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  • 25.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Abschiebungen müssen erleichtert und beschleunigt werden

    „Bei der Frage, ob rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben werden können (und dürfen), ist die Beurteilung der Lage in diesem Land – darüber werden wir hoffentlich noch Einigkeit erzielen – von ausschlaggebender Bedeutung.

     

    Herr Stegner hat gestern in den ‚Kieler Nachrichten‘ seine Antwort auf diese Frage gegeben: Afghanistan zähle nicht zu den sicheren Ländern.

     

    Eine andere Einschätzung gab vor fünf Wochen der SPD-Abgeordnete Niels Annen, als der Deutsche Bundestag am 15. Dezember über die Verlängerung des Afghanistan-Mandats für bis zu 980 Bundeswehrsoldaten beriet und abstimmte.

     

    Herr Annen – der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion erklärte laut Plenarprotokoll (Seite 20905):

     

    ‚Man kann zur Sicherheit in Afghanistan keine pauschale Aussage treffen. Ich kenn übrigens auch kein Gerichtsurteil, das zu einem solchen Ergebnis kommt. Ich glaube, trotzdem ist es richtig, dass es, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückzuschicken.‘

     

    Mit der Einschränkung durch das Wort ‚grundsätzlich‘ verband der SPD-Bundestagsabgeordnete dann den Appell, dass jeder Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden müsse.

     

    Diese Forderung von Niels Annen findet auch uneingeschränkt die Unterstützung meiner Fraktion; sie entspricht im Übrigen auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

     

    Der Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Bundeseinsatzes in Afghanistan definiert den damit verbundenen Auftrag: ‚die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen‘.

     

    Könnte man denn einen solchen Auftrag erteilen, wenn man davon ausginge, er sei nirgendwo in Afghanistan zu gewährleisten?

     

    Falls dieses Land überall so unsicher wäre, dass es selbst Menschen aus Afghanistan nicht zuzumuten wäre, in ihrem eigenen Land zu leben – wie könnte man es dann verantworten, knapp eintausend deutsche Soldaten dort hin zu schicken?

     

    Der vom Auswärtigen Ausschuss beratene Antrag der Bundesregierung hat am 15. Dezember eine Mehrheit von 467 Ja-Stimmen gefunden, bei 101 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen.

     

    Ich kann mir offen gesagt, nicht vorstellen, dass jemand einen solchen Antrag mit beschließen könnte, wenn er anderer Meinung wäre als der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion oder als der Bundesaußenminister, der seine Stimme natürlich ebenfalls für den Antrag seiner Regierung abgegeben hat, ebenso wie fast alle schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten.

     

    Hier, in Schleswig-Holstein, wird nun zur Begründung eines Abschiebestopps nach Afghanistan ein anderes Bild von der dortigen Lage gezeichnet, als es die Entscheidungsträger im Bund zugrunde legen – und wie sie es auch konkret beschreiben – siehe Niels Annen.

     

    Außerdem agieren diverse rot-grüne Landesregierungen völlig anders als die in Schleswig-Holstein, und ebenso auch grün-schwarze bzw. schwarz-grüne Regierungen (Baden-Württemberg, Hessen).

     

    Hamburg zum Beispiel hat sich an den beiden bisherigen Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligt, gestern mit drei Abschiebungen (darunter die eines Straftäters); Mitte Dezember mit sieben Abschiebungen aus Hamburg (wobei in einem Fall aus Strafhaft heraus abgeschoben wurde.

     

    Nach unserer Kenntnis schiebt Hamburg ausschließlich junge, alleinstehende Männer ab, die keine wirtschaftliche und gesellschaftliche Perspektive in Deutschland haben; des Weiteren auch Straftäter.

     

    Über solche Einschränkungen ließe sich ja auch hier reden; ein pauschaler Sonderweg – sprich: Abschiebestopp – ist dagegen ebenso falsch wie schädlich.

     

    Wir können es nicht akzeptieren, wenn sich die schleswig-holsteinische Landesregierung über vorhandene gesetzliche Regelungen unter Berufung auf vermeintlich höherrangige Überlegungen hinwegsetzt.

     

    Ich wende mich jetzt dem zweiten Themenkomplex zu: Der generellen Frage, wie man sich zur Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber verhält.

     

    Die Landesregierung beantwortet die zunehmende Kritik – gerade auch seitens der Kreise, die sich vom Land im Stich gelassen fühlen – stereotyp mit der Feststellung, man setze primär auf freiwillige Ausreisen. So hat es gestern auch Herr Stegner in den ‚Kieler Nachrichten‘ wieder getan, und ebenso der Landesinnenminister kürzlich beim Neujahrsempfang der Elmshorner SPD. Herr Studt nannte als Beleg Zahlen: bis Ende November vorigen Jahres in 2016 rund 900 Abschiebungen, 2.000 freiwillige Ausreisen aus Schleswig-Holstein (Elmshorner Nachrichten 9. 1. 2017, Seite 3).

     

    Nun ist an dem Bestreben, möglichst viele freiwillige Ausreisen zu erwirken, gar nichts auszusetzen. Als Rechtfertigungsargument führen die Zahlen von Herrn Studt aber völlig in die Irre.

     

    Das Magazin ‚Focus‘ nennt die bayerischen Zahlen (für das erste Halbjahr 2016): rund 1.500 Abschiebungen, 5.000 freiwillige Ausreisen – also fast dreieinhalbmal so viele ‚freiwillige‘ Rückführungen wie Abschiebungen. Schleswig-Holstein kommt nicht einmal auf das zweieinhalbfache Übergewicht der freiwilligen Ausreisen. Folglich steht Bayern bei der Präferenz für die ‚humanere‘ Variante viel besser da als der sogenannte ‚echte Norden‘.

     

    Entscheidend ist aber die Summe beider Verfahren: Da kommt Bayern laut ‚Focus‘ auf eine Rückführungsquote von fast 40 Prozent, Schleswig-Holstein lediglich auf gut 26 Prozent (Focus-Online, 17. Juni 2016). Hierzulande besteht also offensichtlich ein Defizit.

     

    Die Landkreise fordern, dass das Land die zentrale Verantwortung für alle Ausreisepflichtigen übernimmt und sie verpflichtet, in Boostedt – im landeseigenen Ausreisezentrum – zu wohnen.

     

    Es kann auch nicht hingenommen werden, dass sich im vorigen Jahr mehr als 200 Personen durch Untertauchen einer rechtswirksamen Abschiebung entzogen haben.

     

    Noch gravierender ist die Frage, was man bei sogenannten ‚Gefährdern‘ tun sollte. Herr Dr. Stegner hat am 27. Dezember (nachzulesen auf den Nachrichtenseiten des NDR im Internet) gefordert:

     

    ‚Wenn deren Asylanträge bereits rechtskräftig abgelehnt sind, müssen sie in Haft‘.

     

    Wie aber, meine Damen und Herren, soll man das denn bewerkstelligen, wenn es dafür im Zweifelsfall keine Abschiebehaftanstalt gibt?

     

    Immerhin will Schleswig-Holstein den von Hamburg geschaffenen Abschiebegewahrsam mit nutzen. Bis zuletzt waren die für unser Land vorgesehenen Plätze jedoch gar nicht belegt, weil die (zuständigen) kommunalen Ausländerbehörden mit dem dazu erforderlichen Verfahren offenkundig überfordert sind.

