„Die Ausführungen des Innenministers in der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses zeigen in erschreckender Weise, welches Amtsverständnis Minister Studt offensichtlich hat. Dass er sich eine landespolizeiliche Anweisung von einer solchen Tragweite ohne kritische Nachfrage vom Generalstaatsanwalt angeblich diktieren lässt, macht sprachlos.
Fakt ist: In Schleswig-Holstein werden Straftatbestände nicht verfolgt, die von der Bundespolizei und anderen Landespolizeien verfolgt werden. Tatsache ist auch: Dass sich der Innenminister hinter den Ausführungen des Generalstaatsanwaltes verschanzt, ist nicht nur fachlich peinlich und falsch (denn seine Rechtsabteilung hat die Anweisung abgezeichnet), sondern eines Verfassungsministers unwürdig. Es ist ganz offensichtlich, dass er zumindest bei dieser Argumentationsweise mit dem hohen Gut der Gewaltenteilung spielt.
Das Schlimmste ist jedoch, dass die Landesregierung mit einer Auslegung der Rechtslage nach vermeintlich übergeordneten Motiven das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat beschädigt.“