„Der interfraktionelle Antrag ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Zukunft des UKSH und für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein. Ich bin sehr froh, dass wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg vorher den notwendigen Fragen gestellt haben und uns letztlich auf diesen gemeinsamen Antrag verständigen konnten.
Für die FDP-Fraktion war und ist es immer entscheidend, dass das Universitätsklinikum seiner originären Aufgabe nachkommt. Das heißt, dass das UKSH als Maximalversorger eine spezialisierte fachärztliche Versorgung auf allerhöchstem Niveau sicherstellen muss. Wir brauchen darüber hinaus das UKSH, weil es für Aus- und Weiterbildung, für Forschung und Innovation und für die Versorgung seltener Erkrankungen unersetzlich ist.
Diagnostik und Therapie auf höchstem Niveau hat ihren Preis. Durch das Vorhalten einer umfassenden Notfallversorgung, die auch die hochspezialisierte Behandlung seltener Erkrankungen beinhaltet, entstehen verständlicherweise erhebliche Kosten. Hochqualifiziertes Personal und modernste Technik, die beide rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, sind nicht zum Nulltarif zu haben. Wir haben eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Wir müssen uns entscheiden, welche Richtung eingeschlagen werden soll.
Für meine Fraktion ist die Antwort klar. Die FDP will weiterhin das UKSH als medizinischen Spitzenversorger erhalten. Ich freue mich sehr, dass es in den beteiligten Ausschüssen gelungen ist, eine gemeinsame Linie – einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
Meine Fraktion stellte in ihrem damaligen Antrag drei Bedingungen, die nun erfreulicherweise Bestandteil des vorliegenden Antrages geworden sind:
Erstens muss das UKSH endlich eine klare Trennungsrechnung vorlegen. Das ist eine Forderung, die der Landesrechnungshof mindestens seit 2002 erhebt und die aus unserer Sicht eine absolute Selbstverständlichkeit sein sollte. Denn wir müssen ausschließen, dass der eine Bereich den anderen Bereich quersubventioniert. Also, es kann nicht sein, dass die Krankenversorgung durch Forschung und Lehre subventioniert wird – oder andersherum. Hier brauchen wir eine klare Trennung. Ich gehe davon aus, das ist einhellige politische Auffassung.
Zweitens darf das weitere Sanierungskonzept zu keiner weiteren Arbeitsverdichtung beim Personal führen. Denn bisherige Effizienzsteigerungen wurden fast ausschließlich beim Personal erwirtschaftet. Eine Sanierung allein auf dem Rücken des Personals muss ausgeschlossen sein.
Die letzte Bedingung betrifft die Punkte, die ich bereits einleitend ausführte. Der Versorgungsauftrag darf sich nicht ändern. Das UKSH muss weiterhin hochrangige klinische Forschung, eine qualifizierte universitäre Lehre sowie eine medizinische Spitzenversorgung bei komplizierten und bisher nur ungenügend behandelbaren Krankheitsbildern anbieten.
In dem Antrag wurden für die Übernahme der Schulden auch weitere Bedingungen gestellt, nämlich dass das UKSH wirtschaftlich arbeitet.
Wir haben bei uns in der Fraktion, zu Beginn der parlamentarischen Beratung der Ursprungsanträge, diese Bedingung tatsächlich auch durchaus kontrovers diskutiert. Wir können die nun gefundene Formulierung im Änderungsantrag mittragen.
Wir, das Parlament, setzen mit diesem Antrag ein entscheidendes Zeichen, für das UKSH – und vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH.“