     

    Und da schließt sich der Kreis: Ohne von Landesseite her für solche Fälle eine zentrale Verantwortung zu übernehmen, wird dieses Instrument komplett unwirksam bleiben.

     

    Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz hat kürzlich in der ZEIT (11. Januar 2017) ein härteres Vorgehen bei Abschiebungen gefordert. Andernfalls ‚werden wir ein großes Problem bekommen‘, zitiert die Wochenzeitung den Bürgermeister. ‚Dann entsteht ein Legitimationsproblem, das man gar nicht überschätzen kann‘.

     

    Ich sehe es genauso: Wenn der deutsche Staat darauf verzichtet, geltendes Recht durchzusetzen, dann wird in der Bevölkerung die Akzeptanz für eine humane Asyl- und Flüchtlingspolitik über kurz oder lang weitgehend zerstört.

     

    Ministerpräsident Albig hat ja kürzlich gesagt, sein Hamburger Kollege werde im hiesigen Landtagswahlkampf im Hamburger Umland eine wichtige Rolle spielen. Da stellt sich allerdings die Frage: Wird Herr Scholz dort die Hamburger Parteilinie vertreten oder die schleswig-holsteinische?

     

    Eine letzte Anmerkungen zu den ‚sicheren Herkunftsländern‘: Algerien, Marokko und Tunesien so einzustufen, würde niemanden, der tatsächlich dort Verfolgung erlitten hat, von einem humanitären Schutz oder vom Asylrecht ausschließen. Die Verfahren, die bei diesen Ländern fast immer mit Ablehnung enden, könnte man so jedoch wirksam beschleunigen.“

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  • 22.02.2024

    Heiner Garg zu TOP 15+41 "Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern"

    In seiner Rede zu TOP 15+41 (Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:

    „Zunächst einmal auch von meiner Fraktion ein ganz herzliches Dankeschön an die Landesbeauftragte Frau Pries und ihr Team. Das, was Sie geleistet haben, nämlich die Übernahme quasi mitten in der Pandemie, war schon eine Herausforderung für Sie alle. Das, was Sie für die Menschen mit Handicap in diesem Land leisten, dafür sage ich für meine Fraktion von Herzen Dank.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal zum Bericht der Landesbeauftragten, der sich ja in der Tat mit einer der schwersten Zeiten, die dieses Land durchlebt hat, beschäftigt, nämlich mit der Zeit von 2020 bis 2022. Das war eine Zeit mit zahlreichen freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die selbstverständlich auch Menschen mit Handicap betroffen haben.

    Und die Kollegin Pauls hat es ja nicht ganz ohne Kritik an der vergangenen Regierung, so kennt man sie, noch mal dargestellt. Aber der Punkt ist richtig. Es hat drei Landespressekonferenzen bedurft, um den Kollegen, also um den Gebärdendolmetscher und die Gebärdendolmetscherin mit an Bord zu nehmen.

    Warum war das wichtig? Weil auf diesen Landespressekonferenzen den Menschen erklärt wurde, was die Regierung tut. Den Menschen wurde jedenfalls erklärt, warum bestimmte freiheitseinschränkende Maßnahmen notwendig gewesen sind. Da muss selbstverständlich der Anspruch sein, deswegen ist die Kritik vollkommen berechtigt, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, das auch zu verstehen. Und dass das auch bei einer Landesregierung zunächst nicht der Fall gewesen ist, das zeigt, dass wir nach wie vor zu sehr defizitorientiert denken. Wir denken nach wie vor nicht inklusiv genug. Ich will ein Beispiel aus dem Bericht herausgreifen. Da ist die Frage, welche einschränkenden Maßnahmen haben diese Menschen, die in Einrichtungen und Wiedereingliederungshilfen, hinnehmen müssen und wie war das in Einrichtungen der Pflege? Wir haben sie lange Zeit gleich behandelt, obwohl in vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe, EGH-Einrichtungen, natürlich auch ganz kerngesunde, junge Menschen leben, die zwar eine Beeinträchtigung haben, die aber nicht zur hochvulnerablen Gruppe gehören.

    Diese Differenzierung ist in der Pandemie zu spät erfolgt. Das sollte man dann im Nachhinein auch kritisch feststellen, um daraus die Lehre zu ziehen. Man soll ja aus den Fehlern lernen. Dass das im Bericht noch einmal aufgegriffen wurde, ist mir ein besonderes Bedürfnis, weil wir lange im Ministerium darüber geredet haben.

    Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass das so prominent in dem Bericht noch einmal angesprochen wurde.

    Zu den beiden Anträgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich wäre sehr dankbar, wenn wir beide Anträge in den zuständigen Ausschuss überweisen könnten. Warum? Weil das Problem in der Tat ist, dass die Finanzierung der Teilhabeleistung für Menschen mit Behinderung auf neue Füße gestellt werden muss, weil der Mechanismus tatsächlich so ist, dass immer mehr Unternehmen zum Glück Menschen mit Behinderung engagieren. Auf der anderen Seite sinkt dadurch insgesamt das Gesamtaufkommen der Ausgleichsabgabe. Und hier brauchen wir neue Antworten. Und ich würde mich sehr freuen, wenn wir in der Tradition, die ich aus diesem Landtag eigentlich kenne, dass wir in zentralen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen häufig fraktionsübergreifend, häufig auch übergreifend regierungstragende Fraktionen und Oppositionsfraktionen, einen neuen Weg beschreiten könnten.

    Ich glaube, dann täten wir insbesondere im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, die ja nicht nice-to-have ist, sondern bindendes Recht, etwas Richtiges."

    Sperrfrist Redebeginn!

    Es gilt das gesprochene Wort

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  • 22.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 17 "Mehr Chancengerechtigkeit durch das Startchancen-Programm"

    In seiner Rede zu TOP 17 (Mehr Chancengerechtigkeit durch das Startchancen-Programm) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar dafür, dass sie die Länder und Kommunen – trotz der auch auf Bundesebene sehr angespannten Haushaltssituation – freiwillig dabei unterstützt, die Bildung zu stärken. Die bildungspolitischen Herausforderungen sind ja bekanntermaßen groß und deshalb kann man nur begrüßen, dass die Bildung – trotz der leider fehlenden Zuständigkeit des Bundes – dort eine solche Priorität hat. Der Bund wird in den nächsten zehn Jahren zehn Milliarden Euro in das Programm investieren. Mit der Ko-Finanzierung der Länder sind es insgesamt 20 Milliarden Euro für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Damit dürfte das Startchancen-Programm das größte bildungspolitische Programm in der Geschichte der Bundesrepublik sein.

    Ich bin sehr froh, dass sich Bund und Länder nun über die Ausgestaltung des Startchancen-Programm geeinigt haben. Schleswig-Holstein gehört ja zu den vier Bundesländern, die mit dem Bund verhandelt haben und Ministerin Prien hatte den Bund während der Verhandlungen immer wieder heftig kritisiert. Das fand ich etwas ungewöhnlich und wenig hilfreich. Und ich frage mich mit Blick auf das Ergebnis auch, was sie damit eigentlich konkret durchgesetzt haben will. Aber sei es drum: Entscheidend ist, dass es ein gutes Ergebnis gibt und es nun endlich losgehen kann.

