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  • 10.12.2020

    Kay Richert zu TOP 36+44 „Arbeits- und Gesundheitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung“

    In seiner Rede zu TOP 36+44 (Kapazitäten und Arbeits- und Gesundheitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein) erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Wir wollen, dass es den Menschen in der Wirtschaft gut geht. Wir wollen, dass die Arbeitsbedingungen gut und sicher sind. Wir wollen, dass die Löhne und Gehälter der Arbeit angemessen hoch sind. Wir wollen, dass die Unternehmen ausreichende Gewinne erwirtschaften. Wir wollen, dass die Rechte der Arbeitnehmer durch starke Betriebsräte gewahrt werden. Und wir wollen nicht, dass sich eine der genannten Gruppen auf Kosten einer anderen unangemessene Vorteile verschafft.

    Für das Gleichgewicht der Interessen sind die Sozialpartner zuständig. Und wo das nicht klappt, weil einer der beiden Sozialpartner zu schwach ist – was auch immer die Gründe dafür sein mögen – da muss staatlicherseits eingegriffen werden. Die Wirtschaft ist für die Menschen da, das ist das Wesen der sozialen Marktwirtschaft. In der Fleischindustrie hat es in der Vergangenheit Grund zur Beanstandung gegeben. Sie sprechen hier ja oft von der Fleischwirtschaft, das finde ich nicht richtig. In der Fleischindustrie gab es in zwei Bereichen Mängel: Bei den Arbeitsbedingungen und bei den Wohnbedingungen. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK) hat hier eine Informations- und Kontrollkampagne durchgeführt. Die aufgedeckten Mängel wurden abgestellt. Inzwischen ziehen alle Betriebe in Schleswig-Holstein mit, es gibt eine große Kooperationsbereitschaft. Sie sagen jetzt: Ja, aber das machen die nur, weil die Kontrollen angezogen wurden. Und ich sage Ihnen: Na und?

    Wer Gesetze macht und deren Einhaltung nicht kontrolliert, ist ein schlechter Gesetzgeber. Das führt dazu, dass die Ehrlichen die Dummen sind und am Ende doch jeder tut, was ihm am vorteilhaftesten erscheint. Das kenne ich aus meiner Heimatstadt Flensburg, was die Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt angeht und die Parksituation nach 16.00 Uhr am Wochenende. Und auch Sie haben das in der Küstenkoalition im Übermaß ausprobiert, nämlich mit Ihrem gescheiterten Tariftreue- und Vergabegesetz TTG. Wie gesagt, es gab Auffälligkeiten in den Bereichen Unterbringung und Arbeitsschutz. Um Verbesserungen in diesen Bereichen umzusetzen, werden auf Bundesebene drei Regelwerke novelliert: Das Arbeitsschutzgesetz, das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft und die Arbeitsstättenverordnung.

    In den Bereichen Unterbringung und Arbeitsschutz werden genau die Dinge nun durch Bundesgesetz geregelt, die wir hier in Schleswig-Holstein gefordert haben: verbindliche Besichtigungsquoten, Besichtigungs- und Betretungsrechte, Vorschriften zur Unterkunftsstellung und Aufnahme der Gemeinschaftsunterkunft in die Arbeitsstättenverordnung mit festgelegten Standards und Dokumentationspflichten, eine Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Und es ist auch nicht verwunderlich, dass hier unsere Forderungen umgesetzt werden. Schließlich sind es die durch Schleswig-Holstein initiierten Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK, die nach über einem Jahr umgesetzt werden.

    Lassen Sie mich noch ein paar abschließende Bemerkungen machen. In jeder Krise, so scheint es, wird versucht, das Maximum für die eigene Agenda herauszuholen. Das mag politisch-taktisch verständlich sein, gut finde ich das nicht. Konkret meine ich damit das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit. Kontrolle und Eingriffsmöglichkeiten zur Durchsetzung notwendiger Regeln: Ja, unbedingt. Aber dafür braucht man einen klaren Kompass. Und das geht darüber hinaus. Das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit ist bestenfalls ein hilfloses Eingeständnis von Orientierungslosigkeit. Wenn man sich die Einlassungen des Ministers Heil dazu anhört, wird es allerdings eher Symbolpolitik sein. Vollkommen nutzlose Symbolpolitik, wie ich ergänzen möchte. Ein Feldzug gegen die Wörter ‚Werkvertrag‘ und ‚Leiharbeit‘, der an der Sache selbst nichts ändert. Alle wissen das. Und die Einschränkungen werden als kollaterale Auswirkungen in Kauf genommen. Positive Kreativität entsteht durch Neugierde und Freiheit. Wir sind das Land der Dichter und Denker, der Tüftler und Erfinder, des technologischen Vorsprungs. Geistige Enge stranguliert die Neugierde und erwürgt positive Kreativität. Um die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen in der Fleischindustrie menschenwürdig adäquat zu gestalten, um die Schwachen zu schützen und die Übeltäter zu sanktionieren, brauchen wir die geistige Enge nicht, das haben wir bewiesen.“

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  • 10.12.2020

    Anita Klahn zu TOP 6 „Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“

    In ihrer Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzenden und kitapolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir alle blicken auf ein Jahr zurück, das viele Höhen, aber auch sehr viele Tiefen mit sich brachte. Sie alle werden zustimmen, dass die Corona-Pandemie das Jahr 2020 zu einer wahren Herausforderung machte. Und zwar in buchstäblich allen Lebensbereichen! Diese Herausforderungen führten auch dazu, dass die Kommunen die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Kita-Reform 2020 nur bedingt umsetzen konnten. Wir mussten also den Spagat zwischen dem Wunsch, nach einer vollständigen Umsetzung der Kita-Reform und dringend notwendigen Maßnahmen im Pandemiegeschehen zu organisieren, schaffen.

    Wie wir heute alle wissen, hat sich Jamaika für die einzig richtige Umsetzungsstrategie entschieden – einer teilweisen Umsetzung. Während also einzelne Reformbestandteile wie geplant zum 1. August 2020 in Kraft getreten sind, wie der Elterndeckel, die einheitliche Geschwisterermäßigung, die erstmals einheitliche Sozialstaffel, eine Regelung zu einer verbindlichen Gruppengröße von 20, in Ausnahmen 22 Kindern oder aber dem neuen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 2,0. Es war richtig, dass wir uns für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zum Kitagesetz Zeit genommen haben. Denn die Kita als Ort der ersten Lebenserfahrungen junger Menschen, als Ort des Lernens und Lebens ist wichtig! Die breite Anhörung führte in einigen Punkten zu guten Erkenntnissen, die wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben. Eine wichtige Änderung sehe ich beispielsweise in der Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Wahl der Kreiselternvertretung der Eltern in § 4. Auch die erleichterte Förderung von Naturgruppen in § 17 ist eine gute Entscheidung.

    Leider beklagen die Kommunen weiterhin, dass das neue SQKM zu einer Mehrbelastung und damit einer Verteuerung des Kita-Systems führen würde. Das ist aber nur insoweit richtig, wo beispielsweise der Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1,5 auf 2,0 steigt. Allerdings scheint diesen Kommunen nicht bewusst zu sein, dass auch der Landeszuschuss pro Kind zwischen 2017 bis 2022 von etwa 2.000 Euro auf 4.400 Euro pro Kind ansteigt. Sie werden also entlastet. Ebenfalls nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Kommunen, welche eine Vorabberechnung ihrer zukünftig zu erwartenden Finanzbedarfe durch das Sozialministerium haben durchführen lassen, nunmehr wissen, dass sie mit der Reform zukünftig nicht schlechter da stehen werden. Die Beispiele hierfür sind vielfältig. Ich möchte jedoch jene Kommunen auffordern, die sich noch unsicher über ihre zukünftige Finanzlage sind, sich beim Sozialministerium zu melden. Nehmen Sie deren Angebot an. Lassen Sie Ihre Finanzbedarfe vom Ministerium prüfen!

