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  • 26.03.2021

    Christopher Vogt zu TOP 15 „Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts“

    In seiner Rede zu TOP 15 (Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts) erklärt der Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Nicht jeder soll studieren, aber jeder, der die Voraussetzungen dafür und den Willen mitbringt, soll studieren können. Das darf keine Frage der sozialen Herkunft sein. Wir müssen zu mehr Chancengerechtigkeit kommen. Mit unserem Antrag auf Studienstarthilfe wollen wir in Zukunft dauerhaft den Studienstart in Schleswig-Holstein verbessern. Mit einer einmaligen Zahlung von 800 Euro zu Beginn des Studiums werden wir die finanziellen Einstiegshürden senken und so mehr junge Menschen zu einem Studium motivieren, die sonst vielleicht von den hohen Kosten zu  Beginn abgeschreckt werden würden. Denn beim Studienstart fallen, viele werden es kennen, sei es von früher oder jetzt als Eltern, erst einmal viele Kosten an, bevor man überhaupt in der ersten Vorlesung sitzt: Die Wohnung muss eingerichtet werden, Mietkautionen müssen hinterlegt werden. Und auch für den Studiengang braucht es entsprechende Literatur und Unterlagen.

    Daher ist es sinnvoll, wenn wir bei diesen Ausgaben mit einer einmaligen, nicht rückzahlpflichtigen Zahlung den Studienstart erleichtern. Damit nicht schon vor Beginn der ersten Vorlesung jegliche Euphorie vor der ersten Vorlesung verflogen ist. Es ist richtig, dass wir dabei eine Bedürftigkeitsprüfung zugrunde legen. Wir müssen diejenigen im Auge haben, die es ohnehin schon schwer haben und für die manchmal besonders hohe Hürden aufgebaut werden. Besonders ärgerlich ist, dass für Kinder von Hartz-4-Empfängern die Zuverdienstmöglichkeiten so unattraktiv gestaltet sind, dass hier jegliche Anstrengung für einen eigenen Verdienst vom Staat unterbunden wird. Wenn der Staat oberhalb von einem Zuverdienst von 100 Euro 80 Cent von jedem weiteren Euro als Abgabe einbehält, zerstört er jeglichen Antrieb, sich unabhängiger von staatlichen Zahlungen zu machen. Hier müsste auch dringend reformiert werden und die Eigeninitiative stärker belohnt werden. Aber das ist eine andere Baustelle.

    Ich verstehe die Studienstarthilfe keineswegs als eine Sozialausgabe, sondern eher als eine gesellschaftliche Investition: Wenn die Studienstarthilfe dafür sorgt, dass mehr Studienanfänger einen erfolgreichen Start in ihr Studium haben und ihr Studium dadurch letztendlich auch beenden, dann profitieren alle davon. In erster Linie natürlich die- und derjenige, die oder der einen Abschluss macht, aber auch die Gesellschaft: Nachgewiesenermaßen erwirtschaften Akademiker im Durchschnitt ein höheres Einkommen. Damit werden Steuern und Sozialabgeben finanziert, die dann wiederum allen zu Gute kommen – auch denjenigen, die mit ihren Steuern die Studienstarthilfe zu Anfang finanziert haben. Meine Hoffnung ist, dass wir hier mit überschaubarem finanziellen Aufwand viel erreichen können. Unser Antrag wirft nicht nur einen Blick auf die Finanzierung des Studienstarts, sondern auch auf die Studienfinanzierung im Allgemeinen.

    Ich bleibe dabei: Das BAföG-System muss reformiert und weniger von externen Faktoren abhängig gemacht werden. Vor allem brauchen wir eine elternunabhängige Ausgestaltung der Studienfinanzierung. Über die Details lässt sich da sicher streiten, aber die Verdienste der Eltern über mehrere Jahre heranzuziehen und daraus eine Bedürftigkeit abzuleiten, kann nicht der richtige Weg sein. Das Geld dafür ist im Bundeshaushalt schließlich bereits vorhanden und die immer wieder nicht ausbezahlten BAföG-Mittel sprechen dabei eine klare Sprache: Hier muss dringend reformiert werden. Dass die Bundesregierung dies bisher ablehnt, halte ich für einen Fehler. Wir müssen ein System etablieren, das jedem, der ein Studium aufnehmen möchte, dies auch ermöglicht – unabhängig von der eigenen finanziellen Ausstattung oder der der Eltern. Ich hoffe, dass wir das Thema hier auch nochmal werden besprechen können. Hier und jetzt bitte ich sie um Zustimmung zu unserem Antrag.“

     

     

     

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft: Wir brauchen mehr Landärzte im ländlichen Raum

    Zur heute von Gesundheitsminister Heiner Garg vorgestellten Vergabe von ersten Landesstipendien für Medizinstudierende erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Wir brauchen Landärzte, die ihre Patienten im Dorf kennen und im Idealfall ein Leben lang begleiten. Deshalb lautet unser Angebot: Wir suchen angehende Ärztinnen und Ärzte, die im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins tätig sein wollen, dafür bieten wir eine attraktive finanzielle Unterstützung im Studium und Jobgarantie. 

    Die Landesstipendien für Medizinstudenten waren im Koalitionsvertrag ein zentrales Anliegen von uns und wir freuen uns, dass sie heute erfolgreich an den Start gehen. Denn der klassische Hausarzt wird in immer mehr ländlichen Regionen händeringend gesucht. Wir fördern den medizinischen Nachwuchs, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern.“

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  • 25.04.2018

    Christopher Vogt zu TOP 6 u.a. „Größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern“

    In seiner Rede zu TOP 6, 11, 12, 36, 41, 42 (Vorlagen zu größeren Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Energiepolitik in Schleswig-Holstein und die damit einhergehende Windflächenplanung beschäftigen uns seit vielen Jahren im Hohen Hause. Darüber wird in der Regel ja auch mit großer Leidenschaft debattiert. Dieses Thema bewegt eben sehr viele Bürger in unserem Bundesland, wie nur wenige andere Themen.

    Die FDP in Schleswig-Holstein hat sich schon sehr früh zum Atomausstieg bekannt und sich auch sehr vehement gegen die damalige Laufzeitverlängerung ausgesprochen. Wir haben auch immer dafür plädiert, dass Schleswig-Holstein nach der Abschaltung der drei Kernkraftwerke in Brunsbüttel, Brokdorf und Krümmel Stromexportland bleiben soll, und dass die Erneuerbaren Energien deshalb viel stärker genutzt werden sollen. Das geht nur mit dem Ausbau der Windenergie.

    Zu schwarz-gelben Zeiten haben wir uns deshalb für entsprechende Rahmenbedingungen zum Ausbau der Windenergie eingesetzt. Damals hatten wir allerdings noch eine etwas andere Situation: Einen hohen Anteil an Bürgerwindparks, im Durchschnitt deutlich kleinere Anlagen und natürlich weniger Flächen. Durch die im Durchschnitt höher gewordenen Anlagen, mehr Flächen in nahezu allen Regionen und – das gehört zur nüchternen Betrachtung der Situation auch dazu – mehr Investoren, die eben nicht mehr quasi neben den Anlagen wohnen, hat sich etwas verändert und darauf sollte man reagieren. Dass viele Bürger unzufrieden sind, zeigen auch die beiden Volksinitiativen, die uns jetzt hierzu vorliegen.

    Auch wenn eine der Volksinitiativen die Anzahl der notwendigen zulässigen Unterschriften knapp verfehlt hat, sollte die Botschaft hier doch jeden erreicht haben: Die Windkraft treibt die Menschen um und sie mobilisiert. Deswegen war es richtig, dass die Jamaika-Koalition sich verpflichtet hat, nicht einfach in ein „weiter so“ zu verfallen, sondern die Kriterien für die laufende Planung zu überarbeiten und zu echten Veränderungen im Vergleich zu den Vorhaben der Vorgängerregierung zu kommen.

    Uns war bei der Erarbeitung dieser Veränderungen immer klar, dass dieses Regierungsbündnis unterschiedliche politische Sichtweisen auf die Energiewende abbildet. Dass alle Beteiligten jedoch recht zügig begriffen haben, dass hierin auch eine große Chance liegt, ist etwas, das diese Jamaika-Koalition auszeichnet. Der Standpunkt der Freien Demokraten war und ist dabei klar:

    Wir wollen die Energiewende.