    Mit der Jamaika-Koalition hatten wir in Schleswig-Holstein ja bereits die Perspektivschulen eingeführt. Das ist ein sehr ähnliches Prinzip. Es hat sich bewährt, wenn mittlerweile auch die SPD-Fraktion von einem Erfolgsmodell spricht. Insofern kommt das Startchancen-Programm des Bundes Schleswig-Holstein besonders entgegen. Bisher sind 62 Grund- und Gemeinschaftsschulen Perspektivschulen, jetzt werden für rund 140 Grund-, Gemeinschafts- und auch Berufliche Schulen in Schleswig-Holstein, die besondere Herausforderungen haben, in den nächsten zehn Jahren rund 640 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Das ist ein Vielfaches im Vergleich zu dem, was bisher für die Perspektivschulen vorgesehen war. Die Ministerin hat bereits im Ausschuss erklärt, dass alle 62 Perspektivschulen vom Startchancen-Programm profitieren sollen. Das ist natürlich absolut richtig, alles andere wäre ja auch komisch.

    Die Auswahl der rund 80 weiteren Startchancen-Schulen wird wieder über den Sozialindex laufen. Das muss jetzt sehr schnell gehen, denn das Programm soll ja bereits am 1. August starten und deshalb sollte das Auswahlverfahren gern auch möglichst unbürokratisch geschehen. Die ausgewählten Schulen sollten schließlich auch möglichst frühzeitig bestmöglich vorbereitet werden. Ebenso muss die Ko-Finanzierung zügig geklärt werden. Die Landesregierung will die Kommunen hier beim Schulbau in die Pflicht nehmen. Dabei wünsche ich viel Glück. Ich gehe davon aus, dass das Land dann im Gegenzug beim Thema Ganztagsinvestitionen nachbessern muss.

    Auch wenn die Ministerin diesem Programm der Bundesregierung – aus mutmaßlich parteitaktischen Gründen – bisher sehr kritisch gegenüberstand, sollte die Landesregierung diese wichtige Initiative des Bundes zu ihrem Projekt machen. Das ist sie den Kindern und Jugendlichen einfach schuldig. Bundesweit sollen ja rund 4000 Schulen und etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler profitieren. Die Ministerin hat im Ausschuss bereits angekündigt, dass in Schleswig-Holstein sogar 15 oder 16 Prozent der Schülerinnen und Schüler profitieren könnten. Das finde ich sehr unterstützenswert. Die drei Säulen des Programms werden die schulische Infrastruktur, die Schul- und Unterrichtsentwicklung und die multiprofessionellen Teams stärken. Das ist meines Erachtens eine sinnvolle und ausgewogene Schwerpunktsetzung.

    Ich bin mir sicher, dass es auch eine sinnvolle Bund-Länder-Einigung über einen neuen Digitalpakt geben wird, aber eines ist doch klar: Allzu viele solcher Gelegenheiten, bei denen der Bund den Ländern bei der Erledigung ihrer Kernaufgaben hilft, wird es in den nächsten Jahren wohl nicht mehr geben. Das Beste wäre es aus meiner Sicht sowieso, den antiquierten Bildungsföderalismus endlich zu überwinden oder zumindest stark zu reformieren, damit Bildung endlich eine gesamtstaatliche Aufgabe wird. Anders wird man in Deutschland die Investitionen in die Bildung nicht spürbar und dauerhaft erhöhen können. Jede Bundesregierung wird für den Bildungsbereich immer nur dann deutlich mehr Geld bereitstellen, wenn sie auch inhaltlich mitreden darf. Alle anderen Vorstellungen sind völlig naiv. Und es macht auch Sinn, die Bildungsstandards bundesweit noch stärker anzugleichen, denn unsere Kinder und Jugendlichen werden in einem internationalen Wettbewerb stehen und weniger in einem bundesweiten.

    Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, das Startchancen-Programm zügig und möglichst unbürokratisch umzusetzen. Wenn sie dies tut, hat sie unsere Unterstützung! Aber wir haben eben auch eine klare Erwartungshaltung an dieser Stelle. Die Landesregierung muss ja jetzt noch eine Einzelvereinbarung mit dem Bundesbildungsministerium abschließen. Auch hier biete ich Ihnen gern unsere Unterstützung an, falls es wider Erwarten irgendwo haken sollte. Denn wir wollen, dass dieses Programm auch in Schleswig-Holstein ein großer Erfolg wird!"

     

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  • 22.02.2024

    Bernd Buchholz zu TOP 20+40 "Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern"

    In seiner Rede zu TOP 20+40 (Investitionsanreize schaffen: Rahmenbedingungen für den Bau und Erwerb von Wohnimmobilien verbessern) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:

    "Bei der Baubranche brechen die Aufträge ein. Hohe Baufinanzierungskosten, aber auch hohe Standards und Anforderungen haben die Baukosten in die Höhe getrieben. Dies sorgt aktuell dafür, dass die geringste Anzahl von Baugenehmigungen beantragt wird, die wir in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein, aber auch in der Bundesrepublik insgesamt, gesehen haben. In dieser Situation kann in diesem Land auch von dieser Landesregierung etwas getan werden, um die Baukonjunktur wieder anzukurbeln.

    Vor allem kann sie eines tun: Nämlich etwas unterlassen, das der Bauwirtschaft schadet.

    Deshalb nutze ich diese Stelle noch einmal, um an die Innenministerin zu appellieren, das Thema Kappungsgrenzenverordnung erneut zu überdenken. Sie sollten einmal darüber nachdenken, was es eigentlich bedeutet, wenn in der Anhörung zu diesem Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung von denjenigen, die günstige Wohnungen herstellen - insbesondere von den Genossenschaften, die in dem Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft organisiert sind - gesagt wird, dass Sie die Finger davon lassen sollten.

    Die Kappungsgrenzenverordnung ist ein Markteingriff, der zusätzliche bürokratische Hürden schafft und verhindert, dass selbst diese Firmen investieren, die gerne preiswerten Wohnraum zur Verfügung stehen wollen. Ich lese einmal vor, was der Verband der norddeutschen Wohnungswirtschaft zur Kappungsgrenzenverordnung schreibt:

    ,1. unterdrückt die Entstehung eines auch quantitativ zur Nachfrage passenden Angebots.

    2. Es untergräbt die Möglichkeiten und Voraussetzungen, selbst das bereits vorhandene Angebot dauerhaft zu erhalten.

    3. Es zwingt ausgerechnet die Wohnungsmarktakteure, die sich (ob mit/ohne eigenen Satzungsauftrag) einer sozialen Mietpreispolitik verschrieben haben, zu einer Anpassung an die politischen Rahmensetzungen. Deren Mieter und sie, sind die Verlierer dieser Politik.'

    Ich appelliere an Sie alle: Lesen Sie sich bitte freundlicherweise diese Stellungnahmen noch einmal durch. Dann sehen Sie, was es bedeutet, wenn eine solche  Kappungsgrenzenverordnung eingeführt wird.

