Soziales/Wohlfahrtspflege

Dr. Heiner Garg: Die Zuweisungen an die Wohlfahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung

„Die Union hat mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Problemfeld angeschnitten, über das wir diskutieren müssen. Die Zuweisungen an die Wohlfahrtsverbände lohnen der genauen Betrachtung. Dabei müssen wir auch die ernst zu nehmenden Einwände gegen den Gesetzentwurf aus der durchgeführten Anhörung berücksichtigen. Folgende Probleme dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

 

1. Die Förderung von Verbandsstrukturen: Der Landesrechnungshof stellt in der Anhörung fest, dass ein Drittel der bereitgestellten Mittel für Verbandskosten und nicht für Maßnahmen oder Projektarbeit aufgewendet wird. An dieser Stelle soll überhaupt nicht in Frage gestellt werden, dass institutionelle Förderung notwendig ist. Wenn man sie aber will, dann muss man sie klar benennen und dafür einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen. Aber weder im Gesetzentwurf noch im geltenden Sozialvertrag ist das erfolgt. Es ist explizit nur die Förderung von Projekten und Maßnahmen vorgesehen.

 

2. Rechtliche Unsicherheit: Die ablehnende Haltung der Koalition gegen den Gesetzentwurf wird mit rechtlichen Bedenken gegen einen ähnlichen Gesetzentwurf aus Niedersachsen begründet. Es bestehen zwar entscheidende Unterschiede zwischen den Gesetzentwürfen, gleichwohl sind die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt.

 

3. Verfestigung kartellartiger Strukturen: Das Forum Sozial als Dachverband verschiedener freier Träger hat eine bemerkenswerte Stellungnahme abgeben, die deutlich macht, dass durch den vorgelegten Gesetzentwurf die kartellartigen Strukturen der Wohlfahrtsverbände weiter verfestigt werden und eine Vielzahl von freien Trägern weiter ausgeschlossen bleibt. Auch wenn man nicht jeden Kritikpunkt teilt, sollte man ernsthaft über diese Problematik nachdenken, wenn einem wirklich etwas an Pluralismus und Trägervielfalt gelegen ist. Wir brauchen ein Landeswohlfahrtsgesetz, welches konsequent auf Pluralität und Trägervielfalt setzt.

 

4. Problem der Steuerung und des Controllings: Regelmäßig werden Fragen gestellt, wie der Zielerreichungsgrad der durchgeführten Projekte ist. Aber es gab bisher kaum konkrete Antworten darauf, weil die sozialpolitisch definierten Ziele in dem Vertrag so schwammig definiert sind, dass sie wenn überhaupt nur schwer überprüfbar sind. Auch diese Fehlentwicklung sollte nicht in ein Landeswohlfahrtsgesetz übernommen werden.“