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  • 14.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 9 "Länderfinanzverwaltung in Schleswig-Holstein"

    In ihrer Rede zu TOP 9 (Länderfinanzverwaltung in Schleswig-Holstein) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines besonders betonen: Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten in unserem Bundesland leisten täglich hervorragende Arbeit und baden leider viel zu häufig die Fehler des Finanzministeriums aus. Nehmen wir zum Beispiel die aktuelle Grundsteuerreform. Die Finanzministerin hat sich eigenmächtig und aus ideologischen Gründen für das bürokratische, bürgerunfreundliche und vor allem verwaltungsaufwendige Bundesmodell entschieden.

    Dass die CDU damit einen weiteren Punkt ihres Wahlprogramms nicht umsetzen konnte – geschenkt. Aber wer löffelt nun die Suppe tagtäglich aus? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern.

    Nicht einmal das Ruhen der zahlreichen Einsprüche ist mit der Finanzministerin zu machen. Dabei ist die Bearbeitung der 75.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide und 42.480 Einsprüche gegen die Steuermessbescheide zu einer regelrechten Beschäftigungstherapie geworden. Frau Heinold, so lassen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regen stehen.

    Kommen wir nun zu den Erkenntnissen der großen Anfrage des SSW. Viele Informationen, wie zum Beispiel der eklatante Personalbedarf, sind längst bekannt. Einige Punkte möchte ich aber noch einmal hervorheben.

    Vorweg: Wir als FDP-Fraktion sehen den Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung grundsätzlich eher kritisch. Wenn aber fast 300 Stellen bei den Betriebsprüfern fehlen, dann läuft etwas grundsätzlich falsch. Frau Heinold, bevor Sie wieder öffentlichkeitswirksam von der Aufweichung der Schuldenbremse sprechen oder Lasse Petersdotter über Steuererhöhungen fantasiert, sorgen Sie doch in dem grün geführten Finanzministerium dafür, dass die vielen Steuern, die sowieso schon anfallen, auch wirklich gezahlt werden.

    Dafür brauchen unsere Finanzämter ausreichend Betriebsprüfer. Denn es kann nicht sein, dass Großbetriebe im Mittel nur alle sieben Jahre und Kleinstbetriebe im Mittel nur alle 208 Jahre geprüft werden. Aber das Personal, das muss ich der Finanzministerin zu Gute halten, fällt ja nicht einfach vom Himmel. Gerade der demographische Wandel, der den Fachkräftemangel noch verstärkt, macht auch vor dem Landesdienst keinen Halt.

    Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt aktiv in den Wettbewerb um die besten und talentiertesten Köpfe, auch mit der Privatwirtschaft, gehen. Dafür müssen wir den Landesdienst aber wesentlich attraktiver machen und ihn gerade in der Finanzverwaltung für viel mehr Menschen öffnen. Warum wird einer Beamtin, die neben ihrer Tätigkeit ein Studium, beispielsweise in 'International Taxation', absolviert hat, nicht der Weg in den höheren Dienst eröffnet? Da muss sich dringend etwas ändern.

    Aber auch im Ländervergleich müssen wir uns besser aufstellen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe und somit die echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wäre ein wichtiger Schritt, um attraktiver zu werden. Leider wurde der Gesetzentwurf der Opposition abgelehnt. Der Handlungsbedarf besteht aber weiterhin.

    Es bleibt also noch viel zu tun, um im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht vollkommen baden zu gehen. Hoffen wir, dass diese Landesregierung ihren Kurs endlich findet."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 14.06.2023

    Heiner Garg zu TOP 15 u.a. "Minderheitenpolitik: Förderung, Sprache, Schulpartnerschaften"

    In seiner Rede zu TOP 15 u.a. (Minderheitenpolitik: Förderung, Sprache, Schulpartnerschaften) erklärt der minderheitenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Ich finde und fand, dass Zwei- oder Mehrsprachigkeit eines der wertvollsten Dinge ist, die man Kindern mit auf den gesamten Lebensweg geben kann. Frau Ministerin, ich danke Ihnen für den Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch. Was mich in der letzten Woche wirklich herumgetrieben hat, waren die Vorschläge des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes. Ich glaube, aus einer solchen Notsituation heraus zu fordern, den Englischunterricht an Grundschulen einzustellen, ist genau das falsche Signal. Das gilt im Übrigen, unabhängig von der jeweils zu nennenden Fremdsprache, für alle. Ich bin froh, dass hier in Schleswig-Holstein, was die dänische Sprache anbelangt, fraktionsübergreifend alle einer Meinung sind, wie wichtig es ist, dass Kinder mit dieser Sprache in Berührung kommen. Je früher, desto besser. Denn Sprache lernen heißt auch, sich im wahrsten Sinne des Wortes, verstehen lernen. Vor diesem Hintergrund würde ich mir wünschen, dass auch die Allerjüngsten, also beispielsweise in der Kita, schon die Chance haben, und zwar flächendeckend, eine zweite Sprache genauso wie ihre Muttersprache erlernen zu können.

    Was mich tatsächlich genauso freut wie die Vorrednerinnen und Vorredner ist, dass es auch in dieser Legislaturperiode gelingt, gemeinsam den Willen zum Ausdruck zu bringen, den Schutz der autochthonen Minderheiten im Grundgesetz verankern zu wollen. Ich will dazu vielleicht einmal aus der Paulskirchenverfassung von 1849 den Paragrafen 188 zitieren. Auch wenn man vielleicht meint, man bräuchte gar nicht so weit zurückgehen, aber ich finde das bemerkenswert, wenn man ihn liest. Dort steht: „Den nicht deutsch redenden Volksstämmen Deutschlands ist ihre volkthümliche Entwicklung gewährleistet, namentlich die Gleichberechtigung ihrer Sprachen, so weit deren Gebiete reichen, in dem Kirchenwesen, dem Unterrichte, der innern Verwaltung und der Rechtspflege.“ Weil die Debatte sehr konstruktiv verlaufen ist, ist es schade, dass wir immer wieder neue Anläufe nehmen müssen, um die autochthonen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Seit 1993 gibt es Anträge dazu in diesem Landtag. Damals hat ein alter Bekannter von uns, ein gewisser Dr. Bernd Buchholz, einen Antrag gemeinsam mit Karl Otto Meyer und anderen Kolleginnen und Kollegen einstimmig verabschiedet. Das letzte Mal wurde das Thema übrigens in der vergangenen Legislaturperiode behandelt. Nun sind die Freien Demokraten ja nicht dafür bekannt, jedes Mal sofort begeistert zu sein, wenn man das Grundgesetz erweitern oder ergänzen will. An dieser Stelle finde ich, ist der erneute fraktionsübergreifend einstimmige Versuch, mit einer verfassungsändernden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes herbeizuführen, genau das richtige Signal. Ich wünsche mir sehr, dass wir das gemeinsam miteinander in dieser Legislaturperiode hinkriegen. Deswegen ist es ein starkes Signal, den Antrag heute gemeinsam zu verabschieden.

    Bei den beiden Anträgen zur Wissensvermittlung habe ich heute auch gelernt, dass irgendwie ein Konzept in Arbeit ist. Wir hätten dem SSW-Antrag ansonsten gerne zugestimmt. Wir werden selbstverständlich auch der Ausschussüberweisung zustimmen. Ich bedanke mich bei Ihnen für das freundliche Zuhören, auch wenn das nur auf Hochdeutsch gewesen ist."

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 14.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 16 "Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes"

    In ihrer Rede zu TOP 16 (Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Mit der Änderung des Sparkassengesetzes hat man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane von der Bestenauslese verabschiedet. Zukünftig muss bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung darf zukünftig kein Entscheidungskriterium mehr sein, sofern diese einer paritätischen Besetzung entgegensteht. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen.

    Gegen eine Zielvorgabe der paritätischen Besetzung ist nichts einzuwenden – nicht hinzunehmen ist jedoch, dass Geschlecht zukünftig zwingend Qualifikation schlägt. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

    Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat den SSW nicht davon abgehalten, nun eine Bundesratsinitiative zu fordern, die eine paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane nicht mehr nur im öffentlich-rechtlichen Bereich in Schleswig-Holstein zur Folge hat, sondern diese auf sämtliche Sparkassen, Volksbanken und alle anderen privatrechtlichen Kreditinstitute ausweitet. Es soll der nun aufgrund der beschlossenen Parität entstehende Wettbewerbsnachteil für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unseres Landes verhindert werden.

    Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn ein neues Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen führt, dann korrigiere ich dieses Gesetz schleunigst und oktroyiere den Murks nicht anderen auf, damit meine eigenen Unternehmen keinen Nachteil haben. Sofern allerdings aus einer zwingenden paritätischen Besetzung von Aufsichtsorganen – ohne Qualifikation als Abweichungstatbestand – ein Wettbewerbsvorteil gesehen wird, begründet dieses immer noch keinen Eingriff in die Unternehmertätigkeit einer einzelnen Branche.

    Das Kreditwesengesetz regelt verbindlich die Besetzung, Aufgaben und Organisation von Aufsichtsräten unabhängig von der bestehenden Rechtsform. Zwingend erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrolle der Geschäftsführung qualifizieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert diese Voraussetzungen.

    Zusätzlich definiert die EU unmittelbar geltende aufsichtsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, die in nationales Recht transferiert werden. Für die Regelung einer Geschlechterquote ist nicht das Kreditwesengesetz zuständig, sondern das Führungspositionen-Gesetz, das branchenübergreifend regelt.

    Das 'erste Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I)', das seit 2015 gilt, hat dazu geführt, dass Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, mindestens mit einem Frauenanteil von 30 Prozent besetzt werden müssen. In fast allen großen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche wird diese Vorgabe freiwillig übertroffen. Die Münchener Rück und Allianz haben über 40 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat und auch die Commerzbank und Deutsche Bank haben einen höheren Frauenanteil als gefordert. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams erfolgreicher sind. Ein weiterer Regelungsbedarf seitens des Staates besteht nicht."

     

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  • 24.02.2017

    Wolfgang Kubicki: Alles Gute, Karl-Hermann Rehr!

    „Mit Karl-Hermann Rehr geht nach mehr als drei Jahrzehnten ein verlässlicher und sachkundiger Ansprechpartner der Gewerkschaft der Polizei in den wohlverdienten Ruhestand. Namens der FDP-Fraktion danke ich ihm herzlich für die vertrauensvolle, immer faire und konstruktive Zusammenarbeit.

     

    Wir wünschen uns sehr, dass wir mit Karl-Hermann Rehr auch künftig freundschaftlich verbunden bleiben.

     

    Seiner Nachfolgerin, Dr. Susanne Rieckhof, wünschen wir für ihre neue Aufgabe viel Erfolg.“

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 22 "Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten"

    In seiner Rede zu TOP 22 (Ausweisung sicherer Herkunftsstaaten) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Die Flüchtlings- und Migrationspolitik bewegt die Menschen in Europa seit Jahren wie kaum ein anderes Thema. Die Auseinandersetzungen darüber drohen unsere Gesellschaft immer weiter zu spalten. Nicht nur uns das treibt sehr um.

    Dieser Landtag spricht sich seit vielen Jahren in großer Einigkeit dafür aus, eine humanitäre Flüchtlingspolitik zu betreiben. Und dabei soll es auch bleiben. Es muss jedoch auf allen Ebenen endlich auch dafür gesorgt werden, dass klarer zwischen der Flucht vor Krieg, dem Anspruch auf Asyl, der irregulären Migration und der regulären Zuwanderung sinnvoll unterschieden wird. Und genau darum geht es uns bei diesem Antrag.

    Denn ansonsten wird man dieser gewaltigen Herausforderung nicht gerecht werden – und man wird entsprechend auch keine ausreichende Akzeptanz mehr in der Bevölkerung finden können. Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht sachgerechte Lösungen. So weiter zu machen wie bisher, ist keine sinnvolle Option.

    Für die Menschen, die bei uns eine Bleibeperspektive haben, müssen wir die Integration verbessern. Für die Menschen, die diese Bleibeperspektive eigentlich nicht hatten, sich aber bereits gut integriert haben, braucht es den sogenannten Spurwechsel. Wir müssen uns stärker darum bemühen, dass qualifizierte Fachkräfte zu uns kommen. Wer Schutz vor Krieg oder politischer Verfolgung braucht, wird weiterhin unsere Hilfe bekommen.

    Auf wen dies alles jedoch nicht zutrifft und wer eben keinerlei Bleibeperspektive hat, muss unser Land wieder verlassen bzw. sollte zukünftig gar nicht erst ohne jede Prüfung nach Deutschland einreisen dürfen.

    Am 10. Mai hatte die letzte Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart, dass insbesondere Georgien und Moldau als weitere sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden sollen. Dies ist mit der Zustimmung des Ministerpräsidenten Daniel Günther passiert. Nun mögen ja diese beiden Staaten bei der ganzen Diskussion nicht das Hauptproblem sein. Wir halten es aber für richtig, weitere sichere Herkunftsstaaten auszuweisen. Dies vereinfacht die Verfahren, unsere Verfassung sieht dies ausdrücklich vor und die Ausweisung geschieht ja auch nicht willkürlich, sondern gemäß einer Einschätzung des Auswärtigen Amtes.

    Als Opposition erwarten wir, dass die Landesregierung hinter den Beschlüssen steht, die der Ministerpräsident mit zu verantworten hat. Alles andere wäre – nicht nur kommunikativ – problematisch.

    Und wir müssen uns vor Augen führen, dass in der Flüchtlings- und Migrationspolitik auf Dauer nur ein gemeinsames europäisches Vorgehen wirklich zielführend ist. Wir wollen deshalb, dass Schleswig-Holstein den erzielten Kompromiss zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) unterstützt. Es ist richtig, die Außengrenzen der EU gemeinsam besser zu kontrollieren und dort schnelle Verfahren für diejenigen Menschen durchzuführen, bei denen die Chance auf einen positiven Bescheid gering ist.

    Es geht darum, die irreguläre Migration deutlich zu reduzieren und sich vor allem um diejenigen Menschen kümmern zu können, für deren Schutz wir tatsächlich sorgen müssen. Es geht darum, den Schengen-Raum zu erhalten und Europa nicht weiter zu spalten. Die bisherige deutsche Position findet in Europa ja schon länger kaum noch Unterstützung.

    Und es geht darum, dafür zu sorgen, das Leid und das widerliche Geschäft der Schlepperbanden im Mittelmeer zu beenden. Der Handlungsbedarf wird ja auch in Schleswig-Holstein mit Blick auf die Kapazitäten und die notwendige Akzeptanz immer größer.

    Leider liegen die Positionen von CDU und Grünen auch in dieser elementar wichtigen Frage sehr weit auseinander: Die CDU teilt die Positionen der zuständigen Grünen-Ministerin nicht. Die Grünen wollen Daniel Günthers Zustimmung zu den Beschlüssen auf der Bundesebene nicht folgen. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident dokumentiert, dass er zumindest in dieser Frage für seine Position eine eigene Mehrheit in diesem Parlament organisieren kann. Es wäre abenteuerlich, wenn der CDU-Ministerpräsident einer rot-grün-gelben Bundesregierung bei der Migrationspolitik die Unterstützung verwehren würde.

    Ich habe grundsätzlich Respekt vor geäußerten Bedenken, aber wenn der Landesvorsitzende der Grünen der eigenen Bundesregierung und damit auch der eigenen Außenministerin allen Ernstes vorwirft, sie würde 'rechten Populisten' folgen, sind da offenkundig bei einigen Beteiligten völlig die Maßstäbe verrutscht.

    Wenn man nun endlich bundesweit und innerhalb der EU zu tragfähigen Kompromissen kommt, sollte Schleswig-Holstein diese unbedingt unterstützen. Es kann keine Lösung mehr sein, immer nur mehr Geld vom Bund zu fordern.

    Es braucht jetzt das Signal, dass Schleswig-Holstein die Lösungsansätze des Bundes mitträgt!"

     

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  • 15.06.2023

    Annabell Krämer zu TOP 32+33 "Vorlage eines Nachtragshaushalts über geplante Einsparmaßnahmen der Landesregierung"

    In ihrer Rede zu TOP 32+33 (Vorlage eines Nachtragshaushalts über geplante Einsparmaßnahmen der Landesregierung) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

    "Die Landesregierung hat mit ihrer Finanzierungsliste am Parlament vorbei erhebliche Kürzungen und Streichungen im Landeshaushalt vorgesehen. Verstehen Sie mich nicht falsch, dass eingespart wird und Prioritäten gesetzt werden müssen, finden wir richtig und haben wir auch immer gefordert. Was aber nicht sein kann, ist, dass dies ohne parlamentarische Beratung geschieht.

    Wir begrüßen daher, dass die SPD mit diesen beiden Anträgen den Kürzungen der Landesregierung im Landeshaushalt nochmal die nötige und wichtige politische Bühne für Diskussionen gibt. Es geht dabei um nicht mehr als um ein Kernprinzip unserer parlamentarischen Demokratie, dem Recht des Parlamentes über den Landeshaushalt zu entscheiden. Denn das Parlament ist der Ort, an dem Änderungen im Landeshaushalt beschlossen werden sollten. Und im Gegensatz zu reinem Exekutivhandeln, wie mit der Erstellung einer Finanzierungsliste, wird durch einen Nachtragshaushalt das Budgetrecht des Parlaments vollumfänglich Rechnung getragen.

    Deshalb findet der Antrag der SPD-Fraktion hier heute unsere Zustimmung.

    Es kann nicht sein, dass CDU und Grüne sich hier wegducken und sie sich von der Landesregierung, ohne Widerspruch, am Nasenring durch die Arena führen lassen.

    Um es auch den Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen noch einmal deutlich zu machen, welche politische Reichweite die sogenannte Streichliste hat. Selbst ihre eigenen Fraktionsanträge wurden gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Hier ein paar Beispiele:

    • 250.000 Euro weniger für die Förderung des Landessportverbandes und seiner Einrichtungen gem. § 4 Sportfördergesetz. Ihr Fraktionsantrag – komplett gestrichen.
    • 100.000 Euro weniger Zuschüsse für Investitionen für Kinos im ländlichen Raum. Ihr Fraktionsantrag – komplett gestrichen.
    • 400.000 Euro weniger für mobile Schlachtanlagen. Ihr Fraktionsantrag, Sie ahnen es, komplett gestrichen.

    Aber es wird ja noch in anderen wichtigen, besser gesagt der CDU wichtigen Bereichen, gekürzt:

    • Fast eine Million Euro weniger für den Sport im Land. Damit machen Sie Schleswig-Holstein definitiv nicht zu einem 'echten Sportland'.
    • 1,5 Millionen Euro weniger für die Förderung von Feuerwehrhäusern.
    • Über 900.000 Euro weniger für das Wolfsmanagement.
    • Und zu guter Letzt 400.000 Euro weniger beim Einbruchschutz.

    Entweder ist Ihnen das alles nicht bewusst, oder man muss sich dann fragen, warum Sie die öffentliche Debatte scheuen?

    Ich habe da eine Vermutung: Sie sind mit den Kürzungen gerade Ihrer eigenen Fraktionsanträge überhaupt nicht einverstanden, haben aber nicht den Mut, sich dahingehend hier zu positionieren. Wie sollten Sie auch? Stand doch noch im Wahlprogramm der CDU zum Beispiel zum Thema Einbruchschutz: 'Wir wollen das erfolgreiche Einbruchsschutzprogramm auch in der nächsten Legislaturperiode fortführen.'

    Hier gerade bei den rasant gestiegenen Einbruchszahlen im Vergleich zum Vorjahr zu kürzen, halten wir für falsch und es sendet ein falsches Signal an die Öffentlichkeit, die in diesen Zeiten sowieso schon verunsichert genug ist.

    Wir werden daher auch diesem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.
    Ich kann nur alle anderen Abgeordneten dazu aufrufen, das gleiche zu tun, um die parlamentarische Kontrolle und Beteiligung zu stärken.
    "

     

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  • 15.06.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 11 "Start eines Dialogprozesses Zukunft der Küstenfischerei"

    In seiner Rede zu TOP 11 (Start eines Dialogprozesses 'Zukunft der Küstenfischerei') erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Für die FDP-Fraktion steht fest: Als Land zwischen den Meeren soll Schleswig-Holstein Vorreiter für eine zukunftsfähige, nachhaltige und auskömmliche Fischerei sein. Dies gilt sowohl für die Meere, als auch für die Binnengewässer sowie die Aquakulturen.

    Der Antrag von SPD und SSW ist kurz, knackig und verständlich. Es soll einen Dialogprogress zur Zukunft der Küstenfischerei geben. Das wird von der FDP-Fraktion unterstützt.

    Der Alternativantrag von CDU und Grünen ist hingegen ein typischer schwarz-grüner Labskausantrag. Alles kommt in einen Pott, dann wird kräftig gerührt und irgendwie wird es schon allen schmecken. So zumindest die Hoffnung. Die Realität sieht anders aus.

    Die Feststellungen im ersten Absatz sind alle richtig, aber ein hoch aktuelles Thema wird verschwiegen. Die Fischereibetriebe sind nicht nur durch den Klimawandel, Prädatoren, steigende Energiekosten, Bestandseinbrüche und Fanggebietsverluste durch den Ausbau der Offshore-Windkraft beeinflusst und beeinträchtigt. An der Ostküste droht ein weiteres, schwerwiegendes Thema: der Goldschmidt-Nationalpark! Den hätten die Nationalparkfreunde von CDU und Grünen ruhig mal erwähnen können!

    In den weiteren Absätzen zeigt die Koalition mal wieder auf den Bund. Das kennen wir und das ist kein Wunder, da eigene Ideen fehlen.

    Ganz spannend wird es dann aber im letzten Absatz. Es soll kurzfristig eine Initiative zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei gestartet werden. Das erweckt den Anschein, als sei die Krabbenfischerei jetzt nicht schutzgebietsverträglich. Das passt so gar nicht zu dem, was Fischereiminister Werner Schwarz auf der AMK in Büsum vor einigen Wochen sagte. Es passt aber zu dem, was Umweltminister Tobias Goldschmidt mir kürzlich auf meine Kleine Anfrage zu möglichen neuen Nullnutzungsbieten antwortete. Es ist wie immer bei dieser Landesregierung: Wenn Werner Schwarz mal Position bezieht, räumt Tobias Goldschmidt diese sofort wieder mit dem Bulldozer ab.

    Ich zitiere aus Drucksache 20/1013, der Antwort des MEKUN auf meine Fragen: ‚Für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist der Meinungsbildungsprozess, wo innerhalb des Nationalparks Nutzungen eingestellt werden, noch nicht abgeschlossen.‘
    Um das 'Ob' geht es also gar nicht mehr. Und weiter: ‚Im Sinne des Erhalts einer regionalen, traditionellen Krabbenfischerei bedarf es geeigneter Maßnahmen, um zu einer schutzgebietsverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei zu kommen.‘ Hier und im Antrag also der gleiche Duktus von den Grünen: Die Krabbenfischerei ist laut deren Meinung nicht schutzgebietsverträglich.

    Aber wie war es früher? Im Nationalparkgesetz haben grüne Umweltminister seinerzeit festgestellt, dass die Krabbenfischerei in damaliger Art und Umfang ökosystemverträglich sei. Und seitdem gibt es sogar weniger Fahrzeuge und weniger Fischereiaufwand im Nationalpark Wattenmeer. Und auch der aktuelle Forschungsbericht zum Projekt CRANIMPACT bestätigt, dass die Krabbenfischerei nur geringe Auswirkung auf den Meeresboden hat. Dort, wo es Effekte auf Artebene gab, waren diese nur kurzfristig.

    Zusammengefasst: Ein Dialogprozess zur Zukunft der Küstenfischerei wäre gut und findet unsere Unterstützung. Den Antrag der Koalition lehnen wir ab. Dieser lenkt nur ab und erwähnt die von Schwarz-Grün selbst zu entscheidenden Punkte wie neue Nullnutzungsgebiete, den von den Grünen gewünschten Nationalpark Ostsee sowie die Verwendung der Schlickgelder leider nicht.

    Es ist heute mal wieder deutlich geworden, dass die CDU mit den Grünen einen ganz besonderen Fang gemacht und ihre früheren Positionen vollkommen über Bord geworfen hat."

     

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 14 "Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 14 (Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Lehrkräfte haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft – und eigentlich auch einen der schönsten, was allerdings von vielen Beteiligten leider nicht immer so gesehen wird. Das spürt man auch bei der Nachwuchsgewinnung, die in den nächsten Jahren eine der größten bildungspolitischen Herausforderungen sein wird. Insofern würde ich mir schnellere Ergebnisse der „Allianz für Lehrkräftebildung“ wünschen, denn es gibt da keine Zeit zu verlieren. Die Ministerin hatte zur Lehrkräftegewinnung ja drei Maßnahmenpakete angekündigt. Das erste war weitestgehend in Ordnung und sinnvoll, allerdings waren darin ja vor allem die eher unstrittigen Themen enthalten. Insofern werden das zweite und dritte interessanter.

    Eine ganz wichtige Baustelle bei der Lehrkräftegewinnung ist auch nach unserer Auffassung das Referendariat. Und ich fürchte, dass der Koalitionsantrag da leider keine große Hilfe sein wird. Es wird mal wieder – wie sollte es auch anders sein? – ein Konzept beim Ministerium in Auftrag gegeben, an dem dort hoffentlich längst gearbeitet wird. Dieses Mal geht es um die Beratungsangebote für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Ohne Frage ein wichtiges Thema, aber ich verliere langsam wirklich den Überblick über die zahlreichen Konzepte, die die Koalitionsfraktionen beim Bildungsministerium bestellt haben. Mittlerweile wird ja konsequenterweise auch darauf verzichtet, dafür einen Zeithorizont zu skizzieren. Ansonsten wird mehr Transparenz bei der Prüfung angeregt und es gibt gleich drei Prüfaufträge – unter anderem zur Anpassung der Fahrtkosten. So richtig konkret und hilfreich ist das leider alles nicht.

    Das notwendige Referendariat ist für viele angehende Lehrkräfte schon eine ziemliche Herausforderung. Es bedeutet eine recht hohe Belastung. Und es gibt leider nur eine recht schmale Bezahlung. Ich fürchte, dass man über beide Punkte in der nächsten Zeit konkreter wird sprechen müssen, wenn man mehr junge Menschen für den Lehrerberuf begeistern will. Die SPD-Fraktion macht da mit ihrem Änderungsantrag einige gute Vorschläge. Mehr Praxisbezug, mehr Unterstützung und ein stärkerer Fokus auf die Pädagogik finden auch wir richtig! Auch über die vorgeschlagene Berufseingangsphase kann man – wie ich finde – diskutieren. Ich bin jedoch nicht ganz sicher, ob diese wirklich ein verbindlicher dritter Teil der Lehrkräfteausbildung sein muss. Dies ist vielleicht ein bisschen hochgegriffen. Insofern schlage ich vor, dass wir die beiden Anträge im Bildungsausschuss weiter diskutieren und uns dort auch mit Experten, mit Referendaren und mit Ausbildern austauschen."

     

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 12 "Verstärkte Förderung der Schulsozialarbeit"

    In seiner Rede zu TOP 12 (Verstärkte Förderung der Schulsozialarbeit) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Der Antrag von SSW und SPD ist ja so angenehm kurz und allgemein gehalten, dass man ihm eigentlich nur zustimmen kann. Die Landesregierung soll damit dazu aufgefordert werden, die Kreise und Kommunen verstärkt darin zu unterstützen, die Schulsozialarbeit an den allgemein- und berufsbildenden Schulen zu fördern und auszubauen. Das können wir in dieser „norddeutsch wortkargen“ Form sehr gut mitgehen. Der Antrag ist trotz der großen Übersichtlichkeit auch immerhin deutlich aussagekräftiger als der länger geratene Alternativantrag der Koalition. Ich könnte meine Rede jetzt eigentlich schon beenden, aber den Gefallen werde ich Ihnen nicht tun.

    Die Schulsozialarbeit ist in den letzten vielleicht 15 bis 20 Jahren zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Schullandschaft geworden. Unumstritten war dies lange nicht. Obwohl wir zur schwarz-gelben Regierungszeit im Land ja massive Konsolidierungsmaßnahmen vornehmen mussten, ist das Land damals bei der Schulsozialarbeit erstmals offiziell und nennenswert in deren Mitfinanzierung eingestiegen, die dann mit den Jahren immer weiter angestiegen ist. Sie befindet sich in Schleswig-Holstein aber immer noch auf einem ziemlich niedrigen Niveau. Wenn ich nichts übersehen habe, zahlt das Land dafür bisher rund 18 Millionen Euro pro Jahr, was im Durchschnitt nicht einmal 25.000 Euro pro Schule bedeutet – was dann auch nur gerade einmal eine halbe Vollzeitstelle wäre.

    Die Schulsozialarbeit ist in Schleswig-Holstein nicht in einem geordneten Prozess bzw. nach einem einheitlichen Konzept ausgebaut worden. Die Herausforderungen an den Schulen sind natürlich auch recht unterschiedlich und das Engagement und die Leistungsfähigkeit der vielen Schulträger sind es auch. Zunehmende Herausforderungen bei der Inklusion, über deren Umsetzung man auch trefflich streiten kann, und bei der Integration haben den sozialpädagogischen Betreuungsbedarf in den letzten Jahren spürbar weiter erhöht, ohne dass die Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte an den Schulen in entsprechendem Maße erhöht werden konnte. Die Zunahme der Verhaltensauffälligkeiten – noch beschleunigt durch die Corona-Pandemie – sorgt leider dafür, dass die normale Beschulung vieler Kinder und Jugendlicher schwieriger wird und es zu immer mehr sozialpädagogischer Unterstützung an den Schulen kommen muss. Natürlich kann die Schule nicht der „Reparaturbetrieb der Gesellschaft“ sein, wie es oft heißt, aber es bringt natürlich auch nichts, gesellschaftliche Realitäten nicht anzuerkennen und viele Kinder und Jugendliche zurückzulassen. Nicht jede Schülerin und jeder Schüler hat das Glück, in einem stabilen sozialen Umfeld aufzuwachsen. Viele Kinder und Jugendliche stehen vor Herausforderungen wie familiären Problemen, sozialer Not oder psychischen Belastungen. An dieser Stelle kommt dann oft die Schulsozialarbeit ins Spiel, die die Lehrkräfte unterstützen kann, damit sich diese vor allem auf die Erteilung des Unterrichts konzentrieren kann.

    Wir alle hier wissen: Der Landeshaushalt muss derzeit von der Koalition mit großer Mühe wieder ins Lot gebracht werden. Das wird in den nächsten Jahren noch sehr interessant werden. Jede Ausgabe muss gut durchdacht werden und es müssen klare Schwerpunkte gesetzt werden. Bei der Schulsozialarbeit wird das Land – wie damals bei der Haushaltskonsolidierung unter Schwarz-Gelb – meines Erachtens nicht darumkommen, mehr Geld als bisher auszugeben. Ich sehe da vor allem Defizite bei der Ausstattung der Gemeinschaftsschulen: Die Lehrkräfte brauchen vor allem hier mehr Unterstützung bei der Inklusion und bei der Integration. Man wird diese beiden Großbaustellen nicht voranbringen können, ohne die personelle Ausstattung entsprechend zu verbessern. Es reicht aber nicht aus, hier vor allem auf den Bund zu zeigen und zu meinen, dass das Startchancenprogramm für die Erledigung eigener Hausaufgaben dienen könnte.

    Es müssen meines Erachtens auch die unterschiedlichen Unterstützungssysteme, wie z.B. Schulbegleiter, Schulassistenten, Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter – auch im Interesse eines effizienteren Ressourceneinsatzes – neu geordnet, sinnvoll zusammengeführt und klarer geregelt werden. Das ist natürlich ein sehr dickes Brett, dass es gemeinsam mit den Kommunen und dem für die Sozialgesetzgebung zuständigen Bund zu bohren gilt. Aber im Moment ist es ja so, dass vor allem an größeren Schulen die unterschiedlichsten Berufsbilder unterwegs sind und es verschiedene Dienstherren gibt. Das heißt, dass die Schulleitungen zwar viele soziale Unterstützung erhalten, aber nicht immer so darüber verfügen können, wie es vor Ort vielleicht sinnvoll wäre. Wir brauchen bei der Schulsozialarbeit meines Erachtens insgesamt klarere Vorgaben: Was soll die Schulsozialarbeit leisten? Was kann sie nicht leisten? Wie hoch sind die Bedarfe tatsächlich? Und wie kann man das am besten erfassen und regeln? Gerade im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung ist es meines Erachtens dringend nötig, hier klare Konzepte und Bedarfe zu berechnen und festzulegen."

     

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  • 15.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 23 "Öffnungszeiten in öffentlichen Bibliotheken ermöglichen"

    In seiner Rede zu TOP 23 (Öffnungszeiten in öffentlichen Bibliotheken ermöglichen) erklärt der Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Ich denke, über die große Bedeutung von Bibliotheken für die Bildung und unsere Gesellschaft insgesamt sind wir uns hier alle einig. Dazu wurde schon viel Richtiges gesagt. Ich muss aber zugeben, dass ich mich über diesen SSW-Antrag schon ein bisschen gewundert habe. Es erstaunt ja schon ein bisschen, dass diejenigen, die die Öffnung des Einzelhandels an Sonn- und Feiertagen sehr kritisch sehen, dies nun ausgerechnet bei staatlichen Einrichtungen einfordern und umsetzen wollen. Diese Logik erschließt sich mir noch nicht so ganz. Denn auch hier wären natürlich Arbeitnehmerrechte berührt und gerade in Zeiten knapper Kassen muss es hier ja auch darum gehen, ob dies wirklich der richtige Schwerpunkt wäre. Denn es wäre für viele Berufstätige, Familien und gerade Alleinerziehende oft schon sehr hilfreich, wenn die Bibliotheken unter der Woche attraktivere Öffnungszeiten hätten. Und wir wünschen uns zudem vor allem mehr Investitionen in die Ausstattung vieler Bibliotheken, die da oft einen gewissen Bedarf haben. Die Digitalisierung bietet ja auch hier viele neue Möglichkeiten – z.B. auch, was die Suche, die Ausleihe oder auch die Rückgabe angeht. Wir sind immer für mehr Dialog und auch sehr gern dafür, für die Bürgerinnen und Bürger mehr Flexibilität zu schaffen. Insofern werden wir trotz gewisser Bedenken für diesen Vorstoß stimmen. Unsere Fragezeichen können dann ja im Dialog geklärt werden. Dabei kommt dann hoffentlich etwas Gutes heraus."

     

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  • 16.06.2023

    Heiner Garg zu TOP 19 "Keine zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten"

    In seiner Rede zu TOP TOP 19 (Keine zusätzliche finanzielle Belastung der Versicherten) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Was hätte man sich alles vorstellen können, was man in so einem Interview erwähnen könnte? Und da bin ich anderer Meinung als der Kollege Hansen: Solch ein Interview wird in der Fachwelt schon wahrgenommen und das wird in der Fachwelt diskutiert. Man hat die Chance, in einer Fachpublikation einfach mal einen Punkt zu setzen. So habe ich das auch wahrgenommen, Frau Ministerin. Sie wollten einen Punkt setzen und mit etwas Eigenem rüberkommen. Wenn das ihre Auffassung ist, dann ist das erstmal so zu akzeptieren. Ich habe übrigens eine gänzlich andere Auffassung über die Wirkungsweise, als Sie es dargestellt haben. Man muss aber auch damit leben, dass hier politisch darüber diskutiert und gestritten wird. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es auf Bundesebene entschieden wird oder nicht.

    Worum es mir geht ist, dass Sie mit der Diskussion etwas erreicht haben, was ich besonders schade finde. Sie haben es zumindest schwerer gemacht, tatsächlich eine Auseinandersetzung anzustoßen, wie wir es in Deutschland hinbekommen können, dass wir endlich eine intelligente Patientensteuerung etablieren. Sie hätten beispielsweise über ein vernünftiges Entlassmanagement reden können. Sie hätten über Patientinnen- und Patientenpfade reden können. Sie hätten über neue Schnittstellen, Professionen zur Assistenz ambulanter Versorgung sprechen können. Warum ausgerechnet dieses wirklich sinnlose Instrument der Praxisgebühr, die nachhaltig weder zu deutlich höheren Einnahmen führt noch in Wahrheit die Arzt-Patientinnen- und Patienten-Kontakte in Deutschland reduziert hat? Das bleibt Ihr Geheimnis, Frau Ministerin.

    Ich vermisse eine wirklich kraftvolle Diskussion darüber, wie wir in Zukunft eigentlich den Herausforderungen in der Versorgung gerecht werden. Mit Sicherheit nicht mit einer Praxisgebühr von zehn, 20 oder 50 Euro für Patientinnen und Patienten, die gesetzlich versichert sind. Ganz bestimmt nicht. Wir sehen doch das Dilemma, wie schwierig es ist, eine Krankenhausstruktur, die deutschlandweit nicht mehr zu den Versorgungsnotwendigkeiten passt, zu reformieren. Wir wissen, dass fast zweitausend niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein in den nächsten fünf Jahren nicht mehr bei der Versorgung dabei sein werden. Wir wissen auch, dass wir für jeden und für jede, der geht, zwischen zwei und drei neue Köpfe brauchen. Vor dem Hintergrund ist es mir wirklich zu einfach, darüber zu philosophieren, ob Versicherte sich an ihren Krankenhauskosten oder an ihren Praxisbesuchen in irgendeiner Art und Weise finanziell beteiligen sollen. Wir müssen uns grundsätzlich darüber unterhalten, wie wir es schaffen, diese Versorgungsbedarfe personell zu hinterlegen.

    Zweitens müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir tatsächlich eine Patientensteuerung hinbekommen. Hierfür sind die Arzt-Patientinnen- und Patientenkontakte ein wunderbares Beispiel. Ich will mich gar nicht darüber streiten, ob es zwölf oder 18 pro Jahr sind - je nachdem wie man zählt und ab wann man zählt. In den skandinavischen Ländern, allerdings auch in vielen anderen europäischen Ländern, sind die Arzt-Patientinnen- und Patientenkontakte um ein Drittel niedriger. Und trotzdem ist die allgemeine Lebenserwartung in diesen Ländern oft sogar höher und die Lebensqualität ist auch im hohen Alter, und das ist eigentlich das Entscheidende, in der Regel höher als in Deutschland. Also stimmt doch hier etwas nicht in der Versorgung. Deswegen brauchen wir mehr als das Herumgedoktere am System. Ich will Ihnen eines sagen und das kostet die Patientinnen und Patienten nichts, jedenfalls nicht direkt: Wenn wir es endlich schaffen würden, intelligente digitale Instrumente, die es in anderen Ländern wie zum Beispiel in Norwegen oder den baltischen Staaten bereits gibt, zu etablieren. Und was leisten wir uns? In 19 Jahren hat die Thematik 21 Milliarden Euro verbrannt und wir haben bis heute keine funktionierende elektronische Patientenakte. Das wären Instrumente und Möglichkeiten zur Patientensteuerung.

    Abschließend habe ich noch eine Bitte: Frau Ministerin, sagen Sie doch etwas dazu, wie so ein Artikel entstanden ist, und sagen Sie, dass Sie in Wahrheit diesen Prozess auch nicht innerhalb der Union ansteuern wollen, sondern dass sehr schnell von Ihnen ein moderner fortschrittlicher Vorschlag kommt, wie man in Zukunft intelligente Patientinnen- und Patientensteuerung auf den Weg bringt, um der Versorgungssicherung - für eine älterwerdende Bevölkerung - wenigstens ein Stückchen näher zu kommen, was die Hauptaufgabe der Gesundheitspolitik ist."

     

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  • 23.02.2017

    Oliver Kumbartzky: Vieles, was das Gesetz regeln soll, kann genauso auch jetzt bereits erfolgen

    „In der vorletzten Plenartagung, also sozusagen ‚kurz vor knapp‘, legt der Vorsitzende des Petitionsausschusses einen Entwurf zur Einführung eines Petitionsgesetzes vor. Lieber Kollege König, wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausschussarbeit tatsächlich dringenden Handlungsbedarf identifiziert haben, dann stellt sich hier schon die Frage, warum Sie mit Ihrem Gesetzentwurf bis zum Ende der Legislaturperiode gewartet haben.

     

    Aber ganz unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der Einreichung dieses Gesetzes nun besonders sinnvoll ist oder nicht, in jedem Fall handelt es sich hier um ein wichtiges Thema. Gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit und einer zunehmenden Skepsis gegenüber dem Parlamentarismus ist eine Stärkung der Rechte von Petenten und des Petitionsausschusses ohne Zweifel eine Chance.

     

    Denn das Petitionsrecht ist mit seiner multifunktionellen Einsetzbarkeit ein Institut, das zur Verbesserung bürgerschaftlicher Partizipationsmöglichkeiten und damit auch zur Stärkung der demokratischen Funktionsweise des Gemeinwesens beitragen kann. Trotzdem gibt es eine weit verbreitete Skepsis gegenüber der Leistungsfähigkeit dieses Grundrechts. Dass der Petitionsausschuss nicht einfach in die Behandlung von Gesetzgebungsgegenständen oder in Verwaltungsverfahren, und erst recht in Gerichtsverfahren eingreifen oder gar von außen korrigieren kann, hat aber eben einen verfassungsrechtlichen Grund: unseren gewaltengeteilten Rechtsstaat.

     

    Dieses Akzeptanzproblem lösen aber wir nicht durch ein Gesetz, sondern dadurch, dass wir den Petenten das Funktionieren unseres Rechtstaates erläutern. Insofern sollten wir aufpassen, hier keine Erwartungen zu formulieren, die wir später enttäuschen müssen.

     

    Das Zweite ist: Wir müssen uns ansehen, worin der konkrete Mehrwert gegenüber dem jetzigen Verfahren besteht. Vieles, was in Ihrem Gesetzentwurf geregelt wird, kann genauso auch jetzt bereits erfolgen. Es bedarf also eigentlich gar keiner gesetzlichen Regelung. In Schleswig-Holstein hat sich der Petitionsausschuss des Landtages in Grundsatzbeschlüssen eigene Regelungen für die Arbeitsweise gegeben, die bereichsspezifisch ergänzt werden. Und die Erfahrung zeigt: Es funktioniert im Wesentlichen gut.

     

    Was wir deshalb auch keinesfalls brauchen, sind komplizierte Verfahren oder Weiterverweisungen. Auf den ersten Blick besteht die Gefahr bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Ob der Gesetzentwurf aber auch zu Vereinfachungen führt, wird man genau prüfen müssen.

     

    Richtig ist, dass die Stellungnahmen der Landesregierung in Einzelfällen hätten früher erfolgen können. Hier kann die Einführung einer Frist wie in § 6 Absatz 6 Ihres Entwurfs Abhilfe schaffen. Inwiefern das aber gerade bei komplexen Verfahren praktikabel ist, wird man ebenfalls in einem Anhörungsverfahren prüfen müssen.

     

    Über all diese Fragen sollten wir in Ruhe im Ausschuss beraten. Jedes ernst gemeinte Gesetzesvorhaben erfordert auch eine ernsthafte parlamentarische Beratung. Ob das in der kurzen Zeit noch möglich ist, wird sich zeigen.

     

    Ich meine, einen Versuch ist es wert.“
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  • 16.06.2023

    Oliver Kumbartzky zu TOP 30 "Konsequenzen aus den Ergebnissen der Biotopkartierung"

    In seiner Rede zu TOP 30 (Konsequenzen aus den Ergebnissen der Biotopkartierung) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

    "Ich danke für den mündlichen sowie insbesondere für den ausführlichen schriftlichen Bericht zur landesweiten Biotopkartierung, der Inventur der Natur. Mit den vorliegenden Zahlen und Fakten der zweiten Biotopkartierung haben wir verlässliche Daten. Und über diese sollten wir jetzt nicht nur kurz im Plenum diskutieren, sondern unbedingt auch ausführlicher im Ausschuss.

    Ein Dank an alle, die in den letzten Jahren an der umfassenden Kartierung mitgearbeitet haben. Diese war zeit- und kostenintensiv, aber eben auch bitter notwendig. Denn die erste Biotopkartierung Schleswig-Holsteins, die von 1978 bis 1993 stattgefunden hat, lag doch lange zurück und Schleswig-Holstein war leider im Hinblick auf die Aktualität der Biotopdaten zum Schlusslicht der Nation geworden.

    Die Ergebnisse sind, wenn man auf die nackten Zahlen schaut, ernüchternd und ein schlechtes Zeugnis für Tobias Goldschmidt und seine grünen und schwarzen Amtsvorgänger.

    Die im Herbst 2021 von der Jamaika-Koalition beschlossene Biodiversitätsstrategie ist eine Antwort auf die vorliegende Situation. Die Strategie will ich gar nicht in Abrede stellen. Allerdings bin ich sehr gespannt, wie die schwarz-grüne Koalition die angekündigten Maßnahmen der Strategie eigentlich durchfinanzieren will. Die Haushaltslage ist angespannt, da muss genau abgewogen werden. Und ich will bereits jetzt sagen, dass Sie es sich nicht zu einfach machen sollten, und die so genannten Hamburger Schlickgelder heimlich, still und leise vollständig in die Biodiversitätsstrategie umzuleiten. Die Westküstenhäfen und die Küstenfischerei dürfen nicht hinten runterfallen. Die Landesregierung muss nun zügig den Gesetzentwurf für das neue Sondervermögen vorlegen. Die Entscheidungen über solche bedeutenden finanziellen Angelegenheiten dürfen nicht ohne parlamentarische Kontrolle und Transparenz getroffen werden.

    Aber zurück zur Biotopkartierung. Die dort dargestellten Ergebnisse der ‚Natur-Inventur‘ sind wie gesagt ernüchternd und dokumentieren, dass noch große Anstrengungen vonnöten sind. Allerdings sollten die Ergebnisse nun besonnen ausgewertet und angegangen werden. Der sofortige Ruf nach mehr Ordnungsrecht sollte nun ebenso wenig erfolgen wie ein pauschales Bauern-Bashing.

    Wir alle wissen um die Bedeutung des Artenschutzes und des Schutzes der Natur. Allerdings stehen bei manchen Eingriffen in die Natur auch die berechtigten Interessen der Landwirtschaft und der Anspruch der Menschen im Land auf eine funktionierende Infrastruktur in einem Spannungsverhältnis zum Naturschutz, das dann im Einzelfall zum Ausgleich gebracht werden muss. Ich erinnere an dieser Stelle an das Ziel von Schwarz-Grün, Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Industrieland zu machen und eben nicht zu einem Freilichtmuseum. Das bedingt eben auch Infrastruktur von Industrie- und Gewerbeflächen bis hin zu modernen Straßen- und Schienenverbindungen.

    Naturschutz hat die Aufgabe, die Nutzung der Natur durch den Menschen und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu verbinden. Die FDP-Fraktion steht dafür ein, den Naturschutz gezielt und ergebnisorientiert an die Bedürfnisse der zu schützenden Flora und Fauna anzupassen. Wir wollen den Naturschutz mit den Bürgerinnen und Bürgern auf vertraglicher Grundlage – Stichwort Vertragsnaturschutz - weiterentwickeln. Und natürlich ist es sinnvoll und unterstützenswert, isolierte Biotope mehr miteinander zu vernetzen.

    Die vorliegende Biotopkartierung sowie die Biodiversitätsstrategie sind entscheidende Schritte in Richtung Erhalt und Schutz unserer natürlichen Umwelt. Die Kartierung gibt uns eine wertvolle Grundlage für gezielte Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biotope. Hiermit können wir gezielt die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen und die Förderung von nachhaltigen Landnutzungspraktiken fördern. Dabei ist die Biotopkartierung nicht nur eine Momentaufnahme, sondern auch ein Instrument für zukünftige politische Entscheidungen.

    Der Bericht hebt auch die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren hervor. Der Erfolg des Naturschutzes erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden, Landwirtschaft, Verbänden und der Zivilgesellschaft. Nur durch die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Anstrengungen können wir wirksame Schutzmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Und an dieser Stelle muss ich es leider erneut sagen: Die Trennung von Umwelt- und Landwirtschaftsressort erweist sich auch hier mal wieder als Fehler.

    Ich freue mich auf die vertiefende Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages."

     

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  • 16.06.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 17 "Errichtung eines Radschnellnetzes für Schleswig-Holstein"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Errichtung eines Radschnellnetzes für Schleswig-Holstein) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Ich bin ja eigentlich immer gern bei Sybilla Nietsch und beim SSW und kritisiere auch gerne die Landesregierung, aber in diesem Fall ist es anders. Es macht, liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, wenig Sinn, wenn man eine Strategie verabschiedet, um dann anschließend die Ziele der Strategie dadurch infrage zu stellen, dass man immer wieder andere Ziele oder parallele Ziele ausgibt. Deshalb ist es eher konsequent, so wie auch beschrieben in dem Antrag der Koalitionäre, strukturiert auszubauen, um das Ziel der eigentlichen Strategie zu erreichen.

    Und das Ziel der eigentlichen Strategie ist, den Umstieg aufs Fahrrad deutlich zu erhöhen und einen Modal-Split-Anteil von, damals waren es 13 Prozent, auf 30 Prozent im Lande zu bringen – eine wirklich sehr herausfordernde Geschichte.

    Und Kollege Dürbrook, ich finde ehrlich gesagt – die Strategie ist von 2020, aber die Umsetzung hat ja danach erst begonnen – wenn man dann von den 13 Prozent heute bei 16,5 Prozent angekommen ist, dann ist das ehrlich gesagt ein Erfolg! Da beißt die Maus aus meiner Sicht keinen Faden ab.

    Deshalb ist, bei aller Freundschaft zum SSW, ein landesweites Netz für Radschnellverbindungen zu erstellen, überhaupt nicht zielführend, weil ein landesweites Radschnellverbindungsnetz an dem Ziel eben nichts macht.

    Wer das Ziel erreichen will, der muss dafür sorgen, dass da, wo die tatsächlichen täglichen Wege gemacht werden, dass diese täglichen Wege tatsächlich auch zurückgelegt werden können. Und das sind in der Regel ganz oft kommunale Wege. Das sind die Wege im Ort. Das sind die Wege zur Schule, zum Arbeitsplatz und es sind auch mal dorfübergreifend, gemeindeübergreifend oder von der Vorstadt in die Stadt hinein, vielleicht auch Strecken bis 20 Kilometer.

    Aber das muss dann tatsächlich auch in einem vernünftigen Verhältnis zu der Anzahl von Menschen sein, die dann auf diesen Wegen unterwegs sind. Und da hat der Bund bei den Radschnellwegen Vorgaben gemacht, die wir in weiten Teilen des Landes schon deshalb nicht erreichen können, weil wir so viele Menschen da gar nicht haben. Das ist so. Deshalb ist es schlau, dafür zu sorgen, dass man da, wo sich so viele Menschen auch tatsächlich bewegen, solche Radschnellwege auch konzipiert. Und das ist in Metropolregionen und in Lübeck und in Kiel, zum Beispiel die Veloroute eins hier und demnächst bei uns am Haus vorbei die Veloroute zehn – das sind alles richtige Konzepte. Diese aber eben auch kommunal zu planen, deshalb richtig an dieser Stelle angesiedelt.

    Das landesweite Radverkehrsnetz ist – übrigens das ist ein Fehler in dem Antrag der Koalitionäre, wenn ich das mal sagen darf, nicht erst zu Beginn der Legislatur auf den Weg gebracht worden, sondern zum Ende der letzten Legislatur auf den Weg gebracht worden – und das ist der Schlüssel dafür, dass man daraus dann eine insgesamte Netzplanung dazu macht. Da macht es vorher wenig Sinn, jetzt ein Parallelkonzept für Landesradschnellwege zu machen, wenn ich auf den landesweiten Netzplan für das Radthema erst warten muss.

    Also, man kann nicht das eine vor dem anderen machen oder das eine vor dem anderen fordern. Es ist genug zu tun in dieser Radstrategie. Und die Abarbeitung dieser Radstrategie, da ist viel Arbeit drin. Und ich sag jetzt auch mal, der bisher einzige Impuls aus der neuen Landesregierung ist 20 Millionen auszugeben in der Radstrategie. Das ist aber auch okay, weil man sagen muss, was soll da auch schon noch anderes passieren. Das Arbeiten, das konsequente Abarbeiten der Strategie ist jetzt das Zielführendste, was man machen kann.

    Dabei auf dem Pfad weiter unterwegs zu sein, wenn wir alle zwei Jahre 3,5 Prozent im Model-Split zulegen, dann wären wir tatsächlich am Ziel. Ich glaube nicht, dass das erreichbar sein wird, um ehrlich zu sein. Das war ein sehr hehres Ziel, das wir uns da vorgenommen haben.

    Aber daran jetzt zu arbeiten, sich nicht auf Einzelmaßnahmen zu konzentrieren, wie Radschnellwege, sondern das Gesamtkunstwerk im Auge zu behalten und dabei die drei Hauptziele zu berücksichtigen: einerseits, wie gesagt, das Ziel ist der Modal-Split-Anteil, dabei die Verkehrssicherheit nicht außer Acht zu lassen, die touristische Seite nicht außer Acht zu lassen, vor allem aber die täglichen Wege zur Arbeit und zur Schule usw. in den Blick zu nehmen – das ist aus meiner Sicht goldrichtig.

    Deshalb werden wir dem SSW-Antrag leider nicht zustimmen können und werden dem Antrag der Koalitionäre zustimmen.“

     

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  • 16.06.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 24 "Schleswig-Holsteinische Wehrindustrie unterstützen"

    In seiner Rede zu TOP 24 (Schleswig-Holsteinische Wehrindustrie unterstützen) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "So einen Antrag hier einzubringen, das zeugt schon von einer gewissen Chuzpe. Denn im Juni des letzten Jahres hat die FDP einen Antrag gestellt, der im September erstmals hier beraten worden ist. Dann haben Sie das Problem zunächst negiert. Der Abgeordnete Vöge hat in der Landtagsdebatte erklärt, die Problematik stelle sich so gar nicht. Und dann ist das ganze sicherheitshalber in den Ausschuss verwiesen worden, wo man eine Anhörung gemacht wurde. Und unmittelbar danach hat dann ja auch die Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium erklärt, worauf es denn tatsächlich ankommen würde. Sie kritisierte, dass Rüstungsbetriebe in Zeiten militärischer Bedrohung Schwierigkeiten hätten, an Kreditfinanzierungen zu gelangen. Auslöser seien die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) und die EU-Taxonomie. Sie sagte dazu: „Wir wenden uns da an die Bundesebene, um unsere Ansicht deutlich zu machen.“ Dabei habe ich sie unterstützt und auch den Minister habe ich darin unterstützt, dass es genau in diese Richtung gehen muss. Aber dann sind sie von Eka von Kalben und anderen wie Oliver Brandt öffentlich zurückgepfiffen worden. Das ist doch die Wahrheit. Sie negieren jetzt wieder das Problem zu Lasten der Rüstungsindustrie in diesem Land.

    Ich will an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich machen, was bei dieser Anhörung wirklich gesagt wurde. Bei dieser Anhörung haben die Vertreter, insbesondere aus dem Schiffbaubereich, eindeutig kritisiert, dass die fehlende Einstufung der Branche als nachhaltig spürbare negative Auswirkungen am Finanzmarkt für sie habe. Die Unternehmen müssen ihre Aufträge vorfinanzieren und es gelingt ihnen nicht, eine Rückfinanzierung bei privaten Häusern zu bekommen. Das ist die Realität. Und diese Realität, das haben die Vertreter gesagt, hat damit zu tun, dass sie eben nicht als nachhaltig eingestuft sind. Und deshalb ist es doch ein leichtes, das Problem anzugehen, wenn Sie ins Handeln kämen. Und genau das machen Sie nicht, weil Sie sich uneinig sind. Heiner Rickers mag beim vorherigen Tagesordnungspunkt darauf hingewiesen haben, warum aus seiner Sicht die schwarz-grüne Koalition die richtige sei. Aber die Diskussion bei diesem Tagesordnungspunkt beweist, dass Sie in der falschen Koalition sind.

    Es geht hier um über 7.000 Arbeitsplätze bei mehr als 30 Unternehmen im Land. Um einen enormen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt, der hier erwirtschaftet wird. Ein Zweig, der in Wahrheit der Kern der Industrie in diesem Lande ist. Sie reden immer von dem Industrieland, das wir sind. Aber wir haben doch in Wahrheit fast nichts anderes als die maritime Industrie. Und dieser Bereich braucht jetzt aktive Unterstützung. Und da kommen Sie mit einem Antrag, mit dem Sie jetzt sagen, Sie wollen in eine Diskussion eintreten. Ich zitiere das mal: „Aufgrund dessen bittet der Landtag die Landesregierung, sich in einem nächsten Wehrtechnik-Gipfel für einen konstruktiven Dialog zwischen der Wehrindustrie und der Kreditwirtschaft einzusetzen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.“ Glauben Sie allen Ernstes daran, dass die Finanzwelt Europas darauf gewartet hat, dass sich Claus Madsen mit Vertretern der Sparkasse zusammensetzt? Hier geht es um Großfinanzierungen von hunderten Millionen von Euro. Hier geht es darum, die großen Finanzmärkte davon zu überzeugen, dass es richtig ist, in Frieden und Sicherheit zu investieren. Und dazu könnten Sie einen Beitrag leisten, wenn der Kollege Brandt den Zeitenwendeschritt noch bis zum Ende vollzieht und sagt: Ja, diese veränderte Sicherheitslage erfordert es eben auch zu sagen, was könnte nachhaltiger sein als Frieden und Sicherheit auch durch diejenigen zu schützen, die uns dazu in die Lage versetzen? Schauen Sie einmal auf den Titel der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland, die in dieser Woche öffentlich geworden, die auch Frau Baerbock und die Grünen mit beschlossen haben: Da steht vorne drauf, was Friedenssicherung bedeutet: Sie ist nämlich die Grundlage für Nachhaltigkeit – auch was den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen angeht. Denn wenn der Ukrainekrieg auch etwas beweist, dann welche ökologische Katastrophe hinter einem solchen steht.

    Es reicht daher nicht, dass der Ministerpräsident und Sie hier so tun, als würden Sie für die Wehrindustrie tatsächlich eintreten. Es muss auch eine Handlung folgen. Und die Handlung kann schlicht in einem gemeinsamen Bestreben darin bestehen, die Taxonomie in Europa in die Richtung zu bewegen, die Wehrtechnik als nachhaltig einzustufen. Das ist das Instrument, darauf kommt es an. Diesen Weg gehen Sie nicht und das ist schlecht für die Wirtschaft in diesem Land."

     

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  • 16.06.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 13 "Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheitsstrafen"

    In seiner Rede zu TOP 13 (Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheitsstrafen) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Das Thema Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren ist ein richtiges Thema. Es eint uns glaube ich auch alle hier, dass es hoch sinnvoll ist, Ersatzfreiheitsstrafen insgesamt eigentlich so gut wie gegen null zu bringen, weil es unsinnig ist, die Gerichte und die Gefängnisse damit zu belasten, dass Geldstrafen, die ausgeworfen oder ausgeurteilt worden sind, in Form von Freiheitsstrafen abgeleistet werden.

    Nun muss man allerdings auch dazu sagen, dass Schleswig-Holstein, was das angeht, auch im Bundesvergleich heute schon ziemlich gut dasteht.

    Zu Beginn des Jahres 2020, es sind ja immer Stichtags-Betrachtungen, waren es in Baden-Württemberg 543 Ersatzfreiheitsstrafen-Inhaftierte, in Bayern 650 und in Schleswig-Holstein 78. Also wir sind da schon auf einem sehr guten Weg, auch weil wir ein sehr gutes Gesetz, das Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz im Lande haben. Allerdings ist es Kollege Claussen, und da waren sie einmal maßgeblich dafür verantwortlich das umzusetzen, durchaus so, dass viele der Dinge, die in diesem guten Gesetz drinstehen, so nicht unbedingt immer zur Anwendung kommen. Wir haben das hier gerade in einer Anhörung erlebt. Nach der Katastrophe von Brokstedt, haben uns die Vertreterinnen und Vertreter der Strafverteidiger aber auch diejenigen aus der Straffälligenhilfe freundlich vorgetragen, dass so viele Punkte, die im Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz geregelt sind, in der Praxis nicht umgesetzt werden, weil die Menschen dafür nicht da sind und das Geld fehlt.

    Und hier habe ich einfach Nachfragebedarf, denn ich bin auch dafür, frühzeitig jemanden, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, darauf hinzuweisen, dass man sie gegebenenfalls auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann usw..

    Wer das aber verpflichtend durch die freien Träger machen will, der schafft hier einen Kostenblock, dessen Umfang ich gerne einmal wissen möchte. Denn das ist nichts anderes als aufsuchende Sozialarbeit, die da stattfindet. Und zwar in der Form, dass man diejenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind,  als diejenigen identifizieren müsste, die möglicherweise ebenfalls in einem bestimmten Zeitraum die Geldstrafe nicht bezahlen werden. Die freien Träger übrigens – sie dürfen gerne mal mit denen telefonieren ich habe das getan – sagen, dass das ja eine super Aufgabe sei. Allerdings haben sie dafür keine Leute und es sei ein immenser Aufwand, den sie da stemmen müssten. Das sollten wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens genau wissen, wie viel dann da tatsächlich an Ausgaben auf uns zukommt.

    Auf Bundesebene finde ich das alles überhaupt nicht zielführend. Ich finde es hingegen sehr zielführend, wenn man im Vergleich mal gucken würde, dass andere Bundesländer, was das Thema Ersatzfreiheitsstrafen angeht, deutlich weniger liberal mit dem Thema umgehen – und zwar konservativ geführte Länder, die das Abschaffen oder das Reduzieren der Ersatzfreiheitsstrafe überhaupt gar nicht wollen.

    Deswegen hat der Kollege Buschmann als Kompromiss in dieser Debatte gesagt, dass zunächst mal der entsprechende § 43 des Strafgesetzbuches dergestalt geändert werden soll, dass ein Tag Freiheitsstrafe nicht mehr einem Tagessatz sondern zwei Tagessätzen entspricht. Das ist immerhin die Halbierung im Vergleich zu dem, was wir heute haben. Zweitens will ich nur mal darauf hinweisen, dass er auch dafür sorgt, dass in einem neuen Abs. 2a des §459e Strafprozessordnung die Übermittlung der Daten und die frühzeitige Einbindung freier Träger ermöglicht wird. Also auch da passiert etwas in die richtige Richtung.

    Wenn Sie den Antrag heute hier beschließen wollen, wozu Sie meine Unterstützung haben, weil das Ziel richtig ist, dann gilt trotzdem, nicht etwas zu beschließen, was man nachher nicht mit Leben füllen kann, weil die Menschen, die es ausfüllen wollen, nicht da sind.

    Deshalb ist es zwingend, dass im Rahmen der dann anstehenden Beratungen deutlich gemacht wird, welche Kapazitäten die freien Träger dafür brauchen, wie viel Geld das kostet und wie schnell so etwas umzusetzen ist."

     

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  • 16.06.2023

    Christopher Vogt zu TOP 36 "Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR"

    In seiner Rede zu TOP 36 (Freiheit ist das höchste Gut: Resolution des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    "Zunächst einmal möchte ich mich ganz herzlich bei der CDU-Fraktion dafür bedanken, dass sie die Initiative für diesen wichtigen Antrag ergriffen hat. Ich habe sehr gern darin mitgewirkt, dass wir hier jetzt einen interfraktionellen Antrag vorliegen haben, der wirklich sehr sehr gelungen und angemessen ist.

    Ich wurde in dieser Woche wieder einmal gefragt, warum wir hier zu solchen Jahrestagen historischer Ereignisse eine Debatte führen. Die Antwort ist ganz einfach: Es steht einem Parlament nicht nur einfach gut zu Gesicht, dies zu tun, sondern ich finde, auch wir haben als Abgeordnete unseren Beitrag dazu zu leisten, dass solche Ereignisse nicht in Vergessenheit geraten, die unser Land stark geprägt haben und die uns daran erinnern, welchen immensen Wert Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und auch die Soziale Marktwirtschaft für unser Leben haben.

    Erst kürzlich habe ich gelesen, dass ein Großteil der Deutschen, vor allem im Westen, leider gar nicht mehr weiß, was am 17. Juni 1953 überhaupt geschehen ist. Am 16. und am 17. Juni führte der stetig größer gewordene Unmut der Deutschen, die in der ja noch sehr jungen DDR lebten, mit dem sozialistischen Regime dazu, dass über eine Million Menschen trotz des Wissens um erhebliche Repressalien auf die Straße gingen, um für Freiheit und Demokratie zu protestieren. Die Menschen hatten einfach genug von Tyrannei und Unterdrückung und sie wagten es, sich mit Mut gegen das Unrecht zu erheben.

    Unzufriedenheit und Wut entluden sich ausgehend vom Streikzug der Berliner Bauarbeiter des Prestigeprojektes 'Stalinallee' quasi explosionsartig in Massenprotesten, die sich über 700 Städte und zum Teil auch sehr kleine Gemeinden erstreckten. Die Demonstranten kamen aus allen Teilen der Bevölkerung. Im vermeintlichen 'Arbeiter- und Bauernstaat' ging das sozialistische Regime brutal gegen die Proteste der Arbeiter und Bauern, aber auch vieler anderer Menschen vor.

    Der Aufstand wurde von der Volkspolizei und von der Roten Armee mit unglaublicher Gewalt niedergeschlagen. Die Rote Armee setzte Panzer und sogar Artillerie ein. Viele Menschen kamen in Haft oder verloren sogar ihr Leben.

    Der wohl wichtigste Anlass für den Aufstand war der 1952 beschlossene und von da an vom SED-Regime deutliche verschärfte Kurs zum 'planmäßigen Aufbau des Sozialismus', der die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger immer weiter einschränkte und die Wirtschaft zum Absturz brachte. Während nebenan in der Bundesrepublik mit der Sozialen Marktwirtschaft das 'Wirtschaftswunder' Fahrt aufnahm, passierte in der sozialistischen DDR das Gegenteil.

    Auch im Westen war man von der Wucht des Aufstandes in der DDR überrascht. Bundespräsident Heuss sprach von einem 'unübersehbaren Plebiszit' gegen die DDR-Führung und forderte dieses auf: 'Gebt dem Menschen das Recht zu seiner Freiheit.' Er regte ein nationales Gedenken an. Der 17. Juni wurde später bis zum Jahr 1990 als „Tag der deutschen Einheit“ zum Nationalfeiertag der Bundesrepublik.

    Die SED folgte den Forderungen ihrer Bürgerinnen und Bürger und des Bundespräsidenten leider nicht. Sie wurde immer mehr vor der Angst vor einem erneuten 'Tag X' getrieben. Der perfide und brutale Überwachungs- und Unterdrückungsapparat der sogenannten Staatssicherheit, der die Menschen zunehmend terrorisierte, die ihre Meinung sagten und für ihre Freiheit kämpften, wurde immer weiter ausgebaut.

    Bis zum Mauerbau im Jahr 1961 haben rund drei Millionen Menschen die DDR in Richtung Westdeutschland verlassen. Schon am 17. Juni 1953 wurde eigentlich klar, dass die DDR politisch, wirtschaftlich und vor allem moralisch gescheitert war.

    Der 17. Juni ist kein rein deutsches Ereignis. Er wirkte sich damals erstaunlicherweise bis in die sowjetischen Straflager in Workuta aus. 1956 folgte Ungarn, 1986 der Prager Frühling, 1980 Polen. Die Sowjets konnten bis 1989 alle Demokratiebewegungen und Aufstände in ihrem Einflussbereich unterdrücken und niederschlagen, bis es dann 1989 die mutigen Ostdeutschen geschafft haben, die Unrechtsherrschaft friedlich zu beenden, die Mauer zum Einsturz zu bringen und die deutsche Teilung zu überwinden.

    Wir sollten uns deshalb den 70. Jahrestag zum Anlass nehmen, um an die damaligen Ereignisse zu erinnern. Um an den Wert von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und auch Sozialer Marktwirtschaft zu erinnern. Auch die junge Generation sollte wissen, was damals passiert ist und was die Ursachen waren. Und wir sollten den Menschen gedenken, die ihren Kampf dafür mit dem Leben bezahlt haben.

    Sie mahnen uns, dass wir uns weiterhin konsequent gegen Unrecht, Tyrannei und Unterdrückung einsetzen, zum Beispiel die Menschen in der Auseinandersetzung mit Anti-Demokraten im eigenen Land, aber auch bei der Unterstützung der Menschen in Hongkong, in Belarus und vor allem in der Ukraine."

     

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  • 16.06.2023

    Bernd Buchholz zu TOP 26 "Dem Fachkräftemangel im öffentlichen Verkehr effektiv entgegenwirken"

    In seiner Rede zu TOP 26 (Dem Fachkräftemangel im öffentlichen Verkehr effektiv entgegenwirken) erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Es gibt Tage, da freue ich mich, nicht mehr Verkehrsminister zu sein – zum Beispiel beim Lesen Ihres Antrages. Wenn man Ihren Antrag liest, dass der Landtag die Landesregierung bittet, ein Konzept für Aus- und Fortbildung zu erstellen, etwas Familienfreundliches für das Bahnpersonal zu machen, dann frage ich mich, was der Verkehrsminister da jetzt alles machen soll. Das ist wirklich sensationell. Es liest sich ein wenig, als müsste der Minister zum Jagen getragen werden. Und es liest sich ein bisschen so – und das allerdings verwundert mich –, dass das, was bisher eigentlich die normale Aufgabe der Verkehrsunternehmen war, plötzlich in den Verantwortungsbereich der Landesregierung rutscht. Ein Aus- und Fortbildungskonzept ist doch ehrlich gesagt nicht Sache der Landesregierung. Das ist Sache der Verkehrsunternehmen, die sich um den Verkehrsvertrag bewerben. Eine Frage von Familienfreundlichkeit muss man auf Unternehmerseite herstellen und nicht durch ein Konzept der Verwaltung.

    Das hier mittlerweile eine gewisse Staatsgläubigkeit in diesem Hause herrscht, das mag sich bei vielen von Ihnen so durchgesetzt haben. Aber es gibt immer noch so etwas wie Angebot und Nachfrage und darauf sollte man setzen. Es gibt aber Rahmenbedingungen, an denen man schrauben kann, und das ist richtig in dem Antrag. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum Busfahrer auf dem Niveau B1 Deutsch sprechen müssen. Wenn das jemand ist, der mit der Straßenverkehrsordnung ordentlich umgehen kann und in der Lage wäre, auch noch seine Führerscheinprüfung auf Englisch ablegen zu dürfen, warum nicht? Ja, jetzt fragen Sie mich, muss er denn nicht mit den Fahrgästen sprechen? Nein, muss er nicht. Wir haben in Deutschland meines Erachtens eine zu starke Fixierung auf die eigene Sprache, gerade im Vergleich zu anderen Ländern wie im skandinavischen Raum. Das würde ich mir übrigens auch für die Verwaltung des Landes wünschen, dass neben Deutsch auch Englisch möglich wäre.

    Natürlich brauchen wir Einwanderung. Natürlich brauchen wir Möglichkeiten, auch leichter auch Prüfungen zu kommen. Natürlich brauchen wir diese ganzen Rahmenbedingungen und übrigens finde ich auch die Idee, das Absenken des Alters auf 21 Jahre eine gute Idee. Ich finde nur eines in der Fachkräftedebatte wichtig: Wir werden nicht umhinkommen, angesichts der demographischen Situation insgesamt nicht immer nur über zusätzliche Fachkräfte zu reden, sondern auch über Produktivitätssteigerung. Und deshalb werden wir über Technologien reden müssen. Und wir werden deshalb darüber reden müssen, warum im Schienenverkehr nicht automatisiert gefahren werden kann. Und wir werden auch darüber reden müssen, warum man mit anderen Systemen und durch Technik nicht auch Menschen ersetzen muss, denn wir werden ansonsten einfach nicht in der Lage sein, all das Personal, das wir in allen möglichen Bereichen brauchen, tatsächlich mit Menschen zu besetzen.

    Und ich finde, die Diskussion ist in vielen Bereichen zu führen, zum Beispiel auch im Pflegebereich. Ich verstehe bis heute nicht, warum das Personal in Krankenhäusern die meiste Zeit für die Dokumentation von Krankenthemen an einem PC sitzen müssen. Da sind wir technisch eigentlich meilenweit von entfernt. Warum kann eine pflegende Kraft nicht einfach am Krankenbett direkt in ein sprachgesteuertes System sprechen und anschließend gucken, ob alles richtig wiedergegeben ist? Warum nutzen wir diese Technik nicht, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten? Staatsgläubigkeit ist mir ferner als die Gläubigkeit daran, dass Technologie an vielen Stellen in der Lage wäre, unsere Probleme besser in den Griff zu bekommen. Ich wünsche dem Minister mit der Abarbeitung dieses Antrages viel Freude.“

     

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 20.06.2023

    Heiner Garg: Kalten Strukturwandel stoppen – Vorschaltgesetz jetzt auf den Weg bringen

    Zum bundesweiten Aktionstag unter dem Titel „Alarmstufe Rot – Krankenhäuser in Not“ erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    "Die Krankenhausvergütungsreform des Bundes – begleitet von den notwendigen Strukturanpassungen in den Ländern – ist notwendig und längst überfällig. Umso dramatischer ist es, dass der kalte, ungesteuerte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft durch hohe Inflationsraten und Tarifabschlüsse jetzt noch beschleunigt wird.

    Vor diesem Hintergrund unterstütze ich ausdrücklich die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) nach einem Vorschaltgesetz, das die negativen Effekte der hohen Inflationsraten sowie der Tarifabschlüsse kompensiert. Das ist keine Strukturkonservierung, sondern dringend erforderlich, damit versorgungsrelevante Krankenhäuser nicht weiter in die Insolvenz getrieben werden. Das ist auch kein Freifahrtschein für die Länder, die dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft nicht auf den Weg zu bringen. Aber der kalte, ungesteuerte Strukturwandel muss umgehend gestoppt werden, damit die frühestens 2025 inkrafttretende Krankenhausreform auch tatsächlich steuernd und versorgungssichernd wirken kann.“

     

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  • 23.02.2017

    Anita Klahn: Digitale Endgeräte – im Kern geht es um Tablets – sind ganz normale Lernmittel

    „Schulen wollen mit digitalen Medien arbeiten. Schülerinnen und Schüler sollen Medienkompetenz lernen.

     

    Gerade erst vorgestern hat Bildungsstaatssekretär Loßack noch einmal die vielfältigen Möglichkeiten beim Einsatz digitaler Medien dargestellt. Wir teilen die Auffassung des Staatssekretärs in dieser Hinsicht ausdrücklich.

     

    Digitale Medien im Unterricht sind heute Werkzeuge im pädagogischen und fachdidaktischen Kontext. Es sind Hilfsmittel, um Unterricht und Lernprozesse zu unterstützen, aber natürlich auch Gegenstand von Unterricht selbst, um ihren Einsatz, ihre Chance, aber auch Grenzen und Gefahren, z.B. im Bereich Mediensucht, aufzuzeigen.

     

    Wir Freie Demokraten verstehen digitale Endgeräte – im Kern geht es um Tablets – als ganz normales Lernmittel. Tablets können als digitale Schulbücher klassische Schulbücher ergänzen oder sogar ersetzen. Lernprogramme und Lernsoftware können den Unterricht bereichern. Das Feld ist weit. Von den seit vielen Jahren bekannten Vokabeltrainern bis zu Simulationen, z.B. zur Erdgeschichte, ist vieles denkbar. Und es müsste die Grünen freuen: Das papierarme Klassenzimmer ist ein Beitrag zum bewussten Umgang mit Ressourcen.

     

    Wir Liberale sind der Auffassung, wenn Tablets als verpflichtender Teil des Unterrichts eingesetzt werden, dann muss für Tablets wie für Schulbücher die Lernmittelfreiheit gelten. Dann müssen auch die Schulträger für die Bereitstellung sorgen.

     

    Die FDP legt daher einen Gesetzentwurf vor, der das Schulgesetz in dieser Sache klarstellt.

     

    Damit erhalten die Schulen – und mit ihnen die Lehrkräfte – die notwendige Unterstützung digitale Endgeräte im Unterricht auch einsetzen zu können. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden Lehramtsstudierende sich auch verstärkt für den Bereich Informatik ausbilden lassen.

     

    Natürlich sehen wir auch den Bedarf, dass die Kommunen bei der Ausstattung unterstützt werden müssen. Meine Fraktion stellt seit Jahren entsprechende Haushaltsanträge, die aber von der Koalition immer abgelehnt wurden.

     

    Erfreulich ist auch das von der Bundesregierung geplante Digitalpaket. Eine der wenigen Fälle, wo die Bundesregierung eine sinnvolle Maßnahme umsetzt. Das Geld muss dann aber bei den Kommunen auch ankommen.

     

    Erfreulich ist daher die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum FAG, da die Finanzsituation der Kommunen neu betrachtet werden muss und, wie ich hoffe, dann auch allgemein verbessert wird.

     

    Lernmittelfreiheit ist vor allem  eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und damit der Chancengerechtigkeit. Intensiv haben wir das ja auch beim Runden Tisch zur Lernmittelfreiheit diskutiert. Wenn wir Chancengerechtigkeit in der Bildung wollen, dürfen wir den Eltern nicht weitere Kosten aufbürden, sondern im Gegenteil, wir müssen sie entlasten. Sie erinnern sich sicher an den Stormarner Fall, wonach eine Mutter ihr Kind aus dem Klassenverband hätte nehmen müssen, weil sie nicht in der Lage war, ein Tablet zu finanzieren.

     

    Tablets schlagen mit einem mittleren dreistelligen Betrag zu Buche. Die Landesschülervertretung Gymnasien hat es beim Runden Tisch auf den Punkt gebracht und deutlich formuliert. ‚IT-Klassen dürfen nicht nur für die zugänglich sein, die sich das finanziell leisten können.‘

     

    Klarstellen möchte ich an dieser Stelle, dass diese gesetzliche Anpassung nicht gegen den Ansatz ‚Bring your own Device‘ spricht. Auch das unterstützen wir und es kann weiterhin in den Unterricht eingebunden werden. Ich denke dabei vor allem an Smartphones. Voraussetzung ist aber, dass ein entsprechender Konsens vor Ort besteht  bzw. keine Nachteile für einzelne Schüler entstehen.

     

    Natürlich müssen wir in diesem Kontext auch über die technische Ausstattung der Schulen sowie der Wartung der digitalen Endgeräte sprechen. Das kann man nicht einfach auf die Lehrkräfte oder sogar die Schüler delegieren. Dafür brauchen wir entsprechende Fachkräfte. Auch das wird die Kommunen zusätzlich belasten.“
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