„Ich bedauere es, dass wir entgegen den üblichen Gepflogenheiten den Einzelplan des Landtages dieses Mal nicht einvernehmlich beschließen können. Die geplante Einführung eines Polizeibeauftragten ist und bleibt entgegen all ihren Beteuerungen ein Misstrauensvotum gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Die Etablierung dieser Stelle bei der Bürgerbeauftragten des Landes schadet auch dem hervorragenden Ansehen und der Akzeptanz der anerkannt guten Arbeit von Frau El Samadoni. Mit der geplanten Änderung des Bürgerbeauftragtengesetzes sowie der finanziellen Unterlegung dieser Änderung im Einzelplan des Landtages begehen Sie einen schweren politischen Fehler. Die FDP-Fraktion lehnt die Schaffung eines Polizei-Misstrauensbeauftragten ab und hat hierzu namentliche Abstimmung beantragt.
Richtig zulangen will der Ministerpräsident: Über eine halbe Million Euro lässt sich Herr Albig in den Einzelplan 03 schreiben – für Repräsentation und neu für sogenannte ‚Kommunikation in Krisensituationen‘. Auf unsere Frage, was Letzteres konkret bedeutet, erfahren wir im Finanzausschuss vom Chef der Staatskanzlei, dass Informationspannen wie bei der Keimkrise am UKSH zu Beginn des Jahres künftig ausgeschlossen werden sollen.
Gerne erinnere ich daran, dass die Gesundheitsministerin nach dem Keim-Kommunikationsdesaster einen zweiten Pressesprecher bekommen hat.
Jetzt stellt sich die Frage, ob der Steuerzahler damit rechnen muss, ob infolge des politischen Unvermögens mehrerer Hausspitzen bis zum Wahltermin 2017 überall zusätzliche Sprecher und zusätzliche Steuermittel für die Kommunikation eingestellt werden sollen.
Anstatt zu versuchen, schlechte Politik mit viel Geld rhetorisch nett zu verpacken, würde ich es an Ihrer Stelle, Herr Ministerpräsident, für die Dauer Ihrer Restamtszeit einfach einmal mit besserer Politik versuchen.
Auch wenn ich fürchte, dass dies selbst für die Ihnen verbleibenden 16 Monate eine kaum zu bewältigende Herausforderung ist – ein Versuch wäre es doch allemal wert.
Wenn es um PR in eigener Sache geht, könnte sich der Ministerpräsident von seinem Wirtschaftsminister durchaus etwas abschauen.
Im Jahr 2014 kam Minister Meyer mit gerade einmal 5.000 Euro für seine Öffentlichkeitsarbeit aus. Für den zu beratenden Haushalt möchte er sich den Ansatz mal eben versechsfachen lassen. Frei nach dem Motto ‚mehr Schlaglöcher, mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen und mehr gesperrte statt reparierte Straßen, brauchen wir mehr Mittel für die Krisenkommunikation‘.
Vor seiner eigentlich zentralen Aufgabe, den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken, die Verkehrsinfrastruktur leistungsfähig zu ertüchtigen, so dass die Wirtschaftskraft Schleswig-Holsteins in Zukunft dauerhaft gestärkt wird, hat Herr Meyer längst kapituliert.
Sein Einzelplan 06 ist gerade kein Dokument kluger Schwerpunktsetzung, kein klares Signal für mehr Investitionen, sondern ein ebenso kraft- wie phantasielos zusammengeschustertes Zahlenwerk, das mitnichten den Standort Schleswig-Holstein stärkt.
Anstatt die Regierungsverantwortung zu nutzen und zu handeln, kreiert Kabinettskollegin Heinold das Investitionsaufschubprogramm ‚Impuls’, das schon aufgrund seiner vorgesehenen Finanzierung – oder inzwischen besser gesagt: Nichtfinanzierung – die Metamorphose von der Nullnummer zur absoluten Lachnummer nach der ersten Nachschiebeliste geschafft hat.
Immerhin sollen in Teilen des Landes Schlaglochpisten künftig zweisprachig ausgeschildert werden. Wir meinen jedoch, dass sanierte Straßen für Bürgerinnen und Bürger auch in Nordfriesland vorteilhafter sind als zweisprachige Schlaglochpisten – und deshalb verzichten wir auf diese eindrucksvolle Duftmarke des Koalitionspartners SSW.
