und das ist ein schwerwiegender Fehler.
In Niedersachsen hat der dortige Datenschutzbeauftragte übrigens eine 44 Punkte umfassende Mängelliste für die bisherige niedersächsische Praxis der gemeinsam mit Bremen durchgeführten Telefonüberwachung vorgelegt.
Da die dort genannten Mängel immer noch nicht abgestellt worden sind, stellt sich die Frage, ob all dies nun in gleicher Weise in die neue Praxis im Rahmen des gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrums Eingang finden soll.
Auf jeden Fall ist es nach Auffassung der FDP-Fraktion unerlässlich, die niedersächsische Mängelliste im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Staatsvertrags-Gesetz zu prüfen und zu klären, ob diese Missstände bei der geplanten neuen Kooperation der fünf norddeutschen Küstenländer ausgeschlossen werden können.
Andernfalls könnten wir dem vorliegenden Gesetzentwurf auf keinen Fall unsere Zustimmung geben.
Das geplante norddeutsche Telekommunikations-Überwachungszentrum wirft jedenfalls eine Reihe von Fragen auf:
Schwerwiegende Datenschutzprobleme und fehlende Belege für eine personelle und finanzielle Entlastung des Landes lassen dieses Vorhaben zweifelhaft erscheinen.“