Dr. Ekkehard Klug: Wir brauchen eine bessere Personal- und Sachausstattung

„Wir brauchen in unserem Land keine ‚Polizeibeauftragte‘. Eine solche Stelle ist nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich.

 

Ihre Schaffung erweckt den Eindruck, als seien Polizeiübergriffe – über die in letzter Zeit erschreckend oft aus amerikanischen Städten in den Medien berichtet wird – auch hier bei uns in Schleswig-Holstein ständig an der Tagesordnung. Dies ist aber nicht der Fall.

 

Extrem seltene Ausnahmen können im Zweifelsfall völlig ausreichend durch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.

 

Wenn man trotzdem die Stelle eines Polizeibeauftragten einführt, dann ist das eine durch nichts gerechtfertigte Ohrfeige für unsere Landespolizei, eine Diskriminierung und Pauschalverdächtigung, die unsere Polizeibeamten nicht verdient haben.

 

Was würden SPD, Grüne und SSW wohl hier in diesem Plenarsaal – und draußen in den Städten und Gemeinden – sagen, falls die Opposition hier die Einführung eines Umweltbehördenbeauftragten beantragen würde, als Beschwerdestelle für Vorgänge in diesem Verwaltungsbereich, mit Aufgaben, wie sie nach einem shz-Artikel vom 25. Oktober d.J. unter Berufung auf den Kollegen Burkhard Peters analog für den Polizeibeauftragten wie folgt beschrieben wurde:

 

Eine Beschwerdestelle für Bürger, ‚die sich unangemessen behandelt fühlen, auch wenn es sich nicht um strafrechtlich relevante Vorwürfe handelt’.

 

Man kann sich lebhaft vorstellen, was für ein Theater die Regierungsfraktionen, Sozialdemokraten, Grüne und SSWler, hier veranstalten würden, falls die Opposition die Einführung eines solchen Umweltbehördenbeauftragten beantragen würde.

 

Oder vielleicht sogar gleich ein Landesregierungsbeauftragter als Beschwerdeinstanz für missbräuchliche Aktivitäten in den Ministerien.

 

Bei der Polizei unseres Landes hält Rot-Grün-Blau das, was die Vertreter der Koalition in praktisch allen anderen Bereichen unseres öffentlichen Dienstes mit Ekel, Abscheu und Empörung als Beleidigung und Herabwürdigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückweisen würden, jedoch für notwendig und richtig. Das ist politische Schizophrenie in Reinkultur.

 

Im Übrigen brauchen wir unserem Land nicht mehr Beauftragte. Wir brauchen eine bessere Personal- und Sachausstattung unserer Landespolizei.

 

Außerdem ist der vorliegende Gesetzentwurf auch rechtlich fragwürdig. Nach § 12 Absatz 2 soll die Polizeibeauftragte auch bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, bei gerichtlichen Bußgeldverfahren oder bei behördlichen bzw. gerichtlichen Disziplinarverfahren ‚in geeigneten Fällen auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheit hinwirken‘.

 

Diese Bestimmung wirft mehrere Fragen auf.

 

Ist mit der Bezugnahme auf ‚geeignete Fälle‘ der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt?

 

Wie soll das in der Praxis ablaufen? Ist eine solche Einflussnahme auf rechtsstaatliche Verfahren überhaupt zulässig?

 

Was überhaupt heißt ‚einvernehmliche Erledigung‘? Einstellung des Verfahrens? Mit wem soll hier Einvernehmen hergestellt werden?

 

Eine schleichende Aushöhlung rechtsstaatlicher Verfahren durch eine rot-grüne Kadi-Instanz ist jedenfalls nicht ein Fortschritt – sondern das genaue Gegenteil!“