Kommen wir zum doppelt sprechenden Haus, das gleichzeitig das Haus mit dem höchsten Einzeletat ist. Zugegeben, hier fällt es besonders schwer, sich an den bisherigen politischen Leistungen abzuarbeiten.
Bislang kaum durch eigene Initiativen aufgefallen, lässt Frau Alheit inzwischen gleich zwei Sprecher für sich sprechen. Erstaunlich ist das nur auf den ersten Blick. Denn wir haben ja gelernt, dass diese Regierung zusätzliche Mittel für die Kommunikation in Krisensituationen benötigt. Die Dauerkrise des Sozialministeriums muss daher verständlicherweise auch fachmännisch kommuniziert werden.
Besonders gelungen fand ich beispielsweise die Begründung, warum 300 zusätzliche Betten in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden sollen – vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise.
Auf Nachfrage mit der Bitte um die entsprechende Berechnungsgrundlage erläutert die Staatssekretärin schriftlich, dass diese neuen Betten gebraucht würden, weil sie notwendig seien und dies die Berechnungsgrundlage darstelle.
Weniger humorvoll fällt dann die Stellungnahme zu der von der FDP-Fraktion beantragten Änderung des § 26 des Haushaltsgesetzes aus. Mit latent gereiztem Unterton lässt uns Frau Staatssekretärin wissen, dass das alles nicht nötig sei.
Immerhin erkennt sie, dass die FDP-Fraktion die maximale Entnahme aus dem Zweckvermögen von 40 auf 50 Millionen erhöhen will und den Krankenhäusern Planungs- und Investitionssicherheit bis 2030 gewährleisten möchte.
Schließlich lässt sie die geneigten Leserinnen und Leser mittels Umdruck 18/5268 wissen, dass die Landesregierung andere Wege beschreitet, und Einzelprojektförderung im Krankenhausbau durch Mittel aus dem IMPULS-Programm zu finanzieren gedenkt.
Genau deshalb wollen wir heute unseren Antrag zur Änderung des Haushaltsgesetzes einzeln zur Abstimmung stellen, weil wir meinen, dass es sich bei Krankenhausbaumaßnahmen gerade nicht um Luftschlösser oder Wolkenkuckucksheime handelt.
Dass sich die Ministerin die vergangenen drei Jahre von einer zu schließenden Geburtshilfe zur nächsten jagen ließ – anstatt von vornherein ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Sicherung der Geburtshilfe vorzulegen und in den jeweiligen Regionen zu diskutieren, darf getrost auch als kommunikative Glanzleistung gepaart mit großer politischer Weitsicht bezeichnet werden.
Im Sinne aller Familien in Schleswig-Holstein stellt die FDP-Fraktion hier zusätzliche Mittel in den kommenden Haushalt ein, damit ein solches Gesamtkonzept extern erarbeitet werden kann.
Nun fällt es der Opposition ja traditionell leicht, die Regierung zu kritisieren. Eine Regierung, die behaupten lässt, Haushalt zu können oder vom Stabilitätsrat gelobt zu werden – selbst wenn eben dieser ihr gerade eben eine schallende Ohrfeige verpasst hat.
Die zentrale Frage lautet, kann man angesichts der Herausforderungen, die vor uns liegen, eine andere, eine bessere Politik gestalten? Man kann nicht nur – man muss!
Gerade die immer wieder beschworene Integrationsleistung hängt entscheidend davon ab, ob die Versorgung mit Wohnraum gewährleistet werden kann und ob der Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit dauerhaft gesichert wird.
Mehr denn je braucht Schleswig-Holstein eine Politik, die sich darauf konzentriert, dauerhaft die ökonomische Basis zur Erfüllung – auch all dieser zusätzlichen Aufgaben – zu schaffen.
Eine ebenso klare wie mutige politische Schwerpunktsetzung, die darauf abzielt, dauerhaft die wirtschaftliche Leitungsfähigkeit Schleswig-Holsteins zu verbessern, ist die richtige Antwort auf die weiter gestiegenen Herausforderungen.
