Oliver Kumbartzky zu TOP 31 "Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen"

Oliver Kumbartzky

In seiner Rede zu TOP 31 (Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen) erklärt der energiepolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Antrag von CDU und Grünen zustimmen. Auch wir halten die Zielkonflikte, die zwischen Denkmal- und Klimaschutz bestehen, für lösbar. Wir begrüßen die Bitte zur Weiterentwicklung des Leitfadens für die denkmalfachliche Bewertung von Solaranlagen zur besseren Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Photovoltaik. Angesichts der aktuellen Gesetzeslage im EEG erscheint dies auch als zwingend notwendig. Ganz putzig finden wir die Bitte von CDU und Grünen, dass der überarbeitete Leitfaden ‚verständlich für die Bürgerinnen und Bürger‘ sein soll. So ganz scheinen die Koalitionsfraktionen ihrer Landesregierung wohl nicht über den Weg zu trauen, sonst hätte es dieser schriftlichen Bitte nicht bedurft. Aber geschenkt, wir stimmen wie gesagt zu.

Die Idee der Weiterentwicklung des Leitfadens ist grundsätzlich nicht verkehrt, führt jedoch – zumindest erstmal – zu mehr Bürokratie. Dabei verlangen wir doch alle nach Bürokratieabbau. Was wird also deutlich aus dem Antrag? Wir können weiter darüber diskutieren, wie wir die Vereinbarkeit von PV und Denkmalschutz angehen wollen. Dafür können wir uns auch gerne Auswertungen aus den praktischen Erfahrungen der Anwendung des bisherigen Leitfadens durch die Denkmalbehörden im dritten Quartal dieses Jahres vorstellen lassen. Allerdings werden dadurch die Genehmigungen nicht schneller erteilt. Und das baut auch noch keine neuen Anlagen auf die denkmalgeschützten Gebäude.

Der Antrag enthält zudem mal wieder schwarz-grün-typische Prüfaufträge. Wir werden sicherstellen, dass diese Prüfungen nicht im Sande verlaufen und aktiv daran mitwirken, dass konkrete, transparente, schnelle und einfache Lösungen erarbeitet werden.

Wir sollten nicht pauschal davon ausgehen, dass jede denkmalgeschützte, aber mögliche Fläche für die PV-Nutzung ungeeignet ist. Vielmehr sollten wir Möglichkeiten prüfen, wie diese denkmalgeschützten Flächen sowohl für die Stromerzeugung als auch als Denkstätte unserer Kultur genutzt werden können. Wenn wir als Schleswig-Holstein weiter das Vorbild in der Energiewende sein wollen, dann sollte der Leitfaden vom Landesamt für Denkmalpflege bezüglich der Vereinbarkeit von PV und Denkmalschutz auch als Wegweiser für andere Bundesländer dienen und die Möglichkeiten der Doppelnutzung solch denkmalgeschützter Gebäude aufzeigen. Es sollte klar und deutlich kommuniziert werden, dass Schleswig-Holstein bereit ist, die Chancen und Vorteile der erneuerbaren Energien zu nutzen. Und das natürlich nicht auf Kosten des Denkmalschutzes, sondern selbstverständlich im Einklang.

Wir unterstützen somit, wie gesagt, den Antrag von Schwarz-Grün und fordern weiterhin, dass die Vereinbarkeit von PV und Denkmalschutz die Vision eines zukunftsorientierten und nachhaltigen Schleswig-Holsteins widerspiegelt. Dafür bedarf es einer bürokratiearmen, ausgewogenen, transparenten und zukunftsorientierten Herangehensweise, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein erfolgreich voranzutreiben.

Dem Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion stimmen wir ebenfalls zu. Photovoltaik-Dachziegel sind eine innovative, kluge Idee, die es weiter voranzubringen gilt.

Diese Tagesordnung bietet es aber auch an, auf die eigene PV-Statistik der Landesregierung zu schauen. In den letzten 15 Monaten hat das Land gerade einmal drei – ich wiederhole – drei weitere Landesgebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet. Damit sind jetzt stolze 4,4 Prozent der landeseigenen Gebäude mit PV-Anlagen versehen. Das ist wirklich schwach. Stand heute sind 43 von 981 landeseigenen Dächern im Schneckentempo mit PV ausgestattet worden. Wenn es bei dem Schneckentempo bliebe, würde es noch 300 Jahre dauern, bis alle Landesgebäude mit PV versehen sind.

Die Finanzministerin selbst benennt das eigene Scheitern mit ihrer Ankündigung vor einigen Tagen, man müsse das Potenzial der landeseigenen Dachflächen für die Nutzung von PV-Anlagen ermitteln lassen. Diese Ankündigung zeigt erneut den krassen Widerspruch der Landesregierung zwischen Reden und Handeln, wenn es um den Klimaschutz geht. Im EWKG ist deutlich beschrieben, dass der Landesregierung eine Vorbildfunktion zukommt. Fangen Sie auch endlich mal damit an!
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Sperrfrist Redebeginn!

Es gilt das gesprochene Wort.