„Unter den eingebrachten Vorschlägen ist der ‚Fünfer-Antrag‘ nach Auffassung der FDP-Fraktion der beste:
Zum einen bietet er einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Belangen. Es soll danach weder eine weitgehende Lockerung, noch ein stures Festhalten an den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen für ‚stille Feiertage‘ geben. Damit schafft dieser Vorschlag, wie wir finden, einen fairen Ausgleich.
Ebenso wichtig ist meines Erachtens die Anlehnung an die Regelungen, die in Hamburg gelten.
Alle anderen Lösungsvorschläge bedeuten, dass in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Hamburg in Bezug auf Veranstaltungsverbote, Theater- oder Kinovorführungen an diesen Tagen unterschiedliches Recht gelten würde. Was in Bergedorf erlaubt ist, wäre in Geesthacht oder Wentorf verboten. Was man in Norderstedt nicht tun dürfte, wäre in Wandsbek gestattet. Oder auch umgekehrt – je nachdem, ob Schleswig-Holstein Bestimmungen einführen würde, die ‚weicher‘ oder ‚härter‘ als die in Hamburg wären.
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre meines Erachtens völlig absurd.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet die Nordkirche, die ja mehrere norddeutsche Länder umfasst und deren Vorgänger, die nordelbische Kirche, für lange Zeit die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg in sich vereint hat, so verbissen für einen Fortbestand unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in Norddeutschland eintritt.
Vielleicht mag man ja noch ein weiteres Argument gelten lassen:
Die in Karlsruhe bereits in Gang gebrachte verfassungsrechtliche Überprüfung der Feiertagsregelungen dürfte umso eher Erfolg haben, je unterschiedlicher die Bestimmungen in den einzelnen Ländern sind. Denn ein solches buntes Durcheinander spricht ja eher für willkürliche Entscheidungen der Gesetzgeber als für eine wohlüberlegte Abwägung unterschiedlicher Belange.
Auch deshalb müssten eigentlich gerade die Befürworter einer Respektierung ‚stiller Feiertage‘ zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bestand solcher Schutzvorschriften eher gesichert werden kann, wenn z.B. die Nachbarn Schleswig-Holstein und Hamburg eine übereinstimmende Lösung finden.
Auf der anderen Seite eröffnet dieser Antrag genügend Freiräume, um zu bestimmten Tageszeiten auch Veranstaltungen durchzuführen, die bislang in Schleswig-Holstein nicht gestattet sind.
Das ist ein vernünftiger Mittelweg in einer Diskussion, in der fundamentalistische Standpunkte nicht sinnvoll und nicht sachgerecht sind.
Deshalb, meine Damen und Herren, empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion eine Annahme des von fünf Abgeordneten eingebrachten Änderungsantrages.“