„Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist auch aus unserer Sicht unerlässlich, um eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zu gewährleisten. Denn diese ist eine der Grundvoraussetzungen für ein Gelingen von Integration. Ich glaube auch, dass Änderungen der Landesbauordnungen wirkungsvoller sein werden, als die allein bauplanungsrechtlichen Bemühungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes.
Insofern wird Grundgedanke des Gesetzentwurfes – beschleunigtes Bauen zu ermöglichen und Wohnraum für Flüchtlinge über eine Novellierung der LBO zu schaffen – von uns auch ausdrücklich begrüßt.
Aber: Die konkrete Ausgestaltung dieses Gedankens in dem hier vorliegenden Entwurf, ist nicht nur unzureichend, sondern in seiner Außenwirkung auch verheerend.
Es ist äußerst problematisch, dass die bis Ende 2019 befristeten Standardabsenkungen nur gelten für Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gebäude, in denen mindestens ein Fünftel der Wohnungen der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen. Das heißt übersetzt: Es wird ein Sonderrecht für Flüchtlinge geschaffen.
Und was sagt uns diese Veränderung? ‚So wichtig sind diese Baustandards doch nicht‘? Oder: ‚Für Flüchtlinge brauchen wir weniger Standards‘?
Und die Frage drängt sich auf: Was passiert eigentlich, wenn die Befristung beendet ist? Warum sind die aktuellen Standards eigentlich für Flüchtlingsbauten nicht geeignet? Geht es jetzt um Menschlichkeit? Und wenn ja, sind die geltenden Standards unmenschlich?
Für uns muss doch gelten: Entweder wir setzen uns für Standardabsenkungen für alle ein, oder für keinen. Sonderrechte können und wollen wir nicht akzeptieren.
Zumal sich Zweckbindungen dieser Art in der Vergangenheit auch noch als völlig ungeeignet erwiesen haben. Nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln liegt die sogenannte Fehlbelegungsquote bei Sozialwohnungen bei bis zu 50 Prozent.
Wie wollen Sie Fehlbelegungen hier verhindern? Wollen Sie flächendeckend Kontrollen anstellen, was nicht nur einen Mehrbedarf an Personal, sondern auch ein weiteres Ausufern von Bürokratie bedeuten würde?
Und was machen Sie, wenn die Quote nicht eingehalten wird? Widerruf der Baugenehmigung oder Nutzungsuntersagung? Oder Beschlagnahme und Zwangseinweisung? Dazu bräuchten Sie nicht nur das Vorliegen einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr, Sie müssten auch zwischen tatsächlich Asyl-Berechtigten und bloßen Asyl-Bewerbern unterscheiden.
Mit einem Flüchtlingssonderrecht gefährden Sie ohne Not den gesellschaftlichen Frieden. Sie zetteln genau die Neiddebatte an, vor der Sie seit Monaten waren. Sie machen genau das, wovor der Bundesvorsitzende der SPD gewarnt hat, als er vor kurzem sagte: ‚Es darf kein gegeneinander Ausspielen geben, etwa beim Wohnungsbau – der muss für alle sein, nicht nur für Flüchtlinge.‘
Und auch ihr ehemaliger Innenminister, übrigens auch in der SPD, fordert ganz im Sinne Gabriels völlig zu Recht, den Verzicht auf feste Flüchtlingsquoten.
Was wir nämlich brauchen sind keine Sonderregelungen, sondern schnellere Baugenehmigungsverfahren im gesamten Wohnungsbau und eine Öffnung der temporären baurechtlichen Erleichterungen für den gesamten Wohnungsbau – jedenfalls, und das will ich ganz klar sagen, soweit es Aufenthaltsräume, Stellplätze und Abstellanlagen betrifft.
Bei der Barrierefreiheit sollten über Standardabsenkungen hingegen allenfalls im Bereich der Sonderbauten nachgedacht werden, so wie es der Gesetzentwurf auch richtigerweise vorschlägt.
Darüber hinaus – und das ist noch wichtiger – müssen wir weitere Investitionsanreize für den Wohnungsbau schaffen. Und das wird nur gelingen, wenn wir die Baukosten wieder senken.
Laut Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sind die Baukosten von 2000 bis 2013 um 28,7 Prozent gestiegen. Und der größte Preistreiber dabei ist der Staat!
Deshalb – das haben wir an dieser Stelle schon mehrfach gefordert – müssen wir zuerst Investitionshemmnisse abbauen.“