    Wir wollen sie mit Sinn und Verstand umsetzen.

    Wir wollen sie mit den Bürgern umsetzen und nicht gegen sie.

    Das heißt natürlich, dass man die Sorgen und die Einwände der betroffenen Menschen ernst nimmt und berücksichtigt. Es geht deshalb nicht darum, den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein auszubremsen, sondern für eine größtmögliche Akzeptanz zu sorgen. Wir sind somit froh, dass wir bei den Abständen nun zu einer neuen Regelung kommen. Die 1.000 Meter Abstand zu Siedlungen für neue Flächen, wie sie der veränderte Kriterienkatalog ermöglicht, sind ein echter Fortschritt und sehr nah an unserem Wahlprogramm.

    Wir hatten – anders als viele Mitbewerber – in unserem Wahlprogramm keine festen Energie- oder Flächenziele definiert, sondern die Vergrößerung der Abstände auf 1.000 Meter zu Wohnsiedlungen. Für neue Flächen konnten wir dies erreichen. Die ausgewiesenen Flächen sind das eine, die konkrete Genehmigung der Anlagen das andere: Da gibt es das neue Schallprognoseverfahren, die dreifache Höhe der Anlagen als Abstand im Außenbereich und die fünffache Höhe der Anlagen als Abstand im Innenbereich. Im Ergebnis ist es logischerweise nicht ganz das, was wir gemacht hätten, wenn wir alleine die Verantwortung tragen würden, sondern ein Kompromiss. Es ist aber ein Kompromiss, der aus unserer Sicht ein Fortschritt darstellt. Wenn die SPD die Wahl gewonnen hätte, hätte sich nichts geändert. Ich bin auch der Überzeugung, dass die Energiepolitik einer der Gründe war, warum die Landtagswahl so ausgegangen ist.

    Die Windkraft ist ein Wirtschaftsfaktor für Schleswig-Holstein und viele warten darauf, dass wir nun endlich zu einer rechtssicheren Windplanung kommen. Das Moratorium, wie es diese Koalition und davor die Vorgängerkoalition beschlossen haben, ist nicht beliebig oft verlängerbar. Die Überarbeitung der Kriterien war deshalb eine besondere Herausforderung, nicht nur in fachlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht. Durch die im letzten Plenum behandelte Änderung des Landesplanungsgesetzes sorgen wir zwar für eine zeitliche Straffung des Verfahrens, indem wir die elektronische Versendung der Anhörungsmaterialien im Planungsverfahren ermöglicht haben. Das bedeutet jedoch nicht weniger Arbeit für die Mitarbeiter der Landesplanung. Insbesondere beim anstehenden Anhörungsverfahren ist nicht damit zu rechnen, dass dieses weniger anspruchsvoll wird als das letzte.

    Wir haben stets angemahnt, die Akzeptanz bei den Bürgern mehr zu beachten und dem einen oder anderen Koalitionspartner mögen wir damit auch mal auf die Nerven gefallen sein. Wir haben uns aber nie unserer Verantwortung entzogen, sondern stets zwischen den verschiedenen Interessen bei dieser Diskussion abgewogen. Und so müssen wir auch sagen, dass der von der Volksinitiative vorgelegte Gesetzesentwurf zu den Abständen mit dem von uns geforderten Ziel eines Ausbaus der Windenergie mit Augenmaß nicht vereinbar wäre.

    Dieser ließe der Windenergie nämlich überhaupt keinen Raum mehr. Das ist nicht das, was wir wollen und so kann es niemanden verwundern, wenn wir das Vorhaben der Volksinitiative nicht unterstützen können. Auf die rechtlichen Bedenken bei der Volksinitiative zur Durchsetzung des Bürgerwillens haben wir auch schon früh hingewiesen. Diese Einschätzung wurde durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages bestätigt. Die Mindestanzahl an zulässigen Unterschriften wurde hier – wenn auch knapp – verfehlt.

    Mit den jetzt vorgestellten Änderungen im Kriterienkatalog nehmen wir jedoch viele der Sorgen, die die Menschen zur Unterstützung der Volksinitiativen geführt haben, auf. Die Veränderung der Kriterien haben von allen Seiten Zugeständnisse erfordert. Auch von uns. Mit einem Ergebnis, das für mehr Abstände sorgt und höhere Spielräume zugunsten der Anwohner ermöglicht, können wir nun leben. Die Ausschöpfung von möglichen Spielräumen hängt im Übrigen nicht nur allein von uns als Land ab, sondern wird gerade bei den harten Tabukriterien vom Bund bestimmt.

    Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, aber ich habe großes Vertrauen, dass sie seitens der Landesplanung mit Hochdruck weiter betrieben werden, und dass wir zeitnah zu einer rechtssicheren Planung kommen werden. Dass nun Mitte des Jahres der zweite Planentwurf vorliegen wird, zeigt, dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.“

     

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 32 „Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten“

    In seiner Rede zu TOP 32 (Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Kliniken in Deutschland sind an ihrer Belastungsgrenze. Das gilt nicht nur für das Personal, das Tag und Nacht um Menschenleben kämpft, das gilt auch für die finanzielle Situation der Krankenhäuser in unserem Land. Die Kritik an der Art und Weise, wie in Deutschland die stationäre Gesundheitsversorgung finanziert wird, ist nicht neu.

    Bereits im Jahr 2019, bevor die Corona-Pandemie in unser Leben trat, wies fast die Hälfte aller Kliniken in Deutschland ein strukturell negatives Ergebnis aus. Die Betriebsfinanzierung über das DRG setzt diverse Fehlanreize, welche in der Corona-Pandemie durch Erlösausfälle noch erschwert wurden.

    Geplante Operationen konnten nicht umgesetzt werden, weil Ärzte und Ärztinnen und Krankenpflegerinnen und -pfleger sich richtigerweise um Corona-Patienten kümmerten. Dort wo der Regelbetrieb eingeschränkt ist, fehlen Einnahmen aus Routineoperationen und Behandlungen. Wo dies im Sommer 2020 überwiegend noch angemessen vom Bund ausgeglichen wurde, fallen seit November durch andere Kriterien viele Kliniken aus diesem Rettungsschirm heraus.

    Uns alle erreichen von den hiesigen Kliniken Hilferufe, weil die finanzielle Lage eine Schwierige ist. Wenn die Bundesregierung nicht zeitnah ein Konzept vorlegt, wie die Krankenhausfinanzierung und damit einhergehend auch der hohe Standard der Behandlung von Patienten gesichert werden kann, dann werden sehr bald diverse Kliniken die Gehälter nicht mehr zahlen können. So dramatisch stellt sich die Lage in Teilen unserer Kliniken dar. So eine Situation kann sich niemand erlauben, in einer Pandemie schon gar nicht. Daher freut es uns Freie Demokraten sehr, dass der Ministerpräsident dieses Thema bei den letzten Ministerpräsidentenkonferenzen auf den Tisch gebracht hat.

    Und da sprechen wir über ein weiteres Problem, mit dem sich Kliniken und das gesamte Gesundheitssystem auseinandersetzen müssen: Der massive Fachkräftemangel. Das Zwischenfazit aus der Pandemie ist: Ohne Personal geht es nicht, da bringen auch mehr Intensivbetten mit Beatmungskapazitäten wenig, wenn nicht genug fachkundige Menschen da sind, die die Patienten versorgen. Wir brauchen andere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und dazu gehören neben verlässlichen Dienstplänen und angemessenerer Bezahlung auch die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Berufe.