    Das zweite Thema richtet sich direkt an den Ministerpräsidenten des Landes. Er kann natürlich auch etwas tun: nämlich beim Wachstumschancengesetz. Dieses Gesetz war gestern Abend in Berlin Gegenstand des Vermittlungsausschusses. Essentiell für die Wohnungswirtschaft sind hierbei die degressiven Abschreibungen im Bereich der Wohnungswirtschaft. Das Paket liegt jetzt seit Monaten auf dem Tisch und wird von der Union im Bund blockiert, die es in eine Verbindung bringt mit dem Agrardiesel und den wegfallenden Subventionen.

    Ich habe viel Verständnis dafür gehabt, als man gesagt hat, dass das Wachstumschancengesetz in der Tat eine finanzielle Belastung für die Länder ist. Aber dass man es in einen Zusammenhang bringt mit dieser Agrardieseldiskussion, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Hören Sie auf, an dieser Blockade festzuhalten!

    Unabhängig von der Frage der vielen Dinge, die für unsere mittelständische Wirtschaft so wichtig sind, wie Verlustvortrag oder wie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, habe ich eines, Frau Finanzministerin, nie verstanden: Dass nämlich gerade eine degressive Abschreibung bei den Finanzministern dazu führt, dass Sie erklären, dadurch Einnahmeverluste zu haben. Man versteht es einfach nicht! Eine degressive Abschreibung bewirkt, dass ich mit meinen Abschreibungsbeträgen am Anfang höher abschreiben darf und zum Schluss weniger abschreibe. Was bedeutet das? Ich reduziere am Anfang meine Steuerlast, um sie hinten raus zu erhöhen. Das Thema bleibt insgesamt also gleich.

    Es ist eine zeitliche Verzögerung, aber kein Einnahmeverlust. Dementsprechend verstehe ich noch weniger, dass an dieser Stelle das Wachstumschancengesetz in Berlin blockiert wird. Lassen Sie diese Blockade nach. Schaffen Sie Möglichkeiten für die Wohnungswirtschaft. Sie können das auch als Schleswig-Holsteiner.“

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  • 23.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 28+43 "Inklusion an Schulen"

    In seiner Rede zu TOP 28+43 (Inklusion an Schulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Die Umsetzung der Inklusion ist eine der größten Herausforderungen im Schulsystem unseres Bundeslandes. Ich denke, uns allen ist die Bedeutung einer gelingenden Inklusion bewusst: Jedes Kind soll – unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen – die bestmögliche Förderung und Teilhabe am schulischen Leben erfahren. Ich finde den Inklusionsgedanken ethisch völlig richtig und sehr erstrebenswert.

    Die Praxis an unseren Schulen zeigt jedoch, dass bei der Inklusion Anspruch und Wirklichkeit zum Teil sehr weit auseinander liegen. Ich wundere mich immer wieder, wenn sich die Inklusionsdebatten – auch hier im Hohen Hause – vor allem um die Inklusionsquote drehen, die in Schleswig-Holstein höher ist als anderswo im Bundesgebiet. Das ist doch aber, mit Verlaub, kein Wert an sich, wenn die Inklusion mangels Ressourcen zulasten aller Beteiligter umgesetzt wird.

    Ich stelle in vielen Gesprächen immer wieder eine große Erschöpfung an unseren Schulen – vor allem natürlich an den Gemeinschaftsschulen – fest, wenn es die Beschulung der sehr heterogenen Schülerschaft im Klassenverbund geht:

    • Es fehlt allzu oft vor allem an den personellen Ressourcen, um die Inklusion angemessen umzusetzen. Speziell ausgebildete Fachkräfte wie Sonderpädagogen sind an den Schulen oft nicht in ausreichender Zahl vorhanden, um den individuellen Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.
    • Viele Lehrkräfte fühlen sich nicht ausreichend ausgebildet für diese komplexe Aufgabe, insbesondere im Umgang mit spezifischen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler – zumal es ja auch immer noch Aufholbedarfe durch die Pandemie und oft auch große Herausforderungen durch die notwendige Integration gibt.
    • Obwohl das Bewusstsein für die Bedeutung einer inklusiven Bildung gestiegen ist, fehlt es häufig an spezifischem Wissen und Methoden, um Inklusion im Schulalltag erfolgreich umsetzen zu können.
    • Die notwendige individuelle Förderung kommt oftmals leider viel zu kurz. Dies führt dazu, dass die Potenziale der Inklusion nicht vollständig ausgeschöpft werden können und die Qualität des Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler leidet.
    • Es gibt vielerorts auch Defizite bei der Infrastruktur: Viele Schulgebäude sind noch nicht in ausreichendem Maße auf eine inklusive Beschulung ausgelegt, was ebenfalls für Probleme sorgt.
    • Ein weiteres Problem ist die ineffiziente Ressourcennutzung: Es fehlt ja fast überall Personal, aber im Unterricht sitzen nicht selten drei Schulbegleiter. Mir scheint eine Reform der Schulbegleitung dringend angezeigt zu sein.
    • Es braucht meines Erachtens auch insgesamt eine Reform, was die verschiedenen Berufsgruppen angeht, die mittlerweile in einer Schule tätig sind und teilweise verschiedene Dienstherren haben. 

    Schulen müssen zu Lernorten werden, die allen Kindern gerecht werden, unabhängig von ihren physischen, kognitiven oder sozial-emotionalen Voraussetzungen. Ich plädiere aber auch für mehr Realismus. Wir müssen Druck aus dem System Schule nehmen. Es wird zu Recht viel über neue Wege bei der Lehrkräftegewinnung diskutiert. Da muss ohne Frage viel passieren, damit wir in Zukunft ausreichend Fachkräfte haben werden.

    Ich bin aber auch der Überzeugung, dass es eine zunehmend wichtige Aufgabe für die Landesregierung werden wird, die aktuellen Lehrkräfte besser zu motivieren und zu unterstützen, damit sie überhaupt in ihrem Job bleiben. Und vielleicht auch nicht mehr so sehr auf Teilzeitstellen gehen. Es muss natürlich auch darum gehen, die Schulsozialarbeit zu verbessern und mehr Sonderpädagogen an die Schulen zu bringen. Diese müssen dann aber auch regional gleichmäßig im Land verteilt werden, was bereits bei den Lehrkräften eine sehr große Herausforderung ist. Ich bin dafür, dass die Förderzentren wieder gestärkt werden. Und ich halte es auch für sinnvoll, an den Gemeinschaftsschulen ab einer bestimmten Klassenstufe auf abschlussbezogene Klassen zu setzen, um die Förderung besser hinzubekommen. Ich weiß, dass das einige hier ganz furchtbar finden, man wird aber meines Erachtens darüber sprechen müssen, um den Druck aus dem System zu nehmen. Die Infrastruktur muss selbstverständlich weiter verbessert werden und die Aus- und Fortbildung ebenfalls.

    Die Umsetzung der Inklusion ist in Schleswig-Holstein meines Erachtens auf keinem guten Weg und teilweise auch schlichtweg gescheitert. Als Sparmodell wird es schlichtweg nicht funktionieren. Bei den Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Einschränkungen funktioniert es mittlerweile oft sehr gut, aber in den anderen Bereichen sehe ich die Umsetzung sehr kritisch und deshalb kann es kein 'Weiter so' geben. Es braucht eine ganz Reihe an Korrekturen.

