Oliver Kumbartzky zu TOP 23 „Einträge früher messen – Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen“

Abgeordneter Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 23 (Einträge früher messen – Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Die Diskussion um die Düngeverordnung steht gemeinsam mit dem sogenannten Agrarpaket der Bundesregierung im Zentrum der Bauernproteste. Wir nehmen die Proteste sehr ernst. Und wenn wir die Proteste ernst nehmen wollen, sind wir selbstverständlich auch zur Ehrlichkeit verpflichtet. Das heißt: Wenn wir nicht Strafzahlungen in Millionenhöhe riskieren wollen, brauchen wir eine neue Düngeverordnung. Das EuGH-Urteil liegt der Bundesregierung seit fast zwei Jahren vor. Die EU-Kommission wird Deutschland wohl nicht länger Aufschub gewähren. Die Strafzahlungen drohen und wir müssen sie abwehren.

An der Entstehungsgeschichte der Düngeverordnung kann man sich zu Recht abarbeiten. Hier ist vieles schiefgelaufen. Die rechtzeitige Anpassung des Messstellennetzes und somit eine sinnvolle einheitliche Regelung für ein bundesweites Messnetz hätten bereits viel früher Eingang finden müssen. Der pauschale 20-Prozent-Abschlag hätte gestrichen werden müssen, weil er effektiv kaum etwas für den Gewässerschutz bringen wird. Jetzt ist es für diese Änderungen wohl leider zu spät. Zwar kommt wahrscheinlich die Binnendifferenzierung für rote Gebiete – aber nur für das Monitoring. Und die Messstellen sollen im Nachgang der Düngeverordnung vereinheitlicht werden. Das macht alles nicht den Eindruck, dass hinter der Düngeverordnung wirklich ein effektives Gesamtkonzept steckt. Das muss sich Bundesministerin Klöckner anhören. Wir können aber nicht suggerieren, dass wir zu diesem Zeitpunkt als Land noch große Verbesserungen in der Düngeverordnung erreichen können. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Hier führt der Antrag der AfD in die Irre.

Die AfD macht sich einen Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung zu Eigen. Die AfD kopiert wieder einmal eine eigentlich alte Forderung und macht sie zu ihrem Spielzeug. Nach dem Motto: ‚Wenn ihr dem nicht zustimmen könnt, dann habt ihr eure eigenen Positionierungen verraten.‘ Das ist ein durchschaubares Spiel. Und das machen wir nicht mit. Auch wir sind für das Verursacherprinzip, wie wahrscheinlich prinzipiell alle Fraktionen hier im Saal. Die Einträge müssen an der Quelle, also beim Verursacher minimiert werden. Wer kann schon dagegen sein. Nur der Weg dahin ist problembehaftet. Wie können wir das Verursacherprinzip erreichen, vor allem auch aus der Perspektive der Länder, wenn die Bundesregierung das Verfahren zur Düngeverordnung schon so lange verschleppt? Hier warten die Länder schon lange auf eine Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung und haben selbst viele Vorschläge gemacht.

Wie gehen wir nun im Kontext dieser drei Ebenen – EU, Bund und Land – vor? Darauf gibt uns die AfD keine Antwort. Die AfD kann uns auch keine Antwort liefern, weil es der AfD gar nicht um die Lösung der konkreten Probleme der Landwirte und des Gewässerschutzes geht. Es geht der AfD nur darum, auf einer Protestwelle mitzusurfen, ohne sich an der Problemlösung wirklich zu beteiligen. Wie sich der Presseberichterstattung entnehmen lässt, wird sich der Bundesrat Anfang April mit der Düngeverordnung beschäftigen müssen. Wir bitten unsere Landesregierung mit unserem Alternativantrag darum, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen der Verordnung so gut wie möglich angepasst werden. Nährstoffeinträge in die Gewässer müssen zielgerichtet minimiert werden. Und vor allem dürfen nicht diejenigen Betriebe, die bereits in der Vergangenheit gewässerschonend gewirtschaftet haben, zusätzlich belastet werden. Die Düngeverordnung darf gutes Verhalten nicht bestrafen. Das wäre widersinnig und der Protest gegen solche Regelungen ist absolut legitim.

Wir wollen ein bundesweit einheitliches Verfahren für die Ermittlung der Belastungsgebiete. Außerdem wollen wir, dass die Erfassung der Nährstoffströme in den landwirtschaftlichen Betrieben bundesweit einheitlich erfolgt. Wir sind der Ansicht: Der Bund muss die Voraussetzungen schaffen, dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe entlastet werden. Was der Bund aufgrund eigener Versäumnisse nicht mehr kann, ist, ein einheitliches Berechnungsverfahren für Einträge an der Oberfläche zu schaffen. Das muss nach unserem Dafürhalten zusammen mit einer bundesweiten Verbesserung des Messnetzes im Nachgang der Düngeverordnung dringend angefasst werden. Die Bundesregierung muss auf dieser Basis den Spiel-raum für Ausnahmen für gewässerschonende Betriebe schaffen. Das kann der Bund im Rahmen der jetzigen Düngeverordnung wahrscheinlich nicht mehr erreichen. Die Bundesregierung hat sich in eine Zwangslage begeben. Das ist schlecht für die Bauern und eine verpasste Chance für einen effektiven Schutz der Gewässer. Wir und unsere Landesregierung werden sich dafür einsetzen, dass alles im Rahmen des Möglichen getan wird, um die Düngeverordnung im Bundesratsbeteiligungsverfahren noch zu verbessern. Unsere Landesregierung wird sich dafür einsetzen, bei der Umsetzung der Düngeverordnung für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zugeschnittene Lösungen und Ausnahmen zu ermöglichen. Klar ist aber auch: Die Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft wird nicht mit dem Beschluss einer Düngeverordnung erledigt sein. Wir werden uns weiter für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein einsetzen.“