    Die Bundesebene muss den Krankenhäusern finanzielle Planungssicherheit - auch während einer Pandemie – verschaffen. Die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger darf nicht von den finanziellen Engpässen der Kliniken und Krankenhäuser abhängen, die in der Pandemie nicht ihrem regulären Betriebsablauf nachgehen können. Wir brauchen nun ad hoc eine Lösung, um die derzeit schwierige Zeit zu überbrücken. Wie eingangs aber erwähnt, braucht es, spätestens nach der Pandemie, eine dauerhafte strukturelle Veränderung der Finanzierungsmodelle für Kliniken und Krankenhäuser. Wir haben in Schleswig-Holstein einen sehr gesunden Anbietermix in der Krankenhauslandschaft. Diesen gesunden Mix sollten wir uns erhalten. Die Krankenhausträger sind hier die öffentliche Hand, Kommunen oder das Land, Wohlfahrtsverbände und auch Private. Die finanziellen Einbußen treffen alle, insbesondere so manche kommunale Klinik hat die letzten Wochen mehrfach Alarm geschlagen. So hat der Kreistag Rendsburg-Eckernförde zur Liquiditätssicherung der Imland-Klinik sieben Millionen Euro bereitgestellt, um Engpässe nicht entstehen zu lassen. Engpässe, die eigentlich vom Bund ausgeglichen werden sollten. Dass Kommunen nun in Vorleistung für Bundesgeld gehen müssen, ist im Lichte der jeweiligen Finanzkraft kein guter Weg und muss schnell begradigt werden.

    Es gibt erste Signale vom Bund, dass man eine stärkere Schließung der Finanzlücke in Erwägung zieht. Die sehr klaren Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz, auf Initiative unseres FDP-Landesgesundheitsministers, zeigen Wirkung. Das wäre gut für die Krankenhäuser im Land, das wäre gut für die Patientinnen und Patienten im Land, das wäre gut für die Klinikbeschäftigten im Land. Besser wäre noch, wenn der Erlösausfall auch unterjährig geleistet würde und nicht erst zum Jahresende, da die Liquidität schon unterjährig ein Problem ist und nicht erst zum 31.12. eines Jahres. Insofern die Bitte der FDP-Fraktion an die Landesregierung: Beharren Sie weiterhin auf die Lösungsvorschläge und überzeugen bestenfalls sehr zeitnah Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der anderen Länder.“

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 26.03.2021

    Jörg Hansen zu TOP 35 „Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport“

    In seiner Rede zu TOP 35 (Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport) erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Sport lebt vom Fair Play. Und das wird gerade mit Füßen getreten. Sollen wir uns das gefallen lassen? Als ich in dieses Thema eingestiegen bin, gab es niemanden, der diese Regelung gerecht fand. Aus zunächst schierer Unwissenheit wurde nach und nach schlechtes Gewissen. Und an diesem Punkt befinden wir uns jetzt.

    Konfuzius sagt: ‚Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten!‘ Hier haben wir ein Paradebeispiel für deutsche Bürokratie. Eine bürokratische Entscheidung, die eigentlich keiner will. Sport fehlt uns und er wird beim Restart für die Gesellschaft eine bedeutende Rolle einnehmen. Schleswig-Holstein macht viel für seinen Sport und wir haben in dieser Legislaturperiode bereits wichtige Beschlüsse gefasst. Das haben wir auch in der Corona-Zeit unter Beweis gestellt: Mit der Ausrufung des Sportlandes Schleswig-Holstein und den umfassenden Corona-Hilfen, aber auch mit den jüngsten Öffnungsschritten.

    Aber es gibt eine weitere Ebene, die wir nur mittelbar beeinflussen können, die jedoch unmittelbare Auswirkungen auf unsere Vereine haben. Mir war immer klar, dass es bei den Corona-Hilfen einen Graubereich gibt. Dem Spitzensport wird genauso geholfen wie wir als Land dem Breitensport helfen. Aber die Vereine, die auf dem Sprung in den Profi-Bereich standen oder stehen, müssen gesondert betrachtet werden. Davon gibt es einige in Schleswig-Holstein. Und wir helfen ihnen bereits auf Landesebene. Was macht also der Bund? Ich begrüße ausdrücklich die vom Bund bereitgestellten Corona-Hilfen für den Profisport und deren Verlängerung als ein gutes Signal für den professionellen und semiprofessionellen Sport.

    Aber: Ich zitiere den CDU-Sportpolitiker Frank Steffel: ‚Es ist absolut sichergestellt, dass kein seriöser Verein der Ligen in diesem Jahr relevante Verluste machen wird – und wenn nur überschaubare‘. Zu lesen auf den Seiten des NDR vom 3. März 2021. An diesem Ziel muss sich der Haushaltsausschuss messen lassen. Vielleicht war es schlicht Unwissenheit, denn eine Tatsache wurde außer Acht gelassen: Eine wirkliche Unterstützung ist diese Hilfe ausschließlich für die Vereine, die bereits im Vorjahr in den Profiligen gespielt haben. Und genau an dieser Stelle hakt es gewaltig. Ticketeinnahmen aus dem Vorjahr sind für Aufsteiger unfair. Man kann eben nicht 3. und 4. Liga vergleichen. Aber man tut es und geht nun sogar in eine vielleicht gut gemeinte Verlängerung.

    Jetzt kommt Konfuzius ins Spiel. Kann man in der ersten Runde vielleicht zugutehalten, dass man dieses Problem schlicht übersehen hat, muss man jetzt feststellen, dass dies bürokratische Sturheit ist. Den ersten Fehler nicht zu korrigieren, ist der zweite Fehler. Und dies hat für die betroffenen Vereine verheerende Konsequenzen. Zwei Aspekte sind für mich bei alledem bemerkenswert. Erstens: Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich mit nennenswerten Beträgen beim Aufbau eines Nachwuchsleistungszentrums sowie an der Infrastruktur in Lübeck. Diese Beträge werden dem Verein streng genommen durch die Verfahrensweise des Bundes wieder eiskalt entzogen. Zweitens: Ein Beispiel, wo die Corona-Hilfe des Bundes in der 3. Liga wirkt, ist Ingolstadt. Es ist vermutlich nur Zufall, dass dies der Heimatort von Sportminister Seehofer ist. Sie sehen, das ganze Gebilde knirscht an allen Ecken und Enden!

    Anstelle einer starren Berechnungsgrundlage erwarte ich daher, dass diese Ungleichbehandlung durch eine faire Verteilung der Corona-Hilfen für den Profisport beseitigt wird. Ich erwarte vom Bund nicht 1000 Argumente, warum etwas nicht geht, sondern wie es geht. Daher lehne ich den SPD-Änderungsantrag auch konsequent ab, weil ich ihn für grundlegend falsch halte. Er ist gut gemeint und sucht einen Lösungsansatz. Aber: Er akzeptiert das grobe Foulspiel des Bundes. Das war noch nie meine Art. Wir entlassen den Bund nicht aus seinem selbst gesteckten Ziel: Kein Verein wird nennenswerte Verluste machen! Dieses Signal sollten wir nicht verwässern. Das Geld steht zur Verfügung – man scheitert wie so oft in dieser Phase nur an der sturen Bürokratie.

    Dieser Antrag ist Ausdruck der Hartnäckigkeit, mit der die Jamaika-Fraktion für den Profisport im Land Schleswig-Holstein kämpft. Schließlich wollen wir als Sportland Schleswig-Holstein die betroffenen Vereine auf keinen Fall kampflos im Regen stehen lassen.“

     

    Rede zu Protokoll gegeben.

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  • 26.03.2021

    Dennys Bornhöft zu TOP 29 „Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser unterstützen“

    In seiner Rede zu TOP 29 (Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser unterstützen) erklärt der jugendpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die Sorgen und Nöte von Kindern wurden in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu oft übersehen. Wir merken es jetzt, ein Jahr nach dem Beginn des ersten Lockdowns deutlich: Unseren Kindern geht es nicht gut. Studien belegen, was vielen aufmerksamen Menschen schon länger klar war: Kinder und Jugendliche leiden noch mehr an den aktuellen Kontaktbeschränkungen als Erwachsene.

    Wen wundert es? Volle Klassenzimmer und Fußballtraining mit mehreren Mannschaften, der Musikkurs oder der Besuch im Jugendzentrum sind innerhalb kürzester Zeit eingeschränkt worden. Jetzt steht Homeschooling auf der Tagesordnung. Oftmals beschränken sich Kontakte auf die eigene Familie. Die Expertenanhörung im Landtag hat uns mitgegeben, dass die eigenen Eltern rund um die Uhr nicht unbedingt die beste Peer-Group für jedes Kind sind. Immer mehr Eltern sorgen sich um die Ausbildung ihrer Kinder. Mit steter Verlängerung des Lockdowns dreht sich die Sorge auch noch viel mehr um die psychische Gesundheit der jungen Menschen.

