Innen/Kommunalwirtschaft

Dr. Ekkehard Klug: Fairer Wettbewerb für private wie kommunale Unternehmen

„Nach Auffassung meiner Fraktion sollten kommunale Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen haben, dürfen andererseits aber auch nicht gegenüber der privaten Wirtschaft privilegiert werden.

 

Vor allem mit Blick auf diese Grundposition werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren einer eingehenden Prüfung unterziehen.

 

Die von der Landesregierung in ihrer Begründung für den Entwurf formulierte Annahme, das geltende Recht benachteilige die Kommunen gegenüber privaten Investoren, ist aus meiner Sicht aber wenig nachvollziehbar. Angesichts der Finanzierungsmöglichkeiten und des kaum vorhandenen Konkursrisikos kommunaler Unternehmen – die ja immer auf einen kommunalen Träger/Eigentümer als Rückhalt setzen können – ist doch schwer verständlich, weshalb die Kommunalwirtschaft per se in einer schlechteren Ausgangslage stecken sollte als ein Unternehmen aus dem privaten Sektor.

 

Für den Verbraucher ist jedenfalls ein funktionierender Wettbewerb immer das Beste. Das konnte man kürzlich erst wieder feststellen, als die nach wie vor dem Staat gehörende Deutsche Bahn erstmals seit vielen Jahren ihre rituellen jährlichen Fahrpreiserhöhungen unterlassen hat, weil sie mittlerweile im Fernverkehr die Konkurrenz der hier tätigen Busunternehmen spürt.

 

Zentrales Anliegen muss also – gerade im Interesse der Bürger – ein funktionierender Wettbewerb sein.

 

Und hier stellt sich die Frage, ob nicht einige Elemente des vorliegenden Gesetzentwurfs dem entgegenstehen – etwa, wenn es infolge einer Streichung der Subsidiaritätsklausel zu einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Privatwirtschaft käme.

 

Schließlich gilt es zu bedenken, dass niemand aus den Reihen der Geschäftsführungsmitglieder kommunaler Unternehmen oder der Aufsichtsgremien für eingegangene wirtschaftliche Risiken im Zweifelsfall persönlich haftet – so wie es der Eigentümer eines Privatunternehmens tun muss.

 

Im Falle eines Falles steht der Steuerzahler für alles gerade – so, wie auch bei der HSH Nordbank. Dies gilt es zu bedenken, wenn die Landesregierung die Bedarfsklausel streichen will und auch Geschäfte im überörtlichen und sogar internationalen Rahmen ermöglichen will.

 

Es stellt sich die Frage, ob damit nicht die Tür für wirtschaftliche Abenteuer kommunaler Möchtegern-Tycoons geöffnet würde, für die die Bürger vor Ort – falls solche Geschäfte einmal gründlich schief gehen – die Zeche zahlen müssten.

 

Es könnte dann leicht dazu kommen, dass eine Kommune für einen solchen Misserfolg gerade stehen müsste und deshalb auch beider Daseinsvorsorge und bei wichtigen Infrastrukturinvestitionen für ihre Bürger kürzer treten müsste.

 

Es ist jedenfalls offensichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten einer sehr kritischen Prüfung unterzogen werden muss.“