„Bei derzeitigem Wissensstand ist eine Bewertung außerordentlich schwierig. Einerseits sind die durch eine Kleine Anfrage öffentlich gewordenen Beschuldigungen gegen einzelne Polizeianwärter außerordentlich schwerwiegend, andererseits spricht die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen durch die Lübecker Staatsanwaltschaft in einem rechtsstaatlichen Verfahren ebenso zugunsten der Beschuldigten wie auch die Einstellung der verwaltungsseitigen Vorermittlungen bei der Polizeidirektion AFB und der Polizeiabteilung des Innenministeriums. Und solche rechtsstaatlichen Verfahren gilt es zu respektieren.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Dienstherr ein Disziplinarverfahren von Amts wegen einleiten muss, sofern sich der Verdacht eines Dienstvergehens aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte ergibt. Dies haben die zuständigen Stellen im vorliegenden Fall am Ende der mehr als ein Jahr dauernden Vorermittlungen offenkundig verneint, so dass es nicht einmal zu einem formellen Disziplinarverfahren gekommen ist.
Nachdem der Vorgang öffentlich gemacht wurde, ist es gut, dass der Innenminister in der nächsten Woche hierzu auch im Innen- und Rechtsausschuss Auskunft geben wird. Herr Studt sollte die Gelegenheit nutzen, jeden Zweifel ausräumen, dass die in seinem Hause getroffene Entscheidung gut begründet war.
Grundsätzlich ist es für Vertreter einer strikt rechtsstaatlichen Verfahrensweise aber ein höchst unbefriedigende Situation, dass die erhobenen Vorwürfe einerseits weder zur Eröffnung eines formellen Disziplinarverfahrens noch zu einer strafrechtlichen Anklage geführt haben, aber andererseits nunmehr in der Öffentlichkeit angeprangert werden. An die Adresse der Grünen sei gesagt, dass ein ‚Polizeibeauftragter‘ in einer solchen Lage auch nicht weiterhelfen würde.“