    Schleswig-Holstein hat als eines der ersten Bundesländer Schulen und Kitas wieder geöffnet. Die Landesregierung und auch die Mehrheit des Landtages haben hier deutlich gemacht, dass sie gerade bei der Bildung nicht blindlings den Vorstellungen der Kanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz folgen. Ich sage es auch hier ganz deutlich: Ich lasse mir den Bildungserfolg und die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen hier in Schleswig-Holstein nicht wegen politischer Verfehlungen bei der Pandemiebekämpfung von Söder, Ramelow oder Kretschmer an die Wand fahren. Eine geöffnete Kita oder Grundschule in Heide hat nichts mit dem Pandemiegeschehen in Thüringen, Sachsen oder Bayern zu tun, dadurch wird auch kein Binnentourismus in Deutschland ausgelöst. Der Bildungsbereich ist daher ganz klar von bundesweiten Einschränkungen durch die MPK zu trennen.

    Bildung ist der Schlüssel für den sozialen Aufstieg. Beenden wir den Präsenzunterricht oder schließen die Bildungseinrichtungen, verschlechtern sich die Chancen einer Generation auf eine bessere Zukunft – Woche für Woche, Monat für Monat. Diese verlorene Bildungszeit in jungen Jahren ist an sich kaum wieder aufzuholen. Deswegen hat es ganz klar Priorität, dass Kitas und Schulen mit einem hohen Präsenzanteil geöffnet bleiben können. Da Kinder nicht wahlberechtigt sind, haben sie die kaum Möglichkeit, sich politisches Gehör zu verschaffen. Deswegen ist uns Freien Demokraten und auch der Jamaika-Koalition der beständige Austausch mit den Interessensvertretungen von Kindern und Jugendlichen wichtig.

    Die psychischen, sozialen und emotionalen Beeinträchtigungen nach einem Jahr Ausnahmezustand sind vielfältig: Vereinsamung, Depression, aggressives Verhalten und interfamiliäre Konflikte. Lassen Sie mich hier für die Freien Demokraten sprechen: Wir haben eine Abwägung getroffen. Und wir sind zu der Überzeugung gekommen: Dauerlockdown ist keine Option, am wenigsten für unsere Kinder. Deswegen gilt für die Koalition auch weiterhin: Die Schließung von Schulen und Kitas ist das letzte Mittel. Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte müssen zügig ein Impfangebot erhalten und sich bis dahin regelmäßig testen lassen können. 

    Bei der Öffnung von Schulen geht es uns nicht um Gebäude, in denen sich Menschen befinden. Die Kinder vermissen nicht das Gebäude. Sie sehnen sich nach den Begegnungen mit Mitschülern, dem Sozialen. Herumtollen auf dem Pausenhof, die Freunde auf dem Spielplatz oder im Jugendzentrum zu sehen. Sie vermissen das Miteinander, den Austausch. Dieses soziale Miteinander ist für die psychologische Gesundheit unserer Kinder ein entscheidender Faktor. Ich bin froh, dass der Expertenrat unserer Landesregierung dies mit berücksichtigt. Wenn man sich wiederum die Besetzung der Expertengremien von Kanzlerin Merkel in den vergangenen Monaten angeschaut hat, wundert es einen nicht, dass dieser Aspekt zu kurz gekommen ist. In so ein Gremium gehören nicht nur Virologen, sondern auch Psychologen und Sozialwissenschaftler, Betriebs- und Volkswirte und Pädagogen. Zu lange haben wir den ‚Kollateralschäden‘ der Pandemie zu wenig Bedeutung beigemessen. In Schleswig-Holstein gehen wir einen anderen Weg und sind damit in den meisten Fällen gut gefahren.“

    Es gilt das gesprochene Wort.

     

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  • 29.03.2021

    Dennys Bornhöft: Am Impfstoffdebakel hat auch die SPD ihren Anteil

    Anlässlich der heutigen Pressemitteilung von Birte Pauls zum „Impf-Anmelde-Chaos“, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

    „Die SPD sollte als Teil der Bundesregierung ihren Anteil am Impfstoff-Beschaffungsdebakel weder unterschätzen noch vergessen. Wenn die SPD-Landtagsabgeordnete Birte Pauls nun öffentlich suggeriert, dass die Impfstoffverteilung in Schleswig-Holstein schlecht oder nur unter großen Mühen der Impfwilligen funktioniere, ist dies schlicht falsch. Die Terminvergabe funktioniert online und per Telefon. Zudem wurden die über 80-Jährigen postalisch angeschrieben, um sie so besonders serviceorientiert seitens des Landes bei der Terminvergabe zu unterstützen. Nicht ohne Grund liegt Schleswig-Holstein im Ländervergleich auf dem dritten Platz.

    Viele Impfberechtigte stehen jedoch einer zu geringen Zahl an Impfstoffdosen gegenüber, sodass leider nicht jeder sofort einen Termin erhalten kann. Auch weitere Anschreiben für weitere Gruppen können das entscheidende Problem nicht lösen: zu wenig Impfstoff. Entscheidend ist, dass der Impfstoff, den wir haben, auch schnell buchbar gemacht und dann auch schnell verimpft wird. Die notwendige Infrastruktur hierzu haben wir in Schleswig-Holstein geschaffen!

    Auf die von Kanzlerkandidat Olaf Scholz vor drei Wochen angekündigten bis zu zehn Millionen Impfungen pro Woche warten wir immer noch.

    Mein Rat an die Schleswig-Holsteinische SPD: Richten sie ihre Kritik dorthin, wo sie hingehört, an ihre Genossen und Koalitionspartner in Berlin!“

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  • 13.04.2021

    Jörg Hansen: Sport leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg aus der Krise

    Zur Vorstellung der Modellprojekte im Sportbereich heute durch Innenminis-terin Sabine Sütterlin-Waack erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen: „Sport treiben zu können, fehlt vielen Menschen in Schleswig-Holstein. Daher bedanken wir uns bei den zahlreichen Sportvereinen und- verbänden, die den Schritt gewagt haben, sich für das Modellvorhaben zu bewerben. Eine große Hürde im Rahmen der Bewerbung waren die hohen Anforderungen in Form der Ausschreibungskriterien. Diese waren jedoch aus Sicht des Infek-tionsschutzes notwendig, damit das Modellprojekt nachhaltig gelingen kann. Umso mehr freuen wir uns, dass zahlreiche Sportvereine und –verbände den Aufwand nicht gescheut und kreative wie verantwortungsvolle Hygienekonzepte erstellt haben, um unseren Bürgerinnen und Bürgern einen bedachten Restart in ein gesellschaftliches und gesundes Leben zu ermöglichen. Ein großer Applaus geht auch von mir an den SSV Hennstedt, der mit großem Engagement in kurzer Zeit ein großartiges Konzept auf die Beine gestellt hat. Der SSV Hennstedt und sechs weitere schleswig-holsteinische Sportvereine können ab dem 19. April mit Fußball, Basketball, Mehrsparten-Projekten und vor allem auch dem Schwimmsport durchstarten. Damit wird die Breite des Sportangebots in diesen Zeiten gut und verantwortbar dargestellt. Der Sport verbindet, hält gesund und stimmt glücklich – er spielt für alle Altersgruppen eine bedeutende Rolle bei der Rückkehr aus der Isolation in die Normalität. Genau richtig ist deshalb auch die wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte, um frühzeitig Erkenntnisse für das Sporttreiben in Pandemiezeiten sammeln und auswerten zu können. Das kommt auch den weiteren Vereinen und Verbänden zu Gute, die jetzt noch nicht mit der Umsetzung ihrer Konzepte starten durften. Sport leistet einen wichtigen Beitrag auf dem Weg aus der Krise.“
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  • 15.04.2021

    Jan Marcus Rossa: Rot-rot-grüner Mietendeckel hat Wohnraum verknappt statt geschaffen