Die notwendige Schwerpunktsetzung lautet daher: Infrastruktur, Bildung und Innere Sicherheit.
während die Landesregierung heute einen Haushaltsentwurf zur Abstimmung stellt, der gerade noch auf dem Papier verfassungsgemäß ist, investieren wir fast 100 Millionen Euro mehr, konzentrieren wir uns auf die Schwerpunkte Infrastruktur, Bildung und Innere Sicherheit und machen trotzdem 55 Millionen weniger Schulden als Rot-Grün-Blau.
Innere Sicherheit schafft man nicht dadurch, indem man sich über das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wundert, sondern indem man es ermöglicht, mehr Polizistinnen und Polizisten auf die Straße zu bringen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Auch wenn wir anerkennen, dass der Innenminister dies zumindest erkannt hat, so bleibt die Umsetzung seiner Erkenntnis leider hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück.
Wir beantragen daher eine zusätzliche Einsatzhundertschaft und die Erhöhung der Erschwerniszulage an allen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr und stellen diesen Vorschlag auch gesondert zur Abstimmung.
Die Infrastrukturpolitik dieser Landesregierung ist vor allem durch ein Versprechen für die Zukunft geprägt.
In der laufenden Legislaturperiode hält Rot-Grün-Blau auf dem Papier den Konsolidierungspfad ein und verschuldet sich zugleich in der Infrastruktur des Landes.
Sie sagen, sie können Haushalt. Ich sage Ihnen, Sie lassen die Infrastruktur verrotten.
Sie sagen, Ihre Haushaltspolitik sei gerecht und sozial ausgewogen. Ich sage Ihnen, Ihre Haushaltspolitik ist das genaue Gegenteil!
Sie hinterlassen jungen und künftigen Generationen mehr Schulden in Form eines nie dagewesenen Investitionsstaus bei der Verkehrs-, Bildungs-, Kommunikations- und Gesundheitsinfrastruktur.
Sie sagen, das ginge nicht anders und versprechen mit ihrem IMPULS-Programm, nach der kommenden Landtagswahl alles anders machen zu wollen.
Ich sage Ihnen: Erstens wissen sie schon heute nicht, wie Sie IMPULS finanzieren sollen – wie soll das Programm Ihrer Auffassung nach denn in kommenden Haushalten finanziell bedient werden? In Haushalten, in denen auch noch die beiden größten Haushaltsrisiken, die HSH und das UKSH, Berücksichtigung finden müssen.
Zweitens – das mag Sie überraschen – es geht anders! Ja, wir wollen 65 Millionen Euro mehr für die Sanierung und den Erhalt der Landesstraßen ausgeben. Damit wollen wir erreichen, dass zumindest der Investitionsstau nicht noch größer wird.
Dafür brauchen wir keinen IMPULS-Schnick-Schnack sondern eine klare Prioritätensetzung. Nicht zuletzt angesichts der jüngsten EZB-Entscheidung ist unser reduzierter Ansatz bei den Zinsausgaben sehr wohl vertretbar.
Für uns hat im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein der schnellere Breitbandausbau Vorrang vor der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung.
Jedes Verständnis fehlt mir inzwischen, dass Sie nicht nur tatenlos zusehen wie die Ausgaben im Bereich des SGB XII deutlich stärker ansteigen als in den Jahren der gelb-schwarzen Regierung, sondern dass Sie sich immer noch weigern, dass einer der größten Einzelposten im gesamten Landeshaushalt der Kontrolle des Landesrechnungshofes entzogen wird.
Ich spreche von Weigerung der regierungstragenden Fraktionen, dem Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht bei den Ausgaben für die Eingliederungshilfe zuzugestehen.
Dabei geht es, wie Sie sehr genau wissen, nicht um die Kürzung von Leistungen. Das wäre auch gar nicht möglich, denn erstens besteht auf die Leistungen ein Rechtsanspruch und zweitens besteht ohnehin eine Nachfinanzierungspflicht bei nicht auskömmlichem Budget.
Aber es geht darum, den Kostenanstieg in den Griff zu bekommen, um die Finanzierbarkeit des Systems dauerhaft zu gewährleisten.
Und es geht darum, dass die Verwendung fast einer halben Milliarde Euro Steuermittel der Überprüfung durch den Landesrechnungshof auch nach 23 Jahren anderslautender Parlamentsbeschlüsse immer noch entzogen ist.
