Jörg Hansen zu TOP 18 „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen“

Innenpolitiker der FDPLandtagsfraktion, Jörg Hansen

In seiner Rede zu TOP 18 (Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften) erklärt der Innenpolitiker der FDPLandtagsfraktion, Jörg Hansen:

„Wie Sie wissen, habe ich den schönsten Wahlkreis der Welt. Uns zeichnet nicht nur die besondere Gelassenheit aus, sondern wir liegen an der Ostsee mit den herrlichen Hotspots wie Scharbeutz oder Timmendorfer Strand. Hier liegen aber auch idyllische Binnengewässer.

Damit bin ich von dem vorliegenden Gesetzesentwurf im besten Sinne betroffen. Worüber aber reden wir bei dem jetzt vorliegenden Entwurf? Was war der Anlass für das Badesicherheitsgesetz? Wir mussten feststellen, dass in unseren Kommunen eine immense Verunsicherung im Hinblick auf die Badestellen eingetreten ist. Immer wieder geisterten Berichte von Gerichtsurteilen durch die Medienlandschaft, die zu Verunsicherung führten: Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für eine Gemeinde? Was muss beachtet werden, um Gemeinde und Gemeindeorgane nicht einem erheblichen Haftungsrisiko auszusetzen? Nicht jede Aufregung war berechtigt. Jedes der Gerichtsurteile war von einer starken Einzelfallbetrachtung geprägt. Allgemeingültige Aussagen waren nur schwer ableitbar. Dies führte aber nicht zur Beruhigung vor Ort, denn wo allgemeingültige Aussagen fehlen, bleibt Raum für Interpretation. Und diesen Raum nutzten vor allem diejenigen, die für eine Übervorsicht plädierten. So war es der Versicherer der Kommunen, der Kommunale Schadenausgleich, der für die maximale Risikovermeidung plädierte. So mussten manche Kommunen den Eindruck gewinnen, dass ein nicht durchgängig bewachter Strand nicht mehr zulässig ist. Bauzäune wurden aufgestellt und Stege gesperrt. Ein trauriges Bild!

Es gibt ein allgemeines Lebensrisiko eines jeden Einzelnen. Hier muss jeder für sich und für Andere Verantwortung übernehmen. Ein risikoloses Leben können und dürfen wir niemandem versprechen und von unseren Kommunen sollten wir es auch nicht verlangen! Was können wir also tun? Das Haftungsrecht ist Bundessache und seit sehr langer Zeit unverändert. Aber wo wir als Land eine Erwartungshaltung definieren – nämlich in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften – konnten wir etwas tun. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf abgearbeitet.

Nach der Aufsicht nehmen wir nun die Wasserrettung in Angriff. Hier haben wir eine Lücke an Schleswig-Holsteins Küsten von Nord- und Ostsee schließen können. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger soll in Zukunft die Koordinierung zur Wasserrettung übernehmen. Sofern im Notfall keine eigenen Rettungseinheiten der DGzRS zur Verfügung stehen oder andere Organisationen wie z.B. DLRG oder Feuerwehr schneller verfügbar sind, werden sie im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen. Auch wenn damit eine seit Jahren offene Frage geklärt ist, kann dies nur der erste Schritt sein. Denn das Thema Wasserrettung hat insgesamt viele Beteiligte. Für die küstennahe Rettung ist man gut aufgestellt. Für alles andere arbeiten wir derzeit hart daran, eine Lösung herzustellen. Im Ausschuss wurden hier von allen Beteiligten positive Signale gesendet und dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Denn eine Regelung zur Wasserrettung ohne Einbindung aller maßgeblichen Akteure ist für mich undenkbar.“