    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Mietendeckel in Berlin eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Bundesländer nicht berechtigt sind, gesetzliche Regelungen zur Miethöhe aufzustellen. Die Entscheidung des BVerfG ist wenig überraschend gewesen. Der Berliner Landesgesetzgeber hat aber mit seinem starrsinnigen Vorgehen mehr Schaden als Nutzen gebracht. Über viele Monate hinweg hatte der Mietendeckel dafür gesorgt, dass die Immobilienwirtschaft in Berlin außerordentlich zurückhaltend agierte. Es wurde weniger neuer Wohnraum geschaffen und dringend nötige Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen wurden zurückgestellt. Leidtragende waren wieder einmal die Mieterinnen und Mieter. Die Lehre aus dieser Posse ist, dass die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht durch immer neue Regulierungen und durch staatliche Eingriffe in den Markt gelöst werden können. Im Gegenteil erweist es sich als sinnvoll, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Immobilienwirtschaft ein Interesse daran hat, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten. Mietendeckel oder Mietpreisbremse erweisen sich immer wieder als kontraproduktiv. Vielleicht erkennen das am Ende auch Sozialdemokraten, Grüne und Linke.“
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  • 16.04.2021

    Stephan Holowaty: Diskussion um Luca-App wenig hilfreich

    Zur aktuellen Diskussion um die Luca-App erklärt der Sprecher für Digitalisierung und Datenschutz der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty: „Die neue Diskussion um die Luca-App ist wenig hilfreich. Die vom Chaos-Computer-Club kritisierte Sicherheitslücke wurde schnell geschlossen. Dabei kann man durchaus darüber diskutieren, ob es sich hierbei um eine wirklich relevante Sicherheitslücke gehandelt hat. Zudem haben die Luca-App-Entwickler nunmehr den kompletten Quellcode als Open Source veröffentlicht. Das begrüßen wir Freie Demokraten ausdrücklich. Wenn der Chaos Computer Club nun dennoch weiter eine ‚Bundesnotbremse‘ für die Luca-App fordert, entsteht der Eindruck, dass es nicht um eine sachgerechten Beitrag zur Weiterentwicklung der App und um bedeutende Datenschutzfragen geht, sondern im Wesentlichen um einen medienwirksamen Auftritt. Es scheint jedoch auch weiterhin der bequemere Weg in unserem Land zu sein, Notbremsen, Stopps und Stillstand zu fordern, statt Lösungen aufzuzeigen. Jede Kontaktverfolgung, egal wie sie gemacht wird, ist für uns Freie Demokraten ein schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte, nur in selte-nen Ausnahmesituationen akzeptabel und nur solange, wie es unbedingt nö-tig ist. Wir Freie Demokraten stehen dennoch dazu, dass die digitale Kontaktverfolgung einen bedeutenden Beitrag dazu leisten kann, die dramatischen Auswirkungen der Pandemie auf Gastronomie, Tourismus, Kultur und das öffentliche Leben zumindest zu mindern. Wir brauchen daher in der Pandemie schnellstens die Einführung einer wirksamen digitalen Kontaktverfolgung genauso wie wir ihre konsequente Weiterentwicklung brauchen. Das ist unser Land den Menschen, der Gastronomie, dem Tourismus und der Kultur als eine Alternative zu einem Dauerlockdown schuldig. Das gilt im nächsten Schritt auch für den digitalen Test- und Impfnachweis, den wir genauso dringend brauchen.“
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  • 20.04.2021

    Annabell Krämer: Krisenbewältigung heißt investieren

    Zu den heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltseckwerten 2022 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer: „Es überrascht nicht, dass Rezession und Neuverschuldung die finanziellen Spielräume in den nächsten Jahren stark einengen. Künftige Landeshaushalte werden Haushalte der Konsolidierung sein. Unsere vordringliche Aufgabe bleibt es, die Pandemie schnell zu überwinden und den kommenden Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen. Dann sind wir zuversichtlich, dass mehr Steuereinnahmen fließen und Schulden schneller abgebaut werden als aktuell geplant. Trotz herausfordernder Zeiten werden wir auch 2022 wieder einen Haushalt mit einer zweistelligen Investitionsquote aufstellen. Denn die Krise zeigt uns leider auch deutlich, wo in den vergangenen Jahre auf Kosten der Infrastruk-tur gespart wurde. Die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser und Schulen sind genauso wichtig für die Modernisierung unseres Landes wie eine gute Straßeninfrastruktur. Die Investitionen machen uns nicht nur krisenfester, sondern helfen der Wirtschaft auch dabei, sich schneller zu erholen und neue Wachstumskraft zu entfalten. Die Pandemie hat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft viele Belastungen zugemutet. Wir stellen jetzt im Haushalt die Weichen, damit es so schnell wie möglich wieder bergauf geht und unser Land zur alten Stärke zurückkehren kann.“
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  • 20.04.2021

    Christopher Vogt zu TOP 1 „Corona-Infektionsschutzgesetz“

    In seiner Rede zu TOP 1 (Corona-Infektionsschutzgesetz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Die dritte Welle der Pandemie fordert uns weiterhin heraus, auch wenn es derzeit erste Anzeichen dafür gibt, dass sie an Kraft verliert, was sehr zu hoffen ist. Es werden wohl noch einige Monate effektive Maßnahmen und damit teils auch empfindliche Grundrechtseinschränkungen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig sein, da in Deutschland bisher erst etwa jeder Fünfte geimpft werden konnte. Ich bin aber sehr froh, dass Schleswig-Holstein auch beim Impfen im bundesweiten Vergleich sehr gut dasteht. Ein großer Dank an die vielen Helferinnen und Helfer in den Impfzentren und auch in den Arztpraxen, die mit ihrem großen Einsatz dazu beitragen! In vielen Regionen Deutschlands ist das Infektionsgeschehen beunruhigend und dort gibt es auch entsprechende Probleme bei der Krankenversorgung und höhere Todeszahlen. Es zeigt sich, dass die Priorisierung beim Impfen angesichts des Impfstoffmangels im Grundsatz der absolut richtige Weg war, denn die Todeszahlen unterscheiden sich dann doch deutlich von denen der zweiten Welle, als insbesondere in den Heimen sehr viele Menschen verstorben sind. Inwieweit genau die mittlerweile dominante britische Virusvariante ansteckender ist als der Wildtyp, ist noch immer nicht ganz klar. Unumstritten ist in der Fachwelt jedoch, dass sie ansteckender ist. Und wir hören von den Intensivstationen, dass dort aktuell vielfach auch Menschen im mittleren Alter um ihr Leben kämpfen und dass dieser Kampf oft mehrere Wochen dauert und dann oft dennoch verloren wird. Das zeigt nochmal, wie ernst man diese Krankheit auch in dieser Phase der Pandemie nehmen muss. Die aktuelle Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist eine Zäsur bei der Pandemiebekämpfung und ich will mit den Punkten beginnen, die wir grundsätzlich positiv sehen. Die eine oder der andere hier hat es in den letz-ten Monaten vielleicht bemerkt: Ich bin kein großer Fan der Ministerpräsidentenkonferenz. Ich habe zwar gestern Abend gelernt, dass es Gremien gibt, in denen die Vertraulichkeit noch weniger gewahrt wird, aber ich halte es auch in einer Pandemie grundsätzlich für richtig, dass zumindest ein gewisser Rahmen im Parlament öffentlich debattiert, auch mit Experten beraten und dann dort beschlossen wird. Die FDP-Bundestagsfraktion wurde ja massiv dafür kritisiert, dass sie ein Eilverfahren im Bundestag nicht ermög-licht hat. Wie richtig diese Entscheidung jedoch war, kann man daran erkennen, dass gestern im Ausschuss noch erhebliche Änderungen durch die schwarz-rote Mehrheit vorgenommen worden sind, obwohl diese das Gesetz ja eigentlich bereits am letzten Freitag im Bundesrat haben wollte. Bemerkenswert finde ich auch, dass nicht nur bei jeder Ministerpräsidentenkonferenz, sondern auch jetzt im Bundestag die Vorschläge der Bundesregierung erheblich verändert wurden. Auch wenn das Verfahren im Parlament verfassungsrechtlich sauberer ist, ist das voraussichtliche Ergebnis für uns leider nicht zustimmungsfähig. Und dies liegt vor allem an den geplanten Ausgangsverboten. Noch einmal zur Erinnerung: Die Maßnahmen müssen trotz der großen Herausforderung durch diese Pandemie immer verhältnismäßig sein. Mildere Mittel sind vorzuziehen und die Eingriffe in die Grundrechte müssen gut begründet werden und nicht deren Gewährung. Es gibt in der Wissenschaft unterschiedliche Einschätzungen bei der Frage, wie wirksam denn tatsächlich Ausgangsverbote sind. Sie sind ja schließlich auch nur eine Krücke, um zu bestimmten Zeiten die Kontaktregeln kontrollieren bzw. de facto auch weiter einschränken zu können. Klar ist aber, dass sie immer nur das letzte Mittel sein können. Sie können in einer Notsituation kurzzeitig notwendig sein, aber es gibt eben kaum einen größeren pauschalen Grundrechtseingriff, so dass man damit sehr vorsichtig umgehen muss. Automatische Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 halten wir für unverhältnismäßig und für verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Dies hat auch eine ganze Reihe von hochanerkannten Rechtswissenschaftlern in der Bundestagsanhörung sehr deutlich gemacht und auch Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und sogar des Bundeskanzleramtes haben entsprechend gewarnt. Die Ausgangssperren werden jetzt wohl kommen, aber mit Blick auf bisherige Urteile sind wir skeptisch, ob sie in dieser Form vor Gericht bestehen werden. Die gestern vereinbarten Ausnahmen sind zwar richtig, aber sie heilen nicht das grundsätzliche Problem. Der Kreis Herzogtum Lauenburg liegt ja derzeit bei einer Inzidenz von über 100, was angesichts der direkten Nachbarschaft zu Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die allesamt über 100 liegen, wohl auch kein Zufall ist. Ich finde den Gedanken beklemmend, dass ich wohl bald zu bestimmten Uhrzeiten mein Grundstück nicht mehr verlassen darf. Es wird dazu allerdings auch wenig Anlässe geben, da das nächtliche Partyleben bei uns meines Wissens sehr überschaubar ist. Das mag in Großstädten anders sein. Man muss auch sagen, dass das Infektionsgeschehen innerhalb dieses Landkreises vor allem ganz im Süden stattfindet – zuletzt auch besonders in der Stadt Schwarzenbek. Dass die Bewohner der Dörfer im Nordkreis nun nachts nicht mehr aus dem Haus dürfen, wird daran nichts ändern. Es fehlt also die Zielgenauigkeit. Hinzu kommen die Verbote zur Einreise nach Meck-lenburg-Vorpommern, die zunehmend für Unmut bei den Menschen in der Region sorgen und die wirklich viele absurde Situationen mit sich bringen und jetzt auch noch für Zweitwohnungsbesitzer gelten. Da sollten wir als Land deutlicher gegenüber der Landesregierung in Schwerin werden. Die vorgesehenen Einschränkungen beim Rechtsweg sehen wir ebenfalls kritisch, da es rechtsstaatlich problematisch ist, wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit quasi aus dem Spiel genommen wird und man gleich ans Bundesverfassungsgericht gehen muss. Ein weiteres Problem sehen wir bei der sehr strikten Orientierung an bestimmten Inzidenzwerten, was ebenfalls von zahlreichen anerkannten Wissenschaftlern kritisiert wird. Gerade an und nach Ostern haben wir doch gerade wieder gesehen, wie ungenau die Inzidenzwerte sein können. Sie sind ein sehr wichtiger Indikator, sollten aber nicht der alleinige sein angesichts der harten Maßnahmen, um die es hier geht. Auch bei unseren Maßnahmen orientieren wir uns an bestimmten Inzidenzwerten, lassen uns aber einen gewissen Spielraum für unsere Entscheidungen, mit denen wir das Infektionsschutzgeschehen genauer bewerten. Dass es eine bundesweite Hotspotstrategie geben soll, ist im Grundsatz ja richtig. Es kommt aber eben sehr auf den Inhalt an. Auch wenn der Gesetzentwurf in den vergangenen Tagen an vielen Stellen durch die Hinweise aus den Ländern und von Experten noch verbessert wurde, bleibt dieser noch immer ziemlicher Murks. Viele wertvolle Erfahrungen aus den vergangenen Monaten wurden leider nicht berücksichtigt. Ich will eines nochmal sehr deutlich sagen, weil es in den letzten Monaten ja mehr denn je Mode geworden ist, pauschal gegen den Föderalismus zu wettern: Aus schleswig-holsteinischer Sicht bräuchte es diesen Schnellschuss nicht. Wir haben ein funktionierendes Regelwerk, das wir auch konsequent anwenden. Wir haben uns auch immer weitestgehend an die MPK-Vereinbarungen gehalten, weil das eben auch mit Verlässlichkeit und mit stringenter Kommunikation zu tun hat. Dass ausgerechnet die Ministerpräsidenten, deren Bundesländer besonders betroffen sind, nun ein neues Bundesgesetz brauchen, um bestimmte Dinge umzusetzen, ist wirklich skurril. Den Bundesländern stehen für die Pandemiebekämpfung alle notwendigen rechtlichen Instrumente zur Verfügung. Das ist aber nicht per se ein Versagen des Föderalismus: Es ist letztlich nicht entscheidend, welche Ebene am Ende entscheidet, sondern wer dort Verantwortung trägt und wie effektiv und auch zielgenau die Maßnahmen sind. Ich bin froh, dass uns in Schleswig-Holstein diese Landesregierung durch diese Krise führt. Jede und jeder macht Fehler, aber hier wurden bisher weniger gemacht als anderswo und dies ist auch eine Erklärung dafür, warum die Inzidenzwerte bei uns niedriger sind als im Rest der Republik. Das liegt sicherlich auch an der geographischen Lage und an der norddeutschen Mentalität, aber eben auch am überlegten und konsequenten Handeln der Verantwortlichen. Und ich schließe da ausdrücklich die Kommunen mit ein und auch die Fraktionen in diesem Hohen Hause. Ich will auch einmal daran erinnern, dass die britische Mutante – nachdem was wir wissen – zuerst in Schleswig-Holstein nennenswert aufgetaucht ist. Da haben wir dann in Flensburg auch mal kurzzeitig die Hammer-Methode angewendet. Das hat funktioniert, auch wenn ich nicht glaube, dass die Ausgangssperre, die dort für wenige Tage galt, dabei entscheidend war. Das enge Zusammenwirken von Land und Kommunen bei der Pandemiebekämpfung ist und bleibt wichtig. Und ich bin auch sehr dankbar, dass nicht nur der Deutsche Landkreistag, sondern auch die schleswig-holsteinischen Kreise, Städte und Kommu-nen die pauschalen Ausgangssperren sehr kritisch bewerten und vor einem zu starken Zentralismus warnen. Die Gesetzesänderung wird unser Pandemiemanagement leider nicht einfacher machen, sondern an einigen Stellen sogar komplizierter. Ich will da jetzt nicht jedes Detail beleuchten, aber ins-besondere der Einzelhandel und die Schulen sind davon betroffen. Gerade bei Schulen und Kitas werden wir uns massive Gedanken machen müssen, weil die Vorgabe des Bundes, dass ab einer Inzidenz von 165 die Schulen geschlossen werden, Auswirkungen auf unsere Notbremse im Land haben wird. Ich habe heute viel Zeit damit verbracht zu recherchieren, wo-her eigentlich die Zahl 165 kommt, denn bislang ging es ja immer um einen Grenzwert von 200. Offenbar ist es so, dass man einfach den aktuellen bundesweiten Durchschnitt bei den Inzidenzwerten genommen hat. Aus meiner Sicht ist das nicht wissenschaftsbasiert. Das ist wirklich schwer zu vermit-teln, aber wir werden für Schleswig-Holstein eine gute Regelung finden. Das Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen draußen ist ein Punkt, den ich loben will an dieser Stelle, das ist praktikabler geworden als im ersten Entwurf. Beim Einzelhandel bin ich auch mit Blick auf verschiedene Studien der Meinung, dass wir diesen zukünftig anders behandeln sollten. Ich glau-be, dass er als Risiko lange überschätzt wurde, deshalb bin ich froh, dass wir dort zu besseren Lösungen kommen. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum die Baumärkte ab einer Inzidenz von 100 geschlossen werden sollen im Gegensatz zu Gartencentern – das leuchtet mir logisch nicht ein, was der Bund hier vorgenommen hat. Einen Punkt will ich noch ansprechen, weil er in den nächsten Wochen wichtiger werden wird: Wir haben jetzt hoffentlich bald besseres Wetter und ich glaube wir müssen noch stärker zwischen drinnen und draußen unterscheiden. Wir müssen draußen mehr ermöglichen, damit sich die Menschen nicht drinnen treffen. Das ist nicht nur beim Sport, sondern auch bei anderen Aktivitäten wie beispielsweise der Außengastronomie ein ganz wichtiger Aspekt. Wir brauchen noch mehr Home-Office, wo es möglich ist, dort ist ein ganz großes Potenzial, um die Inzidenzzahlen zu senken in den nächsten Wochen. Wir müssen besonders betroffenen Branchen besser helfen. Es gibt mittlerweile viele Insolvenzen und Geschäftsaufgaben, so dass es unbedingt Nachbesserung bei den Wirtschaftshilfen geben muss. Zum Bundesrat möchte ich sagen, aus unserer Sicht wäre das Gesetz eher zustimmungspflichtig, aber es wird wohl als Einspruchsgesetz behandelt werden. Wir würden als FDP gerne den Vermittlungsausschuss anrufen, das sehen unsere Koalitionspartner anders, aber wir werden einen Entschließungsantrag einbringen und wenn das keine Mehrheit findet eine Protokollerklärung machen. Wir haben die Modellregionen in Schleswig-Holstein beim Sport, der Kultur und dem Tourismus. Ich finde das richtig, weil die Inzidenzzahlen bei uns niedrig sind und es Sinn macht, gewisse Maßnahmen auszuprobieren. Wichtig ist dabei die wissenschaftliche Begleitung. Ich finde, wir haben mit den niedrigen Zahlen auch eine Verantwortung für den Rest der Republik, denn wir brauchen mehr Licht am Ende des Tunnels, da werden wir auch mit mehr Impfungen zeitnah hinkommen. Lassen Sie uns Stück für Stück aus der Krise herauskämpfen, Perspektiven aufzeigen und auch die Zeit danach vorbereiten. Lassen Sie uns gemeinsam die Verantwortung weiter wahrnehmen und die Gesellschaft beisammenhal-ten und wieder zusammenführen.“ Es gilt das gesprochene Wort!
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  • 24.04.2018