Vergangenes Jahr haben Sie an dieser Stelle weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Den haben wir Ihnen selbstverständlich eingeräumt. Dann sind Sie zu dem Entschluss gekommen, die Mittel weiterhin der Kontrolle durch den Landesrechungshof zu entziehen.
Dies taten Sie trotz aller anderslautenden – auch von Ihren Finanzpolitikern mitbeschlossenen – Empfehlungen der vergangenen 23 Jahre.
Wir fordern dieses Prüfungsrecht heute erneut und beantragen daher, die hierzu erforderliche Änderung des Kommunalen Prüfungsrechts namentlich abzustimmen.
Fast eine halbe Milliarde Euro Steuerzahlermittel dürfen nicht länger der Kontrolle des Landesrechnungshofes entzogen werden. Das ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Leistungserbringern, sondern im Sinne der sparsamen Verwendung von Mittel der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine schlichte Notwendigkeit.
Mehr investieren wollen wir auch im Bereich Bildung.
Zum einen legen wir unser Schulinvestitionsprogramm wieder auf, mit dem 20 Millionen zur Sanierung öffentlicher Schulen bereitgestellt werden.
Hierbei legen wir den Schwerpunkt auf den digitalen Ausbau, die Sanierung von Sportanlagen sowie auf inklusionsbedingte Umbaumaßnahmen.
Anstelle der noch von Wara Wende auf den Weg gebrachten Schulassistenten will die FDP-Fraktion fünf Millionen Euro für jeweils 100 zusätzliche Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen beginnend mit dem Jahr 2016 bereitstellen.
Damit Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auch ausgebildet werden können, legen wir konsequenterweise ein Sonderprogramm zum Ausbau der Studienkapazitäten an der Europa-Universität zu Flensburg im Bereich der Sonderpädagogik auf.
Zur Verbesserung der schulischen Sprachförderung von Flüchtlingskindern wollen wir die vorgesehenen Mittel um 500.000 Euro verstärken, weil wir in der schulischen Sprachvermittlung eine Kernaufgabe sehen und die Schulen daher konsequenterweise adäquat ausstatten müssen.
Man mag den haushaltspolitischen Schlagabtausch alle Jahre wieder als übliches Ritual zwischen Regierung und Opposition schnell vergessen, wenn der Haushalt am Ende mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen beschlossen wurde.
Die ‚Haushaltskönner’ sollten aber zumindest beherzigen, was sowohl Stabilitätsrat als auch der Landesrechnungshof zum Haushaltsentwurf 2016 sagen:
Ja, der Stabilitätsrat formuliert in seiner Stellungnahme auf der ersten Seite:
‚Dem vorgelegten Sanierungsbericht zufolge wird 2015 und 2016 die Obergrenze der Nettokreditaufnahme dennoch deutlich unterschritten.‘
Diesen Satz als ‚Lob’ für exzellente Haushaltspolitik zu interpretieren, bleibt das Privileg von Lars Winter und der Finanzministerin. Zumindest von Letzterer weiß ich sicher, dass sie auch den Satz davor gelesen hat, welcher den Abschnitt ‚Bewertung des aktualisierten Sanierungsprogramms‘ einleitet:
‚Schleswig-Holstein verfolgt mit dieser Planung einen im Ergebnis weniger ambitionierten Konsolidierungskurs als im September 2014 angekündigt: Im laufenden und im kommenden Jahr verschlechtert sich die Haushaltssituation im Vergleich zum letztjährigen Bericht.‘
Und der Landesrechnungshof leitet seine Stellungnahme mit dem Satz ein:
‚(...) nach derzeit geltendem Recht wäre der Haushaltsentwurf 2016 verfassungswidrig.‘
Er fährt fort, dass die von der Landesregierung noch im September dieses Jahres als ausreichend bezeichneten Sicherheitsabstände vollkommen verbraucht sind.
Und wörtlich weiter:
‚Mit der Nachschiebeliste bewahrheitet sich, dass die Risikovorsorge völlig unzureichend war. Die Landesregierung plant 2016 ein strukturelles Defizit von rund 680 Mio. € damit durchstößt sie die bisher geltende Obergrenze deutlich um 230 Mio. €.‘
Es zeigt sich, wie recht Torsten Albig doch hatte, als er in seiner legendären nichtssagenden Regierungserklärung vom September sagte, es mache sehr wohl einen Unterschied, wer regiere – er oder ‚die anderen’.“