    Unabhängig davon haben wir in § 58 einen neuen Absatz 3 eingeführt. Dieser wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz verpflichten, mit der insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von z.B. den Ist-Zahlen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dargestellt werden. Ich bin mir sicher, dass dieses Mittel zusammen mit der im Gesetz festgeschriebenen Evaluation dazu beitragen wird, eventuell bestehende Regelungslücken aufzudecken, sodass Jamaika hier nachjustieren kann, wenn dies notwendig werden sollte, aber es wird auf jeden Fall zu einer Versachlichung der Debatte beitragen, inwieweit die Kommunen zukünftig bei der Kita-Finanzierung be- oder doch entlastet werden.

    Klarstellen möchte ich an dieser Stelle aber auch die wiederholt falsche Darstellung der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli. Es ist eben keine Folge der Kita-Reform aus 2020, dass Familien mit behinderten Kindern den gedeckelten und der Sozialstaffel unterliegenden Elternbeitrag zukünftig zahlen müssen. Dieses ist eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, welches ab Januar 2021 gilt und dieses stammt aus der Feder sozialdemokratischer Bundesminister. Es ist unredlich, diese Familien mit Unwahrheiten zu verunsichern, um den Preis der kurzen medialen Aufmerksamkeit. Richtig ist, dass sich Jamaika für die Inklusion einsetzt, das mag dem einen oder anderen zu wenig sein, aber wir haben die Belange von Kindern mit Behinderungen auch im Gesetz mitbedacht. Ich nenne hier beispielhaft die §§ 11, 17, 18, 19, 25, 28, 45 und weitere. Und wir haben auch immer gesagt, dass die Kita-Reform mehrere Schwerpunkte beinhaltet, die nicht alle zeitgleich debattiert und umgesetzt werden können. Das Thema Qualitätsverbesserung, und dazu gehört auch Inklusion, wird von uns, und wir laden Sie herzlichst zur konstruktiven Beteiligung ein, weiter vorangebracht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“

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  • 10.12.2020

    Oliver Kumbartzky zu TOP 16 „Nord-Ostsee-Kanal als Schleswig-Holsteins maritime Lebensader stärken“

    In seiner Rede zu TOP 16 (Nord-Ostsee-Kanal als Schleswig-Holsteins maritime Lebensader stärken) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) feiert in diesem Jahr sein 125. Jubiläum. Von der Idee seinerzeit bis zum Bau waren viel Überzeugungsarbeit und aufwändige Planungen nötig. In den Jahrzehnten nach der Fertigstellung hat sich der Kanal als überwältigender Erfolg erwiesen. Mit rund 30.000 Schiffspassagen pro Jahr ist er die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt. Und der Kanal galt und gilt als ein Wunderwerk der Technik und als ein wahres Monument. Der Kanalbau lockte damals zahlreiche Menschen nach Schleswig-Holstein. So auch meinen Ururgroßvater Friedrich Wilhelm Kumbartzky aus dem Memelgebiet. Der Kanal bot und bietet Arbeit und Wohlstand. Der NOK ist mehr als eine Wasserstraße. Er ist auch ein Kulturraum und ein Symbol für Heimat – insbesondere für die Familien, die durch den Kanal hier im Land zwischen den Meeren ihre (neue) Heimat gefunden haben.

    Kurz zur Historie. Es wurde mit einer Bauzeit von acht Jahren und Kosten in Höhe von 156 Millionen Mark geplant. Ergebnis: acht Jahre Bauzeit und Ausgaben von exakt 156 Millionen Mark. Bemerkenswert. Und heute fast unvorstellbar. Auch folgende Begebenheit ist interessant zu erwähnen. Sie stammt nicht aus dem Familienarchiv der Kumbartzkys, sondern ist u.a. nachzulesen in der Kanal-Biografie von Duppel/Krieger: Am großen Eröffnungstag am 20. Juni 1895 fuhr der Kaiser auf seiner Jacht ‚Hohenzollern‘ voran von Brunsbüttel nach Kiel. Ausgerechnet ein Dampfer vom Norddeutschen Lloyd namens ‚Kaiser Wilhelm II‘ fuhr gleich bei der Eröffnungsfahrt zwischen Landwehr und Levensau in die Böschung und sorgte für die nachfolgenden Konvoi für eine Verzögerung von dreieinhalb Stunden. Schon bei dieser Nachricht sollte so mancher Zeitgenosse den Verdacht gehegt haben, dass der Kanal eigentlich zu klein war. Doch an diesem Tage im Juni 1895 wollte das tunlichst niemand erwähnen. Nichtsdestotrotz war es so. Und so wurde im Laufe der Zeit immer wieder in den Kanal investiert – beispielsweise in Verbreiterungen, Vertiefungen, neue Schleusen oder neue Querungen.

    Schaut man auf den 2009 endlich – nach großem Druck aus der Region Richtung Berlin - beschlossenen Bau der 5. Schleusenkammer und den Zeit- und Kostenplan, ist das sehr ernüchternd. Die Schleuse sollte eigentlich in diesem Jahr fertig sein. Nun redet man von frühestens 2026 und Kosten bis zu 1,2 Milliarden statt ursprünglich geplanter 273 Millionen. Ganz aktuell kommt eine weitere große Sorge hinzu. Zahlreiche Fähranleger sind marode und können nun keine großen LKW mehr passieren lassen. Es gilt nun eine Gewichtsbeschränkung von 30 Tonnen. Das wurde lapidar mit einem Zweizeiler vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mitgeteilt. Es muss jetzt dringend auf den Bund eingewirkt werden. Solche Zustände an den Fähranlegern sind im wahrsten Sinne des Wortes nicht tragbar. Wir erwarten hier einen konkreten Zeitplan zur Sanierung und haben das auch in unseren Antrag aufgenommen.

    Und damit komme ich zum vorliegenden Antrag. Ich freue mich, dass wir diesen heute fraktionsübergreifend beschließen. Das ist ein starkes Signal aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an den Bund. Wir stehen voll und ganz zum Nord-Ostsee-Kanal. Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine Stärkung des Kanals einzusetzen. Es muss endlich losgehen mit dem Bau des Torinstandsetzungsdocks zur Sicherstellung schneller Reparaturen der Schleusentore. Und es braucht ein Notfallkonzept mit einer Vorhaltung von zeitkritischen Ersatzteilen. Auch die personelle Abdeckung für Reparaturen muss gewährleistet sein. Um den Kanal attraktiv zu halten, bedarf es auch einer Verlängerung der coronabedingten Aussetzung der Befahrensabgabe. Außerdem braucht auch der Kanal eine Digitalisierungsoffensive. So muss beispielweise das schon länger angekündigte Internet-Bezahlportal für Sportboote endlich kommen.

    Die Geschichte des Kanals ist nach 125 Jahren noch lange nicht zu Ende. Er ist eine wahre Lebensader und diese gilt es zu stärken.“

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  • 04.05.2018

    Christopher Vogt: Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen

    Anlässlich der Pressemitteilung einiger Verbände und Gewerkschaften zum Tariftreue- und Vergabegesetz erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Pressemitteilung der Umweltverbände und Gewerkschaften ist nichts anderes als bloße Panikmache und der plumpe Versuch, Einfluss auf die Kommunalwahl zu nehmen. Es bringt niemandem einen Vorteil, wenn nicht nachprüfbare Vorgaben in einem Tariftreue- und Vergabegesetz stehen, das aus diesem Grund auch weitestgehend ignoriert wird. Da die Einhaltung mehrerer Vorgaben des Gesetzes sowieso nicht kontrolliert werden können, sind bisher diejenigen die Dummen, die pflichtbewusst versuchen, sich irgendwie daran zu halten. Für viele kleine Betriebe und auch Vergabestellen ist das bestehende Gesetz schlichtweg eine Zumutung. Das wissen eigentlich auch alle, die sich damit ernsthaft auseinander gesetzt haben.

    Wir werden Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland machen und deshalb auf unnötige bürokratische Auflagen, die letztlich nur der Symbolik dienen, verzichten. Davon werden auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, deren Betriebe sich wegen der unnötigen Bürokratie leider nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt haben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt auch zur sinnvollen Harmonisierung der Rechtslandschaft bei: Das neue schleswig-holsteinische Vergabegesetz wird nämlich an die Bundesvorschriften gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angepasst. Bei der konkreten Beschaffung durch die öffentliche Hand wird selbstverständlich weiterhin auf umweltbezogene Aspekte geachtet werden.“

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  • 11.12.2020

    Stephan Holowaty zu TOP 29 „Für Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU“

    In seiner Rede zu TOP 29 (Für Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU) erklärt der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Rechtsstaatlichkeit wird auch weiterhin ein schwieriges Thema in der EU bleiben. Es heißt dort eben nicht ‚Ende gut, alles gut‘. Seit gestern scheint der Streit zwischen Ungarn und Polen auf der einen Seite und der EU auf der anderen Seite vorerst beigelegt. Die Blockade des EU-Haushaltes und der Corona-Hilfspakete ist aufgelöst, und – ganz wichtig – erstmals besteht zumindest eine klitzekleine Aussicht darauf, dass die Vergabe von EU-Mitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien in den Mitgliedsländern gekoppelt werden könnte. Das ist übrigens vor allem auch ein Erfolg für die liberale Parteienfamilie in Europa.

    Es darf klar gesagt werden: Gäbe es im Europäischen Parlament noch die alte große Koalition, dann hätte es noch nicht einmal diese minimale Einigung gegeben, dann hätten sich Polen und Ungarn eher vollständig durchgesetzt. Ich erinnere nur daran, dass sich die EVP noch nicht einmal dazu hatte durchringen können, die ungarische Fidesz komplett vor die Tür zu setzen. Die liberalen Parteien bestehen aber zurecht darauf, dass Geld nur in Länder fließen kann, die die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit der EU nicht verletzen. Dennoch, wirklich befriedigend ist es nicht, dass das Thema zunächst lediglich auf die Tagesordnung eines EU-Gipfels kommt. Dabei haben diejenigen, denen Rechtsstaatlichkeit nicht so wichtig ist, nach wie vor beste Karten: Nach den geltenden Verträgen muss der EU-Haushalt einstimmig von allen Mitgliedstaaten beschlossen werden. Das ist das Recht, das sind die Verträge und das geht so einfach nicht weg, so sehr wir es uns auch wünschen würden, unabhängig davon, was wir hier im Landtag beschließen. Immerhin ist es nun gelungen, Polen und Ungarn von ihrem Veto abzubringen und die Rechtsstaatlichkeit auf die Agenda zu setzen.

    Das reicht aber nicht, und genau dahin zielt auch der heutige gemeinsame Antrag. Grundlage der EU sind die gemeinsamen Werte. Bisher ist es immer so gewesen, dass die gemeinsamen Werte im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eines Beitrittskandidaten genau betrachtet wurden. Die Verhandlungen mit der Türkei stocken genau an dieser Stelle, und zwar völlig zu Recht. Aber wenn ein Staat erstmal Mitglied ist, dann geben die heutigen Verträge kaum wirksame Möglichkeiten zur weiteren Einwirkung. Die Maßnahmen sind nach Artikel 7 Abs. 2 AUEV an die Einstimmigkeit des Europäischen Rates geknüpft. Da liegt der Fehler. Die Menschen in Ungarn und Polen haben sich leider entschieden, Regierungen zu wählen, für die Rechtsstaatlichkeit, die gemeinsamen europäischen Werte eben nicht ganz oben stehen. Wir haben in unserem Antrag nun ganz konkrete Maßnahmen beschrieben, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Auszahlung europäischer Mittel an die Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Verfahren gekoppelt ist. Dies erfordert aber eine grundlegende Reform der Europäischen Union und ihrer Verträge. Wir müssen erreichen, dass sich die EU auf demokratischem Wege weiterentwickeln kann und nicht in Zukunft immer wieder der Haushalt verwendet werden kann, um Partikularinteressen durchzusetzen und gegen die gemeinsamen Werte zu verstoßen.

    In der vergangenen Woche ist Giscard d’Estaing gestorben. Vor 20 Jahren hat er den letzten Europäischen Verfassungskonvent geleitet. Eine Europäische Verfassung, verbriefte Rechte und Werte, das würde uns heute eine andere Situation geben. Sie alle kennen das Schicksal des Europäischen Verfassungsvertrages von 2004. In Frankreich und den Niederlanden scheiterten die Volksabstimmungen. Auch heute gibt es Vorschläge für eine Neufassung der europäischen Verträge, einer Reform der europäischen Institutionen. Es ist ein Trauerspiel der großen Koalition in Berlin, dass es noch nicht einmal eine echte Antwort auf die Vorschläge von Emmanuel Macron gibt. Damit wird eine große Chance vertan, damit wird das geeinte Europa nur auf ein weiteres kurzfristiges Durchwursteln eingerichtet, damit bleibt es erpressbar. Die EU steht weiterhin an einem Scheideweg. Soll das vereinte Europa eine kurzfristige Zweck- oder eine langfristige Wertegemeinschaft sein? Die Haushaltsverhandlungen als Hebel zu nutzen, kann die Tür einen kleinen Spalt für Reformen öffnen. Über die Haushaltsverhandlungen allein können wir aber kein dauerhaftes europäisches Haus bauen. Deswegen brauchen wir die in unserem Antrag aufgezeigten strukturellen Reformen der EU.

    Was auch immer wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit sicherlich großer Mehrheit beschließen – am Ende liegt es weiterhin am politischen Willen der Menschen gerade in Polen und Ungarn, in ihren demokratischen Wahlen Regierungen zu wählen, für die Rechtsstaatlichkeit und die gemeinsamen Werte des freiheitlichen Europas ganz oben auf der Agenda stehen.“

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  • 11.12.2020

    Annabell Krämer zu TOP 22 „Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren“

    In ihrer Rede zu TOP 22 (Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein erlassen) erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    „Ich freue mich, dass die SPD meinen Vorschlag aus der Januartagung aufgegriffen hat, die Ende 2013 außer Kraft getretene Fundtierrichtlinie zu ersetzen. Die hierin enthaltene Empfehlung, dass die Erstattungspflicht der Gemeinden für Fundtiere nach 28 Tagen enden könne, ist und bleibt falsch. Es kam zu diesen 28 Tagen, weil zunächst die widerlegbare Vermutung getroffen wurde, es handle sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier und nicht um ein herrenloses Tier. Nach Ablauf von besagten 28 Tagen wurde diese Vermutung als widerlegt angesehen und von einer widerrechtlichen Eigentumsaufgabe und nun von einem herrenlosen Tier ausgegangen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Sämtliche fundrechtlichen Regelungen kommen weiterhin zum Tragen. Mit der Ablieferung des Tieres entsteht die Verwahrungspflicht der Behörde. Die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden als Fundbehörde folgt unmittelbar aus den fundrechtlichen Vorschriften des BGB und kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Wie ich bereits im Januar betonte, hat eine Fundtierrichtlinie somit nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch erforderlich, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Beziehungen zu geben. Wie wichtig eine solche Richtlinie ist, hat auch die mündliche Anhörung im Umweltausschuss gezeigt, in der die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bestätigt haben, dass man sich in der Regel immer noch an der längst außer Kraft gesetzten Richtlinie orientiere.

    Liebe Koalitionspartner von der CDU. Allen anderen demokratischen Parteien in diesem Hause ist bewusst, dass eine neue Fundtierrichtlinie dringend erforderlich ist. Die Befürchtung, dass hierdurch Konnexität ausgelöst würde, ist unbegründet, denn die Fundtierverwahrung ist und bleibt eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Keine Kommune ist verpflichtet, ein Fundtier an ein Tierheim zu übergeben. Es steht jeder Kommune frei, die Versorgung selbst zu übernehmen. Ich habe jedoch berechtigte Zweifel, ob dies in Eigenregie so günstig erfolgen könnte, wie durch ein ehrenamtlich betriebenes Tierheim, dessen ehrenamtliche Helfer die kommunalen Haushalte nicht unwesentlich entlasten. Nein, eine neue Fundtierrichtlinie würde den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Sie würde lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellen und die Position der Tierheime bei der Aushandlung von Rahmenverträgen nicht länger schwächen. Ich möchte betonen, dass es hier nicht um Geschenke zu Gunsten der Tierheime und zu Lasten der Kommunen geht. Es geht lediglich um die Verdeutlichung der Rechtslage. Die alte Richtlinie besagt ausdrücklich, dass die Erstattungspflicht der Kommunen nach 28 Tagen enden kann. Das ist falsch und gehört endlich korrigiert!

    Für Wildtiere, die niemandem zuordenbar und somit – in Abgrenzung zum Fundtier – als herrenlos einzustufen sind, hat das Land seine Hausaufgaben gemacht. Hier stellen wir erstmalig seit 2019 auf Antrag der Freien Demokraten Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Kommunen hingegen tragen die Verantwortung für die Fundtiere. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Fürsorgepflicht der Kommunen nicht nach 28 Tagen endet. Die kommunale Pflichtaufgabe existiert weiter. Ich zitiere wie bereits im Januar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestags-Drucksache 18/6620: ‚Aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden […], die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als Fundtiere einzustufen und zu behandeln. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder dieser Rechtsauslegung in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.‘

    In der mündlichen Anhörung haben die Vertreter der Tierheime den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die Hand gereicht. Sie haben signalisiert, dass es nicht zu einer Spitzabrechnung der tatsächlichen Versorgungskosten kommen muss. Bereits in meiner Kleinen Anfrage vom 10.01.2020 habe ich eine pauschale Kostenübernahme für 90 Tage ins Spiel gebracht, was der durchschnittlichen Vermittlungsdauer eines Säugetieres entspricht. Eine Pauschalvergütung würde im Gegensatz zu einer Spitzabrechnung den Bürokratieaufwand gering halten. Ich hoffe, dass wir uns im Ausschuss zügig auf diesen Kompromiss einigen können. Nachdem das Thema Tierheimfinanzierung vor fast einem Jahr erstmalig an den Ausschuss überwiesen wurde, können die Betroffenen erwarten, dass wir hier endlich zu einem Ergebnis kommen.“

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  • 11.12.2020

    Jan Marcus Rossa: Das Auslaufen des Abschiebestopps für Syrien ist reiner Realitätsverlust

    Zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

    „Ich bin enttäuscht. Der Beschluss der Innenministerkonferenz, den Abschiebestopp für Syrien zum Jahresende auslaufen zu lassen, ist entweder Ausdruck eines bedenklichen Realitätsverlustes oder ein vorsätzliches Täuschungsmanöver, mit dem die Glaubwürdigkeit der Politik erheblich beschädigt wird. Wir führen hier eine Scheindebatte.

    Abschiebungen nach Syrien sind zurzeit undurchführbar. Daran ändern auch Einzelfallprüfungen nichts. Die Bundesregierung sollte vielleicht in einem ersten Schritt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Gefährder und Straftäter nach Syrien auch tatsächlich abgeschoben werden können. Solange das bereits aus objektiven Gründen unmöglich ist, erübrigt sich eine Debatte über das Auslaufen des Abschiebestopps. Der heutige Beschluss soll offenbar der Bevölkerung eine konsequente Abschiebepraxis vorspiegeln. Er ist aber das Papier nicht wert, auf dem er stehen wird.

    Wenn die Voraussetzung für eine Rücknahme syrischer Gefährder und Straftäter nicht geschaffen werden, wird sich tatsächlich an der Abschiebepraxis nichts ändern. Und das ist das eigentliche Problem, denn ich finde es unerträglich, dass es nicht möglich ist, hochgefährliche Straftäter und potentielle Terroristen nicht außer Landes zu schaffen. Die Innenminister müssen sich daher fragen lassen müssen, warum sie in der Praxis wirkungslose Beschlüsse fassen, ohne das Grundproblem endlich anzupacken“   

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  • 11.12.2020

    Christopher Vogt zu TOP 33a „Landtag über die Verhandlungsposition informieren“

    In seiner Rede zu TOP 33a (Dringlichkeitsantrag – Landtag über die Verhandlungsposition der Landesregierung informieren) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Wir hatten in den letzten Tagen eine sehr dynamische Entwicklung zu verzeichnen – sowohl beim Infektionsgeschehen als auch bei der politischen Debatte. Sowohl in Deutschland als auch in Schleswig-Holstein. Es sind eben besondere Zeiten und Herausforderungen.

    Dass wir sehr konsequent reagieren müssen, ist wohl für alle Beteiligten angesichts der Lage sehr klar. Dass ein harter Lockdown zum jetzigen Zeitpunkt auch bei uns in Schleswig-Holstein der richtige Weg ist, war Anfang der Woche noch nicht wirklich meine feste Überzeugung. Wir haben hier – nach wie vor – eine andere Lage bei der Inzidenzzahl, aber, und das ist der Punkt, eben mittlerweile auch starke Zuwächse und das macht die Situation ernst.

    Wir haben hier in dieser Pandemie stets frühzeitig, vergleichsweise vorsichtig und dabei dennoch immer möglichst zielgenau – nach bestem Wissen und Gewissen – gehandelt und vor allem mit kühlem Kopf! Das Resultat ist eine der niedrigsten Inzidenzen bundesweit und gleichzeitig die höchste Zustimmung bundesweit. Ja, wir mögen da auch immer ein bisschen Glück gehabt haben. Die geographische Lage und das berühmte norddeutsche Temperament spielen uns schon in die Karten. Und natürlich auch, dass wir keine allzu engen Ballungsgebiete haben. Wir haben zwar einige wenige Fehler gemacht, aber wir haben eben auch sehr viel richtig gemacht. Und letzteres soll so bleiben. Wir haben die bundesweiten Vereinbarungen in der Regel sehr konsequent umgesetzt – meistens konsequenter als die Bundesländer, die es besonders nötig gehabt hätten. Aber wir haben da unsere besondere Verantwortung sehr ernst und auch wahrgenommen.

    Ein Alleingang des Landes bei einem Lockdown kommt nicht infrage. Das ist allein schon eine Frage der Rechtssicherheit, denn alle Maßnahmen müssen auch rechtlich bestehen können. Eines ist völlig klar: Es wird in den nächsten Monaten angesichts der Ferienzeit auch keine bessere Gelegenheit mehr dafür geben als die kommenden Wochen. Und wenn man sich dafür entscheidet, sollte man es so machen, dass es auch möglichst viel bringt. Deshalb ist es ja auch nachvollziehbar, dass viele Experten, Kommunen, Verbände und Bürger uns sagen: ‚Wartet damit nicht zu lange und seid konsequent‘.

    Als Liberale sind wir naturgemäß erstmal zurückhaltend bei solchen staatlichen Maßnahmen und skeptischer als wohl alle anderen. Auch in dieser Krise haben wir damit eine ganz wichtige Rolle, denn jede Maßnahme stellt einen Eingriff dar, der wohlüberlegt sein muss. Und auch die Frage nach milderen Mitteln muss immer die erste Maßnahme sein. Wir müssen stets abwägen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen. Und wir müssen auch beim generellen Management immer wieder nachsteuern: wie bei den Themen Schulbusse, Corona-App, Schutz von Alters- und Pflegeheimen, Teststrategie oder Verteilung von FFP2-Masken gesprochen. Wir sind als Liberale durch und durch verantwortungsbewusst, staatstragend und vor allem rational. Und deshalb ist der Rat von Wissenschaftlern auch sehr wichtig für uns. ‚Die Wissenschaft‘ gibt es wohl genauso wenig wie ‚die Politik‘. Hier ist man sich aber in der Wissenschaft ziemlich einig. Wir müssen faktenbasiert handeln und dürfen uns nicht nur dann auf die Wissenschaft berufen, wenn es einem passt.

    Der ‚Lockdown light‘ hat auf Dauer nicht den gewünschten Effekt gebracht. Wir haben nach wie vor große Unterschiede zwischen dem Nordwesten und dem Südosten unseres Landes. Die hohen Inzidenzzahlen sind ein Problem. Die konkreten Maßnahmen, die wir als politisch Verantwortliche beschließen, sind in unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat ja immer auch nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist das konkrete Verhalten von uns allen als soziale Wesen, die wir nun einmal sind. Und da hat eben jeder Einzelne eine Verantwortung. Ohne die Einsicht und Rücksichtnahme der großen Mehrheit der Bevölkerung wird es auch mit diesem Lockdown nicht klappen, bis etwa Mitte Januar das Infektionsgeschehen spürbar herunterzubringen. Es wird nur funktionieren, wenn wir die Kontakte reduzieren, und zwar auch in den privaten Wohnungen. Aber der private Raum ist eben auch besonders geschützt und wir werden hier keine Kontrollen durchführen. Gleichzeitig ist Weihnachten ein Fest der Familie, eine Zeit, in der sich die engste Familie treffen möchte. Wir wollen hier keine lebensfremden Lösungen schaffen, die am Ende niemand einhalten wird, aber gleichzeitig muss Weihnachten in diesem Jahr leider wesentlich reduzierter ausfallen als man es vielleicht bisher kannte. Die Nebenwirkungen des Lockdowns sind eben nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch sozialer und psychologischer Natur. Gerade für kleine Kinder ist ein knappes Jahr ein enormer Zeitraum und die Corona-Krise mit all ihren Maßnahmen eine sehr prägende Zeit.

    Aber wir haben aus dem Frühjahrs-Lockdown gelernt. Wir wissen, wie wichtig Kitas und Schulen sind, wenn es um die Betreuung der Kinder geht, damit unsere Wirtschaft so gut wie möglich funktionsfähig bleibt. Wir werden kein touristisches Betretungsverbot wie im ersten Lockdown machen. Die Zweitwohnungen wird man nutzen können. Und wir werden auch die Spielplätze nicht schließen. Und es wird in Schleswig-Holstein keine Ausgangssperren geben, auch nicht an Silvester. Dafür werden wir die Hotels weiter nur für Dienstreisende öffnen, aber nicht für Familienbesuche über Weihnachten. Gaststätten sollen einen Außer-Haus-Verkauf anbieten dürfen und Kantinen die Mitarbeiter eines Unternehmens bewirten.

    Allerdings darf sich jetzt der Bund nicht vom Acker machen. Er muss jetzt zügig die Wirtschaftshilfen abwickeln und die angekündigten Abschlagszahlungen schnell auszahlen. Die Menschen und unsere Unternehmen brauchen ein Ziel und Perspektiven, wie es in Zukunft weitergeht. Es muss endlich einen Stufenplan geben, der verlässliche Maßnahmen aufzeigt.“

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  • 13.12.2020

    Christopher Vogt: Dynamik beim Infektionsgeschehen erfordert konsequente Reaktion

    Anlässlich des heutigen Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz zu den weiteren Corona-Maßnahmen erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Dynamik beim Infektionsgeschehen erfordert auch für Schleswig-Holstein eine konsequente Reaktion. Deshalb macht es jetzt Sinn, die Ferienzeit zu nutzen, um mit einem bundesweit abgestimmten Lockdown das Infektionsgeschehen wieder flächendeckend in den Griff zu bekommen. Es wird dabei vor allem darauf angekommen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Wochen sehr verantwortungsvoll verhalten werden. Für uns ist sehr wichtig, dass es in Schleswig-Holstein dabei keinerlei Ausgangsbeschränkungen geben wird, die wir für unverhältnismäßig halten.

    Dieser Lockdown bedeutet für viele Menschen natürlich erhebliche Zumutungen und es geht dabei auch um wirtschaftliche Existenzen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund bei den Entschädigungszahlungen noch einmal nachbessern wird, worauf wir massiv gedrängt haben. Wichtig ist dabei, dass das Geld jetzt auch in Form von angemessenen Abschlagszahlungen schnell fließen wird. Klaren Nachbesserungsbedarf sehen wir nach wie vor bei den Solo-Selbstständigen.

    Auch die Situation von jungen Familien haben wir besonders im Fokus. Die Kinderbetreuung wird für diejenigen, die arbeiten müssen, gesichert sein und es sollen auch nicht wieder Spielplätze abgesperrt werden, wie es im Frühjahr der Fall war. Man kann und sollte gerade mit kleinen Kindern auch in den Winterferien schließlich nicht den ganzen Tag drinnen verbringen. Uns war sehr wichtig, dass das Weihnachtsfest mit den nahen Verwandten möglich bleibt. Bei der Gastronomie und im Einzelhandel ist es für die kommenden Wochen eine faire und sinnvolle Regelung, Abholung und Lieferung zu ermöglichen.

    Was uns noch fehlt, ist eine Perspektive und klare Strategie für die Zeit nach dem 10. Januar, die ja sehr herausfordernd bleiben wird. Bund und Länder sollten die kommenden Wochen nutzen, um einen sinnvollen Stufenplan zu entwickeln, mit dem dann auf das jeweilige Infektionsgeschehen angemessen reagiert werden kann. Das Infektionsschutzgesetz ist da leider viel zu unspezifisch. Es braucht insbesondere eine klare Hotspot-Strategie, was doch die Lehre aus den letzten Wochen sein muss. Auch die Corona-Warn-App muss dringend verbessert werden. Bisher ist sie leider keine große Hilfe. Für sehr wichtig halte ich, dass insbesondere der Schutz von älteren Menschen jetzt bundesweit schnell verbessert wird.“   

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  • 16.12.2020

    Stephan Holowaty: Wir wollen Digitalkompetenzen bündeln

    Zur Kritik der SPD-Landesvorsitzenden Serpil Midyatli an der Landesregierung beim Thema Digitalisierung erklärt der digitalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holowaty:

    „Die Vorwürfe der SPD gehen an den Fakten vorbei. Gerade bei der Digitalisierung der Schulen hat die Landesregierung schon vor der Corona-Krise ein umfangreiches Programm gestartet, um jede Schule mit einem leistungsfähigen Glasfaseranschluss auszustatten. Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben seit Regierungsantritt mehr als gemacht. Es ist gerade Wirtschaftsminister Bernd Buchholz, der beim Breitband- und Mobilfunkausbau richtig Gas gibt und dafür sorgt, dass der Breitbandausbau vorangeht. Davon profitieren auch die Schulen und die Behörden des Landes.

    Und Jamaika geht bei der Digitalisierung weiter konsequent voran. Die FDP-Fraktion hat vorgeschlagen, dass der Landtag einen Digitalisierungsausschuss einrichtet, um die Digitalkompetenz des Parlaments zu bündeln und ressortübergreifend verfügbar zu machen. Ich freue mich sehr darüber, dass auch die SPD-Fraktion diese Initiative offensichtlich unterstützen wird. Wir würden uns dann über konstruktive Vorschläge der Sozialdemokraten freuen, denn Gemecker bringt die Digitalisierung nicht voran.

    Gerade für uns Freie Demokraten ist die Digitalisierung eine Herzensangelegenheit. Sie schafft für Menschen neue Chancen und ermöglicht gerade auch in schwierigen Zeiten wie heute Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben.“   

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  • 16.12.2020

    Jörg Hansen: Rechtsextremismus in der Polizei muss transparent aufgeklärt werden

    Anlässlich der Information der Abgeordneten des Innen- und Rechtsausschusse heute durch Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack, dass vier Beamte der Landespolizei aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue suspendiert wurden, erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:

    „Ich bin zutiefst erschüttert, dass nun auch Beamte unserer Landespolizei in rechtsextremistische Vorfälle verwickelt zu sein scheinen. Die Vorfälle zeigen, dass unsere Landtags-Initiative von vergangener Woche wichtiger denn je ist. Wir müssen bessere Strategien entwickeln, die das Entstehen von Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei - so gut es eben geht - von vornherein verhindert. Denn was die aktuellen Fälle leider auch zeigen ist, dass Kommissar Zufall bei Aufdeckung der rechtsextremistischen Handlungen der vier Beamten eine große Rolle gespielt hat. Außerdem müssen wir die Ursachen für derartige Verhaltensweisen zu erforschen. Die Erkenntnisse aus diesen Ermittlungen müssen zwingend in die weitere Befassung mit dieser Thematik einbezogen werden.

    Wir danken der Innenministerin und den Berichterstattern für ihren ausführlichen Bericht im Ausschuss. Worauf es wirklich ankommt, ist, dass Vorfälle solcher Art konsequent geahndet und auf keinen Fall verharmlost werden. Die überwiegende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten der Landespolizei steht fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und schützt und schätzt unsere Bürger. Diese darf jetzt nicht durch die Verfehlungen ihrer vier Kollegen weiter beschädigt werden. Die Vorfälle müssen daher transparent aufgeklärt und das Problem bei der Wurzel gepackt werden.“   

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  • 27.01.2021 | 10:00 |

    Kiel

    | Termine

    40. Landtagssitzung

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  • 27.12.2020

    Christopher Vogt: Durch die Impfungen dürften wir die Pandemie absehbar in den Griff bekommen

    Zum Impfstart in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Impfstart ist eine großartige Nachricht für Schleswig-Holstein, weil eine breite Verteilung des Impfstoffes maßgeblich dazu beitragen dürfte, dass wir diese Pandemie absehbar in den Griff bekommen werden. Ich danke der Landesregierung, den Kommunen, allen beteiligten Organisationen und den vielen Ehrenamtlichen für ihr Engagement!

    Meine Hoffnung ist, dass wir durch die Impfungen in einigen Monaten in vielen Bereichen wieder so leben können wie vor der Pandemie. Die notwendigen Voraussetzungen dafür sind jedoch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und ausreichend verfügbarer Impfstoff. In Schleswig-Holstein scheint die Bereitschaft zur Impfung höher zu sein als anderswo, was durch offene Kommunikation und nüchterne Aufklärung durch die zuständigen Stellen noch weiter verstärkt werden sollte.

    Die Bundesregierung und die Europäische Kommission sind jetzt in der Pflicht, noch deutlich mehr des zugelassenen Impfstoffes zu beschaffen und auf die Bundesländer zu verteilen. Die Produktion muss durch zusätzliche Kapazitäten, die kurzfristig geschaffen werden müssen, unterstützt werden. Es muss auch möglichst schnell dafür gesorgt werden, dass ein Impfangebot für alle Menschen geschaffen wird, die in der Medizin, in der Pflege oder auch bei Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen tätig sind.“

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  • 29.12.2020

    Oliver Kumbartzky: Geordneter Windenergie-Ausbau statt Wildwuchs

    Zur Verabschiedung der Regionalpläne Wind erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    „Die Fertigstellung der Regionalpläne verheißt Rückenwind für die Erreichung der energiepolitischen Ziele. Wir danken der Landesregierung, die mit der Landesplanung diesen Kraftakt besonnen und konzentriert bewältigt hat. Trotz Anpassungen bei einigen Kriterien, wie beispielswiese höhere Siedlungsabstände bei Standorten ohne Bestandsanlagen, ist es gelungen, genügend Flächen für das angestrebte Energieziel von 10 GW bis 2025 bereitzustellen. Ein geordneter Windenergie-Ausbau mit Augenmaß ist jetzt mit den neuen Regionalplänen möglich. Wildwuchs wird vermieden.

    Gründlichkeit vor Schnelligkeit ist uns, ebenso wie eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung, bei diesem sensiblen Thema immer wichtig gewesen. Daher war es auch richtig, eine vierte Auslegungsrunde zu drehen. Eine fünfte Auslegung ist nach Angaben der Landeregierung nicht vonnöten - daher kann der Prozess jetzt, rechtzeitig vor Ablauf des gesetzlichen Moratoriums, abgeschlossen werden.

    Wie in anderen Bereichen gilt es nun, für transparente und effiziente Genehmigungsverfahren zu sorgen. Nur so kann es, trotz des eher schwachen EEG-Reförmchens des Bundes, mit der Windkraft vorangehen.“

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  • 27.04.2018

    Anita Klahn zu TOP 25 „Bericht zum Thema Schulbausanierung“

    In ihrer Rede zu TOP 25 (Mündlicher Bericht zum Thema Schulbausanierung) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Jamaika investiert! – nicht nur in Straßen, sondern auch in die Bildung, in die Universitäten und vor allem in die Schulen. Die Schulen unseres Bundeslandes sind mitunter in einem sehr schlechten Zustand. In der Vergangenheit hat es oft am Geld, in den letzten Jahren vor allem aber am politischen Gestaltungswillen gefehlt, um daran etwas zu ändern. Wir haben nun beschlossen, den Schulträgern konsequent unter die Arme zu greifen und rund 50 Millionen Euro in die Sanierung und den Bau unserer Schulen zu investieren.

    Von dieser Summe fließen alleine 7,5 Millionen Euro in die Sanierung von sanitären Anlagen. Es ist wirklich ein Unding, wenn in einer Schule die Toiletten heruntergekommen sind. Daher war es eine gute Entscheidung, dass wir das Sanierungsprogramm weiterführen. Der Großteil des Geldes geht aber in die Instandsetzung und den Bau von Schulen. Wichtig war uns, dass dabei auch die Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt werden, denn die Beiträge, die sie einnehmen, reichen nicht annähernd aus, um auch die Investitionskosten zu decken. Die Schulen in freier Trägerschaft sind wichtige Stützen unseres Schulsystems und willkommene Alternativen zu den öffentlichen Schulen. Deshalb verdienen auch sie es, adäquat unterstützt zu werden.

    Mit dem Geld, das diese Koalition in den Schulbau investiert, sorgen wir für eine bessere Bildung. Wir können von unseren Schülerinnen und Schülern nicht die besten Lernergebnisse erwarten, wenn die Lernbedingungen miserabel sind. Sie müssen sich wohl fühlen, gerne in die Schule kommen, um motiviert am Unterricht teilzunehmen. Bildungspolitik sollte stets ganzheitlich gedacht werden. Deshalb sind sanierte Schulgebäude genauso wichtig, wie die richtigen Lehrpläne und ausreichendes Lehrpersonal.

    Apropos Personal – ganz bewusst haben wir in der Richtlinie zum Schulbau- und -sanierungsprogramm sieben Millionen Euro für den Lärmschutz an Grundschulen und Förderzentren reserviert. Die im März veröffentlichte Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit von Lehrkräften ergab, dass nahezu alle Grundschullehrer den Lärm in den Klassen als große Belastung empfinden. Mit dämmenden Fußböden und ähnlichem lässt sich hier einiges verbessern. Die Schulen werden so nicht nur zu einem besseren Lernort, sondern auch zu einem angenehmeren Arbeitsplatz.

    50 Millionen Euro helfen natürlich nur, um die groben Missstände zu beseitigen. Um den großen Investitionsbedarf an den Schulen in den Griff zu bekommen – ich erwähne nur das Stichwort "Digitalisierung" –  brauchen wir in Schleswig-Holstein die Unterstützung und die Mittel des Bundes. Letzte Woche wurde bekannt, dass durch das Kommunalinvestitionspaket der Bundesregierung 100 Millionen Euro zur Unterstützung finanzschwacher Schulträger zur Verfügung stehen. Da die Schulen aber noch mehr Geld brauchen, werden wir mit aller Deutlichkeit von der Großen Koalition fordern, dass sie die blumigen Versprechungen in ihrem Koalitionsvertrag auch umsetzt und tatsächlich noch darüberhinausgehende Mittel überweist. Das haben unsere Schüler verdient.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

     

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  • 31.12.2020

    Dennys Bornhöft: Die Bundesregierung muss die Liquidität der Krankenhäuser jetzt sicherstellen

    Angesichts der Warnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dass viele Kliniken bald die Gehälter der Angestellten nicht mehr zahlen können, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtags-fraktion, Dennys Bornhöft:

     
    „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern sind um ihre berufliche Existenz besorgt, denn in einigen Krankenhäusern drohen bald Liquiditätsengpässe für die Bedienung laufender Ausgaben. Eine mündliche Verlautbarung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass die Gehälter weitergezahlt werden können, ist zu wenig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten am Limit und die verantwortliche Bundespolitik reagiert zu spät und erst auf den lauten Hilferuf auf drohende Insolvenzen der Häuser.

    Das Problem, dass die Kliniken als Reaktion auf die Corona-Pandemie zu wenige Einnahmen erhalten, ist seit Wochen und Monaten bekannt. Jedoch gibt es noch keine konkrete Lösung, wie ab Februar kommenden Jahres der laufende Betrieb der Krankenhäuser kostendeckend gegenfinanziert werden soll. Dabei sind die Finanzierungsvorschläge einfach: Die Differenz der fehlenden Erlöse im Vergleich zu 2019 müssen ausgeglichen werden. Zudem müssen die im Verlauf des Jahres 2020 getroffenen Ausnahmeregelungen auch in 2021 gelten.

    Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sind schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze. Sie brauchen umgehend und nicht erst in ein paar Wochen die feste Zusicherung, dass die Gegenfinanzierung der Pandemie durch die Bundesregierung definitiv steht. Deshalb muss Herr Spahn endlich handeln, anstatt nur Versprechen in den blauen Himmel zu machen. Zudem muss er nach der Krise die strukturellen finanziellen Probleme der Krankenhäuser im DRG-System in Angriff nehmen.“

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  • 05.01.2021

    Dennys Bornhöft: Der Mangel an Impfstoff bremst das Tempo

    Zu den Corona-Impfungen in Schleswig-Holstein erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

     
    „Die Impfungen in Schleswig-Holstein laufen gut an und wir sind im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern gut davor. Das Problem sind aber die zu geringen Impfstofflieferungen. Die Impfbereitschaft scheint in Schleswig-Holstein erfreulicherweise sehr hoch zu sein, so dass die Nachfrage die bisher gelieferten Mengen bei weitem übersteigt. Es war auch die richtige Entscheidung von Heiner Garg, von Beginn an auch Teile des medizinischen und des Pflege-Personals zu impfen.


    Nicht das mangelnde Interesse an einer Impfung ist das Problem, was die Anmeldezahlen und -zeiten belegen. Die Tatsache, dass in nur 24 Minuten 15.000 Impftermine vergeben wurden, zeigt, dass das Verfahren funktioniert.

     

    Der Mangel an Impfstoff bremst nur leider das Tempo und lässt bisher viele Interessenten leer ausgehen. Eine Einladung löst dieses Problem nicht. Ich verstehe, dass die begrenzte Verfügbarkeit von Impfterminen bei allen Beteiligten für Frust sorgt. Wichtig ist, dass nur Impftermine vergeben werden, für die auch sichergestellt ist, dass genügend Impfstoff vorhanden ist. Das gilt auch für die notwendige zweite Impfung, für die das Land einen Risikopuffer vorhalten muss. Ich hoffe, dass der Bund es schafft, die Impflieferungen absehbar deutlich zu beschleunigen.“

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  • 06.01.2021

    Kay Richert: Für das Versagen der GroKo zahlen Gewerbetreibende mit ihrer Existenz

    Zum Infobrief von Bundesfinanzminister Olaf Scholz an die SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Januar 2020, in dem der Minister die besondere Bedeutung der Wirtschaftshilfen des Bundes hervorhebt, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kay Richert:

    „Es ist eingetreten, was wir längst befürchtet und wovor wir seit Monaten gewarnt haben: Das Geld aus den angekündigten Hilfsprogrammen des Bundes kommt bei den Betroffenen nicht an. Vielen Gewerbetreibenden steht das Wasser bis zum Hals, einige haben für das Versagen der GroKo bereits mit ihrer Existenz bezahlt. Und wir befürchten, dass ihnen noch viele folgen werden, wenn CDU und SPD nicht endlich Nägel mit Köpfen machen.

    Seit Oktober werden den Gewerbetreibenden von Seiten der Bundesregierung immer wieder großzügige Wirtschaftshilfen als Kompensation versprochen, um die massiven Umsatzausfälle durch die coronabedingten Einschränkungen aufzufangen. Doch die GroKo leistet sich einen Fehler nach dem anderen:  

    1. Die Hilfsprogramme des Bundes werden durch das Personal der Bundesländer über eine zentrale Software abgewickelt. Aber bis heute hat es der Bund nicht geschafft, das Abrechnungsprogramm zum Laufen zu bringen, sodass die Landesbehörden nicht auf die Anträge zugreifen können. Das ist ein Skandal und ein Armutszeugnis in einem Staat, der sich selbst gerne als gut organisiert betrachtet.
    2. Die Bedingungen, um an die Hilfen zu kommen, sind so restriktiv, dass gerade kleine Gewerbetreibende oft keinen Anspruch darauf haben. Die GroKo schmückt sich mit einem Papiertiger, der die Gewerbetreibenden in den Ruin treibt. 
    3. Für Soloselbständige gibt es noch immer keine passende Unterstützung. Sie erfüllen weder die Bedingungen der Überbrückungshilfe noch für die Grundsicherung. Die sogenannte ‚Neustarthilfe‘ ist mit maximal 714,29 Euro monatlich ein Witz, zumal etliche Soloselbständige diesen Maximalbetrag nicht bekommen werden. Ich fordere deswegen seit Monaten einen pauschalen Unternehmerlohn, rückwirkend ab März 2020. Aber der Bund lässt hier eine Möglichkeit nach der anderen aus, diesen besonders hart betroffenen Menschen zu helfen. Die Soloselbständigen verhungern vor dem mit Wirtschaftshilfen gedeckten Tisch.“
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  • 07.01.2021

    Anita Klahn zu TOP 3 „Weitere Gestaltung des Schulbetriebs 2020/2021“

    In ihrer Rede zu TOP 3 (Bericht zur weiteren Gestaltung des Schulbetriebs für das Schuljahr 2020/2021) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

    „Wir haben in den letzten Tagen oft gehört, wie schwierig die Situation ist und dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht haben.

    Ich möchte vorweg sagen, dass ich die Enttäuschung und den Frust verstehen kann, dass wir den Jahresstart mit einem verlängerten Lockdown bestreiten müssen. Auch wenn es die Politik ist, die diese Maßnahmen beschließt, bedeutet das nicht, dass diese Beschlüsse für uns Politiker nicht weniger frustrierend sind oder gar leichtfertig gemacht werden.

    Die Inzidenzen sind leider so, dass wir nur über konsequente Kontaktbeschränkungen einen Rückgang der Zahlen erreichen können, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Auch wenn es schwer fällt und Entbehrungen bedeutet: Meine Bitte ist: Bleiben Sie, sofern möglich, weitestgehend zu Hause. Beschränken Sie ihre sozialen Kontakte. Je konsequenter wir uns gemeinsam daran halten, desto schneller werden wir Licht am Ende des Tunnels sehen und den Lockdown beenden können. Denn es ist klar: Wenn wir es bis Ende Januar nicht schaffen, die Zahlen zu drücken und Kitas, Schulen und Geschäfte wieder zu öffnen, dann werden wir dramatische Folgen beobachten können. Wer seine Kinder nicht in die Betreuung oder die Schule geben kann, kann nicht berufstätig sein. Wenn der Einzelhandel, die Gastronomie, die Theater und Kinos weiter geschlossen bleiben, können viele ihren Job nicht ausüben. Dem einen fehlt das Einkommen, den anderen der Umsatz.

    Es muss also das Ziel sein, schleunigst aus dem Zustand des totalen Herunterfahrens des öffentlichen Lebens zu kommen, um nicht weitere Existenzen zu gefährden und immer größere Schuldenberge aufzuhäufen. Wenn wir über Kontaktbeschränkungen sprechen, dann gehören dazu leider auch die Kontakte in der Schule. Und so sehr ich mir gewünscht hätte, dass wir wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren können: Die Datenlage zeigt, dass wir es nicht verantworten können. Daher finde ich es absolut richtig, den Präsenzunterricht bis Ende Januar auszusetzen. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein deutlich niedrigere Inzidenzen haben als in den meisten anderen Bundesländern, werden wir unseren Teil dazu beitragen, dass wir alle schnellstmöglich aus der aktuellen Situation herauskommen. Unser umsichtiges Krisenmanagement bringt uns in Schleswig-Holstein in eine vergleichsweise günstige Situation. Diese sollten wir nutzen und über Schul- und Kita-Öffnungen nachdenken, sobald die Schwellenwerte fallen und eine Öffnung verantwortbar ist.

    Die Frage ist jetzt, was ist für das aktuelle und das kommende Schuljahr wichtig? Am dringendsten müssen wir den Abschlussjahrgängen den Abschluss ermöglichen. Wir müssen vermeiden, dass dieses Schuljahr in irgendeiner Form ein ‚verlorenes‘ Schuljahr wird. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler: Es darf kein ‚Not-Abitur‘ oder einen ‚ESA/MSA light‘ geben. Berufliche Schulabschlüsse müssen gewährleistet werden. Aus diesem Grund sind mir einige Dinge besonders wichtig für das laufende und kommende Schuljahr: Ob Präsenzunterricht, Lernen im Distanzunterricht oder Wechselunterricht: Wir, Politik, Verwaltung und Schulen, müssen gemeinsam sicherstellen, dass wir qualitativ guten Unterricht anbieten können. Unterricht zu Hause darf nicht bedeuten, dass jeder machen kann, was er für richtig hält oder dass die Zeit zu Hause als Freizeit oder verlängerte Ferien angesehen werden. Wir brauchen klare Vorgaben, wir müssen Erwartungshaltungen formulieren und wir brauchen eine Kontrolle der Lernfortschritte. Ansonsten bedeutet jede Woche Fernunterricht eine verlorene Woche. Und wenn wir schon beim Thema sind: Für mich kommt auch nicht in Frage, an den grundsätzlichen, regulären Strukturen von Schulen zu rütteln. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, immer wieder kurzfristig die Verschiebung der Ferien ins Gespräch zu bringen.

    Noch fataler sind die Forderungen nach den Absenkungen der Standards oder der Lernziele oder gar die Forderungen nach einer Fächerreduzierung. Wir haben bereits, soweit das möglich und nötig war, auf die besonderen Herausforderungen der Pandemie und den Schulausfall reagiert und großzügige Regelungen bei der Leistungsbewertung getroffen. Unter dem Aspekt, dass ein Abschluss auch etwas wert sein soll, sollten wir keine weiteren entwertenden Maßnahmen ergreifen, sondern eher zu lernunterstützenden Maßnahmen. Mir drängt sich manchmal der Eindruck auf, dass die Pandemie als Vorwand dienen soll, lang gehegte politisch motivierte Forderungen oder Wünsche zu formulieren, die die aktuelle Situation gar nicht erfordern. Also richten wir unsere Kraft darauf, den Präsenzunterricht wieder möglich zu machen und da, wo es nicht geht, den bestmöglichen Fernunterricht mit digitaler Unterstützung zu ermöglichen.

    Moderne Unterrichtskonzepte mit digitalen Lernwelten, digitale Kommunikationswege zwischen Lehrer, Schülern und Eltern erfordern ein schnelles Internet, die Ausstattung mit Endgeräten, Lernsoftware und datenschutzsichere Kommunikationswege. Die dafür vollständige technische Ausstattung aller Schulen, für alle Unterrichtsfächer lässt sich nicht im Hauruckverfahren innerhalb eines Jahres nachholen. Unterrichtskonzepte lassen sich nicht mal eben nebenbei erstellen. Die Lehrkräfte brauchen dafür Zeit. Das müssen wir mit Stunden hinterlegen. Daher möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die bereits unter schwierigen Umständen und mit viel Engagement das Beste aus der Situation machen.

    Das Positive ist: Wir haben in allen Bereichen seit Pandemie-Beginn deutliche Verbesserungen gesehen. Das ist erfreulich. Doch Selbstlob ist an dieser Stelle fehl am Platz, dafür gibt es einfach noch zu viel zu tun. Wenn ich mir eines wünsche für die kommenden Schuljahre, dann ist das eine konsequente Weiterverfolgung der Digitalisierung, mit einem festen politischen Willen, diese auch zu Ende zu führen. Es wäre zu viel verlangt, jahrzehntelang verschlafene Entwicklungen und Investitionen unter Pandemie-Bedingungen aufholen zu wollen, aber es ist keineswegs zu viel verlangt, sich als Konsequenz aus dieser Krise die Fortführung der Digitalisierung unserer Schulen auf die Fahne zu schreiben.

    Wenn wir im Sommer wieder eine hoffentlich halbwegs normale Situation haben, dann werden wir analysieren müssen: Was hat funktioniert, an welchen Stellen haben wir sinnvolle Maßnahmen in die Wege geleitet? Aber auch: Was hat nicht funktioniert, wo müssen wir weiter nachsteuern? Es ist wichtig, dass wir unsere Lehren ziehen und weiterhin den politischen Willen aufbringen, dass wir Schule dauerhaft besser möglich machen als es vor der Pandemie der Fall war. Nur dann können wir sagen, dass wir aus der Corona-Situation wenigstens an dieser Stelle etwas Positives für die Zukunft mitnehmen können.“

    Es gilt das gesprochene Wort!

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  • 06.01.2021

    Anita Klahn: Belastungen für Familien müssen so gering wie möglich bleiben

    Zur heutigen Pressekonferenz der Landeregierung, wie es an Kitas und Schulen in den nächsten Wochen weitergeht, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und familien- und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

     

    „Leider müssen im Zuge der Verlängerung des Lockdowns auch die Schulen und Kitas weiter geschlossen bleiben. Um die Belastungen für die Familien allerdings möglichst gering zu halten, werden wir die familiäre Kinderbetreuung von den restriktiven Kontaktbeschränkungen ausnehmen, nach der ein Hausstand maximal eine Person aus einem weiteren Hausstand treffen darf. Die Betreuung von Kindern ist keine private Zusammenkunft, sondern notwendig, damit die Betreuungsalternativen, die sich Eltern in den letzten Monaten aufgebaut haben, weiter funktionieren können. Oma und Opa dürfen also weiterhin gemeinsam auf die Enkelkinder aufpassen.

    Eine gute Nachricht ist auch, dass das Land die Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen im Januar erstattet. Das entlastet vor allem die Eltern finanziell, deren Einkommen durch Corona derzeit niedriger ausfällt. 

    Wie sich die Lage in den kommen Wochen entwickeln wird, kann nicht seriös vorhergesagt werden. Umso mehr müssen wir uns dringend weiter auf die beschleunigte Verbesserung des digitalen Unterrichts konzentrieren, damit Unterrichtsausfälle und neue Lernlücken weitestgehend vermieden werden können. Dazu gehört auch, den kommenden Distanzunterricht so intensiv wie möglich zu nutzen, mit klaren Aufgabenstellungen und entsprechenden Rückmeldungen der Lehrkräfte.

    Dennoch bleiben der Präsenzunterricht und Kita-Öffnungen weiterhin unser oberstes Ziel. Sobald sich die Situation entspannt, müssen wir uns umgehend Gedanken machen, wie die Schulen wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren und die Kitas die reguläre Betreuung wieder aufnehmen können. Für letztere ist der Kita-Stufenplan eine gute Grundlage.“ 

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