    Christopher Vogt: Sinnvoll investieren

    Anlässlich der Verabschiedung der Haushaltseckwerte für 2019 durch die Landesregierung erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Stärkung der Bildung und der Abbau des Sanierungsstaus bleiben die zentralen finanzpolitischen Herausforderungen für unser Bundesland. Es ist deshalb ganz entscheidend, dass wir die Investitionsausgaben in den nächsten Jahren auf hohem Niveau stabilisieren können. Wir werden in den Erhalt und Ausbau unserer Infrastruktur jedes Jahr mehr als eine Milliarde Euro investieren. Wir stärken die frühkindliche und die schulische Bildung und erhöhen die Besoldung von Grundschullehrkräften, um auch hier im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte bestehen zu können.

    Wir schaffen dies alles trotz steigender Pensionsverpflichtungen und einer wachsenden Zinslast, die vor allem aus der Übernahme von Altschulden der HSH Nordbank resultiert. Uns ist jedoch bewusst, dass die Handlungsspielräume angesichts konjunktureller Risiken und des notwendigen Schuldenabbaus in den nächsten Jahren vermutlich nicht größer werden. Darauf bereiten wir uns vor.“

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  • 21.04.2021

    Christopher Vogt: Impfstoff aus Dänemark beschleunigt die Impfkampagne

    Zur Mitteilung der dänischen Regierung, 55.000 Dosen des Impfstoffs Ast-raZeneca für Schleswig-Holstein bereitzustellen, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Das ist eine sehr gute Nachricht! Alles, was die Impfkampagne beschleunigen kann, hilft uns bei der Pandemiebekämpfung. Im Namen meiner Fraktion danke ich der dänischen Regierung und auch unserer Landesregierung für diese sinnvolle Maßnahme, die unsere freundschaftliche Beziehung er-neut unterstreicht! Schleswig-Holstein steht im bundesweiten Vergleich auch beim Impfen gut da. Ich gehe davon aus, dass wir die 55.000 Dosen AstraZeneca dann später an Dänemark zurückgeben werden. Diese Lieferung wird dazu beitragen können, dass die Menschen aus der Altersgruppe ab 60 Jahren bei den nie-dergelassenen Ärzten in Schleswig-Holstein geimpft werden können.“
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  • 22.04.2021

    Stephan Holowaty: FDP fordert Gigabit für jede Wohnung

    Zum heutigen Beschluss des Bundestages über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes erklärt der digital- und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty: „Die heute verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes bedeutet für unzählige Mieter in Deutschland ein Verharren in der digitalen Stein-zeit. Distanzlernen und Home Office braucht Gigabit-Internet bis in jede Wohnung. Die heutige Novelle bedeutet im Grunde eine Absage an Distanzlernen und Home Office. Entscheidend wird nun sein, wie die große Koalition die anzustrebende Mindestleistung berechnet. Diese Berechnung muss zukunfts- und nicht be-standsorientiert und damit ein Gigabit-Ziel sein. Nur das kann den Anforderungen von Home Office und Distanzlernen gerecht werden. Leider scheint genau das Gegenteil zu geschehen. Die Freien Demokraten appellieren daher an die Städte und Gemeinden, künftig in städtebaulichen Verträgen im Wohnungsbau eine gigabitfähige Hausverkabelung mit den Bauherren zu vereinbaren. Es ist die gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft, Distanzlernen oder Home Office überhaupt erst möglich zu machen – und dafür braucht es Gigabit in jeder Wohnung. Während gerade in Schleswig-Holstein der Glasfaserausbau mit hohem Tempo vorankommt, kommt davon bei vielen Privathaushalten und Mietern kaum etwas an. Der Grund dafür ist, dass ein Glasfaseranschluss im Haus allein oft nicht ausreicht – auch die Verkabelung innerhalb eines Wohnhauses muss gigabitfähig sein. Mit dem heutigen Bundestagsbeschluss zementiert die Große Koalition den bisherigen Zustand – es fehlt jede Motivation für Bauherren im Geschosswohnungsbau, gigabitfähige Hausverkabelung vorzusehen. Die Freien Demokraten fordern deshalb, dass für Gebäude mit vier oder mehr Wohneinheiten im Falle eines Neubaus oder einer umfangreichen Renovierung eine starke Motivation dafür entsteht, gebäudeintern solche Netzinfrastrukturen zu realisieren, die Gigabit-Datendienste ermöglichen. Zudem sollen Vermieter dadurch zum Austausch von veralteten Technolo-gien motiviert werden, indem Betriebskosten für Endbenutzeranschlüsse nur noch dann als umlagefähige Betriebskosten gelten, wenn damit Gigabit-Datendienste bereitgestellt werden können.“
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  • 22.04.2021

    Christopher Vogt: Corona-Notbremse ist in Teilen unverhältnismäßig und ungeeignet

    Zur Beratung des Bundesrates heute über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Trotz einiger Nachbesserungen im Bundestag bleibt das neue Infektionsschutzgesetz in Teilen sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Vor allem die ab einer Inzidenz von 100 in Kraft tretende pauschale Ausgangssperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sie ist auch nicht geeignet, um das Virus effektiv einzudämmen, wie eine aktuelle Studie der Universität Gießen zeigt. Die alleinige Orientierung am Inzidenzwert ist zu undifferenziert und auch der Inzidenzwert von 165, ab dem Schulen geschlossen werden müssen, ist wissenschaftlich nicht erklärbar. Dieser Wert wurde offenbar ziemlich willkürlich nach dem aktuellen bundesweiten Durchschnittswert festgelegt. Massive Eingriffe in die Grundrechte müssen aber auch in einer Pandemie geeignet, verhältnismäßig und sehr gut begründet sein und dürfen nicht aus einem Bauchgefühl heraus getroffen werden. Wäre das Gesetz als zustimmungspflichtig eingestuft worden, hätte sich Schleswig-Holstein deshalb im Bundesrat enthalten. Es ist schon bemerkenswert, wie viele Ministerpräsidenten sich heute im Bundesrat ähnlich kritisch wie wir Freie Demokraten geäußert haben. Wir hätten gern den Vermittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz erheblich verbessern zu können. Ich bedaure sehr, dass dies nicht möglich war und dass auch der Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins trotz der massiven Kritik aus vielen Bundesländern keine Mehrheit gefunden hat. Wir haben unsere erheblichen Bedenken deshalb zu Protokoll gegeben. Jetzt wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit diesem Gesetz befassen müssen. Aus unserer Sicht bräuchte es dieses Gesetz nicht, denn den Bundesländern stehen alle erforderlichen rechtlichen Instrumente längst zur Verfügung. Schleswig-Holstein verfügt über ein funktionierendes Regelwerk, das wir weiterhin konsequent anwenden und auch weiterentwickeln werden. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird die Umset-zung unserer Maßnahmen in den Kreisen mit einer höheren Inzidenz leider nicht einfacher machen, sondern teilweise sogar erschweren. Damit werden wir aber auch fertigwerden.“
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  • 28.04.2021

    Kay Richert: Modellprojekt ist der Schlüssel zur Rettung vieler Flüsse und Seen

    Zum Start des Pilotprojekts zur ökologischen Gewässersanierung des Burggrabens des Schlosses Gottorf erklärt der für den Wahlkreis Schleswig-Flensburg zuständige Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert: „Es ist wichtig, dass wir alles dafür unternehmen, um Gewässer, die aus dem ökologischen Gleichgewicht geraten sind, wieder zu sanieren. Bisher geplante Lösungen wären allerdings massiv zu Lasten der Menschen vor Ort gegangen. Die innovative und umweltschonende Methode, mit der die Gewässersanierung an einem abgetrennten Seitenarm der Schlei jetzt erprobt wird, klingt erfolgsversprechend. Wenn das Modellprojekt erreicht, Faulschlämme als eine der Hauptursachen für die Verschlechterung des Gewässerzustandes zu beseitigen, dann wäre das ein großer Erfolg und der Schlüssel zur Rettung vieler weiterer Flüsse und Seen. Wir Freie Demokraten haben uns von Anfang an für das Pilotprojekt eingesetzt und vorgeschlagen, dass 600.000 Euro dafür im Haushalt bereitgestellt werden. Das ist gut angelegtes Geld für eine saubere und vor allem lebendige Seen- und Flusslandschaft.“
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  • 04.05.2021

    Jan Marcus Rossa: Steigende Zahl von Extremisten ist besorgniserregend

    Zum heute von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und den Abteilungsleitern des Verfassungsschutzes und der Polizei vorgestellten Verfassungsschutzberichtes 2020 erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „Es ist gut, dass das Innenministerium und der Verfassungsschutz gleich zu Beginn der heutigen Pressekonferenz klargestellt haben, dass die Teilnehmer von Protesten gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sondern sehr genau hingesehen wird, wer sich auf welchen Veranstaltungen wie verhält. Anders als andere Bundesländer scheint der Protest in Schleswig-Holstein nicht von Extremisten gesteuert zu sein. Das soll auch so bleiben. Besorgniserregend ist, dass die Zahl der Menschen, die einem extremistischen Umfeld zugerechnet werden, auch im vergangenen Jahr zugenommen hat. Diesen Trend müssen wir umkehren, wenn wir eine Radikalisierung unserer Gesellschaft im Keim ersticken wollen. Ein Hoffnungsschimmer scheint auf den ersten Blick der Rückgang politisch motivierter Straftaten zu sein. Doch der Schein trügt, denn die Anzahl an Gewalttaten und Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger hat im letzten Jahr spürbar zugenommen. Auch bleibt abzuwarten, ob dieser Trend möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass wegen der Corona-Pandemie weniger Gelegenheit bestand, z.B. im Rahmen von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen politisch motivierte Straftaten zu verüben. Es ist also keineswegs an der Zeit, Entwarnung zu geben. Schließlich macht der Bericht deutlich, dass sich immer mehr Aktivitäten der Extremisten ins Netz verlagern, was den Überwachungsaufwand deutlich erhöht. Das zeigt aber auch, wie sinnvoll die Initiative der FDP-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen gewesen ist, den notwendigen Personalaufbau beim Landesverfassungsschutz finanziell abzusichern.“
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  • 05.05.2021

    Dennys Bornhöft: Selbstbestimmt in allen Lebenslagen – Sterbehilfe legalisieren

    Zur Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, nach der fast drei Viertel der Deutschen eine Legalisierung der Sterbehilfe befürworten, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft: „Deutschland ist eine liberale Gesellschaft, in der jeder Mensch Entscheidungen, die das eigene Leben betreffen, selbst treffen soll. Für uns Freie Demokraten gilt das Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende und wir begrüßen, dass das eine große Mehrheit der Menschen im Land auch so sieht. Es gibt schwer bzw. unheilbar kranke Menschen, die großes Leid erfahren und für sich die Entscheidung treffen, dass sie mit diesem Leid nicht mehr leben wollen. Die Rechtslage zwingt sie derzeit, Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen. Aus Sicht der FDP ist dies nicht mit der Menschenwürde vereinbar bedarf dringend rechtlicher Anpassung. Hierbei brauchen wir einen offenen Diskussionsprozess, denn es muss geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung über den eigenen Tod frei und eigenverantwortlich getroffen wird. Begleitet werden sollte diese aber durch ärztliche Beratungsgespräche oder auch unabhängige Beratungsstellen. Der Bundestag wird voraussichtlich noch in dieser Wahlperiode eine Entscheidung über die Legalisierung der Sterbehilfe treffen. Im Sinne der Betroffenen wünschen wir uns, dass die fraktionsübergreifende Initiative der FDP-Fraktion im Bundestag eine Mehrheit finden wird.“
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  • 05.05.2021

    Christopher Vogt: Eine parlamentarische Demokratie lebt davon, dass das Volk repräsentativ in den Parlamenten vertreten ist

    Zum gemeinsamen Antrag „Die repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen“ der Jamaika-Fraktionen, der SPD und den Abgeordneten des SSW erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt: „Unsere repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Institutionen und vor allem in die gewählten Volksvertretungen. Abgeordnete sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Deshalb ist es sinnvoll und richtig, dass Abgeordnete besondere Offenlegungspflichten haben, die wir in Schleswig-Holstein bisher schon umfassend und gut geregelt haben. Die Skandale in der jüngsten Vergangenheit, wo Abgeordnete im Bund und in Bayern ihr Mandat zum Geschäftsmodell gemacht haben, haben die Diskussion über die richtigen Verhaltensregeln neu entfacht. Wir nehmen dies zum Anlass, um diese auch in Schleswig-Holstein noch einmal genau zu überprüfen. Eine parlamentarische Demokratie lebt aber auch davon, dass das Volk repräsentativ in den Parlamenten vertreten ist. Ich sehe mit Blick auf die personelle Zusammensetzung nicht, dass uns ‚Millionärsparlamente‘ drohen, sondern eher, dass bereits heute der öffentliche Dienst deutlich überrepräsentiert ist, während andere Berufsgruppen immer seltener zu finden sind. Deshalb müssen wir auch weiterhin Menschen für Mandate gewinnen, die darauf angewiesen sind, nach ihrer politischen Karriere in ihren angestammten Beruf zurückzukehren. Das wird oftmals nur möglich sein, wenn insbe-sondere Freiberufler und Unternehmer ihren Beruf auch in einem gewissen Maße weiterhin parallel zu ihrem Abgeordnetenmandat ausüben können. Wenn man dies quasi unmöglich machen würde, würden wir in den Parlamenten auf viel Lebenserfahrung und Expertise verzichten, die wir als not-wendig erachten. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete müssen deshalb so ausgestaltet werden, dass die Übernahme eines Mandats für alle Menschen möglich bleibt. Die Anforderungen an Unabhängigkeit und Transparenz müssen selbstverständlich auch für die Parteien gelten. Deshalb müssen die unternehmerischen Tätigkeiten von Parteien ebenfalls sinnvoll begrenzt und der faire Wettbewerb zwischen den Parteien sichergestellt werden.“
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