„Ich wundere mich sehr über die Wortbeiträge einiger Kolleginnen und Kollegen in der heutigen Debatte. Ja, mich haben die vorgetragenen Argumente zum Teil wirklich überrascht. Denn es geht doch gar nicht um die Frage, ob das, was Herr Böhmermann getan hat, richtig oder falsch war. Es geht auch nicht um die Frage, ob sich Herr Erdogan beleidigt fühlen darf oder nicht. Denn das darf er zweifelsohne, und dann kann er mit seinen Anwälten dagegen vorgehen.
An die Adresse des Kollegen Dr. Stegner gerichtet, möchte ich auch Folgendes sagen: Ich finde es ziemlich merkwürdig, wie sich die SPD in der Frage Böhmermann von der Union verzwergen lässt. Sowohl Bundesjustizminister Heiko Maas, als auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier waren an der entscheidenden Abstimmung darüber, ob die Bundesregierung den deutschen Justizbehörden die Ermächtigung erteilt, ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs einzuleiten, beteiligt. Beide stellen sich aber anschließend hin und erklären, sie seien dagegen gewesen.
Mir ist es das erste Mal während meiner gesamten politischen Tätigkeit zu Ohren gekommen, dass sich ein Koalitionspartner nach der Abstimmung in einer solch zentralen Frage damit rechtfertigt, überstimmt worden und damit sozusagen Unterlegener zu sein. Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Die spannende Frage ist: Brauchen wir die Strafrahmenverschiebung des Paragraphen 103 StGB? Ich glaube, wir brauchen sie nicht. Denn unser Rechtssystem gibt allen Menschen das gleiche Recht, gegen Unrecht vorzugehen. Ein Sonderrecht brauchen wir nicht.
Die Kanzlerin hätte deshalb in der genannten Frage Böhmermann ‚Nein‘ sagen können; sie hätte es in meinen Augen sogar müssen. Denn, was muten wir unseren Staatsanwaltschaften und Gerichten zu? Ermittlungen und gegebenenfalls ein Urteil auf der Grundlage einer Norm, von der die Kanzlerin sagt, sie solle ohnehin alsbald entfallen.
Wer glaubt, eine rechtskräftige Entscheidung im Fall Böhmermann sei bis 2018 möglich, irrt. Wir sollten den Paragrafen 103 StGB schnellstmöglich abschaffen – notfalls auch gegen die Union. Lassen wir Herrn Erdogan das gleiche Recht wie Jedermann.“