Oliver Kumbartzky zu TOP 27 "Grundwasser schützen"

OK

In seiner Rede zu TOP 27 (Grundwasser schützen! Stand der Diskussion zur Verschärfung der Düngeverordnung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

,,Vielen Dank an den Minister für den Bericht. Die ganze Problematik lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Bundesregierung hat noch keine Düngeverordnung zustande bekommen und daher drohen EU-Strafen in Millionenhöhe. Das ist ein Armutszeugnis für die große Koalition im Bund. Es wurde noch nicht geschafft, in einem so wichtigen Feld wie der Düngeverordnung eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist nicht nur bedauerlich, es ist auch eine Belastung für den deutschen Steuerzahler. Aber vor allem auch eine Belastung für die Landwirtschaft, die auf eindeutige Signale aus der Politik wartet. Dabei hat die Landwirtschaft es ohnehin schon schwer genug. Seien es Extremwetterlagen wie die Dürre 2018, die niedrigen Erzeugerpreise oder die immer weiter wachsende Bürokratie.

Die Daumenschrauben für Landwirte sind mit der letzten Düngeverordnung noch fester angezogen worden. Dabei dauert es Jahre, bis man überhaupt erkennen kann, wie sich die Novellierung auf die Qualität unserer Grundwasserkörper auswirkt. Trotzdem werden auf Bundesebene immer wieder Forderungen nach weiteren Verschärfungen laut. Und zwar bar jeder Vernunft, bar jeder Erkenntnis der geologischen, chemischen, physikalischen und hydrologischen Wissenschaft. Und immer hat die Landwirtschaft Schuld. Gleichzeitig wird gerne ausgeblendet, dass gerade in deutschen Großstädten sehr große Teile der Abwässer, die aus privaten Haushalten in die Abwassersysteme eingeleitet werden, nicht bei den Kläranlagen ankommen, weil sie auf dem Weg dorthin durch Leckagen diffundieren. Die Landwirtschaft hat erkannt, dass sie ihren Teil beitragen muss und sie will daran arbeiten. Sie braucht dafür aber auch Planungssicherheit. Dabei könnte alles viel besser sein, wenn die Bundesregierung zukunftsorientiert handeln würde. Aber das tut die Bundesregierung nicht. Es gibt innovative Methoden zur Nutzung von organischem Dünger. Man kann den Wassergehalt abscheiden und den Dünger trocken in Regionen fahren, wo er gebraucht wird. Es ist daher nicht notwendig, über Flächenquoten zu reden.

Aber die Bundesregierung zog das bisher nicht in Betracht. Stattdessen ist weiter von Beschränkungen von intensiv wirtschaftenden Betrieben die Rede. Dabei kommt es doch auf die richtige Verteilung des organischen Düngers an und nicht, wieviel an einem Ort erzeugt wird.

Die Bundesregierung sollte endlich einmal eine Folgenabschätzung vornehmen, die untersucht, welche Regelungen der aktuellen Düngeverordnung dafür sorgen, dass der Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs in Ackerbauregionen gehemmt wird und so insgesamt positive Umwelteffekte verhindert werden. Auf der Grundlage der Folgenabschätzung sollte dann die aktuelle Düngeverordnung novelliert werden, sodass neben einer angemessenen Basisregulierung Ausnahmen für Betriebe geschaffen werden, die nachweislich aufgrund ihrer Betriebsstruktur beziehungsweise Düngepraxis keine problematischen Nitratemissionen verursachen. So werden Anreize für die Reduzierung von Nitratemissionen und den Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen geschaffen sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Naturdünger erreicht. Durch die gleichzeitige Einsparung von mineralischem Dünger entstehen insgesamt positive Umwelteffekte.

Außerdem muss es eine Offenheit für innovative Lösungen geben. Eine gezielte Investitionsförderung vom Bund könnte vielen Landwirten helfen, sich auf die neue Düngeverordnung einzustellen. Wir brauchen außerdem ein schlankes, unbürokratisches Kontrollsystem. Die Regelungen zu der Stoffstrombilanzierung müssen schnell und transparent erfolgen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen die Vorgaben auch in die Praxis umsetzen können. Wir brauchen für die ganze Thematik übrigens auch eine Überarbeitung der Nitratmessnetze in der EU. Wir Deutschen spielen wieder den Messweltmeister und ermitteln die Daten oberflächennah und an Extrempunkten, ganz im Gegensatz zu unseren europäischen Partnern. Unsere Landwirte jetzt dafür zu bestrafen, halte ich ausdrücklich für falsch. Es bedarf stattdessen der Entwicklung eines einheitlichen repräsentativen europaweiten Nitratmessnetzes auf wissenschaftlicher Grundlage. Natürlich geht es vor allem um den Schutz unseres Grundwassers. Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers in Schleswig-Holstein wird vom Umweltbundesamt teilweise als ,schlecht` bewertet. Dagegen müssen wir etwas tun. Mit unserer Landesdüngeverordnung befanden wir uns schon auf dem richtigen Weg. Wir warten gespannt darauf, welche Spielräume uns die neue Düngeverordnung des Bundes geben wird.

Zusammenfassend: Landwirte müssen sachkundig ihrer Arbeit nachgehen können. Bei der Düngung ist dafür ein praktikables und bewegliches Düngerecht notwendig. Der Grundsatz einer bedarfs- und standortgerechten Nährstoffversorgung der landwirtschaftlichen Kulturen muss in Zukunft wieder der Maßstab der Düngung werden."

 

Es gilt das gesprochene Wort.