    Uns überzeugt deshalb weder der vorliegende Koalitionsantrag noch der Antrag von SPD und SSW, aber es stehen jeweils diskussionswürdige Punkte drin, die wir in einer Ausschussbefassung vertiefend beraten sollten –  gern auch mit Menschen aus der schulischen Praxis."

     

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  • 23.02.2024

    Christopher Vogt zu TOP 12+27 "Ganztagsbetreuung in Grundschulen"

    In seiner Rede zu TOP 12+27 (Vereine und Verbände als wichtige Partner bei der sportlichen Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung in Grundschulen) erklärt der bildungspolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

    „Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern. Nicht nur mit Blick auf die vielen bildungspolitischen Herausforderungen, vor denen wir in Schleswig-Holstein stehen – Stichworte sind da IQB-Bildungstrend oder auch PISA- und IGLU-Studie – bin ich der Meinung, dass der weitere Ausbau der Ganztagsangebote nicht nur als große gesellschaftspolitische, sondern auch als große bildungspolitische Chance gesehen und entsprechend behandelt werden muss.

    Schleswig-Holstein steht beim Ganztagsausbau im bundesweiten Vergleich aber bisher leider nicht gut da. Es gab eine Studie der Fachhochschule Kiel zur aktuellen Situation und diese hat ergeben, dass die Situation vor Ort ziemlich unterschiedlich ist. Bis zum Jahr 2026, wenn der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen starten wird, bleibt nur noch wenig Zeit, um die entsprechenden Entscheidungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen, was ich bei der Landesregierung – ehrlich gesagt – bisher leider nicht erkennen kann. Die Bildungsministerin hat wiederholt betont, wie wichtig ihr der Ganztagsausbau ist. Umso unverständlicher ist, was hier bisher passiert – oder besser gesagt – nicht passiert ist.

    Die Kommunen warten händeringend auf Entscheidungen aus Kiel, zum Beispiel zu der Frage, welches Personal denn eigentlich welche Aufgaben übernehmen soll. Da Fachkräfte ohnehin knapp sind, ist es dringend erforderlich, dass hier jetzt schnell Klarheit herrscht, welche Bedarfe, Erwartungen und Anforderungen es beim Ganztag gibt bzw. geben soll. Auch beim Thema Investitionen gibt es angesichts des Deckels der Landes- bzw. eher Bundeszuschüsse pro Platz eine massive Verunsicherung bei den Kommunen, die dazu führt, dass geplante Bauprojekte bereits wieder auf Eis gelegt wurden, wie beispielsweise in Preetz. Das ist nun wirklich fatal und die Landesregierung wird nachsteuern müssen.

    Also: Welche Standards oder zumindest Handlungsempfehlungen soll es geben, was Personal, Räumlichkeiten oder auch Inhalte angeht? Wann sollen diese kommen? Die Ministerin hat kürzlich im Ausschuss davon gesprochen, dass sie bis Ende 2024 kommen sollen. Es gibt aber auch einen Landtagsbeschluss von Anfang 2023 für einen Koalitionsantrag, dass das Konzept bis zum 2. Quartal 2024 vorliegen soll. Vielleicht sollten Sie die Konzepte, die Sie bei sich selbst bestellen, auch bald mal liefern.  

    Inwieweit sollen zum Beispiel Lehrkräfte im Ganztag eingesetzt werden, zum Beispiel um die basalen Kompetenzen zu stärken? Wie soll es bei den Elternbeiträgen laufen? Sollen diese wie bei der Kita gedeckelt werden? Wenn ja, auf welchem Niveau? Die AG Ganztag, das Beratungsgremium für den Ausbau, hat bisher offenbar nur ganze drei Mal getagt, wovon eine Sitzung einen konstituierenden Charakter hatte, in der die Geschäftsordnung besprochen worden ist. Wenn dieses Schneckentempo beibehalten wird, kann bis 2026 nichts Ordentliches herauskommen.  

    Viele kluge und engagierte Menschen machen sich Gedanken, wie eine gute Ganztagsbetreuung im ganzen Land aussehen sollte und was sie dazu als Partner von Land und Kommunen beitragen können. Uns ist besonders wichtig, dass der Sport eine große Rolle spielen wird und auch die kulturelle Bildung und vor allem die Musik. Der Landessportverband liefert dazu sehr lobenswerte Impulse, die wir mit unserem Antrag aufgreifen wollen. Sport sollte nach unserer Auffassung im Ganztag verpflichtend sein. Auch für den viel diskutierten Schwimmunterricht, den wir stärken wollen und der ja für viele Schulen logistisch nicht einfach zu bewerkstelligen ist, sehen wir beim Ganztag große Chancen.

    Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Wir fordern von Ihnen 'Anpacken statt rumtrödeln'. Es braucht endlich ein Konzept mit klaren Zielen, Verantwortlichkeiten, Standards und Zeitplänen. Die Kommunen, die Verbände und nicht zuletzt die Eltern müssen in diesen Prozess angemessen einbezogen werden. Sie brauchen Klarheit über die kommenden Schritte und darüber, wie die Herausforderungen gemeistert werden sollen. Ich hoffe sehr, dass im Ministerium mit Hochdruck an all diesen Fragen gearbeitet wird und wir schon sehr bald ein entsprechendes Konzept der Landesregierung miteinander diskutieren können."

     

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  • 20.01.2017

    Christopher Vogt: Tiefschlaf der Landesregierung beim Marschbahn-Chaos muss ein Ende haben

    „Der Tiefschlaf der Landesregierung beim anhaltenden Bahn-Chaos muss endlich ein Ende haben. Es ist absolut nachvollziehbar, dass prominente Vertreter der Insel der Landesregierung erneut die Leviten gelesen haben. Anders geht es leider nicht. Verkehrsminister Meyer braucht leider immer erst massiven öffentlichen Druck, bis er seinen Job erledigt. Die FDP-Fraktion war mit der Vergabeentscheidung der rot-grün-blauen Landtagsmehrheit bei der Marschbahn nicht einverstanden und hatte dies auch öffentlich deutlich gemacht. Dass es allerdings so schlimm kommen würde, hätten auch wir nicht erwartet. Das Übergabe-Management hat überhaupt nicht funktioniert, und da sehe ich auch das große Versäumnis der Landesregierung.

     

    Nun erwarten wir von der Landesregierung nicht nur eine deutlich bessere Informationspolitik, sondern auch erheblich mehr Engagement, um gemeinsam mit der Bahn schnell sichtbare Fortschritte in der Sache zu erreichen. Die Situation für die rund 4.500 Pendler muss durch den Einsatz von mehr Personal und besseren Fahrzeugen schnell verbessert werden. Mit Blick auf die mangelnde Qualität der eingesetzten Fahrzeuge und die derzeit fehlende Zuverlässigkeit bei der Erreichbarkeit macht sich auch meine Fraktion große Sorgen um das gute Image der Insel.

     

    Den Tourismusminister Meyer möchte ich daran erinnern, dass es sich Schleswig-Holstein nicht erlauben kann, durch anhaltendes Missmanagement der Landesregierung eines der wichtigsten Urlaubsziele Deutschlands zu gefährden. Wir werden das Thema in allen Gremien auf der Tagesordnung halten und weiter Druck machen.“

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  • 18.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Rot-Grün-Blau legt typisches Verhalten von Bankrotteuren an den Tag

    „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die rot-grün-blaue Koalition zur Absenkung des Garantierahmens der HSH Nordbank im Jahre 2011 Akteneinsicht beantragt hat. Dies hätten wir auch getan.

     

    Aus der Mitteilung des Hamburger Senats an die Bürgerschaft, Drucksache 21/2177, ist folgender Passus zu entnehmen:

     

    „Die HSH Nordbank AG reduzierte gemäß ihrem 2009 vereinbarten Restrukturierungsplan den Garantiehöchstbetrag der Sunrisegarantie im März, Juni und September 2011 um jeweils 1 Mrd. Euro auf schließlich 7 Mrd. Euro. Die Teilkündigungen entsprachen den Bedingungen, die im Garantievertrag dafür vorgegeben worden waren. Sie wurden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. Die Länder hatten darauf schon aus bankaufsichtsrechtlichen Gründen keinen Einfluss. Sie hätten solche Teilkündigungen nur aus bestimmten, aus der Risikoposition des Garantiegebers resultierenden Gründen verhindern können, die aber bei den seinerzeit getroffenen Entscheidungen nicht vorlagen.“

     

    Mit anderen Worten: Nach den Regelungen des von Schwarz-Rot verhandelten Sunrise-Garantievertrages vom 2. Juni 2009 war die Garantierückführung in Teilschritten ausdrücklich vorgesehen. Die FDP hätte die Bank gar nicht zwingen können, die Garantie, die ja kostenintensiv für die Bank war, gegen den Widerstand der Bank aufrechtzuerhalten. Es ist wirklich traurig, dass man gewählten Parlamentariern in Schleswig-Holstein die deutsche Rechtsordnung erklären muss.

     

    Abgesehen davon, ist allein die Überlegung, die Absenkung des Garantierahmens hätte mit den massiven Verlusten der HSH Nordbank irgendetwas zu tun, schon reichlich peinlich. Es zeigt sich deutlich, wie sehr den Koalitionären in dieser Frage mittlerweile die Knie schlottern. Sie legen das typische Verhalten von Bankrotteuren an den Tag, indem sie mit Fingern auf andere zeigen.“

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  • 18.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Studt geht hohes Risiko ein

    „In seiner Reaktion auf den Landkreistag ist der Innenminister ebenso ungeschickt wie unsensibel. Es ist klar, dass das Land den Kreisen bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber mehr Unterstützung geben muss. Andernfalls ist bei diesem Verfahren weiter so viel Sand im Getriebe wie bisher. Wenn die Bürger sehen, dass der Staat nicht willens oder in Lage ist, rechtskräftig ergangene Abschiebungsbescheide zu vollziehen, dann fördert die Küstenkoalition damit das Erstarken der Rechtspopulisten wie durch kaum eine andere Triebkraft.

     

    Außerdem geht Studt ein hohes Risiko ein, wenn er nicht bereit ist, wenigstens bei Flüchtlingen, für die ein Aufenthaltsstatus rechtskräftig abgelehnt wurde, auch eine differenzierte Vorgehensweise zu akzeptieren.

     

    Für jene – zahlenmäßig kleine – Gruppe, bei denen es sich um Personen handelt, die als ‚Gefährder‘ eingestuft wurden oder die als Straftäter überführt worden sind, wäre es durchaus sinnvoll, nach Ablehnung eines Aufenthaltsstatus künftig generell eine Abschiebehaft vorzusehen.

     

    Die aktuelle Diskussion nach dem Berliner Anschlag vor Weihnachten – wonach sich in Deutschland derzeit 62 abgelehnte Asylbewerber befänden, die als ‚Gefährder‘ eingestuft sind – kann dem Landesinnenminister doch nicht gänzlich entgangen sein. Studt sollte erklären, ob es solche Fälle gegenwärtig auch in Schleswig-Holstein gibt. In jedem Falle wäre es aber möglich, dass solche Fälle auch in unserem Bundesland vorkommen.

     

    Wenn der Staat nicht in der Lage ist, in solchen Fällen ‚robuster‘ unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel vorzugehen, steht das Vertrauen der Bürger in hohem Maße auf dem Spiel. Studt geht hier mit mangelnder Sensibilität ein hohes Risiko ein.

     

    Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW hat beim Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik nach wie vor eine große Schwäche: Ihre Vertreter scheinen sich zu schämen und davor zurückzuschrecken, das Instrument der Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber auch tatsächlich konsequent anzuwenden.

     

    Für das rot-grün-blaue Weltbild ist das offenbar etwas ‚Schmuddeliges‘ und Unappetitliches. Exakt diese politische Betriebsblindheit zerstört aber das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.“

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  • 18.01.2017

    Christopher Vogt: Das Duckmäusertum der Landesregierung bei der PKW-Maut muss ein Ende haben

    „Es wirkt alles andere als glaubwürdig, wenn Verkehrsminister Meyer bei der PKW-Maut nun für Ausnahmen in der Grenzregion plädiert. Dass seine Forderung in der Grenzregion gut ankommt, kann ich zwar nachvollziehen. Das Problem bei der geplanten PKW-Maut sind aber nicht die bisher fehlenden Ausnahmen in den Grenzregionen. Das Problem ist die PKW-Maut selbst und das Duckmäusertum der Landesregierung in dieser für unser Bundesland wichtigen Frage. Wir brauchen keine neue Grenzen innerhalb Europas und somit auch keine Maut-Barrieren, die die Mobilität der Bürger einschränken. Ich finde es traurig, dass im Jahr 2017 Maut-Kontrollstellen eingerichtet werden sollen, wo früher Pässe kontrolliert wurden. Es wird auch nicht viel besser, indem man diese neuen Mautgrenzen ins Landesinnere verlagert. Dies würde nur zu willkürlichen Entscheidungen führen.

     

    Nun rächt sich, dass der Ministerpräsident die Maut aus falsch verstandener Parteidisziplin im Bundesrat nicht aufgehalten hat. Für Fragen, wie die nach den Ausnahmen in Grenzregionen, ist der Vermittlungsausschuss gedacht. Wenn man diesen nicht anruft, muss man sich nicht wundern, wenn Bundesverkehrsminister Dobrindt die Äußerungen von Herrn Meyer überhaupt nicht ernstnimmt. Die Landesregierung war offenbar davon ausgegangen, dass Brüssel die Maut schon stoppen würde. Nachdem dies nicht geschehen ist, erwarten wir, dass die Landesregierung bei der Maut nun endlich klare Kante zeigt. Entweder wird sie dem Staat kaum Mehreinnahmen bringen oder sie wird sogar ein Verlustgeschäft. Letzteres wäre übrigens gar nicht durch den schwarz-roten Koalitionsvertrag gedeckt.

     

    Albig und Meyer müssen im Bundesrat ein Anti-Maut-Bündnis schmieden. Die Maut ist ein kleingeistiges Prestigeprojekt einer bayerischen Regionalpartei und schadet der Mobilität in Europa. Sozialdemokraten und Grüne dürfen sich nicht über die zunehmende anti-europäische Stimmung wundern, wenn sie gleichzeitig einen solchen Unsinn mitmachen. Das wäre auch eine gute Gelegenheit für Herrn Dr. Stegner, einmal zu zeigen, wie groß sein Einfluss innerhalb der Sozialdemokratie tatsächlich ist.“

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  • 18.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Wir gratulieren Robert Habeck zu diesem guten Ergebnis

    „Wir gratulieren Robert Habeck zu diesem guten Ergebnis. Wir bedauern, dass es am Ende für ihn nicht gereicht hat und die Chance verpasst wurde, dass Schleswig-Holstein auch in der grünen Bundespartei mit einer wahrnehmbaren Persönlichkeit an vorderster Front vertreten ist.

     

    Offensichtlich wollen viele grüne Mitglieder Robert Habeck in der Bundespolitik. Deshalb wäre es sicher sinnvoll, wenn er für die Grünen Schleswig-Holsteins als Spitzenkandidat für die Bundestagswahl kandidieren würde.“

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  • 17.01.2017

    Wolfgang Kubicki und Dr. Heiner Garg: NPD-Urteil offenbart fachlichen Dilettantismus erster Güte

    „Vor allem für die bundesdeutsche Sozialdemokratie ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschämend. Es zeigt sich: Wer – wie führende Sozialdemokraten – das politische Symbol zum überragenden Ziel aller seiner Überlegungen macht, wird am Ende einen politischen Scherbenhaufen hinterlassen und sich selbst bis auf die Knochen blamieren.

     

    Mit Sachpolitik hatte die Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens von vornherein nichts zu tun. Jetzt offenbart sich auch noch fachlicher Dilettantismus allererster Güte. Man hätte erwarten können, dass die Innenminister nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens nun keinen Fehler machen wollten und gewichtige Anhaltspunkte für die Rechtfertigung eines solchen Verbotes ins Feld führen. Dies war ersichtlich nicht der Fall.

     

    Mit dem heutigen Tag hat die siechende NPD nach 2003 zum zweiten Male einen Grund zum Feiern. Heute haben eigentlich alle verloren – außer die NPD. Dieses Urteil zeigt uns noch einmal mehr: Wir müssen die Rechten mit Argumenten bekämpfen und nicht mit politischen Symbolen.“

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  • 17.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Schäbiges Verhalten der Finanzministerin

    „Mit ihren aktuellen Äußerungen zur politischen Verantwortung beim HSH-Desaster versucht die Finanzministerin die schleswig-holsteinische Öffentlichkeit bewusst zu täuschen. Wenn sie jetzt gegenüber dpa insinuiert, dass die an der Landesregierung beteiligte FDP an der Absenkung des Garantierahmens von zehn auf sieben Milliarden Euro beteiligt gewesen war, dann ist dies falsch. Es war eine eigenständige Entscheidung der Bank selbst – weder die Regierung, noch das Parlament hatten im Jahre 2011 auf diese Entscheidung Einfluss.

     

    Es ist schäbig, dass eine Finanzministerin, die mit der Bewältigung der Krise der HSH Nordbank überfordert ist, auf eine solche Art und Weise von ihrem eigenen Versagen ablenken will. Wir werden diese unhaltbaren Vorwürfe parlamentarisch aufarbeiten.“

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  • 16.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Nicht Kubicki schadet der HSH Nordbank, sondern die Bank und diese Landesregierung

    „Die FDP-Fraktion nimmt die aktuellen Äußerungen von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) über die öffentliche Kritik an den politischen Entscheidungen zur HSH Nordbank mit Erstaunen und Ungläubigkeit zur Kenntnis. Wenn er jetzt erklärt, ‚dass jede negative Pressemitteilung zur HSH dem Steuerzahler schadet‘, dann sagt dies viel darüber aus, wie er die verfassungsmäßige Pflicht der Opposition zur Kritik und Kontrolle der Regierung sieht (Art. 18 LV). Es ist die miserable Geschäftspolitik der HSH Nordbank und das verfehlte Management der Landesregierung, die sowohl der HSH, vor allem aber dem Land Schleswig-Holstein schaden. Einer der renommiertesten Volkswirtschaftler Deutschlands, Professor Martin Hellwig, wirft der Landesregierung ‚Vertuschen, Beschönigen und das Verweigern von Antworten‘ vor. Wir können dem nicht widersprechen.

     

    Wenn niemand mehr kritisieren darf, dass die Landesregierung einem Reeder über 500 Millionen Euro erlässt, wenn niemand mehr sagen darf, dass der Gesamtprozess, in den diese Landesregierung die HSH Nordbank Ende vorvergangenen Jahres geführt hat, deutlich teurer für den Steuerzahler als die damalige sofortige Abwicklung wird, dann verlieren die Menschen das Vertrauen in den demokratischen Diskurs. Gerade weil es um Milliarden von Steuergeldern geht, ist der Landtag zuvorderst in der Pflicht, genauer hinzuschauen, als es die Landesregierung selbst offenbar will.

     

    Nicht Kubicki schadet der HSH Nordbank, sondern die Bank und diese Landesregierung schaden dem Land Schleswig-Holstein.“

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  • 13.01.2017

    Anita Klahn: Es gibt bis heute kein einziges pädagogisches Argument für G8

    „Der Deutsche Philologenverband stellt klar fest, dass es bis heute kein einziges pädagogisches Argument gibt, welches für G8 spricht. Die Schülerinnen und Schüler brauchen mehr Zeit zum Üben, Reflektieren, Vertiefen und zur kritischen Auseinandersetzung mit Gelerntem. Angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen brauchen Kinder mehr Zeit zum Reifen und zum Lernen als weniger. Diese Einschätzung aus der Praxis kann die FDP nur unterstreichen.

     

    Schleswig-Holsteins SPD und Grüne sind aufgefordert, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben und den Gymnasien die Möglichkeit der Rückkehr zu G9 zu geben. Die Haltung von Rot-Grün-Blau lässt sich nur noch mit ideologischer Verbohrtheit erklären, die allein zu Lasten der Kinder geht. Die Haltung wird umso unverständlicher, da in anderen Bundesländern, zuletzt in Bayern, die Grünen und die SPD schon viel weiter sind.

     

    Die FDP wird nach der Wahl dafür sorgen, dass alle Gymnasien wieder zu G9 zurückkehren können.”

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  • 12.01.2017

    Christopher Vogt: Verkehrsminister Meyer entpuppt sich als Märchenonkel

    „Wie verzweifelt muss ein Verkehrsminister sein, wenn er einen auf Faktencheck macht und sich dabei als Märchenonkel entpuppt? Mit der Verbreitung von Halbwahrheiten werden Albig und Meyer es aber nicht schaffen, von ihrem verkehrspolitischen Versagen abzulenken. Die Landtagswahl wird mit der Trump-Methode nicht zu gewinnen sein.

     

    Fakt ist, dass die A20 als größtes Neubauprojekt des Landes in dieser Wahlperiode keinen einzigen Meter vorangekommen ist. Verkehrsminister Meyer erklärt dies stets einzig und allein mit dem Leipziger ‚Fledermaus-Urteil‘ beim Bauabschnitt um Bad Segeberg. Es sind aber noch viel mehr Planungspannen passiert, die in seine Amtszeit fallen. Das große Problem ist, dass der Koalitionsvertrag einen Weiterbau der A20 westlich der A7 ausschließt, obwohl die Abschnitte dort weiter geplant werden. Die Planungspannen in diesen Abschnitten sind für die Landesregierung politisch zumindest nicht ungelegen gekommen. Ansonsten hätte sie sich dafür rechtfertigen müssen, warum sie trotz vorliegender Baureife aus politischen Gründen nicht weiterbaut.

     

    Dass Verkehrsminister Meyer sanierte Autobahnabschnitte – z.B. auf der A7 – als neue Autobahnkilometer verkaufen will, ist schon aberwitzig. Er hätte dieses erfolgreiche ÖPP-Projekt nie gewagt. Anstatt sich dafür auf die Schulter zu klopfen, sollte er sich bei der schwarz-gelben Vorgängerregierung bedanken, die dies aufs Gleis gesetzt hat. Fakt ist, dass in dieser Wahlperiode mehrfach Bundesmittel nicht verbaut werden konnten oder kleinere Vorhaben wie z.B. Lärmschutzmaßnahmen vorgezogen werden mussten, weil keine baureifen Projekte vorlagen. Die fehlenden Planungskapazitäten sind das große Problem und da gibt es auch nichts schönzureden.

     

    Aus den Antworten der Landesregierung auf unsere Kleinen Anfragen wissen wir, dass die Zahl der Straßenplaner unter Schwarz-Gelb zuletzt auf 105 gestiegen (vgl. Drs. 18/3873) und in der Amtszeit von Minister Meyer kontinuierlich auf 92 gesunken ist. Dies ist kein Zufall, sondern Ausdruck des politischen Willens. Die nun ausgeschriebenen Stellen sind ein verzweifelter Versuch, das Versagen der Landesregierung in dieser wichtigen Frage kurz vor dem Wahltermin zu vertuschen.

     

    Erst am Mittwoch haben wir im Wirtschaftsausschuss erfahren, dass es kaum gelingt, geeignete Bewerber für diese Stellen zu finden. Die Zustimmung des Ministerpräsidenten zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft hat endgültig dafür gesorgt, dass der Landesbetrieb auf dem Arbeitsmarkt in Mangelberufen derzeit nicht attraktiv ist.“

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  • 12.01.2017

    Dr. Ekkehard Klug: Die Länder müssen auch mit einer besseren Bewaffnung ihrer Polizei reagieren

    „Endlich zeigt die Landesregierung Einsicht. Auf terroristische Bedrohungen müssen die Länder auch mit einer besseren Bewaffnung ihrer Polizei reagieren. Das hat überhaupt nichts zu tun mit einer ‚Militarisierung‘ der Polizei – wie es die schleswig-holsteinischen Grünen glauben machen wollten – , sondern mit ihrer Fähigkeit, Gefahren wirkungsvoll begegnen zu können. Die ‚grüne‘ Vorstellung, Schleswig-Holstein habe solche Maßnahmen nicht nötig, ist weltfremd.

     

    Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb bereits im Juni gefordert, die Landespolizei nicht nur bei der Schutzausrüstung, sondern auch in der Bewaffnung besser auszustatten – wie es andere Bundesländer längst getan haben.“

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  • 12.01.2017

    Wolfgang Kubicki: Albig verabschiedet sich vollends von einer vernunftorientierten Asylpolitik

    „Mit seiner Ankündigung, sich bei der Bundesratsabstimmung über die Einstufung der Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer zu enthalten, verabschiedet sich der Ministerpräsident vollends von einer vernunftorientierten Asylpolitik. Auch der Deutsche Bundestag hat erkannt, dass es bei Anerkennungsquoten von zum Teil unter einem Prozent kaum eine sachliche Begründung gegen diese Einstufung gibt.

     

    Wir konnten in der Vergangenheit erleben, dass im vergleichbaren Fall die Zahl der Asylbewerber aus den Balkanstaaten dramatisch zurückgegangen ist.

     

    Nicht erst seit den Kölner Vorfällen um die Jahreswende 2015/16 wissen wir, dass Gruppen junger Männer aus Nordafrika ohne Bleibeperspektive und Integrationsbereitschaft auffällig häufig strafrechtlich in Erscheinung treten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur pragmatisch, sondern unerlässlich, die Möglichkeit zu schaffen, diese Personen schnellstmöglich in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Den Sozialdemokraten im Land wird diese Entscheidung noch schwer auf die Füße fallen.“

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  • 12.01.2017

    Anita Klahn: Geplante Novellierung des Rettungsdienstgesetzes gehört in die Tonne

    „Kein Anzuhörender hat den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf zum Rettungsdienst etwas Positives abgewinnen können. Es wurde erhebliche Kritik an zahlreichen Einzelpunkten gemacht. Als besonderes Hemmnis wurde insbesondere das mit den Kostenträgern zu erzielende Einvernehmen bei Investitionen hervorgehoben, z.B. bei der Anschaffung von Baby-Notarztwagen. Ministerin Alheit ist es nicht gelungen, einen breit getragenen Entwurf vorzulegen, obwohl sie seit über zwei Jahren an dieser Novellierung arbeitet.

     

    Schwer wiegt auch, dass durch den Gesetzentwurf privaten Anbietern im Rettungsdienst faktisch ein Berufsausübungsverbot erteilt wird. Hilfsfristen werden in mehreren Kreisen nicht erreicht. Wie man unter diesen Voraussetzungen auf die Idee kommen kann, privaten Rettungsdienstleistern die Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung zu verwehren, ist nicht nachzuvollziehen. Private Unternehmen ergänzen die Versorgung und sorgen damit für einen besseren Schutz der Bevölkerung. Auch die von der Landesregierung vorgebrachte Behauptung, dass sich die Leistungsgewährung durch Private nicht bewährt hätte, wurde von keinem Praktiker in der Anhörung bestätigt.

     

    Der Gesetzentwurf verbessert in dieser Fassung die gesundheitliche Versorgung nicht. Vielmehr würde diese Novellierung zu Lasten des Gemeinwesens gehen. Wir müssen alles wieder auf Start setzen.”

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  • 12.01.2017

    Dr. Heiner Garg: eBeihilfe ist eine unendliche Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen

    „Das von dieser Landesregierung verantwortete Projekt der eBeihilfe ist eine unendliche Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Wenn wir heute erfahren, dass die Kompetenzen des Landes bei dieser angeblich zukunftsträchtigen Maßnahme beim Einscannen von Rezepten enden, dann ist das nicht nur beschämend für die Staatskanzlei. Es wirft auch die entscheidende Frage auf, ob diese Landesregierung ihre Prioritäten richtig setzt. Denn es kann nicht sein, dass ein derart kostspieliges und wichtiges Verwaltungsprojekt nach so vielen Jahren noch immer nicht funktioniert. Da hilft es nicht, wenn man jetzt den viel gescholtenen ‚Risikoerlass‘ zum Normalfall erklärt.

     

    Wir müssen zudem feststellen, dass die Bearbeitung der Beihilfeanträge beim Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) vor allem an mangelnden personellen Kapazitäten krankt. Dies ist ein grundsätzliches Problem und kann nicht nur mit saisonalen ‚Arbeitsspitzen‘ erklärt werden. Das Land als Arbeitgeber darf die anfallende Arbeit nicht auf immer weniger Schultern verteilen.

     

    Diese systematische Überlastung der Arbeitnehmer im DLZP hat mit ‚guter Arbeit‘ – von der die schleswig-holsteinische Sozialdemokratie immer spricht – nichts mehr zu tun.“

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