Jan Marcus Rossa zu TOP 16 u.a. "Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes"

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 16+59+66 (Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes mit Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein sowie 5. Opferschutzbericht der Landesregierung) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

Es war der Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, der in Deutschland eine Zäsur darstellte. Die Handlungsunfähigkeit des Staates und seiner Institutionen gegenüber den Opfern terroristischer Anschläge machte nicht nur die Opfer, sondern viele Bürger sprachlos. Dankenswerterweise haben die Justizminister der Länder sehr schnell das Thema 'Opferschutz' durch einen entsprechenden Beschluss auf die politische Agenda gesetzt.

Auch das nachdrückliche Eintreten der Opfer und ihrer Angehörigen für ihre persönlichen Anliegen, die sich nicht haben entmutigen lassen, auf sich und ihre Situation aufmerksam zu machen, waren mit ausschlaggebend. Es bleibt aber noch viel zu tun, denn noch immer empfinden Opfer und deren Angehörige den Umgang mit ihnen und ihren Anliegen nach Straftaten oft als verstörend und verletzend.

Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch der Täter auf Resozialisierung in einen Verfassungsrang erhoben. Denn nur so können Menschen in einer Gesellschaft in Ruhe und Frieden zusammenleben. Aber es ist auch die Aufgabe des Staates, für Prävention zu sorgen. Und wenn diese Prävention versagt hat und der Staat seine Bürger vor kriminellen Tätern eben nicht wirksam schützen konnte, muss dafür Sorge getragen werden, dass Kriminalitätsopfern wirksam geholfen wird. Und es darf und kann nicht sein, dass in unserem Land der Eindruck entsteht, dass sich der Staat mehr um die Täter, als um die Opfer kümmert.

Im Jamaika-Koalitionsvertrag für diese Legislatur-Periode haben wir festgehalten: 'Die Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen dürfen mit den Folgen der Taten nicht allein gelassen werden. Deshalb wollen wir in der Opferbetreuung die Zusammenarbeit mit freien Trägern wie dem Weißen Ring, mit Vereinen und mit Interventionsstellen gegen Gewalt in sozialen Beziehungen intensivieren. Wir werden die Hürden für die Inanspruchnahme von Hilfsleistungen senken.' Genau das setzen wir mit diesem Gesetzentwurf um. Die Aufgaben und Institutionen sind in diesem Gesetz konkretisiert, denn der Staat allein kann – wie in vielen anderen Fällen auch – nicht allein für die Unterstützung der Opfer sorgen. Die bestehenden Vereine und Institutionen wie der Weiße Ring und alle anderen sind und bleiben die wertvolle und unabdingbare Unterstützung bei der Opferbetreuung. Dafür danke ich Ihnen persönlich sehr.

Der Opferbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein ist bereits seit dem 1. Juli 2020 im Amt, weswegen es bereits jetzt einen Tätigkeitsbericht gibt. Ihre Aufgabenbeschreibung haben wir nach den Anhörungen und Gesprächen mit betroffenen Vereinen und Institutionen – insbesondere dem Weißen Ring – wie folgt definiert: 'Die oder der Opferschutzbeauftragte ist für die Anliegen und Belange Betroffener von Straftaten die zentrale Ansprechperson der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung. [...] Sie fördert die Kooperation der im Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe tätigen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen untereinander in Schleswig-Holstein.'

Die zentrale Anlaufstelle hat damit eine Informations- und Lotsenfunktion. Sie unterstützt Betroffene auch im Umgang mit Behörden bei der Klärung ihrer anschlagsbezogenen Anliegen. Sie ist die 'politische Stimme' der Betroffenen. Bei der Durchsetzung der Interessen der Betroffenen in Politik und Öffentlichkeit wünscht die FDP-Fraktion Ihnen, Frau Stahlmann-Liebelt, alles Gute und viel Glück.

 

Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort